Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010
16 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1. Vertrag von Lissabon – Ein Europa der Bürger?
Die vorliegende Arbeit analysiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon vor dem Hintergrund des Demokratieprinzips und des Grundgesetzes. Sie untersucht, wie die europäische Integration mit der Souveränität des deutschen Staates und den Anforderungen an demokratische Legitimation in Einklang gebracht werden kann, wobei insbesondere die Integrationsverantwortung der deutschen Staatsorgane im Zentrum steht.
Vertrag von Lissabon – Ein Europa der Bürger?
„Der Staat ist ein Rechtskonstrukt nicht Mythos; an der Gestaltung nehmen die Staatsangehörigen durch die in Bund, Ländern und Gemeinden gewählten Repräsentanten teil.“ Erich Röper.
Um einem Europa der Bürger näher zu kommen, bedarf es, woran zu arbeiten lange versäumt wurde: der Ausbildung einer europäischen Identität, aus welcher allein die Bereitschaft zur Einordnung in einen Staatenverbund erwachsen kann.“ Hans Hugo Klein.
Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbunds erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker - das heißt die staatsangehörigen Bürger - der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben.
1. Vertrag von Lissabon – Ein Europa der Bürger?: Dieses einleitende Kapitel setzt sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung des Vertrags von Lissabon auseinander und beleuchtet die Balance zwischen nationaler Souveränität und europäischer Integrationspflicht.
Vertrag von Lissabon, Bundesverfassungsgericht, Demokratieprinzip, Grundgesetz, Integrationsverantwortung, Europäische Union, Souveränität, Hoheitsrechte, Staatenverbund, begrenzte Einzelermächtigung, Verfassungsidentität, demokratische Legitimation, Wahlrecht, Rechtskonstrukt, Rechtsprechung.
Die Arbeit untersucht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon und bewertet die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die europäische Integration Deutschlands.
Im Zentrum stehen die demokratische Legitimation, das Demokratieprinzip des Grundgesetzes, die Souveränität des deutschen Staates sowie die Rolle und Grenzen bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU.
Das Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die deutsche Mitwirkung an der Europäischen Union aufzuzeigen und insbesondere die Integrationsverantwortung der Staatsorgane zu präzisieren.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auslegung des Grundgesetzes, der Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Auslegung der Integrationsermächtigung, der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG und dem Schutz der demokratischen Teilhaberechte der Bürger.
Kernbegriffe sind Integrationsverantwortung, Demokratieprinzip, Kompetenz-Kompetenz und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung.
Das Gericht betont den Anwendungsvorrang des Europarechts, zieht aber die Grenze bei der unverfügbaren Verfassungsidentität des Grundgesetzes.
Die Notbremse ist ein parlamentarisches Instrument, das es dem deutschen Vertreter im Rat ermöglicht, bei besonders sensiblen Kompetenzerweiterungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Veto einzulegen.
Die Doktrin beschreibt die Tendenz von EU-Organen, Zuständigkeiten zur wirksamen Zielerreichung auch dann wahrzunehmen, wenn diese nicht explizit in den Verträgen geregelt sind, was das Gericht kritisch hinterfragt.
Das Wahlrecht ist der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips; eine Aushöhlung der Mitwirkungsrechte des Bundestages führt zu einem Substanzverlust der demokratischen Gestaltungsmacht des Volkes.
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