Examensarbeit, 2010
23 Seiten, Note: 1,3
1. Die Kommerzialisierung des Profi-Fußballs in Deutschland
2. Rechtliche Rahmenausgestaltung des DFB
2.1 Satzungsänderung des DFB – Eine Reformierung des Profifußballs
2.2 Die „50+1 Regel“ des DFB
3. Eingetragener Verein oder wirtschaftliche Unternehmung
3.1 Der eingetragene Verein (e.V.)
3.2 Der Begriff ‚Unternehmung‘
4. Zwei Clubs – Unterschiedliche Gesellschaftsformen
4.1 Werder Bremen GmbH & Co. KGaA
4.1.1 Vereinsprofil & sportliche Erfolge
4.1.2 Die GmbH & Co. KGaA – Theorie & Praxis
4.2 FC Bayern München AG
4.2.1 Vereinsprofil & sportliche Erfolge
4.2.2 Die Aktiengesellschaft – Theorie & Praxis
5. Der Vergleich der KGaA und der AG
Die vorliegende Arbeit untersucht die Transformation von Sportvereinen in wirtschaftliche Unternehmungen im Kontext der zunehmenden Kommerzialisierung des Profifußballs. Zentrales Ziel ist die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen, illustriert am Beispiel der Werder Bremen GmbH & Co. KGaA und der FC Bayern München AG.
4.1.2 Die GmbH & Co. KGaA – Theorie & Praxis
Bei der Gesellschaftsform der GmbH & Co. KGaA handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, sprich einer juristischen Person. Sie lässt sich als eine Mischform aus Kommandit- und Aktiengesellschaft ansehen. Ihre elementaren Bestandteile sind mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär), der gegenüber den Gläubigern unbeschränkt haftet sowie die sogenannten Kommanditaktionäre, die zwar an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, allerdings ohne Haftungsverpflichtungen gegenüber den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu besitzen. Im Hinblick auf das Aufbringen und die Erhaltung des Grundkapitals gelten bei der speziellen Kommanditgesellschaft auf Aktien die gleichen Gesetze wie bei der Aktiengesellschaft (AG) selbst. Der Mindestnennbetrag muss auch hier 50.000 EUR betragen und die Anteile können ebenso wie bei der AG an der Börse gehandelt werden.
Die GmbH & Co. KGaA ist eine spezialisierte Form der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), bei der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt. Das bedeutet, dass die GmbH & Co. KGaA zwar auch – prinzipiell genauso wie die KGaA – gegenüber Dritten unbeschränkt persönlich mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen haftet, jedoch nutzt man hier den Vorteil, dass eine Kapitalgesellschaft als Komplementär (hier die GmbH) agiert. Dementsprechend beschränkt sich die Haftung lediglich auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH.
Ziel der Verantwortlichen von Werder Bremen war es und sollte es für die Zukunft sein, die wirtschaftlichen Aktivitäten über den Fußball hinaus zu entfalten und ihre unternehmerischen Aktivitäten zu diversifizieren. Zur Realisierung dieser Vorhaben sollten Kooperationen und strategische Partnerschaften mit renommierten und erfolgreichen Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche eingegangen werden, um mittel- bis langfristig ökonomisch erfolgreich zu werden, ohne jedoch die etwaige Gewalt über die Geschicke des Clubs abgeben zu müssen.
1. Die Kommerzialisierung des Profi-Fußballs in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert den Wandel des Fußballs von einer reinen Sportveranstaltung zu einem glamourösen gesellschaftlichen Großereignis und wirtschaftlichen Multimilliarden-Markt.
2. Rechtliche Rahmenausgestaltung des DFB: Der Fokus liegt auf der Bedeutung der Satzungsänderungen des DFB und der Einführung der „50+1 Regel“, die den Proficlubs die Ausgliederung ihrer Lizenzspielerabteilungen in Kapitalgesellschaften ermöglichte.
3. Eingetragener Verein oder wirtschaftliche Unternehmung: Hier werden die fundamentalen Unterschiede zwischen einem eingetragenen Verein (e.V.) als nicht-wirtschaftliche Einheit und einer gewinnorientierten Unternehmung definiert und gegenübergestellt.
4. Zwei Clubs – Unterschiedliche Gesellschaftsformen: Detaillierte Fallstudie zu Werder Bremen (GmbH & Co. KGaA) und FC Bayern München (AG) unter Berücksichtigung ihrer Historie, Struktur und Organe.
5. Der Vergleich der KGaA und der AG: Eine abschließende Gegenüberstellung beider Rechtsformen hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile sowie ihrer Eignung für Profifußballclubs.
Kommerzialisierung, Profifußball, 50+1 Regel, Kapitalgesellschaft, Rechtsform, GmbH & Co. KGaA, Aktiengesellschaft, Werder Bremen, FC Bayern München, Lizenzspielerabteilung, Unternehmungsführung, Satzungsänderung, Wirtschaftlichkeit, Sportmanagement, Investoren
Die Arbeit befasst sich mit der Transformation von Profifußballclubs von traditionellen Vereinen hin zu profitorientierten Wirtschaftsunternehmen in Deutschland.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Reformierung durch den DFB, der Abgrenzung von Vereins- und Unternehmensformen sowie der Analyse spezifischer Kapitalgesellschaftsstrukturen im Fußball.
Die Arbeit untersucht, wie deutsche Proficlubs durch die Ausgliederung ihrer Lizenzspielerabteilungen wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben und welche rechtlichen Gesellschaftsformen (KGaA vs. AG) sich hierbei als zweckmäßig erweisen.
Es wird eine deskriptive und vergleichende Analyse vorgenommen, die auf Fachliteratur, Satzungstexten, Bilanzinformationen und Fallstudien zu zwei ausgewählten Bundesligaclubs basiert.
Im Hauptteil werden zunächst die strukturellen Rahmenbedingungen des DFB erläutert, gefolgt von einer tiefgehenden Betrachtung der Organisationsstrukturen und Führungsmodelle der Werder Bremen GmbH & Co. KGaA und der FC Bayern München AG.
Zu den prägenden Begriffen zählen Kommerzialisierung, 50+1 Regel, Lizenzspielerabteilung, Rechtsform, Kapitalgesellschaft und sportliches Management.
Die Wahl dieser Rechtsform erlaubt es Werder Bremen, Kapital von Investoren aufzunehmen und dabei gleichzeitig über die Muttergesellschaft die interne Kontrolle und Entscheidungsgewalt über den Club zu sichern.
Die AG bietet eine klare Struktur mit gesetzlich verankerten Kontrollorganen (Aufsichtsrat) und einer hohen Bonität, was das Vertrauen potenzieller Kapitalanleger stärkt.
Sie dient als Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass der Mutterverein trotz Ausgliederung die Mehrheit der Stimmanteile behält und somit eine Fremdbestimmung durch externe Investoren verhindert.
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