Diplomarbeit, 2010
85 Seiten, Note: 1,7
1. Grundlagen zur Veränderung der Bewohnerstruktur in vollstationären Einrichtungen
1.1 Normalisierung
1.2 Selbstbestimmung/ Empowerment
1.3 Integration/ Inklusion
1.4 Teilhabe
1.5 Ausbau neuer Wohnmöglichkeiten
1.6 Demographische Entwicklung
1.7 Schlussfolgerung zur Fragestellung
2. Begriffserklärungen
2.1 Einrichtungen nach dem HeimG und Finanzierung im Gegensatz zu Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
2.2 Tabellarische Darstellung der verschiedenen Berufe in Einrichtungen der Behindertenhilfe
2.3 Unterschiede Heilerziehungspfleger/ Pflegefachkraft
2.4 Grund- und Behandlungspflege aus verschiedenen Gesichtspunkten
3. Stellungnahmen zu behandlungspflegerischen Maßnahmen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
3.1 Aus Sicht des Bundesverbandes der evangelischen Behindertenhilfe
3.2 Aus Sicht der Fachverbände der Behindertenhilfe
3.3 Aus Sicht der Diakonie
3.4 Aus Sicht der hessischen Heimaufsicht
3.5 Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stellungnahmen
4. Haftungsrechtlicher Aspekt
4.1 Fachaufsicht
4.2 Delegationsverantwortung
4.3 Übernahmeverantwortung/ Durchführungsverantwortung
4.4 Kommunikationsverantwortung
4.5 Deliktische Haftung
4.6 Vertragliche Haftung
5. Personalentwicklung
5.1 Grundlagen der Personalentwicklung
5.2 Einstellung von Pflegefachkräften
5.3 Koopertion mit benachbarten Einrichtungen
5.4 Erstellung eines „internen Pflegestützpunktes“
5.5 Entwicklung vorhandener pädagogischer ausgebildeter Mitarbeiter
5.5.1 Weiterbildung zum Altenpfleger für Heilerziehungspfleger
5.5.2 Interne Fortbildungen
5.5.3 Strukturierung der Fortbildungen
5.5.4 Weiterbildungsmöglichkeiten
5.6 Bildung von Pflegefachabteilungen
5.7 Bildung eines Fachkreises Pflege
5.8 Beauftragung eines externen Pflegedienstes
5.9 Veränderungen auf Grund des Paradigmenwechsels
5.10 Einsatzmöglichkeiten für älteren Mitarbeitern
5.11 Ausgliederung von Mitarbeitern aus den stationären Einrichtungen
5.12 Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Kräften
5.13 Beauftragung eines externen Unternehmens
6. Fazit
Die Diplomarbeit untersucht die strukturellen Veränderungen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und deren Auswirkungen auf die Personalentwicklung. Angesichts eines steigenden Bedarfs an medizinischer Behandlungspflege und einer sich wandelnden Bewohnerstruktur (ältere Menschen, Menschen mit schwersten Behinderungen) wird analysiert, wie Einrichtungen diesen Herausforderungen begegnen können, ohne den pädagogischen Auftrag der Teilhabe zu vernachlässigen.
1.1 Normalisierung:
In den 1950ern wurde erstmals im skandinavischen Raum die Formel des Normalisierungsprinzips geprägt (im Laufe der Zeit prägten andere Autoren auch die Begriffe Enthospitalisierung und Deinstitutionalisierung). Dazu schrieb Bank-Mikkelsen 1969 in einer Zusammenfassung zu seinem Verständnis des Normalisierungsprinzips: „ Als Ziel einer modernen Betreuung von geistig Behinderten sehen wir die möglichst weitgehende `Normalisierung´ der Lebensbedingungen an. ... So streben wir die Eingliederung der Behinderten in die Gemeinschaft auf jede nur mögliche Weise an. ...“ (vgl. Schäder 2002: 60).
Wobei Normalisierung nicht die Anpassung des Menschen mit einer Behinderung an die gesellschaftliche Norm bedeutet, sondern eine Reduzierung der Hilfsangebote zum Ziel hat. „ Das bedeutet, dass dem Individuum nur diejenigen Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden, die es zur Überwindung seiner durch die Behinderung bedingten Einschränkung benötigt.“ (vgl. Göbel 2007: 66).
Zudem wurde nach Möglichkeiten gesucht die Lebensläufe der Menschen mit einer Behinderung an die Lebensläufe von Menschen ohne Behinderung anpassen zu können (vgl. Kruse 2010: 14). Dies bedeutet, dass man versucht hat für Menschen mit einer Behinderung die gleichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch für Menschen ohne eine Behinderung als „normal“ gelten. Eine Ausbildung absolvieren, danach aus dem Elternhaus ausziehen und beginnen, ein soweit möglichst unabhängiges Leben trotz der vorhandenen Einschränkungen zu führen.
1. Grundlagen zur Veränderung der Bewohnerstruktur in vollstationären Einrichtungen: Das Kapitel erläutert zentrale Begriffe wie Normalisierung, Inklusion und Teilhabe und deren Einfluss auf die wachsende Bedeutung pflegerischer Aufgaben in der Behindertenhilfe.
2. Begriffserklärungen: Hier werden die rechtlichen Unterschiede zwischen Behinderteneinrichtungen und Pflegeeinrichtungen sowie verschiedene Berufsbilder und die Trennung von Grund- und Behandlungspflege dargelegt.
3. Stellungnahmen zu behandlungspflegerischen Maßnahmen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Es werden Positionspapiere von Fachverbänden und der Heimaufsicht vorgestellt, die den Umgang mit Delegationen und die Finanzierungsnotwendigkeiten behandeln.
4. Haftungsrechtlicher Aspekt: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Verantwortungsebenen wie Fachaufsicht, Delegationsverantwortung und vertragliche Haftung im Kontext pflegerischer Tätigkeiten.
5. Personalentwicklung: Der Hauptteil bietet konkrete Konzepte für Personalentwicklungsmaßnahmen, von der Einstellung von Pflegefachkräften über Kooperationen bis hin zur Weiterbildung vorhandener pädagogischer Mitarbeiter.
6. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine vollkommene Umsetzung der Teilhabeansätze unter den aktuellen Finanzierungs- und Personalbedingungen schwierig ist und zukunftsorientierte Strategien der Personalentwicklung erfordert.
Behindertenhilfe, Normalisierung, Teilhabe, Personalentwicklung, Behandlungspflege, Pflegefachkraft, Heilerziehungspflege, Eingliederungshilfe, Haftung, Delegationsverantwortung, Qualitätssicherung, Personalbedarf, Bewohnerstruktur, Inklusion, Pflegestützpunkt
Die Arbeit befasst sich mit der zunehmenden Notwendigkeit behandlungspflegerischer Maßnahmen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und den damit verbundenen Konsequenzen für die Personalentwicklung.
Zentrale Themen sind die fachlichen Anforderungen an das Personal, die rechtliche Abgrenzung zu Pflegeeinrichtungen, haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten sowie die strategische Weiterentwicklung der Mitarbeiterschaft.
Das Ziel ist es, Leitungspersonen und Personalabteilungen Wege und Modelle aufzuzeigen, wie sie auf die veränderte Bewohnerstruktur reagieren können, um fachgerechte Pflege bei gleichzeitiger Wahrung des Inklusionsauftrags zu gewährleisten.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, der Auswertung von Stellungnahmen und Positionspapieren der Fachverbände sowie der Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen.
Im Hauptteil werden konkrete Personalentwicklungsmodelle wie die Bildung von internen Pflegestützpunkten, Kooperationen, die Weiterbildung von Heilerziehungspflegern und der Einsatz ehrenamtlicher Kräfte diskutiert.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Behindertenhilfe, Normalisierung, Behandlungspflege, Delegationsverantwortung und Personalentwicklung geprägt.
Es ist komplex, weil pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter medizinische Tätigkeiten übernehmen müssen, während der rechtliche Rahmen (Leistungsvereinbarungen) oft nicht klar zwischen Behindertenhilfe und Pflegeversicherung differenziert.
Die hessische Heimaufsicht liefert mit ihren Rahmenempfehlungen eine wichtige Orientierungshilfe für die Umsetzung von behandlungspflegerischen Maßnahmen in Hessen, besonders hinsichtlich der Delegation und Verantwortungsebenen.
Während Pflegefachkräfte eine rein medizinisch-pflegerische Ausbildung haben, liegt der Fokus pädagogischer Fachkräfte auf dem Ziel der sozialen Teilhabe und der Begleitung im Alltag, was bei der gemeinsamen Arbeit oft zu Zielkonflikten führt.
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