Forschungsarbeit, 2009
4 Seiten, Note: 1,0
Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung
1. Überschrift: Unterthänigstes Pro Memoria
1.1 Entstehungsstufe
1.2 Form des Schreibens
2. Paläografische Abschrift
3. Inhaltsangabe
4. Analyse
Die Arbeit analysiert ein historisches Schreiben des Oldenburger Konsistoriums aus dem Jahr 1780, um die administrativen Prozesse im Umgang mit moralischen Verfehlungen wie Ehebruch und die juristische Korrektur von Fehlern in der behördlichen Protokollierung zu beleuchten.
Unterthänigste Pro Memoria.
Was Anna Elisabeth Oetcken in der hiebey wieder angelegten Bittschrift von der zu hoch angesetzten Unzuchts-Brüche anführet, hat seine Richtigkeit, indem die Verordnung nur von 10 und 5 Goldgulden, welche respective von dem Stupratore und der Stuprata zu erlegen, redet; indeßen würde dieses in das Protocoll eingeschlichene Versehen sogleich abgeändert worden seyn, wenn die Supplicantin, anstatt Sr. Hochfürstliche Durchlaucht zu behelligen bey dem Consistorio sich desfalls gemeldet hätte.
Daß aber die Supplicantin als Mitschuldige, in Subsidium auch zu Bezahlung der Brüche für den abwesenden Stupratorem verurtheilet worden ist, da vice versa ein Stuprator für die Brüche der Stupratae haftet, wohl nicht unbillig zu nennen, auch der vormaligen hiesigen Observanz nicht zuwider, und war hiernach die Supplicantin dazu umso mehr verbunden, weil sie ihren Stupratorem nicht eher namhaft gemacht und dadurch verursacht hatte, daß die Brüche von ihm selbst nicht beygetrieben werden können.
1. Überschrift: Unterthänigstes Pro Memoria: Erläutert die Entstehungsgeschichte des Dokuments als Aktennotiz und ordnet dessen formale Beschaffenheit im behördlichen Kontext ein.
2. Paläografische Abschrift: Bietet eine transkribierte Wiedergabe des historischen Quelltextes zur besseren Lesbarkeit und wissenschaftlichen Auswertung.
3. Inhaltsangabe: Fasst den juristischen Fall um die zu Unrecht erhobene Strafe bei Ehebruch und dessen behördliche Korrektur zusammen.
4. Analyse: Untersucht die institutionelle Rolle des Oldenburger Konsistoriums und zeigt methodische Ansätze für die historische Forschung an diesem Dokument auf.
Oldenburger Konsistorium, 1780, Ehebruch, Rechtsgeschichte, Kirchengeschichte, Goldgulden, Aktennotiz, Paläografie, Verwaltung, Moral, Anna Elisabeth Oetcken, Rechtsverordnung, Historische Quellen
Die Arbeit behandelt ein historisches Dokument des Oldenburger Konsistoriums, in dem eine fehlerhaft festgesetzte Strafe für Ehebruch korrigiert wird.
Die zentralen Felder sind die historische Rechts- und Kirchengeschichte sowie die Analyse behördlicher Abläufe und Schriftkultur im späten 18. Jahrhundert.
Ziel ist es, den bürokratischen Umgang mit Moralverstößen und die Korrekturpraxis innerhalb einer kirchlichen Zentralbehörde anhand eines konkreten Schreibens zu illustrieren.
Es handelt sich um eine Quellenanalyse, die durch Transkription (Paläografie) und kontextuelle historische Einordnung ergänzt wird.
Im Fokus steht die rechtliche Argumentation bezüglich der Strafbemessung bei Ehebruch unter Berücksichtigung von Verordnungen aus dem Jahr 1756.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Konsistorium, Rechtsgeschichte, Archivgut und Historische Quellenanalyse beschreiben.
Das Konsistorium bezog sich auf ein Dekret des Königl. Kammercollegio aus dem Jahr 1756, das die getrennte Haftung für Geldstrafen bei Ehebruch neu regelte.
Das Dokument blieb intern, da es lediglich der administrativen Korrektur diente und eine öffentliche Bekanntmachung weder notwendig noch von der Beschuldigten erwartet war.
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