Masterarbeit, 2025
95 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1 Fragestellung und Ziel der Masterarbeit
1.2 Gang der Untersuchung
2. Technische Grundlagen
2.1 Begriffsbestimmung KI
2.1.1 Maschinelles Lernen
2.1.2 Neuronale Netze
2.2 Begriffsbestimmung intelligenter Roboter
2.3 Abgrenzung zu automatisierten Robotern
3. Der Roboter und der Vertragsschluss
3.1 Die Willenserklärung in Deutschland
3.1.1 Zurechnung der Willenserklärungen bei regelbasierten Robotern
3.1.1.1 Willenserklärung des regelbasierten Roboters
3.1.1.2 Zurechnung der Willenserklärung an den Verwender
3.1.2 Zurechnung der Willenserklärung bei autonomen Systemen
3.1.2.1 Willenserklärung des KI-Roboters
3.1.2.2 Zurechnung der Willenserklärung an den Betreiber
3.1.2.3 Zurechnung durch Stellvertretung
3.1.2.4 Zurechnung durch Blanketterklärung
3.2 Die Willenserklärung in den USA
3.2.1 Die Anwendung des UCC
3.2.2 Zurechnung der Willenserklärung beim regelbasierten und KI-Roboter
3.2.3 Zurechnung der Handlung des regelbasierten Roboters an den Betreiber
3.2.4 Zurechnung der Handlung des KI-Roboters an den Verwender
3.2.4.1 Betreiber der KI
3.2.4.2 Stellvertretung
4. Vertragsrechtliche Haftung im Vergleich
4.1 Vertragsrechtliche Haftung – Deutschland
4.1.1 Vertragsrechtliche Haftung des Betreibers
4.1.1.1 Schuldverhältnis und Pflichtverletzung
4.1.1.1.1 Vertretenmüssen des Schädigers
4.1.1.1.2.1 Vorsatz
4.1.1.1.2.2 Fahrlässigkeit
4.1.1.1.2.2.1 Allgemeiner Sorgfaltsmaßstab
4.1.1.1.2.2.2 Neue Sorgfaltsmaßstäbe für Betreiber nach der KI-VO?
4.1.2 Haftung des Verwenders gem. § 278 BGB (analog)
4.2 Vertragsrechtliche Haftung – USA
4.2.1 Breach of Contract
4.2.2 Claim of Damages
4.2.2.1 Incidental Damages
4.2.2.2 Special Damage
4.2.2.3 General Damages
5. Deliktische Haftung im Vergleich
5.1 Deliktische Haftung – Deutschland
5.1.1 Haftung nach § 823 BGB
5.1.1.1 Verletzung von Rechtsgütern
5.1.1.2 Verletzung von Schutzgesetzen
5.1.1.3 Das Problem der Beweislast
5.1.2 Der digitale Verrichtungsgehilfe
5.1.2.1 Funktion eines Verrichtungsgehilfen
5.1.2.2 Das Problem der Weisungsgebundenheit
5.1.2.3 Widerrechtlichkeit = Verschuldensfähigkeit?
5.1.2.4 Geringer Rechtsschutz für den Geschädigten
5.1.3 KI, das digitale Tier
5.2 Deliktische Haftung – USA
5.2.1 Intentional Harm
5.2.2 Negligence
5.2.3 Strict Liability
5.2.3.1 Analoge Anwendung auf Tierhalterung
5.2.3.2 Doctrine of ultrahazardous activity
5.2.4 Beweislast
6. Außervertragliche Haftung im Vergleich
6.1 Produkthaftung des Herstellers
6.1.1 KI als Produkt
6.1.2 Fehlerhafte KI
6.1.2.1 Fabrikationsfehler und Qualitätskontrolle
6.1.2.2 Konstruktionsfehler
6.1.2.3 Instruktionsfehler
6.1.3 Beweislast des Geschädigten
6.2 Produzentenhaftung nach § 823 BGB
6.2.1 Produktbeobachtungspflicht
6.2.2 Beweislast
6.3 Produkthaftung – USA
6.3.1 KI als Product
6.3.2 Strict Liability
6.3.2.1 Manufacturing defect
6.3.2.2 Design defect
6.3.2.3 Defects of inadequate instructions or warnings
6.3.3 Negligence
6.3.3.1 Rechtliche Sorgfaltspflichten
6.3.3.2 Sorgfaltspflichten nach dem SB1047?
6.3.3.3 Sorgfaltspflichten nach dem National AI R&D Strategic Plan
6.3.4 Product liability auch nach Inverkehrbringen?
7. Fazit
Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung für Schäden, die durch KI-Roboter verursacht werden, unter einem Rechtsvergleich zwischen Deutschland und den USA (Kalifornien). Das primäre Ziel besteht darin, zu analysieren, ob aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen ausreichend Schutz bei Haftungsfragen bieten oder ob Anpassungsbedarf besteht.
3.1 Die Willenserklärung in Deutschland
Ein Vertrag setzt sich aus zwei komplementären Willenserklärungen zusammen, einem Angebot und einer Annahme i.S.d. §§ 145 ff. BGB. In diesem Zusammenhang handelt es sich um eine Willensäußerung, die darauf abzielt, einen rechtlichen Erfolg herbeizuführen. Dabei setzt die Willenserklärung aus zwei wesentlichen Elementen zusammen, dem objektiven und dem subjektiven Tatbestand.
Der objektive Tatbestand einer Willenserklärung setzt eine Erklärungshandlung voraus, die durch ein zurechenbares äußeres Verhalten den Willen des Erklärenden zum Ausdruck bringt, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen und somit einen Rechtsbindungswillen erkennen lässt. Dabei wird das Vorhandensein des objektiven Tatbestands nach dem objektiven Empfängerhorizont bewertet. Die Erklärung kann sowohl durch Wort als auch in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Sie kann durch schlüssiges Verhalten auch konkludent erfolgen. Diese kann zwar keinen unmittelbaren Erklärungsgehalt aufweisen, jedoch unter Berücksichtigung der Begleitumstände mittelbar einen Geschäftswillen erkennen lassen.
Das Fehlen des objektiven Tatbestands führt dazu, dass kein wirksamer Vertrag vorliegt.
Der subjektive Tatbestand hingegen besteht aus dem Handlungswillen, dem Erklärungsbewusstsein sowie dem Geschäftswillen. Der Handlungswille liegt vor, wenn bewusst und willensgesteuert gehandelt wird. Erfolgt das Handeln jedoch unbewusst und nicht willensgesteuert, selbst wenn das Verhalten nach außen hin den Anschein eines Willens erweckt, ein Rechtsgeschäft abschließen zu wollen, so wird der Handlungswille zu verneinen sein. Ein durch Hypnose, Gewalt oder Reflexbewegung beeinflusster Wille führt daher zum Fehlen eines Handlungswillens, wonach keine wirksame Willenserklärung gegeben ist.
1. Einleitung: Stellt das Thema der KI, die bestehende Problematik der Haftung für durch diese verursachte Schäden und die Forschungsfrage der Masterarbeit vor.
2. Technische Grundlagen: Definiert Begriffe wie KI, Maschinelles Lernen, neuronale Netze und intelligente Roboter und grenzt diese von automatisierten Robotern ab.
3. Der Roboter und der Vertragsschluss: Analysiert die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Willenserklärung durch KI-Systeme in Deutschland und den USA.
4. Vertragsrechtliche Haftung im Vergleich: Untersucht vertragliche Haftungsansprüche bei Pflichtverletzungen durch KI-Roboter in den beiden Rechtsordnungen.
5. Deliktische Haftung im Vergleich: Behandelt Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, inklusive der Problematik der Beweislast und möglicher Analogien.
6. Außervertragliche Haftung im Vergleich: Erläutert die Produkthaftung des Herstellers und die Definition von KI als Produkt sowie die diesbezüglichen Sorgfaltspflichten.
7. Fazit: Fasst die Ergebnisse des Rechtsvergleichs zusammen und bewertet die Eignung der aktuellen Rechtslage zum Schutz der Geschädigten.
Künstliche Intelligenz, KI-Roboter, Haftungsrecht, Rechtsvergleich, Deutschland, USA, Produkthaftung, Deliktsrecht, Vertragsrecht, Willenserklärung, Beweislast, Schutzpflichten, Technologie, Zivilrecht, Rechtsangleichung.
Die Arbeit behandelt die zivilrechtlichen Haftungsfragen beim Einsatz von KI-Robotern und prüft, ob die bestehenden rechtlichen Regelungen für diese neue Technologie ausreichen.
Die zentralen Felder sind der Vertragsschluss, die vertragliche Haftung und deliktische Haftungsansprüche bei durch KI verursachten Schäden.
Das Ziel ist ein detaillierter Rechtsvergleich zwischen Deutschland und den USA, um Haftungslücken zu identifizieren und rechtliche Lösungswege aufzuzeigen.
Es wird eine rechtsvergleichende Methode angewandt, die deutsche zivilrechtliche Regeln mit dem Common Law und spezifischen Regelungen in den USA (insb. Kalifornien) kontrastiert.
Der Hauptteil gliedert sich in technische Grundlagen, vertragliche Willenserklärungen durch KI, vertragliche Haftung, deliktische Haftung sowie Produkthaftung.
Künstliche Intelligenz, KI-Roboter, Haftungsrecht, Rechtsvergleich, Produkthaftung, Zivilrecht und Beweisproblematiken.
Die mangelnde Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungsprozessen erschwert den Geschädigten erheblich den Kausalitätsnachweis, was in der Arbeit als zentrales Beweislastproblem identifiziert wird.
Die Arbeit diskutiert, ob und inwieweit KI-gesteuerte Software unter die bestehenden Produkthaftungsgesetze fällt, sowohl in Europa als auch in verschiedenen US-Bundesstaaten.
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