Examensarbeit, 2009
72 Seiten, Note: 1,00
1. Einleitung
1.1 Fragestellungen und Konzeption der Arbeit
1.2 Problemanzeige
1.3 Forschungsgeschichtlicher Hintergrund
2. Luther und Paulus
2.1 Luthers Zugang zu Paulus
2.2 Der Paulinismus Luthers
3. Luthers frühe Phase der Paulusauslegung (1513-1521)
3.1. Die Paulusinterpretation als Element der Psalmenvorlesung (1513-1515)
3.1.1 Sünde
3.1.2 Gnade
3.1.3 Gerechtigkeit
3.1.4 Gericht
3.1.5 Kritische Reflexion
3.2 Die Römerbriefvorlesung (1515/16)
3.2.1 Die Zielsetzung der Römerbriefvorlesung
3.2.2 Das Anliegen des Paulus
3.2.3 Der Sündenbegriff
3.2.4 Die Gerechtigkeit Gottes und die Rechtfertigung des Menschen
3.2.5 Gottesliebe
3.3 Die Galaterbriefvorlesung (1516/17)
3.3.1 Der Einfluss der mystischen Demutstheologie
3.3.2 Gesetz und Evangelium
3.3.3 Gerechtigkeit als Tugend
3.3.4 Die Errettung aus der gegenwärtigen Welt
3.4 Die Hebräerbriefvorlesung (1517/18)
3.4.1 Empfänger und Verfasserschaft des Hebräerbriefes
3.4.2 Wort Gottes und Glaube
3.4.3 Christi Kampf mit dem Teufel
3.4.4 Christus als heilswirksames Zeichen und Vorbild (sacramentum et exemplum)
3.5 Der Kommentar zum Galaterbrief (1519)
3.5.1 Der Streit des Paulus mit Petrus in Antiochien (Gal 2, 11-21)
3.5.2 Glaube als Gesetzeserfüllung
3.5.3 Luthers Kritik am aristotelischen Menschenbild
3.6 Die „Operationes in Psalmos“ (1519-1521)
3.6.1 Luthers Gerechtigkeitsbegriff
3.6.2 Das paulinische Verständnis von Gottesgerechtigkeit
3.7 „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ (1520)
3.7.1 Christliche Freiheit und „fröhlicher Wechsel“ bei Luther
3.7.2 Das paulinische Verständnis von Freiheit
4. Luthers eigenständige Paulusinterpretation seit 1522
4.1 Die Vorreden zum Septembertestament und zum Römerbrief (1522)
4.1.1 Vorrede zum Neuen Testament
4.1.2 Vorrede zum Römerbrief
4.2 „De servo arbitrio“ (1525)
4.3 Die Galaterbriefvorlesung (1531/35)
4.3.1 Gesetz und Evangelium
4.3.2 Luthers Zwei-Reiche-Lehre
4.3.3 Luthers Deutung seiner eigenen Situation
5. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht das komplexe Verhältnis zwischen der Theologie Martin Luthers und den Schriften des Apostels Paulus. Ziel ist es, die exegetischen und hermeneutischen Grundlagen von Luthers Paulusverständnis zu ergründen, wobei insbesondere beleuchtet wird, wie Luther die paulinische Lehre in seinen verschiedenen Vorlesungen und Schriften rezipiert, adaptiert und für seine eigene reformatorische Theologie fruchtbar macht.
3.1.1 Sünde
In seiner Auslegung von Psalm 51 stellt Luther vier Thesen auf:
1. Alle Menschen sind in Sünden vor Gott und sündigen, d.h. sie sind wahrhaft Sünder. 2. Eben dies hat Gott durch die Propheten bezeugt und zuletzt dasselbe durch das Leiden Christi bekräftigt; denn wegen der Sünden der Menschen ließ er ihn leiden und sterben. 3. Gott wird nicht in sich selbst gerechtfertigt, sondern in seinen Worten und in uns. 4. Dann erst werden wir Sünder, wenn wir erkennen, daß wir so sind, wie wir vor Gott sind.
Die Sünden, von denen in Psalm 51 die Rede ist, identifiziert Luther demnach mit der allgemeinen Sündhaftigkeit des Menschen, der Ursünde, und hebt sich damit von denjenigen Auslegern ab, die in Psalm 51 lediglich die Übertretung des mosaischen Gesetzes erkennen. Hierbei beruft sich Luther auf Röm 3, 4 und schreibt: „Es bleibe vielmehr so, daß Gott sei wahrhaftig und alle Menschen Lügner, wie geschrieben steht: ‚Auf daß du gerecht seist in deinen Worten und überwindest, wenn du gerichtet wirst.’“ Martin Luther interpretiert Psalm 51 also mit Berufung auf Paulus und spricht diesem Psalm eine vertiefte Sündenauffassung zu.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Fragestellung ein, wie Luther Paulus verstanden hat und welche theologischen Auffassungen er aus dessen Briefen gewonnen hat, um die Verwebung von Exegese und Systematik zu verdeutlichen.
2. Luther und Paulus: Dieses Kapitel widmet sich Luthers erstem Zugang zu Paulus durch die Tradition des Augustinereremiten-Ordens und zeichnet die Entwicklung eines regelrechten Paulinismus Luthers nach.
3. Luthers frühe Phase der Paulusauslegung (1513-1521): Die Untersuchung gliedert die frühe Phase Luthers in verschiedene Vorlesungszyklen, von der Psalmenauslegung bis hin zum Kommentar zum Galaterbrief, und analysiert sein Verständnis von Sünde, Gnade und Rechtfertigung.
4. Luthers eigenständige Paulusinterpretation seit 1522: Hier wird Luthers späteres Schaffen betrachtet, in dem seine Theologie ihre endgültige Form findet und die Auslegung paulinischer Texte verstärkt zur Begründung seines eigenen theologischen Standpunkts genutzt wird.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Luthers Auslegung zwar wissenschaftlich nicht als rein paulinisch gelten kann, aber eine lebensnotwendige Lehre war, die das Wort Gottes in seiner Zeit wirksam werden ließ.
Martin Luther, Paulus, Rechtfertigungslehre, Exegese, Römerbrief, Galaterbrief, Gesetz, Evangelium, Gnade, Sünde, Gottesgerechtigkeit, Hermeneutik, reformatorische Wende, Hebräerbrief, Theologie
Die Arbeit analysiert kritisch das Paulusverständnis Martin Luthers und untersucht, inwiefern Luthers Schriftauslegung dem historischen Kontext des Apostels Paulus entspricht oder eigene theologische Akzente setzt.
Die zentralen Themen umfassen die Rechtfertigungslehre, die Unterscheidung von Gesetz und Evangelium, das Verständnis der Gottesgerechtigkeit sowie die Entwicklung von Luthers Theologie im Laufe seiner Vorlesungstätigkeit.
Ziel ist es, die exegetischen Grundlagen der lutherischen Rechtfertigungslehre freizulegen und zu prüfen, wie Luther die paulinische Botschaft in seine eigene kirchenpolitische und existentielle Situation integriert hat.
Der Autor bedient sich vornehmlich eines intensiven Textvergleichs zwischen den paulinischen Briefen und deren Auslegung durch Luther sowie einer auslegungsgeschichtlichen Betrachtungsweise.
Der Hauptteil gliedert sich in eine chronologische Analyse der frühen Phase der Paulusauslegung (1513-1521), wie z.B. in der Psalmen- und Römerbriefvorlesung, und die Untersuchung der eigenständigen Interpretation seit 1522, unter anderem in „De servo arbitrio“.
Rechtfertigung, Gesetz, Evangelium, Luthers Paulusbild, Gottesgerechtigkeit, Hermeneutik und der „fröhliche Wechsel“ sind zentrale Begriffe dieser Untersuchung.
Der Autor zeigt auf, dass Luther die aristotelische Philosophie zur Begründung der kirchlichen Bußpraxis ablehnte und stattdessen den „inneren Willen“ sowie die alleinige Wirksamkeit der Gnade Gottes hervorhob.
Sie ordnet Luthers Verständnis von Gesetz und Evangelium in ein umfassendes Wirklichkeitsverständnis ein, in dem der fortwährende Kampf zwischen dem Reich Christi und dem Reich des Teufels eine entscheidende Rolle spielt.
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