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Bachelorarbeit, 2009
29 Seiten, Note: 1,8
1. Einleitung
2. Wirtschaftsethische Theorieansätze
2.1 Unternehmensethik nach Horst Steinmann und Albert Löhr
2.2 Ökonomische Ethik nach Karl Homann
2.3 Integrative Unternehmensethik nach Peter Ulrich
2.3.1 Wirtschaftsethik als Kritik der „reinen“ ökonomischen Vernunft
2.3.2 Vermittlung zwischen ökonomischer Rationalität und ethisch-praktischer Vernunft
2.3.3 Verantwortungsebenen für moralisches Wirtschaften
3. Die Frage nach dem Einfluss der Philosophie auf Ulrichs integrativen Ansatz
4. Fazit
5. Literaturangaben
Entscheidungssituationen, in denen ökonomische und ethische Fragestellungen für wirtschaftlich Handelnde aufgrund von konfligierenden Interessens-, Ziel-, Wert- oder Normenvorgaben auftreten, sind zahlreich.[1] Zum Beispiel im Fall eines Unternehmens, das eine Fabrikationsstätte in einem Entwicklungsland errichtet, weil sich ökonomische Vorteile aufgrund der Tatsache ergeben, dass am neuen Standort weitaus niedrigere gesetzlich vorgeschriebene Standards für Arbeitssicherheit gelten. Ein weiteres Beispiel stellt ein Angestellter dar, der durch einen unverschuldeten Betriebsunfall querschnittsgelähmt ist. Eine Wiedereingliederung in das Unternehmen bedeutet deutliche Mehrkosten. Die Alternative wäre, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Die Aufgabe der Verantwortlichen liegt darin, zwischen unterschiedlichen Zielen, Werten und Interessen des Unternehmens und des Betroffenen zu vermitteln. Eine Auseinandersetzung mit moralischen Fragen ist dabei unausweichlich, weil jede Entscheidung eine Stellungnahme in Form einer konkreten Bewertung von gut oder schlecht verlangt. Auf diese Weise entstehen moralische Dilemmata. Zum einen ist die ökonomische Verantwortung gegenüber dem Unternehmen gefordert, zum anderen muss auch der Verantwortung für die Unversertheit der Betroffenen, dem Umweltschutz und einem nachhaltigen Umgang mit der Natur Rechnung getragen werden. Bei der Wahl eines der zugrunde liegenden Normensysteme wird jeweils das andere verletzt. Entscheidungskonflikte dieser Art fordern von den Verantwortlichen gute Gründe, d.h. Erklärungen für ihre Entscheidung. Diese Erklärungen müssen aufzeigen, dass die Handelnden eine eigene moralische Handlungsdimension anerkennen, d.h. nicht willkürlich oder nach persönlichem Interesse handelt. Für Wittmann ist Ethik eine „kategoriale Vorentscheidung“. Er bezieht sich auf Ulrich, der betont, dass „ein grundlegendes Interesse an ethischer Vernunft bei den Handlungssubjekten“ liegt und daher „ihre Qualität als moralische Subjekte immer schon voraus[gesetzt werden muss]“.[2]
Vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise, bei der Fragen nach den ökonomischen Ursachen immer auch mit der Suche nach den Verantwortlichen einhergeht, werden mögliche Konsequenzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik diskutiert. Hilft die Einführung bzw. Verschärfung von Gesetzen Banken und Finanzdienstleistern Grenzen zu setzen, um ein erneutes Ausufern der Profitgier zu verhindern? Kann durch die Umsetzung eines einheitlichen Ansatzes, ökonomisches (Fehl-)Verhalten begrenzt bzw. verantwortungsbewusstes wirtschaftliches Handeln unterstützt werden? Aufgrund der differierenden Vorstellungen, was eine wirtschaftliche Handlung zu einer ethisch korrekten wirtschaftlichen Handlung macht, ist eine Einigung auf einen geeigneten Wirtschaftsethikansatz sicherlich schwierig.
Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit ist der integrative Wirtschaftsethikansatz von Peter Ulrich. Wirtschaften beinhaltet nach seiner Auffassung grundsätzlich den Zweck der Lebensdienlichkeit [3], nach dem das wirtschaftliche Handeln von vornherein sinnvoll für den Menschen gestaltet sein soll. Die Frage nach dem Sinn einer Handlung leitet über zu philosophischen Fragen, die implizieren, welches Ziel dem Handeln zugrunde liegen sollte und was demnach ethisches Handeln ist.
Diese Fragen sowie die Frage nach der Freiheit des Handelns und den dazu notwendigen gesellschaftlichen Strukturen haben wirtschaftliche Theorien und wirtschaftsethische Ansätze beeinflusst. Gibt es aber allgemeingültige Grundsätze des Handelns? Sind sie universell verbindlich? Auch interkulturell?
Die Legitimation wirtschaftlichen Handelns ist der Kern- und Hauptstreitpunkt in wirtschaftsethischen Debatten, da die Frage nach der Begründung für menschliches Handeln ein Strukturproblem ist. Fließen in den einen Ansatz u.a. anthropologische Grundlagen, wie die conditio humana bei Ulrich als Grundlage einer ethischen Position mit ein, gelten für andere Ansätze religiöse Dogmen, teleologische, utilitaristische, deontologische Argumente oder u.a. die (markt)wirtschaftliche Praxis selber als Legitimation.[4] Im Vergleich zu rein ethischen Fragestellungen besteht im wirtschaftsethischen Bereich dabei die Besonderheit, dass diese Annahmen auch mit ökonomischen Anforderungen und Rahmenbedingungen vereinbar sein müssen.
Die deutschsprachige Wirtschafts- und Unternehmensethik hat sich in den letzten Jahrzehnten in einige Ansätze ausdifferenziert, die sich bezüglich ihres jeweiligen theoretischen und methodischen Standpunkts teilweise stark voneinander unterscheiden. Im Vergleich zu wissenschaftlichen Bereichsethiken wie der Bioethik, Medizinethik, Technik- und Umweltethik versteht sich die Wirtschafts- und Unternehmensethik nicht als eine rein anwendungsorientierte Ethik, sondern beschäftigt sich vorrangig theoretisch mit den normativen Grundlagen der Ökonomie.[5] Aufgrund dieser Grundlagenreflexion hebt sie sich von dem Betätigungsfeld der Business Ethics[6] ab. Ihr Vorgehen, die Diskussion vorrangig auf einer metatheoretischen Ebene zu führen, bringt ihr jedoch den Vorwurf ein, die praktische, anwendungsorientierte Seite zu vernachlässigen.[7]
Diese Arbeit beschränkt sich auf eine Untersuchung der drei Konzeptionen, die die deutschsprachige Diskussion der Wirtschafts- und Unternehmensethik in den 1990er-Jahren dominiert haben: den integrativen Wirtschaftsethikansatz von Ulrich, den ordnungsethischen Ansatz von Homann sowie die Unternehmensethik von Steinmann und Löhr. Kurze Darstellungen der Ordnungsethik und Unternehmensethik werden mit einer ausführlicheren Analyse der integrativen Wirtschaftsethik verglichen, um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Begründungen und Voraussetzungen sowie der normativen Forderungen an wirtschaftliches Handeln dieser Ansätze zu verdeutlichen.
Das abschließende Kapitel widmet sich der zentralen Frage dieser Arbeit: die Einflussnahme der Philosophie auf den integrativen Wirtschaftsethikansatz. In diesem Kontext gilt es, dem begrenzten Umfang dieser Arbeit entsprechend, einige Bezüge zur Ethik Kants, dem Gesellschaftsvertrag von Rawls und der Diskursethik nach Habermas und Apel herzustellen.
Im Folgenden werden exemplarisch drei Ansätze vorgestellt, die sich Fragen nach wirtschaftsethischen Handlungsanleitungen, Voraussetzungen und Bedingungen aus unterschiedlichen Perspektiven und teilweise stark voneinander abweichenden Grundannahmen nähern. Das Ziel dieser Darstellung soll sein, die für eine Umsetzung des jeweiligen Ansatzes angesprochenen Verantwortungsebenen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, den theoretischen Zugang und die davon abhängigen Einstufungen und Bewertungen der Problematik darzulegen, sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ansätze kurz vorzustellen.
Dieser Ansatz basiert auf der Dialog- bzw. Diskursethik der konstruktiven Wissenschaftstheorie nach Lorenzen („Erlanger Schule“) und zählt, wie Ulrichs integratives Konzept, das sich an Habermas und Apel („Frankfurter Schule“) orientiert, zu den kommunikationsorientierten Wirtschaftsethik-Ansätzen. Unabhängig von den unterschiedlichen Ausprägungen dieser Ansätze liegt ihnen die Gemeinsamkeit zugrunde, dass unternehmerische Verantwortung nur in Form eines Dialogs übernommen werden kann.[8] Im Zentrum der Unternehmensethik nach Steinmann und Löhr steht die Frage, ob es neben der deduktiven Begründung von Normen eine Möglichkeit gibt, normative Orientierungen für eine Gesellschaft auf rationalem Weg zu finden.[9]
Ein Schwerpunkt dieses Ansatzes liegt dabei auf der Individualethik. Da die formale Dialogethik keine konkreten Handlungsanleitungen gibt, ist es die Aufgabe der Betroffenen, eine Handlungssituation in allen ihren Details zu beleuchten und selbst nach einer gerechten und ethisch gebotenen Lösung zu suchen. Die Dialogethik liefert dazu die Struktur, nach der die Betroffenen die Legitimation einer normativen Orientierung im Sinne einer friedlichen Konfliktlösung kommunikativ prüfen sollen.[10]
Gründe für unethisches Handeln werden in persönlichen moralischen Motiven Einzelner, aber auch in spezifischen organisatorisch-strukturellen Bedingungen von Unternehmen angenommen, sowie im Wirtschaftssystem, das dazu verleitet, die Bewertung moralischer Prinzipien von Wettbewerbsvorteilen abhängig zu machen. U.a. wird die hoch spezialisierte Arbeitsteilung dafür verantwortlich gemacht, dass der Einzelne den Gesamtzusammenhang, in den seine Teilaufgabe eingebettet ist, nicht überschauen kann. Daher werden ihm auch die Konsequenzen seiner Handlungen nicht in dem Maße deutlich, wie es für die Fähigkeit, eigenverantwortlich Handeln zu können, erforderlich wäre. Hierdurch entfällt eine elementare Voraussetzung für verantwortungsbewusstes Handeln und ethische Reflextion.[11]
Da der Einzelne auf die Organisationsstruktur und -kultur eines Unternehmens angewiesen und gleichsam von ihr abhängig ist,[12] ist es notwendig für eine gemeinsame Wertorientierung aller Mitarbeiter zu sorgen. In konkreten Einzelfällen müssen diese Eigenverantwortung tragen. Nur mithilfe der gegebenen institutionellen Struktur können sie im Sinne der gesamten Organisationskultur handeln.[13]
Eine weitere Aufgabe der Unternehmensethik als angewandte Disziplin ist daher die Vermittlung zwischen der Umsetzung konkreter Unternehmensaktivitäten, die nach dem Gewinnprinzip ausgerichtet sind und innerhalb geltendem Recht zu internen, interorganisatorischen Konflikten oder Konflikten mit externen Betroffenen führen können. Als Verfahrenslehre für dialogische Prozesse soll sie dafür lebenspraktische Verständigungsprozesse in Form von begründeten Normen entwickeln, die Unternehmen selbstverpflichtend zu einer friedlichen Konfliktregelung befähigen sollen.[14]
Die Anwendung der Dialogethik gestaltet sich dabei vielschichtig: Als prozessuale Anleitung zur Entwicklung von Normen stellt sie eine Methode dar, durch die die Bewertung von Normen bestimmt werden kann. Hierdurch begründet sie keine konkreten Normen, sondern liefert einen Verfahrensvorschlag, der praktisch entweder zu materialen oder prozessualen Normen führen kann. Materiale Normen sind dabei z.B. Verhaltenskodizes, mit denen konfliktträchtige Bereiche des Handelns geregelt werden sollen. Prozessuale Normen stellen organisatorische Regelungen dar, die unter Verwirklichung des Dialogprinzips bestimmen, wie in bestimmten Kontexten materiale Regelungen entwickelt werden sollen.[15] Dialogethik gilt überdies mit der Aufforderung, „die Zwecke des eigenen Handelns begründet selbst zu bestimmen“ als eine Vernunftethik, die nach guten Gründen für Normen verlangt. Für die Praxis bedeutet das, dass materiale Normen nicht durch die Tradition oder Autoritäten gerechtfertigt werden können. Durch dieses strukturelle Merkmal der Dialogethik sollen zum einen bestehende Normen auf ihre Begründbarkeit hin überprüft werden und zum anderen neue Normen für konfliktträchtige Handlungsfelder entwickelt werden. Grundlegend für die Umsetzung der beschriebenen Anwendungsformen der Dialogethik ist die Forderung nach einer argumentativen Verständigung im Dialog. Sie basiert auf der Annahme, dass gute Gründe nur durch die freie Zustimmung aller Beteiligten mithilfe wechselseitiger Verständigungsprozesse begründet werden können.[16] Mithilfe der dialogischen Verständigung soll ein innerer und äußerer gesellschaftlicher Frieden angestrebt werden, in dem ökonomische Effizienz mit der Sozialverträglichkeit des Wirtschaftens verbunden ist.[17]
Eine weitere notwendige Aufgabe der Unternehmensethik ist die Einbettung der Unternehmung in den Zusammenhang der Wirtschaftsordnung, wodurch die Anwendungsbedingungen für das ideale Prinzip einer kommunikativen Verständigung deutlich werden. Steinmann und Löhr betonen, dass nicht grundsätzlich angenommen werden kann, dass das Dialogprinzip einfach angewandt werden kann, vielmehr muss die Funktion des Unternehmens, die abhängig ist von den Organisationsprinzipien der Wirtschaftsordnung, der sie angehört, geklärt sein. Der zugrundeliegende Ansatz bezieht sich auf die Bedingungen einer kapitalistischen Wettbewerbswirtschaft.[18]
Demzufolge müssen ethische Überlegungen an (konsensfähige) Unternehmensstrategien als unternehmerisches Sachziel gebunden sein, allerdings dürfen die Verantwortlichen die von der Wirtschaftsordnung eingeräumte Freiheit nicht ausnutzen. Das Konzept fordert darüber hinaus eine situationsgerechte Anwendung des Gewinnprinzips und in der Konsequenz die Unterordnung des Gewinnstrebens unter ethische Überlegungen, wenn es zu Konflikten kommt.[19] Die Gewinnerzielung wird im Allgemeinen aufgrund der kapitalistischen Wirtschaftsordnung als legitimes Formalziel betrachtet. Da ein Formalziel jedoch nicht jeden Einzelfall rechtfertigen kann, muss jede unternehmerische Entscheidung im Einzelfall auf ihre Konsensfähigkeit überprüft werden. Die Steuerungs- und Koordinationsfähigkeit einer staatlichen Rahmenordnung wird daher als zu begrenzt kritisiert. Die Hauptverantwortung für die Umsetzung wirtschaftsethischer Strukturen könne nicht auf diese Ebene begrenzt bleiben, weil rechtliche Vorschriften zu abstrakt und zu allgemein sind, um alle Legitimationsprobleme lösen zu können bzw. um bestimmte Entscheidungen bereits im Vorfeld zu kanalisieren.[20] Vielmehr muss das gesellschaftliche Ziel auf allen Koordinationsebenen des wirtschaftlichen Handelns verfolgt werden, wobei u.A. die Entscheidungsträger in der Privatwirtschaft zu einer republikanischen Mitverantwortung aufgerufen werden.[21]
Zusammenfassend soll Unternehmensethik mithilfe idealer Normen eine Orientierungshilfe bieten, „die in der Marktwirtschaft zu einem friedensstiftenden Gebrauch der unternehmerischen Handlungsfreiheit anleiten sollen“.[22] Als übergeordnetes ethisches Ziel gilt der gesellschaftliche Frieden im Sinne eines freien Konsenses.
Eine „richtig eingerichtete“ Marktwirtschaft bewirkt für Homann „die Einlösung […] von Würde und Solidarität.“[23] Der Wettbewerb stellt dabei ebenso wenig wie Kapitalbildung und Gewinnstreben einen Selbstzweck, sondern nur ein effizientes Mittel für sie dar.[24] Trotz der zu beklagenden Defizite ist Homann von der „sittliche[n] Qualität“ der Marktwirtschaft überzeugt.[25] Selbst eine ungleiche Verteilung materieller Güter ist moralisch nicht verwerflich, weil der Reichtum einiger, z.B. innovativer Unternehmer, anderen Gesellschaftsmitgliedern in Form günstiger Produkte, Arbeitsplätzen, Einkommen, steuerfinanzierten öffentlichen Gütern und anderem zugute kommt.[26] Das marktwirtschaftliche System wird als das bisher beste Mittel angesehen, mit dem Freiheit und Solidarität unter den Bedingungen moderner, hoch spezialisierter und arbeitsteiliger Gesellschaften verwirklicht werden können.[27]
Um die Situation moderner Gesellschaften und die Bedingungen für wirtschaftliches Handeln analysieren zu können, liegt diesem Ansatz das theoretische Konstrukt des Homo oeconomicus zugrunde, welches das Vorteilsstreben und das Eigeninteresse des Einzelnen als Motivation für wirtschaftliches Handeln betrachtet.[28] Die Annahme, dass sich Verhaltensänderungen nicht durch eine Änderung der Präferenzen oder Interessen ergeben, sondern durch eine Änderung der Bedingungen, unter denen sich das Eigeninteresse realisiert[29], führt zu der Forderung nach einer Rahmenordnung. Diese soll Regeln und Bestimmungen umfassen, die als Ordnungsvorgaben auf politischer Ebene gestaltet werden.[30]
[...]
[1] Vgl. Wittmann, S.: Ethik im Personalmanagement, S. 4f [zit. Wittmann: Ethik]
[2] Ulrich, P.: in: Wittmann: Ethik, S. 4f
[3] Lebensdienlichkeit ist ein wirtschaftsethischer Leitbegriff, der von den theologischen Sozialethikern Emil Brunner und Arthur Rich geprägt wurde. Vgl. Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik, S. 11 [zit. Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik]
[4] Die Theologische Ethik entnimmt ethische Normen einer Offenbarungsquelle. Bei der Teleologischen Ethik wird die Entscheidung abhängig von den zu erwartenden Folgen einer Handlung bewertet. Hierbei steht je nach Ausrichtung ein bestimmtes Ziel (gr. „télos“ = Ziel, Zweck) wie zum Beispiel das Glücksstreben als Bewertungsmaßstab im Vordergrund. Es wird dabei unterschieden zwischen einer utilitaristischen Haltung, wonach das Wohlergehen einer Gemeinschaft angestrebt wird, und einer egoistischen Haltung, in der das Selbstinteresse des Einzelnen oder einer Gruppe das höchste Ziel ist.. Bei der deontologischen Ethik gibt ein als richtig angenommener Grundsatz den Bewertungsmaßstab für mögliche Handlungen vor (gr. „to déon“ = die Pflicht). Vgl. Kreikebaum, H.: Grundlagen der Unternehmensethik, S. 11 [zit. Kreikebaum: Unternehmensethik]
[5] Vgl. Beschorner, T./Brink, A./Schmidt, W./Schumann, O. J.: Wirtschafts- und Unternehmensethik. Rückblick - Ausblick - Perspektiven, S. 11 [zit. Beschorner, Brink, Schmidt, Schumann: Wirtschafts- und Unternehmensethik]
[6] Ulrich wirft der angelsächsischen Business Ethics vor, sie bleibe im Ansatz von Wirtschaftsethik als „angewandter Ethik“ befangen, weil sie nicht die systematischen Konsequenzen einer Vernunftethik des Wirtschaftens ziehe. Es fehle die Analyse über den normativen Gehalt der Logik des Marktes. Vgl. Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik, S. 126
[7] Vgl. Beschorner, Brink, Schmidt, Schumann: Wirtschafts- und Unternehmensethik, S. 11f
[8] Steinmann, H./ Löhr, A.: Grundlagen der Unternehmensethik, S. VI [zit. Steinmann, Löhr: Unternehmensethik]
[9] Vgl. Steinmann, Löhr: Unternehmensethik, S. 69
[10] Vgl. ebd., S. 240
[11] Steinmann, Löhr: Unternehmensethik, S.32
[12] Vgl. ebd., S.61
[13] Vgl. ebd., S.40
[14] Vgl. ebd., S.106
[15] Als Beispiel für einen Verhaltenskodex wird der Kodex des Verbandes der Chemischen Industrie in Deutschland genannt, der Produktion und Vertrieb von Chemikalien regeln soll, mit denen C-Waffen hergestellt werden können. Ethik-Kommissionen bilden demgegenüber Beispiele für prozessuale Normen. Vgl. ebd., S.84
[16] Vgl. Steinmann, Löhr: Unternehmensethik, S.85
[17] Vgl. ebd., S. VI
[18] Vgl. ebd., S.94f
[19] Vgl. ebd., S.107
[20] Vgl. Steinmann, Löhr: Unternehmensethik, S.101
[21] Vgl. ebd., S. 95f
[22] Ebd., S.106
[23] Homann, K.: Ethik in der Marktwirtschaft, S. 57 [zit. Homann: Ethik]
[24] Vgl. Homann: Ethik, S. 16
[25] Vgl. ebd., S. 19
[26] Die Gleichheit aller anzustreben, betrachtet Homann als falsch, da sie keinen Wert an sich habe und moderne Gesellschaften den größten Teil ihres Wohlstands aus Ungleichheiten in Begabung, Fertigkeiten, Ideen und Kulturen ziehe. Vgl. ebd., S. 6
[27] Vgl. ebd., S. 19
[28] Vgl. Homann, K. / Suchanek, A..: Ökonomik. Eine Einführung, S. 406 [zit. Homann, Suchanek: Ökonomik]
[29] Vgl. Homann, Suchanek: Ökonomik, S. 406
[30] „Verfassung, Eigentumsrechte, Vertrags- und Gesellschaftsrecht, die gesamte Wirtschaftsordnung bis hin zu den Grundzügen von Steuerrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Umweltrecht.“ Vgl. Homann: Ethik, S. 12