Diplomarbeit, 2003
138 Seiten, Note: 1,5
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
III. Einleitung
IV. Hauptteil
1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
1.1. Entstehung des Gerichtshofes
1.2. Ursprung des Generalanwaltes
1.3. Numerische Entwicklung der Richter und Generalanwälte
1.4. Quellen des Gemeinschaftsrechts
2. Die Verfahrensarten vor dem Europäischen Gerichtshof
2.1. Vorabentscheidungsverfahren
2.2. Nichtigkeitsklage
2.3. Untätigkeitsklage
2.4. Vertragsverletzungsverfahren
2.5. Rechtsmittelverfahren
2.6. Schiedsverfahren
2.7. Sonstige Verfahrensarten
2.8. Die Sprachenregelung
3. Der Generalanwalt
3.1. Personalstruktur und Rechtsstellung
3.2. Ernennung der Richter und Generalanwälte
3.3. Aufgaben und Befugnisse des Generalanwaltes
3.4. Der Generalanwalt in der Verfahrensordnung des EuGH
3.5. Der Generalanwalt in der mündlichen Verhandlung
4. Die Dokumente der Rechtsprechung
4.1. Der Schlussantrag
4.1.1. Verfassen des Schlussantrages
4.1.2. Vortrag des Schlussantrages
4.1.3. Einreichung einer Stellungnahme zu dem Schlussantrag
4.2. Das Urteil
4.3. Methoden der Rechtsauslegung
5. Vergleich zwischen Schlussanträgen und Urteilen
5.1. Überblick über die Rechtsprechungstätigkeit
5.2. Analyse der Urteile und Schlussanträge
5.2.1. Hans Gevaert vs. Kommission
5.2.2. Isabel Martínez del Peral Cagigal vs. Kommission
5.2.3. PreussenElektra AG vs. Schleswag AG
5.2.4. The Queen vs. Minister of Agriculture, Fisheries and Food
5.2.5. Henning Veedfald vs. Århus Amtskommune
5.2.6. Kommission vs. Königreich der Niederlande
5.2.7. Beamter D und Königreich Schweden vs. Rat der EU
5.2.8. Kommission vs. Italienische Republik
5.2.9. Ordine degli Architetti delle Province di Milano vs. Comune de Milano
5.2.10. The Queen vs. Secretary of State for the Home Department
5.2.11. Italienische Republik vs. Kommission
5.2.12. Commissioners of Customs & Excise vs. Cantor Fitzgerald Int.
5.2.13. Adria-Wien Pipeline GmbH vs. Finanzlandesdirektion Kärnten
5.2.14. Französische Republik vs. Kommission
5.2.15. Kommission vs. Italienische Republik
5.2.16. Griesmar vs. Ministre de l’Économie, des Finances et de l’Industrie
5.2.17. Kommission vs. Französische Republik
5.2.18. Ingemar Nilsson vs. Länsrätten i Norrbottens län
5.3. Fazit
6. Selbstverständnis eines Generalanwaltes
6.1. Interview mit Generalanwalt Siegbert Alber
6.2. Retrospektive eines Generalanwaltes
V. Schlussworte
Die Arbeit untersucht die Rolle des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und analysiert das Verhältnis zwischen seinen Schlussanträgen und den letztendlichen Urteilen im Jahr 2001. Das zentrale Ziel ist es, den Einfluss des Generalanwaltes auf die Rechtsprechung zu evaluieren und zu klären, in welchem Ausmaß der Gerichtshof den Entscheidungsvorschlägen seiner Generalanwälte folgt.
3.1. Personalstruktur und Rechtsstellung
„Mit der Stellung des Gerichtshofs ist die Rechtsstellung seiner Mitglieder eng verbunden“. Mitglieder des „Spruchkörpers EuGH“ sind nur die Richter, denn Art. 221 EGV konstatiert: „Der Gerichtshof besteht aus fünfzehn Richtern“. Die Generalanwälte werden erst im darauffolgenden Artikel erwähnt, in dem es heißt: „Der Gerichtshof wird von acht Generalanwälten unterstützt“. Diese normative Gegenüberstellung sowie die „Formulierung ‚unterstützt’ wirft die Frage auf, ob die Generalanwälte formell zu den Mitgliedern des Gerichtshofes zu zählen sind oder ob sie den Richtern unabhängig gegenüberstehen. Die „herrschende Meinung“ zählt die Generalanwälte zu den Mitgliedern der Institution EuGH, die „den Richtern hinsichtlich Rang, Qualifikation, Ernennungsverfahren, und Amtszeit gleichgestellt“ sind. Ebenso wie den Richtern wird auch den Generalanwälten Immunität und Indemnität gewährt. Die aufgezeigte Ambivalenz mag vielleicht gewollt sein, denn obwohl der Generalanwalt Mitglied des Gerichtshofes ist, handelt er als dessen unabhängiger Ratgeber.
1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften: Dieses Kapitel zeichnet die Entstehung des EuGH nach, von seinen Anfängen 1952 als Gerichtshof der EGKS bis hin zu seiner Rolle als supranationales Gerichtssystem der EU.
2. Die Verfahrensarten vor dem Europäischen Gerichtshof: Hier werden die verschiedenen Arten von Verfahren, wie das Vorabentscheidungsverfahren oder die Nichtigkeitsklage, sowie die Bedeutung der Sprachenregelung vor dem EuGH erläutert.
3. Der Generalanwalt: Dieser Abschnitt beleuchtet die Personalstruktur, Rechtsstellung, Ernennung sowie die spezifischen Aufgaben und Befugnisse des Generalanwaltes im EuGH-Verfahren.
4. Die Dokumente der Rechtsprechung: Das Kapitel behandelt das Verfassen und den Vortrag von Schlussanträgen sowie die Methoden der Rechtsauslegung durch den EuGH.
5. Vergleich zwischen Schlussanträgen und Urteilen: Ein umfassender qualitativer Vergleich der Voten der Generalanwälte mit den tatsächlich ergangenen Urteilen des Jahres 2001 bildet das Herzstück dieser Analyse.
6. Selbstverständnis eines Generalanwaltes: Abschließend wird durch ein Interview und eine Retrospektive das Selbstverständnis und die persönliche Rechtsanschauung eines Generalanwaltes dokumentiert.
Europäischer Gerichtshof, EuGH, Generalanwalt, Schlussantrag, Rechtsprechung, Europäisches Gemeinschaftsrecht, Vorabentscheidungsverfahren, Vertragsverletzungsverfahren, Urteilsanalyse, Rechtsauslegung, Europäische Integration, Rechtsschutz, Unabhängigkeit, Jurisprudenz.
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Institution des Generalanwaltes beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und untersucht, wie oft der EuGH dem Entscheidungsvorschlag (Schlussantrag) des Generalanwaltes folgt.
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung des EuGH, der Darstellung der verschiedenen Verfahrensarten, einer detaillierten Beschreibung der Rolle des Generalanwaltes sowie einer empirischen Analyse von Urteilen aus dem Jahr 2001.
Das primäre Ziel ist es, den Zusammenhang zwischen den Schlussanträgen und den endgültigen Urteilen des EuGH zu beleuchten und dabei Parallelitäten sowie Divergenzen wissenschaftlich fundiert herauszuarbeiten.
Der Autor führt eine qualitative Analyse von 244 Rechtssachen aus dem Jahr 2001 durch, vergleicht Votum und Urteil und ergänzt diese durch ein Experteninterview sowie eine Analyse der einschlägigen Rechtsliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Gerichtssystems, die Erläuterung der Zuständigkeiten und Verfahren sowie die umfassende Analyse der Rolle und des Selbstverständnisses des Generalanwaltes.
Wichtige Begriffe sind u.a. EuGH, Generalanwalt, Schlussantrag, Rechtsprechung, Gemeinschaftsrecht, Verfahrensarten und Unabhängigkeit.
Generalanwälte wirken durch ihre Rechtsgutachten (Schlussanträge) an der Fortbildung des Europarechts mit, indem sie dem Gerichtshof objektive Darstellungen liefern, die oft als Basis für die Urteilsfindung dienen.
Das Interview bietet einen exklusiven Einblick in die tägliche Berufspraxis und die persönliche Rechtsanschauung eines amtierenden deutschen Generalanwaltes, fernab der abstrakten Theorie in Fachzeitschriften.
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