Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010
17 Seiten, Note: 1,2
Höhe der Entschädigung wegen altersbezogener Benachteiligung
Innerbetriebliche Stellenausschreibung: Unwirksamkeit bei ungerechtfertigter Benachteiligung wegen des Alters
BAG: Keine mittelbare Diskriminierung bei Verlangen der Kenntnis der deutschen Schriftsprache
Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen bei Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Fokus liegt dabei auf der Auslegung von Entschädigungsansprüchen bei Altersdiskriminierung sowie der Zulässigkeit von Anforderungen an Sprachkenntnisse und deren Bezug zu mittelbarer Benachteiligung.
Höhe der Entschädigung wegen altersbezogener Benachteiligung
Die Parteien streiten um einen Entschädigungsanspruch der Klägerin wegen Benachteiligung aufgrund des Alters. Die Beklagte bietet Objektschutz, Messe- und Veranstaltungsdienste an und hat dafür auf dem Gelände der Messe H ein sog. Messebüro eingerichtet. Von dort aus organisierte sie Dienstleistungsaufträge, die ihr von der D AG H, der vormaligen Beklagten zu 2), erteilt wurden. Während der Messe vom 16. bis 20. April 2007 sollte die Beklagte die Besucherregistrierung durchführen, mit der die exakte Besucherzahl ermittelt und die persönlichen Besucherdaten erfasst wurden. Die Besucherregistrierung erfolgte dabei nach einem genau festgelegten System, das deutschlandweit alle Messeveranstalter anerkannt haben und praktizieren.
Dafür suchte die Beklagte mit einer Zeitungsanzeige vom 4. April 2007 „Mitarbeiter mit mindestens einer Fremdsprache zur Aushilfe“. Die am 24. Februar 1959 geborene Klägerin hat ein Hochschulstudium als Diplomübersetzerin für Französisch und Spanisch absolviert und verfügt über gute Englischkenntnisse. Seit 1986 ist sie bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Fremdspracheendienst beschäftigt, war jedoch im April 2007 bereits über einen längeren Zeitraum ohne Bezüge beurlaubt. Auf die Zeitungsannonce bewarb sich die Klägerin noch am 4. April 2007 telefonisch. Ihr Gesprächspartner bei der Beklagten war Herr L, der an diesem Tag wegen eines kurzfristigen Personalmangels bei den Einstellungsgesprächen aushalf.
Höhe der Entschädigung wegen altersbezogener Benachteiligung: Dieses Kapitel erläutert die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG bei altersbedingter Diskriminierung und stellt klar, dass kein Verschulden des Arbeitgebers erforderlich ist.
Innerbetriebliche Stellenausschreibung: Unwirksamkeit bei ungerechtfertigter Benachteiligung wegen des Alters: Der Abschnitt behandelt die rechtliche Problematik von Stellenausschreibungen, die durch Kriterien wie Berufsjahre mittelbar ältere Arbeitnehmer benachteiligen.
BAG: Keine mittelbare Diskriminierung bei Verlangen der Kenntnis der deutschen Schriftsprache: Das Kapitel analysiert die Zulässigkeit von Sprachkenntnissen als Anforderungsprofil und legt dar, unter welchen Bedingungen dies keine unzulässige Diskriminierung darstellt.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Altersdiskriminierung, Entschädigungsanspruch, mittelbare Benachteiligung, Stellenausschreibung, Sprachkenntnisse, Beweislast, § 15 AGG, Arbeitsverhältnis, Rechtfertigung, Diskriminierungsverbot, Immaterieller Schaden, Anforderungsprofil, Arbeitgeberhaftung.
Die Arbeit untersucht die juristische Einordnung von Benachteiligungen im Arbeitsleben auf Basis des AGG, insbesondere im Kontext von Altersdiskriminierung und Anforderungsprofilen.
Die zentralen Themen sind der Entschädigungsanspruch bei Diskriminierung, die Wirksamkeit von Stellenausschreibungen und die Zulässigkeit von Qualifikationsanforderungen.
Das Ziel ist die Klärung, wann eine Benachteiligung vorliegt, wie diese rechtlich sanktioniert wird und welche Rolle objektive Anforderungsprofile spielen.
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, basierend auf der Auslegung von Gesetzen, Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und europarechtlichen Vorgaben.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Voraussetzungen für Entschädigungszahlungen, der Auslegung von AGG-Vorschriften und der Rechtmäßigkeit von Einstellungskriterien.
Wichtige Begriffe sind AGG, Entschädigungsanspruch, Altersdiskriminierung, mittelbare Benachteiligung und Anforderungsprofil.
Das Gericht bewertete die Ablehnung als unmittelbare Benachteiligung gemäß § 3 AGG, da das Alter entscheidend war und die Klägerin objektiv für die Stelle geeignet war.
Wenn das Verlangen von Sprachkenntnissen der ordnungsgemäßen Ausübung der Tätigkeit dient, verfolgt der Arbeitgeber ein rechtmäßiges Ziel, was eine mittelbare Benachteiligung rechtfertigen kann.
Die objektive Eignung dient als Kriterium zur Bestimmung der "vergleichbaren Situation" im Sinne des § 3 AGG und ist für das Vorliegen einer Benachteiligung relevant.
Ja, sofern diese Kriterien sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig sind und kein verbotenes Merkmal als unzulässiger Grund im Vordergrund steht.
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