Abschlussarbeit, 2019
30 Seiten, Note: 14,5
I. Einführung in § 312b BGB
1. Der europäische Hintergrund des § 312b BGB
2. Telos und Rechtsfolgen des § 312b BGB im Rahmen des Widerrufsrechts
a. Normzweck
b. Rechtsfolgen
3. Die Bedeutung des Merkmals „Geschäftsraum“
II. Die Bestimmung des Merkmals „Geschäftsraum“
1. Der Gewerberaum
2. Unbeweglicher Geschäftsraum
a. Unbeweglich
b. dauerhaft
3. Der bewegliche Geschäftsraum
a. Beweglich
b. Für gewöhnlich
(1) Abstellen auf Unternehmer
(2) Kritik
(3) Abstellen auf Durchschnittsverbraucher
(4) Kritik
(5) Positionierung
(6) Fachfremde Geschäfte – richtlinienwidrige Bestimmung oder inhaltliche Ausfüllung
i. Richtlinienkonforme Ausweitung
ii. Richtlinienwidrige Ausweitung
iii. Inhaltliche Ausfüllung
III. Die inhaltliche Ausfüllung des Merkmals „Geschäftsraum“
1. Das fachfremde Geschäft
2. Der Öffentlichkeit zugängliche Orte
3. Die saisonale Tätigkeit des Unternehmers
4. Geschäftsräume Dritter
5. Die Wohnung
a. Die Wohnung des Unternehmers
b. Die Privatwohnung des Verbrauchers
c. Begriffsbestimmung
IV. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Definition und inhaltliche Ausfüllung des Begriffs „Geschäftsraum“ im Sinne des § 312b BGB. Das primäre Ziel ist es, die umstrittene Frage zu klären, ob die „gewöhnliche Ausübung“ einer unternehmerischen Tätigkeit aus der Perspektive des Unternehmers oder des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen ist, um den Verbraucherschutz effektiv zu gewährleisten.
2. Der unbewegliche Geschäftsraum
Übt der Unternehmer seine Tätigkeit in einem unbeweglichen Gewerberaum dauerhaft aus, handelt es sich gemäß § 312b Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB um einen Geschäftsraum. Für das Vorliegen eines unbeweglichen Geschäftsraums müssen insofern die Merkmale „unbeweglich“ und „dauerhaft“ erfüllt sein.
a. Unbeweglich
Ein Geschäftsraum ist unbeweglich, wenn er fest mit dem Boden verbunden ist und ein gewisses Maß an Umschlossenheit vorliegt. Entscheidend ist somit, ob der Gewerberaum nur mit größeren Schwierigkeiten von seinem Standort entfernt und woanders wieder aufgebaut werden kann.
Es ist eine den Boden überragende Bauweise erforderlich, um einerseits die Abgrenzung von der Öffentlichkeit zugänglichen Orten, welche keinen Geschäftsraum darstellen, zu ermöglichen und andererseits die Erkennbarkeit des Raums als Gewerberaum zu garantieren.
An die konkrete Form des Gewerberaums sind keine besonderen Anforderungen zu stellen.
I. Einführung in § 312b BGB: Dieses Kapitel erläutert den europarechtlichen Ursprung sowie den Normzweck des § 312b BGB im Kontext des Verbraucherschutzes.
II. Die Bestimmung des Merkmals „Geschäftsraum“: Hier werden die Voraussetzungen für die Qualifizierung von Gewerberäumen als unbewegliche oder bewegliche Geschäftsräume detailliert analysiert.
III. Die inhaltliche Ausfüllung des Merkmals „Geschäftsraum“: In diesem Teil werden spezifische Fallkonstellationen wie fachfremde Geschäfte, öffentliche Orte, saisonale Tätigkeiten und Privatwohnungen auf ihre Geschäftsraum-Eigenschaft geprüft.
IV. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, insbesondere die Notwendigkeit der verbraucherorientierten Auslegung des Begriffs der gewöhnlichen Ausübung unternehmerischer Tätigkeit.
Geschäftsraum, § 312b BGB, Verbraucherschutz, Widerrufsrecht, Gewerberaum, gewöhnliche Ausübung, Unternehmertätigkeit, unbeweglicher Geschäftsraum, beweglicher Geschäftsraum, Durchschnittsverbraucher, fachfremde Geschäfte, Überrumpelung, Vertragsschluss, Rechtsgrundlage, Richtlinienkonformität.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Definition und Auslegung des Begriffs „Geschäftsraum“ im Rahmen des § 312b BGB, der für das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen entscheidend ist.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von unbeweglichen und beweglichen Geschäftsräumen, die Auslegung der „gewöhnlichen Ausübung“ unternehmerischer Tätigkeit sowie der Schutz des Verbrauchers vor überraschenden Vertragsschlüssen.
Ziel ist es, zu klären, ob die „gewöhnliche Ausübung“ der Tätigkeit aus Unternehmersicht oder aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers bestimmt werden muss, um den gesetzlichen Schutzzweck zu erreichen.
Die Arbeit nutzt die juristische Exegese und systematische Auslegung unter Einbeziehung europarechtlicher Richtlinien und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs.
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung des Begriffs „Geschäftsraum“ sowie die inhaltliche Ausfüllung dieses Begriffs anhand verschiedener Szenarien, etwa beim Betrieb in Wohnungen oder an öffentlichen Orten.
Wichtige Begriffe sind Geschäftsraum, Verbraucherschutz, Widerrufsrecht, gewöhnliche Ausübung und Durchschnittsverbraucher.
Die Rechtsprechung stellt auf den Durchschnittsverbraucher ab, um sicherzustellen, dass der Verbraucherschutz dort greift, wo der Verbraucher nicht mit einem Vertragsschluss rechnet und somit möglicherweise psychischem Druck oder Überrumpelung ausgesetzt ist.
Die Arbeit untersucht kritisch, unter welchen Umständen Tätigkeiten, die nicht dem Kerngeschäft entsprechen, eventuell aus dem Geschäftsraumbegriff herausfallen könnten und ob dies richtlinienkonform ist.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

