Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010
15 Seiten
1. Einleitung
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen der Pflegezeit
2.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung gemäß § 2 PflegeZG
2.2 Pflegezeit gemäß § 3 PflegeZG
2.2.1 Anspruch auf Pflegezeit
2.2.2 Modalitäten und Dauer
2.3 Kündigungsschutz bei Pflegezeit
3. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
3.1 Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses
3.2 Besonderheiten in der Kranken- und Pflegeversicherung
3.3 Beiträge
4. Flexi-II-Gesetz und Arbeitszeitregelungen
Die Arbeit untersucht die arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG), insbesondere die Frage, ob eine Pflegezeit mehrfach oder nur einmalig in Anspruch genommen werden kann, und analysiert die damit verbundenen Rechtsfolgen für den Kündigungsschutz und die sozialversicherungsrechtliche Absicherung.
ArbG Stuttgart: Keine mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen
LAG B-W, Urteil vom 31.03.2010, das PflegeZG sieht eine mehrfache Inanspruchnahme von Pflegezeit gemäß § 3 PflegeZG für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen nicht vor. Der Sinn und Zweck des PflegeZG gebietet keine Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Zeitabschnitte. Zwar hat der Gesetzgeber den Sinn und Zweck des PflegeZG ausweislich der BT-Drs. 16/7439 S. 91 f. selbst betont, nämlich die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen auszurichten und dem Grundsatz "ambulant vor stationär" stärker als bisher Rechnung zu tragen. Allerdings folgt daraus nicht das Gebot, eine Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Zeitabschnitte zu statuieren, diese in die alleinige Gestaltungsmacht des pflegenden Arbeitnehmers zu legen und jegliche Belange des Arbeitgebers dahinter zurücktreten zu lassen. Eine solch unausgewogene Regelung hat dem Gesetzgeber zu Recht fern gelegen. So hat er etwa in § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG bestimmt, dass die Inanspruchnahme von Pflegezeiten nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten besteht, weil der Ausfall eines freizustellenden Arbeitnehmers in Kleinbetrieben regelmäßig schwieriger zu kompensieren ist als in größeren.
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die Notwendigkeit der Pflege von Angehörigen in einer alternden Gesellschaft und die Intention des Pflegezeitgesetzes, Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu fördern.
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen der Pflegezeit: Das Kapitel analysiert die gesetzlichen Instrumente zur kurzfristigen und langfristigen Freistellung und stellt klar, dass ein Anspruch auf Pflegezeit pro Angehörigen nur einmalig besteht.
3. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte: Hier wird detailliert dargestellt, wie sich Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses durch Pflege auf den Versicherungsschutz in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung auswirken.
4. Flexi-II-Gesetz und Arbeitszeitregelungen: Dieses Kapitel behandelt ergänzende Rahmenbedingungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeitkonten und deren Portabilität.
Pflegezeitgesetz, Pflegezeit, kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Sonderkündigungsschutz, Angehörigenpflege, Pflegebedürftigkeit, Sozialversicherung, Arbeitsfreistellung, Entgeltfortzahlung, Arbeitnehmerähnliche Personen, PflegeZG, § 3 PflegeZG, § 5 PflegeZG, Arbeitsverhältnis, Bestandsschutz.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Auslegung des Pflegezeitgesetzes, speziell mit den Voraussetzungen und Grenzen der Inanspruchnahme von Freistellungen zur Pflege naher Angehöriger.
Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung der Anspruchsdauer, dem Sonderkündigungsschutz für pflegende Beschäftigte sowie den sozialversicherungsrechtlichen Folgen von Arbeitsunterbrechungen.
Das Ziel ist die Klärung, ob Pflegezeit nach § 3 PflegeZG mehrfach aufgeteilt oder nur einmalig in Anspruch genommen werden kann.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf Gesetzesauslegungen, der Gesetzesbegründung, einschlägiger Rechtsprechung (u.a. LAG B-W) und arbeitsrechtlicher Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der gesetzlichen Regelungen des PflegeZG, die Analyse der Kündigungsschutzvorschriften und eine umfassende Darstellung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Pflegezeiten.
Kernbegriffe sind Pflegezeitgesetz, Sonderkündigungsschutz, Pflegebedürftigkeit, Angehörigenpflege und die rechtliche Abgrenzung zwischen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Pflegezeit.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Pflegezeit nicht in mehrere Zeitabschnitte aufteilbar, da das Gesetz keinen entsprechenden Spielraum wie etwa beim BEEG vorsieht.
Ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern, die regelmäßig mehr als 15 Beschäftigte haben, um Kleinbetriebe vor unzumutbaren Arbeitsausfällen zu schützen.
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