Bachelorarbeit, 2009
39 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Grundlagen und Entwicklung des Luftverkehrsrechts
2.1 Die internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und das Chicagoer Abkommen
2.2 Europäische Richtlinien
2.3 Deutsche Gesetzesgrundlagen
3. Instrumente zur Schadstoffminderung im Luftverkehr
3.1 Finanzielle Instrumente
3.2 Ordnungsrechtliche Maßnahmen
3.3 Operative Maßnahmen
3.4 Fazit
4. Vereinbarung des Emissionshandels mit dem Völkerrecht
4.1 Die Aufgabenübertragung an die ICAO
4.2 Die Vereinbarkeit mit dem Chicagoer Abkommen
4.3 Die Vereinbarkeit mit bilateralen Luftverkehrsabkommen
4.4 Fazit
5. Die Einbeziehung des Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem
5.1 Anwendungsbereich
5.2 Gesamtmenge der Zertifikate für den Luftverkehr
5.3 Zuteilung von Zertifikaten durch Versteigerung
5.4 Zuteilung und Vergabe von Zertifikaten
5.5 Sonderreserve
5.6 Überwachungs- und Berichterstattungspläne
5.7 Projektbezogene Mechanismen
5.8 Gültigkeit der Zertifikate und Sanktionsmechanismen
6. Die Entwicklung des EU-ETS und die sich daraus ergebenen Änderungen für die 3. Handelsperiode
7. Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die rechtliche Ausgestaltung und die Anwendbarkeit der Einbeziehung des Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) vor dem Hintergrund internationaler völkerrechtlicher Vorgaben. Dabei wird analysiert, ob dieses Instrument effektiv zur Reduktion von Treibhausgasen im Luftverkehr beitragen kann und wie es sich in den bestehenden Rechtsrahmen einfügt.
3.1 Finanzielle Instrumente
Die hier vorgestellten finanziellen Instrumenten zur Schadstoffminderung beschränken sich auf die Ticketabgabe, die Besteuerung von Flugbenzin, die Emissionsabgabe, sowie der Handel mit Emissionszertifikate.
Bei einer Ticketabgabe wird ein Aufschlag auf den Preis eines Fluges als Entgelt für die Nutzung des Luftraumes erhoben. Die Höhe des Aufschlages sollte abhängig von den Flugkilometern bestimmt werden um den Umweltaspekt zu berücksichtigen. Die ökologische Lenkungswirkung ist bei diesem Instrument jedoch als sehr gering einzuschätzen, da diese lediglich im Zusammenhang mit einem Nachfragerückgang steht und dadurch keine Anreizfunktion für verbesserte Technologien mit sich bringt. Eine nachhaltige Emissionsreduktion kann nicht erwartet werden.
Seit dem Jahre 2003, mit in Kraft treten der RL 2003/96/EG, ist die Besteuerung von Flugbenzin für inländische Flüge im europäischen Raum gemäß Art. 14 dieser Richtlinie erlaubt. Bei einer europaweiten Besteuerung von Flugbenzin könnten bei einem Steuersatz von 245 EUR/1000 l eine Reduzierung der EU-weiten CO2-Emissionen im Verkehrssektor um 1,4% (0,34% der gesamten europäischen CO2-Emissionen) führen. Eine Besteuerung ist nur ökologisch sinnvoll, wenn sie international eingeführt wird. Möglich wäre dies durch die Änderung von bilateralen Luftfahrtabkommen sowie des Chicagoer Abkommens, welches Klauseln enthält die eine Steuerbefreiung von Flugbenzin vorsehen. Geschieht eine Besteuerung nur auf europäischer Ebene oder gar auf nationaler Ebene, wird eine beabsichtigte ökologische Lenkungswirkung ausbleiben. Der positive Effekt durch die Besteuerung wird im schlimmsten Falle sogar zu einer Mehrbelastung der Umwelt führen.
1. Einleitung: Beleuchtung des anthropogenen Klimawandels und die Rolle des wachstumsstarken Luftverkehrssektors sowie Zielsetzung der Arbeit.
2. Grundlagen und Entwicklung des Luftverkehrsrechts: Darstellung der internationalen (ICAO), europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen für den Luftverkehr.
3. Instrumente zur Schadstoffminderung im Luftverkehr: Analyse verschiedener finanzieller, ordnungsrechtlicher und operativer Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen.
4. Vereinbarung des Emissionshandels mit dem Völkerrecht: Prüfung der völkerrechtlichen Vereinbarkeit der Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-ETS, insbesondere bezüglich des Chicagoer Abkommens.
5. Die Einbeziehung des Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem: Erläuterung der administrativen und rechtlichen Umsetzung der Zertifikatspflicht für Luftverkehrsbetreiber.
6. Die Entwicklung des EU-ETS und die sich daraus ergebenen Änderungen für die 3. Handelsperiode: Untersuchung der notwendigen Anpassungen und Optimierungen des Handelssystems für die dritte Periode.
7. Schlussbetrachtung: Abschließende Bewertung der Eignung des Zertifikathandels als Instrument zur Emissionsreduktion im Luftverkehr.
Emissionshandel, Luftverkehr, EU-ETS, Treibhausgase, Klimawandel, Chicagoer Abkommen, Zertifikate, ICAO, Schadstoffminderung, Kyoto-Protokoll, Nachhaltigkeit, Umweltrecht, Luftverkehrsmanagement.
Die Bachelorarbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung der Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) und dessen Potential zur Schadstoffminderung.
Die Arbeit fokussiert sich auf das Luftverkehrsrecht, verschiedene klimapolitische Instrumente und die völkerrechtliche Vereinbarkeit von Emissionshandelssystemen.
Ziel ist es zu klären, ob das EU-ETS auf den internationalen Luftverkehr anwendbar ist und ob es ein effektives Instrument zur nachhaltigen Senkung von Treibhausgasen darstellt.
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der europäischen Richtlinien sowie einer Untersuchung völkerrechtlicher Verträge und einschlägiger Rechtsgutachten.
Der Hauptteil analysiert die Instrumentarien zur Emissionsminderung, die völkerrechtliche Prüfung (ICAO, bilaterale Verträge) sowie die spezifischen administrativen Verfahren zur Zuteilung von Zertifikaten.
Zentrale Begriffe sind Emissionshandel, EU-ETS, Luftverkehr, Klimaschutz, CO2-Reduktion und völkerrechtliche Vereinbarkeit.
Der Autor argumentiert, dass das "Cap and Trade"-System durch die festgelegte Emissionsobergrenze langfristig effektivere Anreize zur Schadstoffreduktion bietet als reine Abgaben.
Die Sonderreserve dient dazu, neu eintretende Luftverkehrsbetreiber oder Betreiber mit stark wachsenden Transportleistungen durch eine kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten zu berücksichtigen.
Durch die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an benannte Risikosektoren soll die Abwanderung von Emissionen in Regionen ohne vergleichbare Abgaben verhindert werden.
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