Diplomarbeit, 2010
101 Seiten, Note: 1,7
1. Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise
2. Begriffsbestimmung
2.1 Insolvenz
2.2 Sanierung
2.3 Betriebsfortführung
2.4 Arbeitnehmer
3. Eintritt in die Insolvenz
3.1 Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Insolvenzantragstellung
3.1.1 Zahlungsunfähigkeit
3.1.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
3.1.3 Überschuldung
3.1.4 Verfahrenskostendeckung
3.2 Phasen der Insolvenz
3.3 Insolvenzverfahren als Sanierungsmaßnahme
4. Stellung des Arbeitnehmers in der Insolvenz
4.1 Arbeitnehmer im vorläufigen Insolvenzverfahren
4.2 Arbeitnehmer im eröffneten Insolvenzverfahren
4.3 Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf Arbeitsverhältnisse
4.3.1 Kündigung nach § 113 InsO
4.3.2 Urlaubsansprüche, Krankheitsfall, Sonderkündigungsschutz
4.4 Probleme des Arbeitnehmers bei Insolvenz ihres Arbeitgebers
5. Strategien von Arbeitnehmerrechten in der Insolvenz zum Zwecke der Sanierung/Betriebsfortführung
5.1 Insolvenzgeld
5.1.1 Insolvenzgeld-Zeitraum
5.1.2 Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes im vorläufigen Insolvenzverfahren
5.1.3 Auswirkungen auf Arbeitnehmer
5.2 Insolvenzplanverfahren
5.2.1 Zielsetzung des Insolvenzplans
5.2.2 Ablauf des Insolvenzplanverfahrens
5.2.2.1 Vorlage durch den Schuldner oder Insolvenzverwalter
5.2.2.2 Vorlage bei Eigenverwaltung
5.2.2.3 Prüfung durch Insolvenzgericht
5.2.2.4 Erörterungs- und Abstimmungstermin
5.2.2.5 Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Verfahrens
5.2.3 Probleme des Insolvenzplanverfahrens
5.2.4 Auswirkungen auf Arbeitnehmer
5.3 Eigenverwaltung
5.3.1 Voraussetzung, Zweck und Inhalt
5.3.2 Stellung des Schuldners
5.3.3 Auswirkungen der Eigenverwaltung
5.3.4 Auswirkungen auf Arbeitnehmer
5.4 Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderung in der Insolvenz
5.4.1 Betriebsänderung nach §§ 121, 122 InsO
5.4.2 Interessenausgleich nach § 125 InsO
5.4.3 Sozialplan nach §§ 123, 124 InsO
5.4.4 Betriebsrat als Voraussetzung
5.4.5 Auswirkungen für Arbeitnehmer
5.5 Übertragende Sanierung als Betriebsübergang bzw. Betriebsteilübergang nach § 613a BGB
5.5.1 Übertragende Sanierung (Asset Deal)
5.5.2 Betriebsübergang und Betriebsteilübergang
5.5.3 Rechtsfolgen des § 613a BGB
5.5.4 Anwendbarkeit des § 613a BGB in der Insolvenz
5.5.5 Zeitpunkt des Betriebsübergangs
5.5.5.1 Betriebsübergang im Eröffnungsverfahren
5.5.5.2 Betriebsübergang zwischen Verfahrenseröffnung und Berichtstermin
5.5.5.3 Betriebsübergang nach dem Berichtstermin
5.5.6 § 613a BGB als Sanierungshindernis
5.5.7 Auswirkungen des Betriebsübergangs auf den Arbeitnehmer
5.5.7.1 Interessenausgleich und Sozialplan
5.5.7.2 Massenentlassung gemäß §§ 17 ff. KSchG
5.5.7.3 Erweitertes Kündigungsrecht gemäß § 113 InsO
5.5.7.4 Einschränkung des § 613a BGB durch § 128 InsO
5.5.7.5 Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
5.6 Übertragende Sanierung durch Einschaltung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG)/Transfergesellschaft/Auffanggesellschaft
5.6.1 Funktion und rechtliche Struktur der BQG
5.6.2 Übergang der Arbeitnehmer vom insolventen Arbeitgeber zur BQG
5.6.3 Betriebsübergang mit geminderter Belegschaft
5.6.4 Auswirkungen auf Arbeitnehmer
5.6.4.1 Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
5.6.4.2 Strukturelles Kurzarbeitergeld
5.7 Kurzarbeit
5.7.1 Voraussetzungen der Kurzarbeit
5.7.2 Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Kurzarbeit
5.7.3 Ansprüche des Arbeitnehmers
5.7.3.1 Arbeitsentgelt, Kurzarbeitergeld und Arbeitsdauer
5.7.3.2 Krankheit, Urlaub, Feiertage
5.7.3.3 Betriebsversammlung
5.7.4 Auswirkungen auf Arbeitnehmer
6. Arbeitsrechtliche Strategien bei Masseunzulänglichkeit, Masselosigkeit
6.1 Begriffsdefinition Masseunzulänglichkeit
6.2 Begriffsdefinition Masselosigkeit
6.3 Insolvenzgeld
6.4 Eigenverwaltung
6.5 Arbeitslosengeld bei Freistellung der Arbeitnehmer
6.6 Betriebsübergang, Sozialplan, Interessenausgleich
6.7 Zulässigkeit des Insolvenzplanverfahrens trotz Masseunzulänglichkeit
6.8 Stellung des Arbeitnehmers im Falle der Masseunzulänglichkeit
6.9 Stellung des Arbeitnehmers im Falle der Masselosigkeit
7. Fazit
Ziel der Arbeit ist es, Möglichkeiten und Strategien aufzuzeigen, wie Arbeitnehmer ihre Rechte im Falle einer Unternehmensinsolvenz wahren können, um zur Sanierung und Betriebsfortführung des Unternehmens beizutragen. Die Forschungsfrage fokussiert sich dabei auf arbeitsrechtliche Handlungsspielräume aus Arbeitnehmersicht innerhalb des komplexen insolvenzrechtlichen Rahmens.
1.1 Problemstellung
Im Falle einer Unternehmensinsolvenz sind die Arbeitnehmer diejenigen, die regelmäßig von diesem Ereignis am stärksten betroffen sind. Insolvenzen sind somit einer der größten Arbeitsplatzvernichter. Der aktuelle Beispiel des Insolvenzfalls Karstadt verdeutlicht dies. Seit November 2009 werden 13 Filialen dichtgemacht und rund 900 von gut 26.000 Beschäftigte verlieren ihren Arbeitsplatz. Bis September 2010 sollen in der Hauptverwaltung 125 Vollzeitstellen abgebaut werden. Dadurch soll eine Personalkostensenkung von EUR 95,2 Mio. auf EUR 86,5 Mio. erreicht werden.
Nach Analyse der aktuellen Insolvenzentwicklung in Deutschland durch die Wirtschaftsauskunftei Creditreform, sei die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im laufenden Jahr 2009 bereits um 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Im Jahr 2010 wird die derzeitige Wirtschaftskrise voraussichtlich zu noch mehr Insolvenzen führen. Gerechnet wird mit bis zu 40.000 Unternehmensinsolvenzen.
1. Einführung: Umreißt die wirtschaftliche Bedeutung von Insolvenzen für Arbeitnehmer und definiert das Ziel, arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Sanierung zu untersuchen.
2. Begriffsbestimmung: Definiert zentrale Begriffe wie Insolvenz, Sanierung, Betriebsfortführung und Arbeitnehmer im Kontext des Insolvenzrechts.
3. Eintritt in die Insolvenz: Erläutert die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und beschreibt die verschiedenen Phasen sowie die Funktion als Sanierungsmaßnahme.
4. Stellung des Arbeitnehmers in der Insolvenz: Analysiert die spezifische Rechtslage der Arbeitnehmer während der verschiedenen Stadien der Insolvenz, einschließlich Kündigungsfragen.
5. Strategien von Arbeitnehmerrechten in der Insolvenz zum Zwecke der Sanierung/Betriebsfortführung: Detailanalyse von Instrumenten wie Insolvenzgeld, Insolvenzplan, Eigenverwaltung und Beschäftigungsgesellschaften zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
6. Arbeitsrechtliche Strategien bei Masseunzulänglichkeit, Masselosigkeit: Erläutert die rechtlichen Folgen und Strategien, wenn das Unternehmen nicht mehr saniert werden kann.
7. Fazit: Fasst zusammen, dass Arbeitnehmer trotz Insolvenz nicht schutzlos sind und durch das Insolvenzarbeitsrecht aktivere Rollen einnehmen können.
Insolvenzrecht, Arbeitnehmerrechte, Sanierung, Betriebsfortführung, Insolvenzgeld, Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Betriebsübergang, § 613a BGB, Interessenausgleich, Sozialplan, Beschäftigungsgesellschaft, Massenentlassung, Kurzarbeit, Masseunzulänglichkeit
Die Arbeit entwickelt Handlungschancen für Arbeitnehmer in einer Unternehmensinsolvenz, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Sanierung und Fortführung des Betriebs zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu schützen.
Die Schwerpunkte liegen auf dem Insolvenzarbeitsrecht, Schutzmechanismen durch Insolvenzgeld, Instrumenten wie dem Insolvenzplanverfahren, der Eigenverwaltung und Strategien bei Betriebsübergängen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze, insbesondere die Insolvenzordnung (InsO) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), unter Einbeziehung aktueller Literatur und Rechtsprechung interpretiert.
Arbeitnehmer sind durch verschiedene gesetzliche Mechanismen geschützt, darunter der Anspruch auf Insolvenzgeld, die Fortgeltung von Arbeitsverhältnissen bei Betriebsübergängen sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Sanierungsmaßnahmen.
Der Hauptteil (Teil 5) beschreibt detailliert die verschiedenen Strategien zur Sanierung, prüft deren Tauglichkeit für Arbeitnehmer und bewertet die Auswirkungen auf deren Arbeitsverhältnisse.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie "Insolvenzplan", "Eigenverwaltung", "Betriebsübergang" und "Insolvenzgeld" geprägt, die den Kern des Insolvenzarbeitsrechts bilden.
Die Unterscheidung bestimmt, wer die Arbeitgeberfunktion ausübt. Beim "starken" Verwalter geht die Verfügungsbefugnis auf diesen über, was Auswirkungen auf Kündigungsschutzklagen und die Ansprechbarkeit des Arbeitgebers hat.
Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber über, wodurch die Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen, wenngleich der Erwerber im Insolvenzfall besondere Gestaltungsmöglichkeiten hat.
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