Diplomarbeit, 2010
84 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Grundlagen der Änderungen durch das MoMiG im Überblick
2.1. Gründungserleichterung
2.1.1. Stückelung von Geschäftsanteilen
2.1.2. UG (haftungsbeschränkt)
2.1.3. Beschleunigtes Eintragungsverfahren
2.2. Kapitalaufbringung- und Erhöhung
2.2.1. Einpersonengründung
2.2.2. Offene und verdeckte Sacheinlage
2.2.3. Hin- und Herzahlen
2.2.4. Genehmigtes Kapital
2.3. Kapitalerhaltung
2.4. Modernisierung des Eigenkapitalersatzrechts
2.5. Verwaltungssitz und Geschäftsanschrift
2.6. Gesellschafterliste
2.7. Ausschlussgründe für Geschäftsführer
2.8. Insolvenzantragspflichten
3. Restrukturierung vor dem Hintergrund des MoMiG
3.1. Eigenkapitalmaßnahmen
3.1.1. Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung und Kapitalschnitt
3.1.1.1. Verdeckte Sacheinlage als Gestaltungsmittel der Kapitalerhöhung
3.1.1.2. Rechtsgeschäfte im Zusammenhang einer Kapitalerhöhung
3.1.1.3. Vorauszahlungen auf geplante Kapitalerhöhungen
3.1.1.4. Kapitalaufbringung durch Einlage von Dienstleistungen
3.1.1.5. Joint-Ventures
3.1.1.6. Einpersonengesellschaft
3.1.2. Strukturierung und Durchführung von Eigenkapitalinvestitionen
3.1.2.1. Due Diligence
3.1.2.2. Zweckgesellschaften
3.1.2.3. Ausländische Investoren
3.1.2.4. Akquisitionsfinanzierung
3.1.2.4.1. Modell der Finanzierung durch Eigenkapitalreduktion
3.1.2.4.2. Darlehensmodell
3.1.2.4.3. Sicherheitenmodell
3.1.2.4.4. Verschmelzungsmodell
3.2. Kreditfinanzierung durch Gesellschafter
3.2.1. Gesellschafterdarlehen
3.2.2. Sicherheitengewährung
3.2.3. Nutzungsüberlassung
3.2.4. Finanzplankredite
3.2.4.1. Allgemeines
3.2.4.2. Bereits gewährte oder stehen gelassene Finanzplankredite
3.2.4.3. Noch nicht gewährte Finanzplankredite
3.2.4.4. Bereits gewährte oder stehen gelassene Finanzplankredite nach MoMiG
3.2.4.5. Noch nicht gewährte Finanzplankredite nach MoMiG
3.2.4.6. Praxisrelevanz
3.3. Sanierungsbeiträge der Kreditinstitute und anderer Gesellschaftsgläubiger
3.3.1. Gewährung zusätzlicher Kredite
3.3.2. Stundung von Forderungen
3.3.3. Verzicht auf Zins- und Tilgungszahlungen
3.3.4. Forderungsverzicht
3.3.5. Rangrücktritt und Forderungsverzicht mit Besserungsschein
3.3.5.1. Forderungsverzicht mit Besserungsschein
3.3.5.1. Rangrücktritt
3.3.6. Debt-Equity-Swap
3.3.6.1. Gesellschafterdarlehen beim Debt-Equity-Swap
3.3.6.2. Verdeckt Sacheinlage und Differenzhaftung beim Debt-Equity-Swap
3.4. Strukturelle und organisatorische Maßnahmen
3.4.1. Cash-Pooling
3.4.1.1. Funktionsweise eines Cash-Pools
3.4.1.2. Rechtliche Einordnung
3.4.1.3. Kapitalerhaltung im Cash-Pool
3.4.1.4. Recht der Gesellschafterdarlehen im Cash-Pool
3.4.1.5. Kapitalaufbringung im Cash-Pool
3.4.1.6. Ergebnis
3.4.2. Restrukturierung nach dem UmwG
3.4.2.1. Formwechsel
3.4.2.2. Verschmelzungen
3.4.2.2.1. Verschmelzung durch Aufnahme
3.4.2.2.2. Verschmelzung durch Neugründung
3.4.2.3. Spaltung
3.4.2.4. Ergebnis
3.4.3. Übertragende Sanierung
3.4.4. Fortführungsgesellschaften
3.5. Sonstiges
3.5.1. Beratung der Geschäftsführer
3.5.2. Beratung der Gesellschafter
3.5.3. Firmenbestattung
3.5.4. Grenzüberschreitende Insolvenzen
4. Kritische Würdigung ausgewählter Teilbereiche des MoMiG
4.1. Regelungen zur Erleichterung des Cash-Poolings
4.2. Verdeckte und offene Sacheinlage bei Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
4.3. Finanzplankredite
4.4. Gutgläubiger Erwerb
5. Thesen
6. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie sich die durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) eingeführten Änderungen auf die Instrumente der Unternehmensrestrukturierung und -sanierung auswirken. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Frage, ob die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die praktische Anwendung dieser Instrumente vereinfachen oder durch neue Rechtsunsicherheiten erschweren.
3.1.1.1. Verdeckte Sacheinlage als Gestaltungsmittel der Kapitalerhöhung
Da die Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage durch das MoMiG auf die Differenzhaftung reduziert wurden und auch bei vorsätzlicher Umgehung der Vorschriften der Sacheinlage Erfüllungswirkung eintreten soll, ist zu prüfen, ob die verdeckte Sacheinlage nach Einführung des MoMiG als Gestaltungsmittel eingesetzt werden kann, wie dies u.a. von Bormann, Büchel und Wirsch angenommen und von Kallmeyer situationsbedingt sogar empfohlen wird.
Zunächst ist anzumerken, dass die verdeckte Sacheinlage auch nach Einführung des MoMiG eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften darstellt. Für ein solches Vorgehen spricht jedoch, dass der Inferent sowohl Kosten als auch Zeit spart und eventuelle Auseinandersetzungen mit dem Registergericht vermeidet. Darüber hinaus wird ein aus der Rechtsfolge der Differenzhaftung gem. § 9 I GmbHG oder dem Schadensersatz gem. § 9a II GmbHG entstandener Anspruch regelmäßig nicht durch die Gesellschaft geltend gemacht, sondern erst durch den Insolvenzverwalter. Bedingt durch die 10-jährige Verjährungsfrist der Differenzhaftung gem. § 9 II GmbHG ist also zu befürchten, dass der Inferent, der die Beweislast für die Werthaltigkeit der Sache trägt, im Fall einer Insolvenz innerhalb dieser Frist, die Werthaltigkeit der Sache nachweisen muss. Der Inferent muss dies gem. § 8 I Nr. 5 GmbHG zwar auch bei einer offenen Sacheinlage – und zwar jedes mal, während der Inferent der verdeckten Sacheinlage dies nur einmal machen muss, nämlich bei Geltendmachung von Ansprüchen gegen ihn – jedoch wird die Erbringung des Beweises durch den fortschreitenden Zeitabstand zumeist erschwert. Es sei denn im Fall der Einbringung eines Unternehmens, dessen Wert sich im Laufe der Zeit erhöht hat oder wenn sich der Inferent bereits bei Leistung der Einlage Unterlagen besorgt, die die Werthaltigkeit der Sache bestätigen und für das Registergericht ausreichend sind.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Herausforderungen von Unternehmen in Krisenzeiten ein und definiert die zentralen Begriffe der Sanierung und Restrukturierung vor dem Hintergrund der durch das MoMiG angestrebten Wettbewerbsfähigkeit.
2. Grundlagen der Änderungen durch das MoMiG im Überblick: Dieses Kapitel erläutert die wesentlichen Neuerungen des MoMiG, insbesondere zur Gründungserleichterung, zur Unternehmergesellschaft, zu Kapitalmaßnahmen, zum Eigenkapitalersatzrecht sowie zur Geschäftsführung und Gesellschafterhaftung.
3. Restrukturierung vor dem Hintergrund des MoMiG: Der Hauptteil analysiert detailliert die Auswirkungen der neuen Regelungen auf verschiedene Restrukturierungsinstrumente wie Kapitalmaßnahmen, Kreditfinanzierungen durch Gesellschafter, Sanierungsbeiträge von Gläubigern und organisatorische Maßnahmen wie Cash-Pooling.
4. Kritische Würdigung ausgewählter Teilbereiche des MoMiG: Dieses Kapitel setzt sich kritisch mit spezifischen Neuregelungen auseinander, unter anderem zur Erleichterung des Cash-Poolings, zur Behandlung von Sacheinlagen bei der UG sowie zum gutgläubigen Erwerb.
5. Thesen: Hier werden die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit in Form von prägnanten Thesen zusammenfassend dargestellt.
6. Fazit: Das Fazit bewertet die Gesamtauswirkung des MoMiG positiv hinsichtlich der verbesserten Rechtssicherheit, weist jedoch auf verbleibenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei Detailfragen hin.
MoMiG, Restrukturierung, Sanierung, GmbH, Unternehmergesellschaft, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, verdeckte Sacheinlage, Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling, Eigenkapitalersatzrecht, Debt-Equity-Swap, Insolvenzrecht, Finanzplankredit, Geschäftsanteile
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) auf die Praxis der Unternehmensrestrukturierung und -sanierung.
Die zentralen Felder umfassen Kapitalmaßnahmen, Gesellschafterfinanzierungen, das Cash-Pooling, insolvenzrechtliche Aspekte der Sanierung sowie die neuen haftungsrechtlichen Bestimmungen für Geschäftsführer und Gesellschafter.
Ziel ist es, zu untersuchen, ob die Instrumente der Restrukturierung nach Inkrafttreten des MoMiG effizienter einsetzbar sind und welche Risiken oder Rechtsunsicherheiten für die betroffenen Akteure bestehen bleiben.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Gesetzestexten, der aktuellen Rechtsprechung (insbesondere des BGH) sowie einschlägiger juristischer Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Durchführung von Eigenkapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhungen, Kapitalschnitt), der Strukturierung von Investitionen, der Kreditfinanzierung durch Gesellschafter sowie spezifischen Sanierungsinstrumenten wie dem Debt-Equity-Swap und dem Cash-Pooling.
Zu den prägenden Begriffen gehören MoMiG, Restrukturierung, GmbH, verdeckte Sacheinlage, Eigenkapitalersatzrecht und Gesellschafterdarlehen.
Der Autor erkennt an, dass die Rechtsfolgen durch das MoMiG auf eine Differenzhaftung gemildert wurden, warnt jedoch davor, dass die verdeckte Sacheinlage weiterhin eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften darstellt und somit Haftungsrisiken für Geschäftsführer bergen kann.
Der Autor stuft das Verbot als praxisfern ein, da es die Einbringung für den Geschäftsbetrieb notwendiger Sachmittel behindert und somit einer sinnvollen Vermögensausstattung der Gesellschaft entgegensteht.
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