Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010
12 Seiten
Der Text beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Privatisierung eines Weihnachtsmarktes im Kontext der kommunalen Selbstverwaltung. Er analysiert die rechtliche Grundlage des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf Art. 28 Abs. 2 GG.
Der Text beginnt mit einer Einleitung, die die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland hervorhebt. Anschließend wird der konkrete Fall einer Privatisierung eines Weihnachtsmarktes vorgestellt. Der Kläger, ein Imbissstandbetreiber, sieht seine Rechte verletzt, da die Gemeinde den Weihnachtsmarkt an einen Dritten übertragen hat. Der Text analysiert die rechtlichen Grundlagen des Selbstverwaltungsrechts, insbesondere Art. 28 Abs. 2 GG, um zu klären, ob eine solche Privatisierung zulässig ist. Die Kapitel behandeln die institutionelle Rechtssubjektsgarantie, die objektive Rechtsinstitutionsgarantie und die subjektive Rechtsstellungsgarantie der Gemeinden.
Der Text geht auf die Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung ein, die insbesondere auf das Prinzip der Eigenverantwortung und die Gewährleistung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft abzielen. Die Bedeutung des Gesetzesvorbehalts und der Kernbereichsgarantie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung werden erläutert. Des Weiteren werden die Finanzhoheit, die Personalhoheit, die Raum- und Planungshoheit sowie die Organisations- bzw. Kooperationshoheit der Gemeinden beleuchtet.
Die Kapitel behandeln auch die Zulässigkeit der Feststellungsklage, die Klagebefugnis des Klägers und die juristischen Aspekte des Falles im Zusammenhang mit der Übertragung des Weihnachtsmarktes an einen Dritten.
Kommunale Selbstverwaltung, Art. 28 Abs. 2 GG, Rechtsstellungsgarantie, Gemeinden, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, Eigenverantwortung, Privatisierung, Weihnachtsmarkt, Feststellungsklage, Klagebefugnis, Gesetzgebung, Jurisdiktionsgrenze, Aufgabenübertragung, Vertragsgestaltung, öffentliche Interessen, Gemeinwohlorientierung, Kulturelle Bedeutung, Traditionen.
Eine vollständige materielle Privatisierung kulturell bedeutsamer Aufgaben kann dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) widersprechen. Die Gemeinde darf sich ihrer gemeinwohlorientierten Aufgabenverantwortung nicht gänzlich entziehen.
Es garantiert den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dazu gehören die Finanz-, Personal-, Organisations- und Planungshoheit.
Der Betreiber sah durch die Übertragung des Marktes an einen privaten Dritten seine Rechte verletzt, da die Vergabe von Standplätzen nun nicht mehr nach öffentlich-rechtlichen Kriterien, sondern nach privaten Interessen erfolgen könnte.
Bei der formellen Privatisierung bleibt die Aufgabe in öffentlicher Hand, wird aber in einer privaten Rechtsform (z. B. GmbH) geführt. Bei der materiellen Privatisierung wird die Aufgabe vollständig auf einen privaten Rechtsträger übertragen.
Die Kernbereichsgarantie schützt einen unantastbaren Bestand an Aufgaben und Befugnissen der Gemeinden vor staatlichen Eingriffen, um die Demokratie auf lokaler Ebene erlebbar zu machen.
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