Magisterarbeit, 2010
101 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1. Fragestellung
1.2. Methodik und Vorgehensweise
1.3. Forschungsstand
2. Die West-Orientierung der Türkei
2.1. Der Eintritt in westliche Institutionen
2.2. Die Beziehungen zur Europäischen Union
2.3. Vom Kandidatenstatus zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen
3. Der Weg in die Europäische Union – Umsetzung der Menschenrechtsstandards
3.1. Die Umsetzung der Reformen durch die türkische Regierung
3.1.1. Folter und Todesstrafe
3.1.2. Minderheitenrechte und Religionsfreiheit
3.1.2.1. Der Minderheitenbegriff in Europäischer Union und Türkei
3.1.2.2. Die aktuelle Erweiterung der Minderheitenrechte
3.1.3. Meinungs- und Pressefreiheit
3.1.4. Rechte der Frau
3.1.5. Zusammenfassung
3.2. Menschenrechtsorganisationen und ihre Beurteilung der Reformen
3.2.1. Folter und Todesstrafe
3.2.2. Minderheitenrechte und Religionsfreiheit
3.2.3. Meinungs- und Pressefreiheit
3.2.4. Zusammenfassung
3.3. Die Diskussion in den EU-Staaten
3.3.1. Die Berichterstattung in Deutschland
3.3.1.1. Folter und Todesstrafe
3.3.1.2. Minderheitenrechte und Religionsfreiheit
3.3.1.3. Meinungs- und Pressefreiheit
3.3.1.4. Rechte der Frau
3.3.2. Zusammenfassung
3.4. Bewertung durch EU-Organe
3.4.1. Folter und Todesstrafe
3.4.2. Minderheitenrechte und Religionsfreiheit
3.4.3. Meinungs- und Pressefreiheit
3.4.4. Rechte der Frau
4. Schlussbetrachtung und Ausblick
Diese Arbeit untersucht die Entwicklung und den aktuellen Stand der Umsetzung von Menschenrechten in der Türkei im Kontext des EU-Beitrittsprozesses, mit der zentralen Forschungsfrage, wie die Forderungen der EU umgesetzt wurden und inwieweit Fortschritte von der EU-Kommission gewürdigt werden.
1. Einleitung
Folter, Misshandlungen, Ehrenmorde, ungerechtfertigte Verurteilungen, eingeschränkte Meinungsfreiheit, Demonstrationsverbote – das sind Schlagworte, die sich in der Debatte um die Menschenrechtssituation in der Türkei oftmals in den Vordergrund drängen. Denn obwohl die Türkei sich seit der Ausrufung der Republik im Jahr 1923 nach westlichen, demokratischen Werten orientiert, einer Vielzahl von demokratischen Organisationen angehört und bereits im Jahre 1954 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert hat, genießt der Schutz der Menschenrechte in der Türkei immer noch nicht den Stellenwert, den er längst einnehmen müsste. Aus diesem Grund spielt die Menschenrechtsproblematik im Beitrittsprozess der Türkei zur Europäischen Union (EU) eine bedeutende Rolle. Denn die Bestrebungen der Türkei, in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden, können nur erfolgreich sein, wenn – neben der Umsetzung weiterer Kriterien – die Menschenrechte geachtet werden.
Generell gilt die Erfüllung der so genannten Kopenhagener Kriterien als Bedingung für einen Beitritt in die Europäische Union. Zu diesen Kriterien gehören erstens die Stabilität der Demokratie und ihrer Institutionen, zweitens die Existenz einer funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt der EU standhält und drittens die Fähigkeit zur Übernahme der Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft, die sich aus dem Acquis communautaire der EU ergeben, einschließlich der Ziele der Europäischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion. Eine besonders wichtige Position innerhalb dieses Forderungskataloges nehmen die politischen Kriterien und demnach auch die Achtung der Menschenrechte ein. Diese sind durch ihre Nennung in Artikel 49 EU-Vertrag (EUV), der jedem europäischen Staat die Möglichkeit zur Beantragung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union einräumt, mit Bezug auf Artikel 6 EUV verankert. Dieser besagt, dass die Union „auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit“ beruht. Um eine Mitgliedschaft in der Union zu erreichen, muss die Türkei die Erfüllung dieser Kriterien vorantreiben.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Menschenrechtsproblematik als zentralen Faktor im türkischen EU-Beitrittsprozess unter Berücksichtigung der Kopenhagener Kriterien.
2. Die West-Orientierung der Türkei: Dieses Kapitel skizziert den historischen Weg der Türkei zur Westorientierung, den Eintritt in westliche Institutionen und die Entwicklung der Beziehungen zur Europäischen Union bis hin zum Beitrittskandidatenstatus.
3. Der Weg in die Europäische Union – Umsetzung der Menschenrechtsstandards: Das Hauptkapitel analysiert detailliert die gesetzlichen Reformen der türkischen Regierung, deren kritische Bewertung durch NGOs, die öffentliche Diskussion in EU-Staaten sowie die systematische Evaluierung durch EU-Organe.
4. Schlussbetrachtung und Ausblick: Die Schlussbetrachtung resümiert, dass die Türkei zwar bedeutende Reformen durchgeführt hat, aber weiterhin erhebliche Defizite in der praktischen Umsetzung und Durchsetzung der Menschenrechtsstandards bestehen.
Türkei, Europäische Union, Menschenrechte, Kopenhagener Kriterien, Beitrittsprozess, Folter, Todesstrafe, Minderheitenrechte, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rechte der Frau, Reformen, Demokratisierung, NGO
Die Arbeit analysiert die Rolle der Menschenrechtssituation in der Türkei und deren Einfluss auf den Beitrittsprozess zur Europäischen Union.
Die Arbeit fokussiert sich auf die Einhaltung politischer Standards, insbesondere in den Bereichen Folterverbot, Minderheiten- und Religionsrechte, Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Rechte von Frauen.
Das Ziel ist zu klären, wie die von der EU geforderten Verbesserungen der Menschenrechtsstandards durch die Türkei umgesetzt wurden und ob diese Fortschritte von der EU-Kommission als ausreichend bewertet werden.
Die Arbeit basiert auf einer Analyse von offiziellen Dokumenten der türkischen Regierung, EU-Fortschrittsberichten, Jahresberichten von Menschenrechtsorganisationen sowie relevanter Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der gesetzgeberischen Aktivitäten der türkischen Regierung, die Einschätzung durch NGOs, die Debatten in den EU-Staaten und die abschließende Bewertung durch EU-Organe.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kopenhagener Kriterien, Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit, Beitrittspartnerschaft und Implementierung definiert.
NGOs wie Amnesty International oder Human Rights Watch kritisieren meist, dass trotz gesetzlicher Verbesserungen in der Praxis weiterhin systematische Verstöße, insbesondere im Bereich der Folter und der Meinungsfreiheit, vorkommen.
Der Artikel 301 wird als zentrales Hindernis für die Meinungsfreiheit identifiziert, da er trotz Reformen weiterhin genutzt wird, um kritische Äußerungen unter dem Vorwand des Schutzes nationaler Interessen zu sanktionieren.
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