Examensarbeit, 2003
92 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
1.1 Einführung ins Thema
1.2 Literaturlage
1.3 Fragestellung
1.4 Vorgehensweise und Quellen
2 Funktionen der Hebammenordnungen
2.1 Bedeutung der Ordnungen für die Schwangeren
2.1.1 Schutz der Schwangeren
2.1.1.1 „Chancengleichheit“
2.1.1.2 Verfügbarkeit der Hebammen
2.1.1.3 Verbot der frühzeitigen Herbeiführung von Wehen
2.1.1.4 Pflege im Wochenbett
2.1.1.5 Verpflichtung der Hebamme zur Selbstlosigkeit
2.1.1.6 Zusammenfassung
2.1.2 Moralische Kontrolle der Schwangeren
2.1.2.1 Diskriminierung jüdischer Schwangerer
2.1.2.2 Anzeige von Abtreibungen
2.1.2.3 Anzeige von unehelichen Geburten
2.1.2.4 Zusammenfassung
2.1.3 Zusammenfassung
2.2 Bedeutung der Ordnungen für die Hebammen
2.2.1 Finanzieller Schutz der Hebammen
2.2.2 Kontrolle der Hebammen
2.2.2.1 Medizinische Kontrolle der Hebammen
2.2.2.2 Moralische Kontrolle der Hebammen
2.2.2.3 Zusammenfassung
2.3 Schutz- und Kontrollorgane
2.4 Zusammenfassung und Diskussion
3 Gründe für den Erlass der Hebammenordnungen
3.1 Die Bedeutung des Stadtrats
3.1.1 Bürokratisierung
3.1.2 Der Rat als moralische Instanz
3.1.3 Der Rat als Fürsorgeinstanz
3.1.4 Zusammenfassung
3.2 Bedeutung und Wissensstand der Stadtärzte
3.2.1 Bedeutung der Stadtärzte
3.2.1.1 Ärzte und Hebammen
3.2.1.2 Ärzte und andere nichtakademische Heilberufe
3.2.1.3 Zusammenfassung
3.2.2 Wissensstand der Stadtärzte
3.2.3 Zusammenfassung
4 Schlussbetrachtungen
Diese Arbeit untersucht die Entstehung und Funktion der städtischen Hebammenordnungen im deutschen Raum um das Jahr 1500. Das primäre Ziel ist es, die Doppelfunktion dieser Regelwerke – einerseits als Schutzinstrument für Schwangere und Hebammen, andererseits als Instrument der moralischen und medizinischen Kontrolle – zu analysieren und die Beweggründe des Stadtrats und der Stadtärzte für deren Erlass zu identifizieren.
1.1 Einführung ins Thema
In der römischen und griechischen Antike war die Geburtshilfe Aufgabe der Hebammen allein; sie gehörte nicht zur Ausbildung akademischer Mediziner. Ab dem 10. Jahrhundert lassen sich in Deutschland Hebammen nachweisen, die frei und unabhängig arbeiteten. War keine Hebamme verfügbar, halfen häufig Nachbarinnen oder weibliche Verwandte der Gebärenden. Akademische Ärzte waren auch hier von diesem Bereich ausgeschlossen. Um 1500 begannen Stadtärzte, die an einer Universität Medizin studiert hatten, einen gewissen Einfluss auf die Geburtshilfe zu gewinnen.
Zu dieser Zeit entwickelte sich allmählich in den meisten deutschen Städten die Geburtshilfe von der ungeregelten Nebentätigkeit zum organisierten Hebammenberuf. Die Hebammen wurden seit Mitte des 15. Jahrhunderts bei der Stadt angestellt. Sie mussten sich eidlich als Hebamme verpflichten; Hebammenordnungen, die die Details ihrer Arbeit regelten, wurden von zahlreichen deutschen Städte erlassen. Hier sei nur eine Auswahl von Städten im Süden genannt, um das Ausmaß zu verdeutlichen: Regensburg, Straßburg, Freiburg, Würzburg, Ulm, Colmar, Heilbronn, Nürnberg, Nördlingen, Konstanz, Passau, Esslingen, Augsburg und Frankfurt.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Bedeutung der Hebammen um 1500 ein und skizziert den Forschungsstand sowie die Fragestellung zur Funktion der städtischen Ordnungen.
2 Funktionen der Hebammenordnungen: Hier werden die verschiedenen Aufgaben der Ordnungen analysiert, wobei zwischen Schutz- und Kontrollfunktionen für Schwangere und Hebammen unterschieden wird.
3 Gründe für den Erlass der Hebammenordnungen: Dieses Kapitel beleuchtet die Rolle des Stadtrats und der Stadtärzte als treibende Kräfte hinter der Bürokratisierung und moralischen Reglementierung des Hebammenwesens.
4 Schlussbetrachtungen: In der Zusammenfassung wird das Fazit gezogen, dass die Hebammenordnungen ein Instrument der städtischen Ordnungspolitik waren, das sowohl fürsorgliche als auch disziplinierende Absichten verfolgte.
Hebammenordnungen, 1500, Geburtshilfe, Stadtrat, Stadtärzte, moralische Kontrolle, Medizingeschichte, Reformation, Heilbronn, Freiburg, Regensburg, Hebammen, Frauenheilkunde, Fürsorge, soziale Kontrolle.
Die Arbeit behandelt die rechtliche und soziale Organisation der Geburtshilfe in deutschen Städten um 1500 durch städtische Hebammenordnungen.
Die Themenfelder umfassen die Rolle der Hebammen, deren Kontrolle durch Stadtärzte, die Fürsorgepflicht des Stadtrats gegenüber Schwangeren und das Spannungsfeld zwischen medizinischer Professionalisierung und Tradition.
Ziel ist es, die Beweggründe der städtischen Obrigkeiten für den Erlass dieser Ordnungen zu ergründen und die Hypothese zu überprüfen, ob sie lediglich der Unterdrückung der Hebammen oder auch deren Schutz dienten.
Die Autorin wählt einen vergleichenden, quellenanalytischen Ansatz unter Einbeziehung der Hebammenordnungen von Regensburg, Freiburg und Heilbronn sowie medizinischer Fachliteratur der Zeit.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der Funktionen der Ordnungen (Schutz vs. Kontrolle) sowie eine historische Einordnung der handelnden Akteure wie Stadträte und studierte Mediziner.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Hebammenordnungen, Stadtärzte, soziale Kontrolle, Medizingeschichte und das Spätmittelalter definiert.
Heilbronn zeigt eine deutlich stärkere religiöse und moralische Prägung durch die Reformation und eine intensivere Kontrolle durch Ärzte im Vergleich zur eher pragmatisch-fürsorglichen Ausrichtung in Regensburg.
In Regensburg und Freiburg fungierten ehrbare Frauen (Patrizierinnen) als wichtige Kontrollinstanzen, die oft über Lohn und Zulassung der Hebammen mitentschieden.
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