Bachelorarbeit, 2021
202 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Die Methode
2.1. Der Ablauf der Analyse
2.2. Das Kategoriensystem
2.2.1. Theoretischer Hintergrund
2.2.2. Festlegung des Kategoriensystems
3. Der weite Kontext und begriffliche Definitionen
3.1. Die Regierungserklärung als Form der politischen Rede
3.2. Die COVID-19-Pandemie und ihre Hintergründe
3.3. Das Gremium der Ministerpräsidentenkonferenz
4. Analyse der Regierungserklärung vom 23. April 2020
4.1. Der spezifische Kontext
4.1.1. Der medizinische Kontext
4.1.2. Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
4.1.3. Die Stimmungslage der Bevölkerung
4.1.4. Die wirtschaftlichen Auswirkungen
4.1.5. Zusammenfassung
4.2. Die Analyse
5. Analyse der Regierungserklärung vom 25. März 2021
5.1. Der spezifische Kontext
5.1.1. Der medizinische Kontext
5.1.2. Die Impfkampagne
5.1.3. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
5.1.4. Die Stimmungslage in der Öffentlichkeit
5.1.5. Die wirtschaftliche Situation
5.1.6. Zusammenfassung
5.2. Die Analyse
6. Vergleich der Regierungserklärungen
7. Fazit
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die funktionalen Aspekte von Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzlerin während der COVID-19-Pandemie zu untersuchen und dabei auftretende Unterschiede im Verlauf sowie den Einfluss des Kontextes zu analysieren.
2.2. Das Kategoriensystem
Im Folgenden wird ein hierarchisches Kategoriensystem mit Haupt- und Unterkategorien verwendet. Als Ausgangspunkt für die Entwicklung des Kategoriensystems sollen die Redefunktionen nach Stüwe (2005) gelten, die im Folgenden beschrieben werden.
2.2.1. Theoretischer Hintergrund
Die erste Kategorie ist die Funktion ‚Informieren‘. Hier geht es um die Erklärung der Vorhaben, verbunden mit einer analytischen Zustandsbeschreibung. Keine Krisensituation wird als unüberwindbar dargestellt, sondern es wird der Wille betont, alles zu tun, um diese zu lösen. Dazu werden im Sinne Böhrets konzeptionelle und programmatische Aussagen getroffen und der Plan der Regierung wird vorgestellt. Diese Bekanntgabe der Vorhaben gilt als die zentrale Funktion. Nach Stüwe bleiben dabei aber vor allem die programmatischen Ankündigungen oftmals vage. Es werden Vorhaben genannt, die bereits im Vorfeld festgelegt wurden und innerhalb der Koalition keine Kontroversen hervorrufen. Allerdings bleibt häufig auch der längerfristige konzeptionelle Teil schwach. Hauptursache dafür ist die Zusammenstellung der Regierungserklärung aus unterschiedlichen Beiträgen aus den Ministerien, die ein größeres Konzept erschweren.
Bei der zweiten Redefunktion handelt es sich um ‚Appellieren‘. „Unter einem Appell ist ein Aufruf zu verstehen, der vom Redner an einen bestimmten Adressaten gerichtet wird. Der Zweck eines solchen Appells ist es, eine bestimmte Tat oder Gesinnung hervorzurufen“. Gerade die Regierungserklärung bietet sich für Appelle an, da diese eine große Öffentlichkeit erreicht. Die Sätze stehen meist nicht im Imperativ und je nach Dringlichkeit werden unterschiedlich starke Verben genutzt, von ‚bitten‘ bis ‚fordern‘. Es gibt Appelle an die Öffentlichkeit, an politische Akteure, an eine Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen sowie an Adressaten außerhalb Deutschlands.
1. Einleitung: Definiert die Relevanz der Regierungserklärung in der Pandemie und stellt Forschungsinteresse sowie methodisches Vorgehen vor.
2. Die Methode: Erläutert die Durchführung der qualitativen Inhaltsanalyse und legt das Kategoriensystem auf Basis der Stüweschen Redefunktionen fest.
3. Der weite Kontext und begriffliche Definitionen: Definiert theoretische Grundlagen zu Regierungserklärungen und ordnet die Pandemie sowie die Ministerpräsidentenkonferenz ein.
4. Analyse der Regierungserklärung vom 23. April 2020: Untersucht den spezifischen medizinischen und wirtschaftlichen Kontext sowie die funktionalen Schwerpunkte der ersten Analyse-Rede.
5. Analyse der Regierungserklärung vom 25. März 2021: Analysiert den Kontext der fortgeschrittenen Pandemie und die daraus resultierenden funktionalen Verschiebungen in der zweiten Rede.
6. Vergleich der Regierungserklärungen: Führt die Analyseergebnisse zusammen und arbeitet die funktionalen Unterschiede und Entwicklungen zwischen beiden Reden heraus.
7. Fazit: Führt die Ergebnisse der gesamten Arbeit zusammen und beantwortet die Forschungsfrage.
Regierungserklärung, COVID-19-Pandemie, Angela Merkel, qualitative Inhaltsanalyse, Politische Kommunikation, Redefunktionen, Krisenmanagement, Stüwe, Kontextanalyse, Verhaltensbeeinflussung, Selbstdarstellung, Impfkampagne, Ministerpräsidentenkonferenz, Politische Rede, Pandemie-Kontext.
Die Arbeit untersucht die kommunikativen Funktionen und den funktionalen Wandel von Regierungserklärungen der Bundeskanzlerin im Verlauf der COVID-19-Pandemie.
Im Zentrum stehen die inhaltliche und funktionale Ausgestaltung der Regierungserklärungen sowie die Reaktion der Kanzlerin auf Kontextfaktoren wie den Pandemieverlauf und die Stimmung in der Bevölkerung.
Das Ziel ist herauszufinden, ob und wie sich die Funktionen der Regierungserklärungen während der Pandemie verändert haben und inwieweit der Kontext diese Veränderungen beeinflusst.
Es wird die Methode der inhaltlich-strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz verwendet, ergänzt um deduktive Ansätze nach der Kategorisierung von Stüwe.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Verortung von Regierungserklärungen, die Kontextualisierung der Pandemie und die detaillierte Analyse der zwei gewählten Fallbeispiele (April 2020 vs. März 2021).
Schlüsselbegriffe sind vor allem Regierungserklärung, COVID-19-Pandemie, kommunikative Funktionen, Selbstdarstellung und politisches Krisenmanagement.
Die MPK fungiert als zentrales Gremium der Selbstkoordination zwischen den Ländern und dem Bund, deren Beschlüsse maßgeblichen Einfluss auf das Krisenmanagement der Kanzlerin und somit auf ihre Reden haben.
Während die erste Rede stärker von Appellen an Zusammenhalt und Gemeinschaft geprägt war, zeigen sich in der zweiten Rede eine deutlichere Tendenz zur Rechtfertigung, Kritik an der Umsetzung der Maßnahmen und eine präzisere, faktenorientierte Informationsweitergabe.
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