Bachelorarbeit, 2025
70 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Sozialen (Alten-)Arbeit im Kontext der Unterstützung von Menschen am Lebensende. Sie zielt darauf ab, Sterbebegleitung und Sterbehilfe detailliert vorzustellen und die Position, Rolle sowie die Aufgaben der Sozialen Arbeit in diesen beiden sensiblen Feldern zu erörtern. Die zentrale Forschungsfrage ist, wie sich die Soziale Altenarbeit in Bezug auf Sterbebegleitung und Sterbehilfe verorten soll und welche Rolle sie im Spannungsfeld zwischen diesen Konzepten einnehmen kann.
3. Diskussion
Die bisherigen Kapitel haben deutlich gemacht, wie komplex das Thema am Lebensende ist. In der folgenden Diskussion wird untersucht, wo die Grenzen zwischen Begleitung beim Sterben und Hilfe zum Sterben verlaufen. Im Mittelpunkt stehen Argumente zu Autonomie und Selbstbestimmung, möglichen Einflüssen der Sterbehilfe und der Sterbebegleitung auf der Gesellschaft sowie zu äußeren gesellschaftlichen, kulturellen und familiären Einflüssen auf dem Schwerstkranken.
Das Bundesverfassungsgericht legt in seinem Urteil vom 26.02.2020 zum § 217 StGB die Grundlage des assistierten Suizids fest. Es bezieht sich auf das Persönlichkeitsrecht bzw. auf das Selbstbestimmungsrecht : „1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. [..]. c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe [.] in Anspruch zu nehmen.“ (Bundes-verfassungsgericht, 2020).
Ein zentrales Argument der Befürworter von Sterbehilfe und assistiertem Suizid bezieht sich auf Autonomie und das Recht auf Selbstbestimmung. Harald Mergel (2017: 289), ein Befürworter der Sterbehilfe, führt in seinem Buch „Sterben, Ja.. aber in Würde“ sein Argument, dass die Festlegung des eigenen Lebensendes, insbesondere bei Schwersterkrankung, die letzte wichtige Entscheidung sei und dass der Würdeschutz der Schutz der individuellen Selbstbestimmung sei. Für Jochen Taupitz (2017: 78) umfasst das Selbstbestimmungsrecht das Bestimmungsrecht über das eigene Leben. Er findet das Selbstbestimmungsrecht, und nicht das Leben, als „das höchste von der Verfassung geschützte Gut“.
Experten der Psychiatrie und Suizidologie halten die Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts- basierend auf dem Prinzip der Autonomie und der Selbstbestimmung für umstritten. Sie meinen, dass die assistierten Suizide als selbstbestimmte, autonome Entscheidungen dargestellt wurden, ohne die Einflüsse der Umgebung, der Kultur und der Gesellschaft und die „Vorbildtaten“ auf den Sterbekranken einzubeziehen. Gegner der Sterbehilfe widerlegen die „Behauptung", dass die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid auf einer selbstbestimmten eigenen Entscheidung basiert.
Einleitung: Dieses Kapitel erläutert den gesellschaftlichen und rechtlichen Hintergrund der Diskussion um Sterbehilfe und Sterbebegleitung in Deutschland und führt in die Notwendigkeit einer umfassenden Palliativversorgung ein. Es stellt die Forschungsfragen der Arbeit bezüglich der Rolle der Sozialen Arbeit am Lebensende vor.
1. Sterbebegleitung in der Hospiz- und Palliativversorgung: Hier werden die Konzepte von Sterbebegleitung, Palliative Care und Hospiz definiert, ihre historische Entwicklung beleuchtet und die rechtlichen, ethischen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie die Zielgruppen und ihre Bedürfnisse dargelegt. Ein besonderer Fokus liegt auf den Aufgaben der Sozialen Arbeit in diesem Bereich.
2. Sterbehilfe: Dieses Kapitel klärt die verschiedenen Formen der Sterbehilfe, diskutiert deren historische Entwicklung und rechtliche Situation, insbesondere in der Schweiz und in Deutschland. Es beleuchtet zudem die Rolle der Patientenverfügung und die Position der Sozialen Altenarbeit gegenüber der Sterbehilfe.
3. Diskussion: Das Kapitel analysiert die komplexen ethischen und rechtlichen Argumente rund um Sterbebegleitung versus Sterbehilfe, wobei Autonomie, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Einflüsse auf sterbende Menschen im Vordergrund stehen. Es beleuchtet kritisch die Begründung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum assistierten Suizid.
4. Fazit: Das Schlusskapitel fasst die zentralen Erkenntnisse der Arbeit zusammen und betont die Notwendigkeit einer menschenwürdigen, schmerzfreien und selbstbestimmten Begleitung am Lebensende durch die Hospiz- und Palliativversorgung. Es bekräftigt die Position der Sozialen Arbeit für Suizidprävention und gegen die Beteiligung an Sterbehilfe.
Sterbebegleitung, Sterbehilfe, Soziale Arbeit, Altenarbeit, Hospiz, Palliativversorgung, Lebensende, Selbstbestimmung, Suizidprävention, Menschenrechte, Ethik, Deutschland, Schweiz, Patientenverfügung, Lebensqualität.
Diese Arbeit befasst sich mit der Rolle der Sozialen (Alten-)Arbeit in der Unterstützung von Menschen am Lebensende, wobei der Fokus auf der Diskussion zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe liegt.
Die zentralen Themenfelder sind die Sterbebegleitung, Hospiz- und Palliativversorgung, Sterbehilfe in ihren verschiedenen Formen sowie die spezifische Position und die Aufgaben der Sozialen Arbeit in diesen Bereichen.
Das primäre Ziel ist es, Sterbebegleitung und Sterbehilfe vorzustellen und die Position der Sozialen Arbeit in beiden Feldern zu erörtern. Die Forschungsfragen umfassen, was Sterbebegleitung und Sterbehilfe sind und wie sich die Soziale Altenarbeit dazu verorten soll.
Die Arbeit erfolgt in Form einer Literaturarbeit, die auf der Analyse vorhandener wissenschaftlicher Publikationen und rechtlicher Grundlagen basiert.
Im Hauptteil werden die Begriffe, Geschichte, Rahmenbedingungen und Formen der Sterbebegleitung (Kapitel 1) und Sterbehilfe (Kapitel 2) detailliert dargestellt. Kapitel 3 diskutiert die ethischen und rechtlichen Argumente der beiden Konzepte.
Schlüsselwörter sind Sterbebegleitung, Sterbehilfe, Soziale Arbeit, Altenarbeit, Hospiz, Palliativversorgung, Lebensende, Selbstbestimmung und Suizidprävention.
Die Psychiaterin Elisabeth Kübler-Ross hat das Fünf-Phasenmodell des Sterbens entwickelt und Sterbebegleitung damit populär gemacht, welches Nicht-wahrhaben-wollen, Zorn, Verhandeln, Depression und Einwilligung umfasst.
In der NS-Zeit war die Soziale Arbeit aktiv an der Rassenhygiene und den Verbrechen des Nationalsozialismus beteiligt, indem sie bei der Umsetzung der Gesetze zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ assistierte und somit eine ganz andere Rolle als heute einnahm.
Der "Werther-Effekt" beschreibt Nachahmungssuizide, die oft durch verherrlichende oder reißerische Medienberichterstattung ausgelöst werden, was bedeutet, dass die Darstellung von assistierten Suiziden als positive Lösung die Suizidalität in der Gesellschaft fördern kann.
Das "slippery slope" oder "Dammbruchargument" warnt davor, dass die einmalige Zulassung der Sterbehilfe in bestimmten Fällen schrittweise zu einer Ausweitung auf immer breitere Patientengruppen und zur Erosion ethischer Prinzipien führen kann, wie es in einigen Ländern zu beobachten war.
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