Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010
17 Seiten, Note: 1,1
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema der Verdachtskündigung. Sie untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber aufgrund eines schwerwiegenden Verdachts einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung eines Arbeitnehmers eine außerordentliche Kündigung aussprechen darf. Dabei werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die rechtsstaatlichen Grenzen dieses Kündigungsrechts beleuchtet.
Verdachtskündigung, Arbeitsrecht, Kündigungsrecht, Bundesarbeitsgericht, strafbare Handlung, Vertragsverletzung, wichtiger Grund, außerordentliche Kündigung, Anhörungspflicht, Aufklärungspflicht, Ausschlussfrist, rechtsstaatliche Grenzen.
Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis kündigt, weil der schwerwiegende Verdacht einer Straftat oder einer erheblichen Pflichtverletzung das Vertrauen zerstört hat.
Es müssen starke Verdachtsmomente auf objektiven Tatsachen beruhen, der Arbeitgeber muss Aufklärungsbemühungen unternommen haben und der Arbeitnehmer muss vorher angehört worden sein.
Die Anhörung ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie gibt dem Arbeitnehmer die Chance, die Vorwürfe zu entkräften und Entlastungstatsachen vorzubringen, um eine Fehlentscheidung zu vermeiden.
Nein, eine subjektive Wertung reicht nicht aus. Der Verdacht muss objektiv durch Tatsachen begründet sein, die im Falle eines Prozesses standhalten.
Ja, bei einer außerordentlichen Kündigung muss die zweiwöchige Ausschlussfrist gemäß § 626 Abs. 2 BGB eingehalten werden, sobald der Arbeitgeber von den maßgebenden Tatsachen erfährt.
Wenn die Kündigung zum Zeitpunkt des Ausspruchs auf einer soliden Verdachtslage basierte und alle formalen Schritte (Anhörung) korrekt waren, bleibt sie oft wirksam, auch wenn die Unschuld später bewiesen wird.
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