Masterarbeit, 2010
81 Seiten, Note: sehr gut (17 Punkte)
1 Einleitung
2 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im deutschen Mediensystem
2.1 Systemrelevante Rahmenbedingungen
2.1.1 Die Freiheiten aus Art. 5 GG
2.1.2 Die spezielle Ausgestaltung im Rundfunkbereich
2.1.2.1 Rundfunk, Rundfunkfreiheit und die Auslegung des BVerfG
2.1.2.2 Die Schaffung einer positiven Ordnung
2.2 Derzeitige Ausgestaltung im Mediensystem
2.2.1 Private Medienunternehmen
2.2.2 Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
2.2.2.1 Die Sachzielebene im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
2.2.2.1.1 Haupttätigkeiten
2.2.2.1.2 Randbetätigung und Randnutzung
2.2.2.1.3 Tätigkeiten ohne Bezug zum Auftrag
2.2.2.2 Die Formalzielebene im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
2.2.2.2.1 Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
2.2.2.2.2 Statistisches zur öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung
2.3 Erwerbswirtschaftliche Betätigungen
2.3.1 Verhältnis von Auftrag und erwerbswirtschaftlicher Betätigung
2.3.2 Begrenzungen erwerbswirtschaftlicher Betätigungen
2.3.2.1 Begrenzung durch die Verwendung von Rundfunkgebühren
2.3.2.2 Begrenzung durch die Grundrechte Dritter
2.3.2.3 Keine Beeinträchtigung der Erfüllung des Auftrags
2.3.2.4 Begrenzungen durch Gesetzesvorbehalt nach Art. 5 Abs. 2 GG
2.4 Leitlinien für erwerbswirtschaftliche Betätigungen
3 Europarechtliche Implikationen
3.1 Medien und europäisches Recht
3.1.1 Medienbezug im Primärrecht
3.1.2 Das Protokoll von Amsterdam als Auslegungsmaxime
3.1.3 Medien und das europäische Wettbewerbsrecht
3.1.3.1 Wettbewerbsrecht im Allgemeinen
3.1.3.2 Beihilferecht im Speziellen
3.2 Öffentlich rechtlicher Rundfunk und das Sekundärrecht der EU
3.2.1 Transparenzrichtlinie
3.2.2 Rundfunkmitteilung
3.3 Beihilfen und der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk
3.3.1 Begünstigungsprüfung nach Altmark-Trans
3.3.2 Die Begünstigung nach europäischer und deutscher Sicht
3.3.3 Möglichkeiten der Marktverzerrung
3.3.4 Der Beihilfekompromiss
4 Kommerzielle Betätigung: EU-Vorgaben und Umsetzung
4.1 Kommerzielle Tätigkeit vs. gemeinwirtschaftliche Aufgabe
4.1.1 Europarechtliche Vorgaben
4.1.2 Umsetzung in das deutsche Recht
4.1.3 Definition kommerzieller Tätigkeiten
4.2 Zulässigkeit kommerzieller Tätigkeiten
4.2.1 Marktrelevanz
4.2.2 Sachlicher Zusammenhang
4.2.2.1 Bezug zum Auftrag
4.2.2.2 Verwendung von Gebührenmitteln
4.2.2.3 Gefährdung der Aufgabenerfüllung
4.2.2.4 Zwischenfazit Sachzusammenhang
4.2.3 Verhinderung von Quersubventionierung
4.2.3.1 Transparenzerfordernisse
4.2.3.2 Nettokostenprinzip
4.3 Marktkonformität
4.3.1 Arm´s length principle
4.3.2 Private Investor test
4.3.3 Prüfung der Marktkonformität
4.3.3.1 IDW-Prüfungsstandard 721
4.3.3.2 Verrechnungspreisrichtlinie
4.3.3.2.1 Beteiligungscontrolling
4.3.3.2.2 Anforderungen an Verrechnungspreise
4.3.3.2.3 Sicherstellung „externer Marktkonformität“
4.3.3.3 Weiteres Prüfungsvorgehen
4.4 Weitere Vorgaben und Einflussnahme
4.5 Vergaberechtliche Konsequenzen
4.6 Das Problem der steuerrechtlichen Regulierung
4.7 Zwischenfazit
5 Umsetzung und konkrete Bedeutung von §§ 16a - e RStV
5.1 Auswirkung auf die bestehenden Beteiligungsunternehmen
5.1.1 Rein kommerzielle Beteiligungen
5.1.2 Gemischte Beteiligungen
5.1.3 Beteiligungen mit privaten Dritten
5.2 Bisher intern ausgeführte kommerzielle Tätigkeiten
5.3 Möglichkeiten für weitere kommerzielle Aktivitäten
6 Fazit
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der kommerziellen Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland unter Berücksichtigung europarechtlicher Anforderungen und des Prinzips der Marktkonformität. Ziel ist es, aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen die Rundfunkanstalten erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten ausüben können, ohne den gesetzlichen Auftrag zu gefährden oder wettbewerbsverzerrende Vorteile durch die Gebührenfinanzierung zu erlangen.
2.1.2.1 Rundfunk, Rundfunkfreiheit und die Auslegung des BVerfG
Der Rundfunkbegriff wird vom BVerfG in Abhängigkeit zur sozialen und technischen Entwicklung gesetzt und ist nicht abschließend definiert.17 Der Zweck des Rundfunks „Medium und Faktor des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses zu sein“ steht dabei im Mittelpunkt. Damit unterscheidet sich mittlerweile der verfassungsrechtliche vom einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff.
Verfassungsrechtlich prägen die Merkmale der Allgemeinheit, der Funktechnik und der Darbietung den Rundfunkbegriff. Im verfassungsrechtlichen Sinn handelt es sich demnach um ein jedermann zugängliches Massenkommunikationsmittel (Allgemeinheit) mit inhaltlichem Element (Darbietung). Das Element der Darbietung stellt darauf ab, ob das Angebot relevant für die Meinungsbildung ist. Es wird nach bisherigem Verständnis weit ausgelegt18, so dass auch Online-Angebote zum Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinn gezählt werden müssen. Der Gesetzgeber hat diese aber den Telemedien zugeordnet.19
Das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit zu verstehen ist. Der Rundfunk muss Informationsquellen bieten, die einen freien, individuellen und vielfaltsorientierten Meinungsbildungsprozess ermöglichen und dabei Medium und Faktor zugleich sein.20
1 Einleitung: Einführung in die Problematik kommerzieller Betätigungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten vor dem Hintergrund des Gebührenauftrags und der Medienkonvergenz.
2 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im deutschen Mediensystem: Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und der speziellen Ausgestaltung des dualen Rundfunksystems sowie der Definition des Programmauftrags.
3 Europarechtliche Implikationen: Analyse der Bedeutung des europäischen Rechts, insbesondere des Beihilferechts und der Rundfunkmitteilung für die Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
4 Kommerzielle Betätigung: EU-Vorgaben und Umsetzung: Untersuchung der Anforderungen an eine marktkonforme Betätigung und der notwendigen Maßnahmen zur Trennung von hoheitlichen und kommerziellen Bereichen.
5 Umsetzung und konkrete Bedeutung von §§ 16a - e RStV: Diskussion der praktischen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben auf Beteiligungsunternehmen und die Gestaltung zukünftiger kommerzieller Aktivitäten.
6 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Ausblick auf die Notwendigkeit einer strikten Trennung kommerzieller Aktivitäten vom Auftrag.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkfreiheit, Beihilferecht, Marktkonformität, Kommerzielle Betätigung, Rundfunkgebühren, Auftragserfüllung, Quersubventionierung, Transparenzrichtlinie, Arm's length principle, Private Investor Test, Beteiligungscontrolling, Staatsvertrag, Medienordnung, Wettbewerbsverzerrung.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Bedingungen und Grenzen, unter denen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland kommerzielle Tätigkeiten ausüben dürfen, ohne gegen EU-Beihilferecht oder den nationalen Rundfunkstaatsvertrag zu verstoßen.
Die zentralen Themen umfassen die verfassungsrechtliche Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das europäische Beihilferecht, die Anforderung der Marktkonformität sowie die operative Umsetzung durch Beteiligungsstrukturen und Rechnungslegung.
Ziel ist es zu klären, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Produktionsfaktoren erwerbswirtschaftlich nutzen kann, ohne dass dies zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führt oder den durch die Rundfunkgebühren gedeckten Programmauftrag beeinträchtigt.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie einschlägiger staatsvertraglicher Regelungen (RStV) und EU-Vorgaben basiert.
Der Hauptteil analysiert detailliert die europarechtlichen Implikationen, die Kriterien für eine marktkonforme Betätigung (wie das Arm's-Length-Prinzip), die Anforderungen an das Beteiligungscontrolling und die steuerrechtliche Einordnung gewerblicher Tätigkeiten.
Rundfunkfreiheit, Marktkonformität, Beihilferecht, Kommerzielle Betätigung, Quersubventionierung und Rundfunkstaatsvertrag sind die maßgeblichen Begriffe.
Das Beteiligungscontrolling ist entscheidend, um Transparenz und Lenkbarkeit in den Tochterunternehmen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die ökonomischen Aktivitäten im Einklang mit den Anforderungen an Marktkonformität und Trennung von Rechnungsreisen stehen.
Dieses Prinzip stellt sicher, dass Geschäfte zwischen der öffentlich-rechtlichen Mutteranstalt und ihren kommerziellen Tochtergesellschaften zu Marktpreisen abgewickelt werden, um eine indirekte Quersubventionierung aus Gebührenmitteln zu vermeiden.
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