Diplomarbeit, 2004
104 Seiten, Note: 2,0
1. DIE STEUERAMNESTIE 2004/2005 – IST DIE GOLDENE BRÜCKE ZURÜCK IN DIE STEUEREHRLICHKEIT WIRKLICH DER RICHTIGE WEG?
2. STEUERSTRAFRECHTLICHE GRUNDLAGEN UND HANDLUNGSALTERNATIVEN FÜR STEUERUNEHRLICHE
2.1 RELEVANTE STEUERDELIKTE FÜR EINE SELBSTANZEIGE ODER EINE STRAFBEFREIENDE ERKLÄRUNG
2.2 HANDLUNGSALTERNATIVE 1: BEIBEHALTUNG DER STEUERUNEHRLICHKEIT
2.3 HANDLUNGSALTERNATIVE 2: DIE SELBSTANZEIGE GEM. § 371 AO – VORAUSSETZUNGEN, VORGEHENSWEISE UND FOLGEN
2.4 HANDLUNGSALTERNATIVE 3: DIE STRAFBEFREIENDE ERKLÄRUNG – VORAUSSETZUNGEN, VORGEHENSWEISE UND FOLGEN
2.5 SYNOPSE VON SELBSTANZEIGE UND STRAFBEFREIENDER ERKLÄRUNG
3. ALLGEMEINE PROBLEMBEREICHE UND UNKLARHEITEN DER STRAFBEFREIENDEN ERKLÄRUNG
3.1 SPEZIFIZIERUNG EINES LEBENSSACHVERHALTES
3.2 BEWEISLAST UND BEWEISLASTUMKEHR IM RAHMEN DER STEUERAMNESTIE
3.3 ERKLÄRUNGSBERECHTIGTE UND BEGÜNSTIGTE EINER STRAFBEFREIENDEN ERKLÄRUNG
3.4 ABGABE EINER FEHLERHAFTEN AMNESTIEERKLÄRUNG
4. ABGABE EINER STRAFBEFREIENDEN ERKLÄRUNG ODER SELBSTANZEIGE
4.1 PROBLEMBEREICHE BEI INDIFFERENZÜBERLEGUNGEN DES PRIVATMANNS
4.1.1 Überlegungen zu hinterzogener Einkommensteuer
4.1.1.1 Überlegungen zu hinterzogenen Kapitaleinkünften
4.1.1.2 Überlegungen zu hinterzogenen Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften
4.1.1.3 Überlegungen zu hinterzogenen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
4.1.1.4 Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der strafbefreienden Erklärung
4.1.2 Überlegungen zu hinterzogener Erbschaft- und Schenkungssteuer
4.1.2.1 Auswirkungen auf Erbengemeinschaften und Innenausgleich
4.1.2.2 Behandlung ausländischer Stiftungen und Trusts in der Steueramnestie
4.1.2.3 Gestaltungsmöglichkeiten bei hinterzogener Erbschaft- und Schenkungssteuer
4.1.3 Überlegungen zu hinterzogener Vermögensteuer
4.2 PROBLEMBEREICHE BEI INDIFFERENZÜBERLEGUNGEN FÜR EINZEL- UND MITUNTERNEHMERANTEILE UND PERSONENGESELLSCHAFTEN
4.2.1 Überlegungen zu hinterzogener Umsatzsteuer
4.2.2 Überlegungen zu hinterzogener von Gewerbesteuer
4.3 PROBLEMBEREICHE BEI INDIFFERENZÜBERLEGUNGEN FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN
4.3.1 Überlegungen zu hinterzogener Körperschaftsteuer und verdeckten Gewinnausschüttung
4.3.2 Auswirkungen auf die Unternehmensbilanz
4.3.3 Überlegungen zu hinterzogener Lohnsteuer
5. EINORDNUNG DER DEUTSCHEN STEUERAMNESTIE IN DEN EUROPÄISCHEN KONTEXT
5.1 VERÄNDERTE RAHMENBEDINGUNGEN DER EU-ZINSBESTEUERUNG
5.2 VERÄNDERTE BEDINGUNGEN FÜR STEUERFLÜCHTIGE IN DER SCHWEIZ
6. FAZIT
Ziel der Arbeit ist es, Steuerunehrlichen einen Überblick über die Möglichkeiten zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit durch das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) sowie die Selbstanzeige gemäß § 371 AO zu geben. Die Arbeit untersucht die veränderten Rahmenbedingungen für Steuerpflichtige und leitet daraus Indifferenzüberlegungen ab, um zu entscheiden, welche Handlungsalternative im jeweiligen Einzelfall – sei es für Privatpersonen, Unternehmer oder Kapitalgesellschaften – am vorteilhaftesten ist.
2.1 Relevante Steuerdelikte für eine Selbstanzeige oder eine strafbefreiende Erklärung
Aufgabe der Finanzbehörden ist es, die Steuern nach Maßgabe des Gesetzes festzusetzen und zu erheben. Zu diesem Zweck müssen von Amtes wegen die steuerlich erheblichen Tatsachen aufgeklärt werden. Im Rahmen der Steuererhebung hat der Bürger eine Mitwirkungspflicht, deren wesentlicher Bestandteil die Wahrheitspflicht ist. Dem gegenüber steht die öffentliche Wahrnehmung, in der Steuerhinterziehung oftmals nur als ein „Kavaliersdelikt“ gilt. In Abhängigkeit von der Schwere des Vergehens handelt es sich tatsächlich jedoch mitunter um eine Straftat, die mit erheblichen Geld und/oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Grundsätzlich wird zwischen Steuerstraftaten gem. §§ 369-376 AO und Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 377-384 AO unterschieden. Erstere werden mit einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren geahndet, während bei der letzteren eine Geldbuße verhängt wird. Sowohl die strafbefreiende Erklärung als auch die Selbstanzeige gewähren Straffreiheit für Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 Abs. 3 AO).
Bei Vergehen, die die Tatbestände der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung (§ 370a AO), der Steuergefährdung (§ 379 AO), der Gefährdung von Abzugssteuern (§ 380 AO), der Umsatzsteuerhinterziehung, der gewerbs- und bandenmäßigen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26c UStG) und der Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG) erfüllen, ist ausschließlich eine Amnestieerklärung möglich. Nicht eingeschlossen in die Ablasswirkung der Amnestieerklärung sind Straftaten, die häufig mit einem steuerlichen Vergehen in Zusammenhang stehen, wie z.B. Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Steuerzeichenfälschung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO), Urkundenfälschung (§§ 267 ff. StGB) oder steuerliche Straftaten, die nach dem 17.10.2003 begangen wurden.
1. DIE STEUERAMNESTIE 2004/2005 – IST DIE GOLDENE BRÜCKE ZURÜCK IN DIE STEUEREHRLICHKEIT WIRKLICH DER RICHTIGE WEG?: Einleitung in die Thematik der Steueramnestie, die Zielsetzung des StraBEG sowie das Entscheidungsproblem des Steuerunehrlichen.
2. STEUERSTRAFRECHTLICHE GRUNDLAGEN UND HANDLUNGSALTERNATIVEN FÜR STEUERUNEHRLICHE: Darlegung der rechtlichen Grundlagen für Selbstanzeigen und Amnestieerklärungen sowie Diskussion der drei Handlungsoptionen für Steuerunehrliche.
3. ALLGEMEINE PROBLEMBEREICHE UND UNKLARHEITEN DER STRAFBEFREIENDEN ERKLÄRUNG: Untersuchung spezifischer Unklarheiten wie der Spezifizierung von Lebenssachverhalten, der Beweislastumkehr und der Konsequenzen fehlerhafter Erklärungen.
4. ABGABE EINER STRAFBEFREIENDEN ERKLÄRUNG ODER SELBSTANZEIGE: Detaillierte Analyse der Indifferenzüberlegungen für Privatpersonen, Unternehmer und Kapitalgesellschaften bei verschiedenen Steuerarten.
5. EINORDNUNG DER DEUTSCHEN STEUERAMNESTIE IN DEN EUROPÄISCHEN KONTEXT: Betrachtung der Auswirkungen veränderter Rahmenbedingungen der EU-Zinsbesteuerung sowie der verschärften Bedingungen für Steuerflüchtige in der Schweiz.
6. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Amnestie und abschließende Empfehlungen für Betroffene unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation.
Steueramnestie, StraBEG, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Abgabenordnung, Indifferenzüberlegungen, Kapitalerträge, Betriebsprüfung, Steuerehrlichkeit, Bankgeheimnis, EU-Zinsrichtlinie, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer
Die Arbeit befasst sich mit dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) und der Selbstanzeige gemäß § 371 AO als Möglichkeiten für Steuerunehrliche, ihre Steuerehrlichkeit wiederherzustellen.
Die zentralen Themen umfassen die steuerstrafrechtlichen Grundlagen, die Abwägung zwischen Selbstanzeige und Amnestieerklärung (Indifferenzüberlegungen) sowie die Einordnung der deutschen Amnestie in den europäischen Kontext.
Das Ziel ist es, dem Leser das Wissen zu vermitteln, selbstständig die günstigste Handlungsalternative für seine individuelle steuerliche Situation zu identifizieren.
Es handelt sich um eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung, Literatur und Fallbeispielen zur Steueramnestie basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Grundlagen, die Behandlung spezifischer Problembereiche wie der Beweislast und eine differenzierte Betrachtung verschiedener Steuerarten für Privatleute, Unternehmer und Kapitalgesellschaften.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Steueramnestie, StraBEG, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Steuerehrlichkeit und internationale Zinsbesteuerung geprägt.
Die Selbstanzeige bietet in der Regel eine längere Zahlungsfrist (monatlich), während die Amnestieerklärung eine starre 10-Tages-Frist vorsieht, was die Liquiditätsplanung erschwert.
Das Bruttoprinzip bedeutet, dass für die Steuerbemessung Einnahmen ohne Saldierung tatsächlicher Werbungskosten herangezogen werden, was bei bestimmten Konstellationen im Vergleich zur Selbstanzeige (Nettoprinzip) steuerlich nachteilig sein kann.
Es schützt den Erklärenden, indem es die Erkenntnisse aus der Amnestieerklärung nur in einem sehr begrenzten Rahmen für die Finanzbehörden verwertbar macht und so eine unzulässige Informationsweitergabe an andere Behörden verhindert.
Sie ermöglicht es Steuerpflichtigen, trotz fehlender laufender Einkünfte aus einem Vermögensstamm diesen offiziell und steuerehrlich zu melden und so Straffreiheit für die Vergangenheit zu erlangen.
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