Magisterarbeit, 2024
102 Seiten, Note: 12
A. Einleitung
I. KI als Chance und Gefahr im Unternehmen
II. Ziel und Struktur der Arbeit
B. Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
I. Definition von KI
1. Definitionsprobleme
2. Die Definition in der KI-VO
a) Definition im Kommissionsentwurf
b) Definition aus den Trilog-Verhandlungen
aa) Maschinenbasiertes System
bb) Grad an Autonomie
cc) Anpassungsfähigkeit während des Gebrauchs
dd) Explizite oder implizite Ziele
ee) Ableitung eines Outputs aus einem Input
c) Abgrenzung zu KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck
II. Risiken der KI
1. Autonomierisiko
2. Opazitätsrisiko
3. Diskriminierungsrisiko
4. Risiko der Verantwortungslücken
5. Sicherheitsrisiko
6. Rechtsrisiko
C. Compliance in der Aktiengesellschaft
I. Definition und Funktion von Compliance
II. Rechtliche Grundlagen von Compliance
III. Umfang und Inhalte der Compliance-Pflicht
1. Präventive Compliance-Maßnahmen
2. Aufklärende Maßnahmen bei Verdachtsfällen
3. Maßnahmen zur repressiven Sanktionierung von Compliance-Verstößen
D. Einsatz von KI in der Aktiengesellschaft
I. Möglichkeiten des Einsatzes von KI in der Aktiengesellschaft
1. KI in der unternehmerischen Tätigkeit
2. KI im Vorstand
a) als Leitungsorgan
b) Leitungsunterstützender Einsatz
II. Recht zum Einsatz von KI in der Aktiengesellschaft
1. Rechtliche Qualifizierung des KI-Einsatzes
2. Anwendung der Delegationsgrundsätze bei KI-Systemen
a) Unterscheidung zwischen Leitungs- und Geschäftsführungsaufgaben
b) Grundsatz der Leitungsverantwortung des Vorstands
c) Gesetzliche Leitungsaufgaben
3. Art. 22 DSGVO
III. Pflicht zum Einsatz von KI in der Aktiengesellschaft
E. Auswirkungen des Einsatzes von KI auf die Compliance-Pflichten
I. Rechts(erkenntnis)quellen
1. Aktiengesetz (AktG)
2. KI-Verordnung (KI-VO)
a) Überblick zur KI-VO
b) Relevanz der KI-VO aus der Sicht einer AG
3. Weitere Gesetze
4. Soft Law Regelwerke
II. Sorgfaltsmaßstab des Vorstands
1. Analogie von § 80 Abs. 2 und 3 WpHG
2. Heranziehung der ISION-Rechtsprechung
3. Flexibilisierung des Sorgfaltsmaßstabs
III. Pflichten bei der Einführung von KI-Systemen
1. Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Überprüfung des KI-Systems
2. Organisationspflichten
a) Rechtmäßigkeit des KI-Einsatzes
b) Ethische Aspekte des KI-Einsatzes
IV. Pflicht zur Information, Transparenz und Einweisung
1. Informations- und Transparenzpflichten
2. Einweisungspflichten
a) Einweisung des Vorstands
b) Einweisung der Mitarbeitenden
V. Pflicht zur angemessenen Datenausstattung des KI-Systems
VI. Pflicht zur ordnungsgemäßen Überwachung des KI-Systems
1. Facetten der Überwachungspflicht
a) Überwachung der Neutralität und Funktion
b) Überwachung der Risikoentwicklung
c) Überwachung der Cybersicherheit
d) Überwachung von Markt- und Produktentwicklungen
2. Ausgestaltung der Überwachungspflicht
a) Intensität der Überwachung
b) Überwachung der KI „per Design“
c) Menschliche Aufsicht
d) Notfallabschaltung
VII. Pflicht zur Dokumentation
VIII. Pflicht zur Plausibilisierung von KI-Ergebnissen
1. Herangehensweisen zur Plausibilitätsprüfung
2. Umfang der Plausibilitätsprüfung
IX. Pflicht zur Festlegung von Verantwortlichkeiten
1. Verantwortlichkeiten im Rahmen der KI-Haftung
2. Verantwortlichkeiten im Rahmen der Wissensorganisation
F. Fazit
I. Zusammenfassung der Ergebnisse
II. Ausblick
Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtlichen Implikationen des Einsatzes von KI-Systemen in Aktiengesellschaften (AG), mit einem besonderen Fokus auf die Compliance-Pflichten des Vorstands. Ziel ist es zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung rechtlich zulässig ist und wie der Vorstand seine Organisations- und Überwachungspflichten in Bezug auf die spezifischen KI-Risiken erfüllen muss, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
1. Autonomierisiko
Eines der essenziellen Eigenschaften von KI ist die Fähigkeit zum autonomen Handeln.65 Damit gemeint ist, dass dem Verhalten des KI-Systems an einer Determinierung fehlt.66 Der Algorithmus des KI-Systems ist so ausgestaltet, dass äußere Reize wahrgenommen, verarbeitet und daraus eigenständig Rückschlüsse gezogen werden.67 Das „eigenständige Agieren“ birgt das Risiko, dass KI-basierte Anwendungen unbeabsichtigte Ergebnisse (Fehler) liefern.68 Ein solches Fehlverhalten kann darauf zurückzuführen sein, dass das KI-System nicht mit allen möglichen Fallkonstruktionen der Realität, sondern nur mit den wahrscheinlich auftretenden Anwendungsfällen „unter Laborbedingungen“ angelernt wurde. Als Folge kann es dann dazu kommen, dass das KI-System eine mathematisch zwar richtige, aber unerwünschte Reaktion auslöst.69 Solche Fehler sind zudem auch nicht vermeidbar, da es vor allem in komplexen Umgebungsszenarien nicht möglich ist, alle praktischen Anwendungsfälle abzudecken.70 Damit besteht ein gewisser Grad an Unvorhersehbarkeit der Ergebnisse. An dieser Stelle lässt sich entgegnen, dass die Ziele einer KI durch den Menschen vorgegeben werden.71 Demnach dürfte die Zielsetzung durch den Menschen die allgemeinen Handlungsmöglichkeiten des KI-Systems beschränken, indem ein Autonomiebereich72 definiert wird. Allerdings verhindert dies nicht, dass das KI-System sich dennoch gegen die bestmögliche Handlungsoption zur Zielerreichung entscheidet.73 Daher kann die Zielsetzung durch den Menschen nur eingeschränkt das Autonomierisiko verringern.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema Künstliche Intelligenz als unternehmerisches Trendthema ein und erläutert die Forschungsfrage hinsichtlich der Compliance-Pflichten bei deren Einsatz in Aktiengesellschaften.
B. Grundlagen der Künstlichen Intelligenz: Hier werden Definitionsprobleme und die verschiedenen Kategorien der KI (schwache, starke, Superintelligenz) beleuchtet sowie die spezifischen Risiken wie Autonomie, Opazität und Diskriminierung erörtert.
C. Compliance in der Aktiengesellschaft: In diesem Teil wird die Rolle der Compliance als Schutzfunktion für die AG definiert und ihre rechtliche Herleitung aus den allgemeinen Leitungspflichten des Vorstands dargelegt.
D. Einsatz von KI in der Aktiengesellschaft: Der Abschnitt befasst sich mit den praktischen Anwendungsmöglichkeiten von KI und bewertet die rechtlichen Grenzen für einen Einsatz, insbesondere im Kontext von Vorstandsentscheidungen und Delegationsregeln.
E. Auswirkungen des Einsatzes von KI auf die Compliance-Pflichten: Dieser Hauptteil analysiert, wie sich der Einsatz von KI auf die Sorgfalts- und Organisationspflichten des Vorstands auswirkt und welche neuen Anforderungen sich aus Rechtsquellen wie der KI-Verordnung ergeben.
F. Fazit: Das Fazit fasst die Kernergebnisse der Untersuchung zusammen und gibt einen Ausblick auf die notwendige kontinuierliche Weiterentwicklung der Compliance-Strukturen angesichts der technologischen Dynamik.
KI-Compliance, Aktiengesetz, Vorstand, Compliance-Organisation, KI-Verordnung, Sorgfaltsmaßstab, Autonomierisiko, Opazitätsrisiko, Diskriminierungsrisiko, Leitungsverantwortung, Plausibilitätsprüfung, Datenqualität, Algorithmus, Risikomanagement, Haftungsrisiko
Die Arbeit befasst sich mit den Compliance-Anforderungen, die entstehen, wenn Aktiengesellschaften Künstliche Intelligenz einsetzen, und wie der Vorstand dabei seinen Sorgfaltspflichten nachkommen muss.
Zu den zentralen Themen gehören die technischen Grundlagen und Risiken von KI, die bestehenden Aktiengesellschafts- und Compliance-Strukturen sowie die Auswirkungen der neuen EU-KI-Verordnung.
Die Untersuchung zielt darauf ab, aufzuzeigen, wie KI-Systeme ohne Verletzung von Sorgfaltspflichten in die Managementprozesse einer AG integriert werden können.
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Pflichten des Vorstands bei Einführung, Überwachung und Dokumentation von KI-Systemen sowie die Notwendigkeit einer spezifischen Anpassung der Wissensorganisation.
KI-Compliance, Aktiengesetz, Vorstand, Risikomanagement, Sorgfaltsmaßstab, Delegation, Transparenz, Opazität und Plausibilitätskontrolle.
KI erfordert aufgrund ihrer Autonomie und Blackbox-Problematik eine intensivere Überwachung, bei der auch das Lernverhalten und die Qualität der Trainingsdaten ständig validiert werden müssen.
Nach geltendem deutschen Aktienrecht (§ 76 Abs. 3 S. 1 AktG) ist die Vorstandsbesetzung zwingend natürlichen Personen vorbehalten, weshalb eine KI-Software nicht als ordentliches Organmitglied fungieren kann.
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