Diplomarbeit, 2010
101 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Gestaltung und Entwicklung von arbeitsrechtlichen Strategien für Arbeitnehmerrechte im Rahmen von Insolvenzverfahren. Das Ziel ist es, die rechtlichen Möglichkeiten und Herausforderungen für Arbeitnehmer in dieser Situation zu beleuchten und praktikable Strategien zur Sicherung ihrer Rechte zu entwickeln.
Kapitel 1 führt in das Thema ein, indem es die Zielsetzung der Arbeit, die Problemstellung und die gewählte Vorgehensweise erläutert. Kapitel 2 behandelt grundlegende Begriffsbestimmungen wie Insolvenz, Sanierung, Betriebsfortführung und Arbeitnehmer. Kapitel 3 befasst sich mit dem Eintritt in die Insolvenz und den damit verbundenen Voraussetzungen, Phasen und Instrumenten. Kapitel 4 analysiert die Stellung des Arbeitnehmers im Insolvenzverfahren und die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf seine Arbeitsverhältnisse. Kapitel 5 beschäftigt sich mit Strategien von Arbeitnehmerrechten in der Insolvenz zum Zwecke der Sanierung/Betriebsfortführung. Hier werden Instrumente wie Insolvenzgeld, Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung, Interessenausgleich und Sozialplan sowie Betriebsübergang und Kurzarbeit diskutiert. Kapitel 6 behandelt die besonderen Herausforderungen für Arbeitnehmer bei Masseunzulänglichkeit und Masselosigkeit. Schließlich zieht Kapitel 7 ein Fazit und fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen.
Die zentralen Themen und Begriffe der Arbeit sind Insolvenz, Arbeitnehmerrechte, Sanierung, Betriebsfortführung, Insolvenzgeld, Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung, Betriebsübergang, Interessenausgleich, Sozialplan, Kurzarbeit, Masseunzulänglichkeit, Masselosigkeit.
Seit 1999 ist das primäre Ziel die Sanierung und Erhaltung des Unternehmens (§ 1 InsO), statt der bloßen Zerschlagung und Abwicklung.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, das für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten die ausstehenden Lohnansprüche sichert.
Dabei werden die wesentlichen Vermögensgegenstände (Assets) auf einen neuen Rechtsträger übertragen, wobei oft § 613a BGB (Betriebsübergang) für die Arbeitsverhältnisse relevant wird.
Ein Sozialplan dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Arbeitnehmer bei Betriebsänderungen, unterliegt in der Insolvenz jedoch speziellen Höchstgrenzen.
Masselosigkeit bedeutet, dass nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sind; Masseunzulänglichkeit heißt, dass zwar die Kosten, aber nicht alle sonstigen Masseverbindlichkeiten gezahlt werden können.
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