Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010
14 Seiten, Note: 1,0
Dieser Text untersucht die rechtliche Regulierung von Arbeitsverträgen mit Arbeit auf Abruf, insbesondere im Hinblick auf die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Interessen der Vertragsparteien sowie die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis betrachtet.
Dieser Text beschäftigt sich mit den Themen Arbeit auf Abruf, Arbeitszeit, Mindestarbeitszeit, AGB-Kontrolle, Interessenausgleich, Wirtschaftsrisiko, Vertragsauslegung, Schutz des Arbeitnehmers, Arbeitsvertragsgestaltung, Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und Verfassungsrecht.
Die Arbeit auf Abruf wird in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt.
Ja, gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 TzBfG ist die Festlegung einer wöchentlichen und täglichen Mindestarbeitszeit zwingend erforderlich.
Nach der Rechtsprechung des BAG darf die zusätzlich abrufbare Leistung maximal 25% der vereinbarten Mindestarbeitszeit betragen.
Durch Abrufarbeit verlagert der Arbeitgeber einen Teil seines Wirtschaftsrisikos auf den Arbeitnehmer, was einer strengen Inhaltskontrolle unterliegt.
In diesem Fall erfolgt eine ergänzende Vertragsauslegung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der tatsächlichen Vertragsdurchführung.
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