Masterarbeit, 2025
160 Seiten, Note: 1.0
2.1. Volkswirtschaftliche Bedeutung von Banken in der Schweiz
2.1.1. Volkswirtschaftliche Aufgaben von Banken
2.1.2. Geschäftsfelder der Schweizer Banken
2.1.3. Bedeutung und Besonderheiten des Schweizer Finanzplatzes
2.2. Die verschiedenen Akteure des Schweizer Finanzplatzes
2.2.1. Die Bankengruppen in der Schweiz
2.2.2. Sonstige Akteure des Schweizer Finanzplatzes
2.3. Ausgewählte Elemente der Jahresrechnung von Schweizer Banken
2.3.1. Die Erfolgsrechnung einer Bank
2.4. Die Refinanzierung von Schweizer Banken
2.4.1. Bankbilanzen und Bankaktivitäten seit den 1990er Jahren
2.4.2. Die Bedeutung der Refinanzierung
2.4.3. Eigenkapital und Fremdkapital im Kontext der Refinanzierung
2.5. Übersicht über die verschiedenen Fremdkapitalinstrumente
2.5.1. Versuch einer Systematisierung der Fremdkapitalinstrumente
2.5.8. Quantitative Bedeutung der einzelnen Fremdkapitalinstrumente
2.6. Regulatorische Rahmenbedingungen und Entwicklungen
2.6.1. Relevante Kennzahlen der Regulatorik
2.6.1. Regulatorische Trends und Entwicklungen
2.7. Zusammenfassung der Theorie und Methodenperspektive
2.7.1. Zusammenfassung der Theorie
2.7.2. Methodische Perspektiven der Arbeit
3. Darstellung der Datenerhebungs- und Datenanalyseverfahren
3.1. Experteninterviews als Verfahren der Datenerhebung
3.1.1. Überblick über die Methoden der empirischen Sozialforschung
3.1.2. Darstellung der Methode des Experteninterviews
3.2. Experteninterviews als Erhebungsmethode der Arbeit
3.2.1. Definition des Expertenbegriffs und Kontaktaufnahme
3.2.2. Interviewfragen, Leitfadenerstellung und Pretest
3.2.3. Durchführung und Nachbearbeitung
3.3. Darstellung des Datenanalyseverfahrens
3.3.1. Überblick über die verschiedenen Methoden der Datenanalyse
3.3.2. Begriffe der qualitativen Inhaltsanalyse
3.3.3. Die inhaltlich-strukturierende Inhaltsanalyse
3.4. Begründung der Methodenwahl
3.4.1. Begründung der Datenerhebungsmethode
3.4.2. Begründung der Datenanalysemethode
4. Darstellung der Interviewergebnisse
4.1. Zusammenfassung der Interviews
4.2. Deduktive Kategorienbildung und 1. Codierprozess
4.3. Induktive Kategorienbildung und 2. Codierprozess
5. Diskussion und Ausblick
5.1. Einfache und komplexe Analysen
5.1.1. Kategorienbasierte Analyse der Hauptkategorien
5.1.2. Analyse der Wechselwirkungen von Subkategorien einer Hauptkategorie
5.1.3. Vertiefte Einzelfallanalysen
5.2. Ergebnisbericht
5.2.1. Zusammenfassung der inhaltlich-strukturierenden Inhaltsanalyse
5.2.2. Zusammenführung des Theorieteils mit den empirischen Ergebnissen
5.2.3. Beantwortung der Forschungs- und Leitfragen
5.3. Kritische Reflexion der Qualität der Arbeit
5.3.1. Gütekriterien qualitativer Forschung
5.3.2. Anwendung der Gütekriterien auf die Arbeit
5.4. Einordnung der Ergebnisse und Übertragbarkeit
5.5. Resümee und Ausblick
5.5.1. Fazit und Anknüpfungspunkte
5.5.2. Ausblick und abschliessende Reflexion
Literaturverzeichnis
Abbildung 1: Personalbestand der Banken in der Schweiz 2010-2023
Abbildung 2: Entwicklung der Schweizer Bankenlandschaft
Abbildung 3: Mindestgliederung der Erfolgsrechnung von Schweizer Banken
Abbildung 4: Mindesteigenmittel und Eigenmittelpuffer der Banken
Abbildung 5: Ablauf eines Repogeschäfts
Abbildung 6: Der Ablauf von Experteninterviews
Abbildung 7: Strukturbaum zum Begriff Fremdkapital
Abbildung 8: Ablauf einer inhaltlich strukturierenden Inhaltsanalyse
Tabelle 1: Mindestgliederung der Bilanz von Schweizer Banken
Tabelle 2: Bilanz einer Bank vor der Kreditvergabe
Tabelle 3: Bilanz einer Bank nach der Kreditvergabe (1)
Tabelle 4: Bilanz einer Bank nach der Kreditvergabe (2)
Tabelle 5: Anrechenbare Eigenmittel bei Banken
Tabelle 6: Eigenmittelunterlegung eines Hypothekarkredits
Tabelle 7: Bilanz der Bank A vor Abschluss eines Repogeschäfts
Tabelle 8: Bilanz der Bank A nach Abschluss eines Repogeschäfts
Tabelle 9: Entwicklung der aggregierten Bilanzen aller Schweizer Banken
Tabelle 10: Übersicht über die interviewten Experten
Tabelle 11: Übersicht über die induktiv gebildeten Subkategorien
Anlage 2: Protokoll Interview 1
Anlage 3: Protokoll Interview 2
Anlage 4: Protokoll Interview 3
Die vorliegende Thesis widmet sich der Analyse von Fremdkapitalinstrumenten bei Schweizer Banken. Das Ziel der Arbeit ist es Fremdkapitalinstrumente hinsichtlich ihrer strukturellen und strategischen Charakteristika zu beschreiben sowie deren operative Anwendung im Kontext aktueller volkswirtschaftlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen zu untersuchen. Ausgehend von einer theoretischen Fundierung zur Rolle von Banken, ihrer Bilanzstruktur sowie den regulatorischen Anforderungen und Spezifika von Fremdkapitalinstrumenten wurde ein qualitativer Forschungsansatz gewählt. Dazu wurden fünf leitfadengestützte Experteninterviews mit Fachpersonen aus dem Bankenumfeld geführt, deren Ergebnisse anschliessend zusammengefasst und anhand einer inhaltlich-strukturierenden Inhaltsanalyse analysiert wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass Schweizer Banken über ein breites Spektrum an Fremdkapitalinstrumenten verfügen deren Einsatz stark von der Grösse und Professionalität, dem Geschäftsmodell sowie der Kapitalmarktfähigkeit von Banken abhängt. Während Regionalbanken hauptsächlich Kundeneinlagen und Pfandbriefdarlehen als Fremdkapitalinstrumente einsetzen nutzen grössere und kapitalmarktfähige Banken auch unbesicherte Anleihen sowie hybride Instrumente. Die Interviews verdeutlichen, dass Fremdkapitalinstrumente nicht isoliert, sondern im Sinne einer aktiven Bilanzsteuerung unter Berücksichtigung von Kosten, Risiken, Laufzeiten und regulatorischen Auflagen betrachtet werden müssen. Die zentrale Handlungsempfehlung der Arbeit besteht in der Diversifikation der Passivseite und der bewussten Zusammensetzung von Fremdkapitalinstrumenten. Sie leistet damit einen Beitrag zur Schliessung einer Forschungslücke im Bereich des bankbetrieblichen Fremdkapitalmanagements und bietet eine praxisnahe Grundlage für die Entscheidungsträger von Schweizer Banken.
Fremdkapitalinstrumente, Schweizer Banken, Bilanzstrukturmanagement, Regulatorik, Experteninterviews.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in der vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit das generische Maskulinum verwendet. Die Personenbezeichnungen schliessen dabei, soweit nicht anders vermerkt, jeweils alle Geschlechter mit ein.
Die Kapital- und Kreditvermittlung, bei welcher Banken Einlagen von Sparern entgegennehmen und diese in Form von Krediten und Hypotheken an private Haushalte und Unternehmen weitergeben, stellt eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe der Banken in der Schweiz dar (Compendio-Autorenteam, 2017, S. 4-5). Während die Kreditvergabe durch die Kredit- und Risikopolitik einer Bank normiert und in der Fachliteratur ausreichend abgebildet ist, findet sich zum Thema Passivgeschäft weniger Informationsmaterial. Neue Bankvorstände, welche zuvor keine langjährige Treasury- oder Accounting Erfahrung sammeln konnten, sondern ihre Karriere über den Vertrieb oder über Stabsstellen absolviert haben, finden sich spätestens mit dem Einsitz im obersten operativen Führungsorgan einer Bank mit der Situation konfrontiert über die Fremdkapitalbeschaffung mitentscheiden zu müssen[1]. Dies gilt sinngemäss für Verwaltungsräte, welche oftmals sogar ausserhalb des Bankwesens hauptberuflich tätig sind[2].
Dabei ist die Kapitalbeschaffung gerade bei grösseren und schweizweit oder international agierenden Banken deutlich weniger trivial als prima vista zu vermuten wäre: Zum einen ändern sich sowohl die Zinsen als auch die regulatorischen Anforderungen (zum Beispiel Liquiditätsanforderungen im Rahmen der Basel III Regulationen) ständig, was wiederrum für die einzelnen Kapitalinstrumente und deren Bedeutung von grosser Relevanz ist (Hofer, 2024, S. 38). Zum anderen haben Fremdkapitalinstrumente einen signifikanten Einfluss auf die Erfolgsrechnung und die Zinssensitivitäten einer Bank. Selbst in den Bilanzen der oftmals überwiegend im kantonalen Wirtschaftsraum tätigen Kantonalbanken fällt schnell auf, dass auf der Passivseite keineswegs nur Spareinlagen und Kontoguthaben vorhanden sind. Sowohl Verpflichtungen aus dem Interbankenmarkt als auch Verpflichtungen aus Anleihen und Pfandbriefdarlehen machen einen signifikanten Anteil der Passiva aus[3].
Wie durch die bisherigen Ausführungen ersichtlich wurde, erfordern Fremdkapitalinstrumente bei Banken eine genauere Betrachtung, die anhand bestehender Literatur zwar einzeln recherchierbar, jedoch oftmals nicht in komprimierter und bewertender Form für die relevanten Anspruchsgruppen zugänglich ist.
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, einen detaillierten Überblick über die Fremdkapitalinstrumente, welche Schweizer Banken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nutzen, zu geben und diese Instrumente kritisch zu bewerten. Hierbei sollen neben der theoretischen Fundierung auch Experteninterviews genutzt werden, um die verschiedenen Eigenschaften der Instrumente sowie deren jeweilige Vor- und Nachteile herauszuarbeiten. Auf dieser Basis werden abschließend Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger der Banken formuliert. Um das Hauptziel der Arbeit- eine holistische Betrachtung der Fremdkapitalinstrumente- zu erreichen, soll folgende zentrale Forschungsfrage beantwortet werden:
· Welche Fremdkapitalinstrumente setzen Schweizer Banken ein und was sind deren Charakteristika?
Darauf aufbauend ergeben sich die folgende Leitfragen:
§ Wie sieht die Schweizer Bankenlandschaft aus und wodurch charakterisieren sich die Banken sowohl auf Institutsebene als auch hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung?
§ Welche Instrumente werden auf der Passivseite der Bilanz eingesetzt?
§ Was sind die Vor- und Nachteile der jeweiligen Fremdkapitalinstrumente?
• Wie sieht eine (generische) Empfehlung zur optimalen Komposition der Fremdkapitalinstrumente aus?
Die bisherigen Ausführungen zusammenfassend soll die Arbeit zum einen Fach- und Führungskräften in Banken als Unterstützung dienen, welche aufgrund ihrer Position Entscheidungen zum Bilanzstrukturmanagement treffen müssen. Zum anderen soll die akademische Welt bereichert werden, indem eine für lange Zeit weniger beachtete Komponente der Banksteuerung umfassend untersucht wird.
Die Einleitung in Kapitel 1 dient der Heranführung an den Forschungsgegenstand Fremdkapitalinstrumente von Schweizer Banken und beschreibt die Forschungs- und Leitfragen. Kapitel 2 umfasst die theoretische Fundierung der Arbeit. Dabei wird zunächst ausführlich auf die volkwirtschaftliche Bedeutung der Schweizer Banken und die verschiedenen Akteure des Schweizer Finanzplatzes eingegangen. Die Kapitel 2.3. und 2.4. untersuchen darauf aufbauend die Jahresrechnungen und die Refinanzierungsstrukturen von Schweizer Banken. Das Kapitel 2.5. gibt eine Übersicht der verschiedenen Ausprägungen von Fremdkapitalinstrumenten, während im Kapitel 2.6. die regulatorischen Parameter näher erläutert werden. Die theoretischen Erkenntnisse sind im Kapitel 2.7. in komprimierter Form zusammengefasst. Die Darstellung der Methodik ist Gegenstand von Kapitel 3, wobei die Kapitel 3.1. und 3.2. die Experteninterviews als Methode der Datenerhebung erläutern und sich Kapitel 3.3. der Darstellung des Analyseverfahrens widmet. Kapitel 3.4 bildet den Abschluss des Methodenteils und erläutert die methodische Entscheidung zugunsten der Experteninterviews und der inhaltlich-strukturierenden Inhaltsanalyse im Hinblick auf die Zielsetzung der Untersuchung. Im Kapitel 4.1. erfolgt zunächst eine Zusammenfassung der Interviews. Darauf aufbauend findet im Kapitel 4.2. die deduktive Bildung von Hauptkategorien und der erste Codierprozess statt. Im Anschluss daran wird im Kapitel 4.3. die induktive Bildung der Subkategorien vorgenommen, mit welchen die Interviews im nächsten Schritt erneut codiert werden (zweiter Codierprozess). Kapitel 5 knüpft direkt an die Phasen der Inhaltsanalyse des vorangegangenen Kapitels an und widmet sich zunächst den einfachen und komplexen Analysen. Darauf aufbauend fasst der Ergebnisbericht im Kapitel 5.2. die gesamten Erkenntnisse aus der Datenanalyse zusammen und beantwortet die Forschungs- und Leitfragen der Arbeit. Die nachfolgend angewandten Gütekriterien für die Qualitätssicherung der Arbeit sind im Kapitel 5.3. definiert. Anschliessend werden die Ergebnisse in Kapitel 5.4. eingeordnet und deren Möglichkeiten zum Transfer in die betriebliche Praxis untersucht. Kapitel 5.5. schliesst die Arbeit mit einem Resümee und einem Ausblick auf weitere Fragestellungen ab.
Dieses Kapitel widmet sich der Bedeutung von Schweizer Banken aus volkswirtschaftlicher Betrachtung. Als Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen gilt nach Art. 1a BankG, wer einerseits gewerbsmässig Publikumseinlagen von mehr als CHF 100 Mio. entgegennimmt resp. für deren Entgegennahme wirbt und sich andererseits bei anderen Banken refinanziert, um auf eigene Rechnung und Risiko Kredite an nicht-verbundene natürliche oder juristische Personen zu vergeben.
Anhand dieser gesetzlichen Bestimmungen lässt sich auch die erste der drei volkswirtschaftlichen Aufgaben von Banken ableiten: Die Vermittlung von Kapital und Krediten. Banken agieren in diesem Zusammenhang folglich als Vermittler, indem sie Gelder von geldgebenden Parteien aufnehmen und diese an geldsuchende Parteien ausleihen. Durch die drei Transformationsfunktionen wird die Existenzberechtigung von Banken weiter verdeutlicht: In den seltensten Fällen wird sich eine einzelne Privatperson, ein Unternehmen oder eine sonstige Institution finden, die genau den Betrag verleihen möchte, welche eine kreditnachfragende Partei aufnehmen möchte. Durch dieses quantitative Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage wäre die Kreditvergabe und Geldanlage in der Praxis nur schwer möglich. Banken können diesem Ungleichgewicht hierbei im Rahmen der Losgrössentransformation entgegentreten, indem sie viele kleinere Beträge (Einlagen) entgegennehmen und diese gebündelt weiterverleihen (Kreditvergabe). Als zweite Transformationsfunktion lässt sich die Fristentransformation aufführen. Selbst wenn es beispielsweise einem Unternehmen oder einer Privatperson gelingen würde, die benötigte Kreditsumme bei mehreren Geldgebern aufzunehmen, so wären die Bedürfnisse an die Laufzeit des Kredits wahrscheinlich unterschiedlich. Während die Kreditgeber eher kurz- bis mittelfristig über ihre Einlagen verfügen möchten, bevorzugen Kreditnehmer aus Gründen der Planungs- und Kalkulationssicherheit langfristige Kreditverträge. Folglich besteht eine Aufgabe der Banken darin, die unterschiedlichen Laufzeitenbedürfnisse der Angebots- und Nachfrageseite zu bedienen. Banken können hierbei gewissermassen gegen die aus der Realwirtschaft bekannte «goldene Bilanzregel[4]» verstossen, da ein Teil der Einlagen (trotz kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit der Geldgeber) der Bank für einen längeren Zeitraum zur Verfügung steht. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Bodensatztheorie. Zum anderen verfügen Banken über die Möglichkeit abgeflossene Einlagen durch Gelder zu substituieren. Abschliessend lässt sich noch die Risikotransformation als dritte wichtige Transformationsfunktion aufführen. Würden sich zwei Akteure (Geldnehmer- und Geldgeber) finden, deren Vorstellungen über Volumen und Laufzeit eines Kredites kongruent wären, wäre es dennoch fraglich, ob die geldgebende Partei einen möglicherweise grossen Teil ihres Vermögens an eine einzige andere Partei weiterverleihen möchte. Im Insolvenzfall des Kreditnehmers müsste somit mit einem grossen Verlust gerechnet werden. Banken können dieses Sicherheitsbedürfnis dergestalt befriedigen, indem sie durch ihre Zwischenschaltung einerseits zusätzliches Haftungskapital zur Verfügung stellen und andererseits im Rahmen ihrer Kreditrisikopolitik genauere Kreditprüfungen vornehmen und die Kreditvergabe diversifizieren können. Somit wäre der Ausfall eines einzelnen Geldgebers für die Geldnehmer nicht spürbar (Kurz & Peppmeier, 2020, S. 24-29).
Eine weitere volkswirtschaftliche Aufgabe von Banken ist die Zahlungsvermittlung. Hierbei agiert die Bank als Vermittlerin zwischen den verschiedenen Akteuren einer Volkswirtschaft wie Privatpersonen oder Unternehmen. Durch die zur Verfügungstellung von elektronischen Zahlungssystemen können die einzelnen Akteure weltweit Zahlungen tätigen, wodurch sich Waren und Dienstleistungen bargeldlos begleichen lassen (Compendio-Autorenteam, 2017, S. 7).
Abschliessend lässt sich noch die volkswirtschaftlich relevante Aufgabe des Wertschriftengeschäfts und der Vermögensverwaltung aufführen. Im Bereich des Wertschriftengeschäfts tritt die Bank wiederrum als Vermittlerin zwischen Geldgebern und Geldnehmern auf. Im Unterschied zur Kapital- und Kreditvermittlung nimmt die Bank hierbei Gelder jedoch nicht auf eigene Rechnung entgegen, um diese anschliessend weiter zu verleihen. Vielmehr kann ihre Aufgabe hier in der Beratung und Abwicklung von Kapitalmarkttransaktionen verstanden werden, indem sie beispielsweise ein Unternehmen oder einen Staat bei der Emission einer Anleihe unterstützt und für Kunden Wertschriftendepots anbietet, welche ihrerseits die Anleihe als Wertanlage kaufen möchten. Bei Bedarf berät sie Kunden im Rahmen der Anlageberatung auch bei Wertpapierinvestitionen. Darüber hinaus bieten die meisten Banken auch Vermögensverwaltungsmandate an, bei welchen sie Vermögen ihrer Kunden anhand von vorab definierten Richtlinien selbstständig verwalten (Compendio-Autorenteam, 2017, S. 8-9).
Wie in Kapitel 2.1.1. erläutert, haben Banken drei volkswirtschaftliche Aufgaben. Darauf aufbauend stellt sich die Frage, was die verschiedenen Geschäftsbereiche und Geschäftsfelder einer Bank sind. Wie in den Wirtschaftswissenschaften nicht ungewöhnlich, unterscheiden sich hierbei die verschiedenen Definitionen und Herangehensweisen wie die nachfolgenden Beispiele illustrieren:
Eine Möglichkeit die Geschäftsmodelle einer Bank zu strukturieren, besteht darin diese anhand ihrer verschiedenen Funktionen wie bspw. der Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie dem Kredit- und Emissionsgeschäft zu unterteilen. Alternativ lassen sich die Geschäftsbereiche auch entlang der verschiedenen Kundensegmente wie dem Retail-, Private-, Institutional oder Corporate Banking strukturieren (Brost-Steffens, 2020).
Andere Quellen sehen die Unterteilung wiederum in fünf Geschäftsbereiche vor, wobei neben dem Retail-, Private-, und Investment Banking das Geschäft mit kommerziellen Kunden und das Asset Management als eigenständige Bereiche existieren (Compendio-Autorenteam, 2017, S. 10-11).
Auch ein Blick in die Praxis zeigt die Schwierigkeit einer einheitlichen und allseits anerkannten Nomenklatur auf: So unterscheidet die grösste Bank der Schweiz, die UBS, auf der obersten Gliederungsebene zwischen Privat-, Wealth Management- und Unternehmenskunden, dem Asset Management und der Investment Bank (UBS AG, 2025). Im Gegensatz dazu unterscheidet die Basler Kantonalbank die Bereiche Privatkunden, Unternehmen, Institutionelle und Private Banking (Basler Kantonalbank, n.d.)
Mit Blick auf das Ziel der vorliegenden Arbeit, die holistische Betrachtung von Fremdkapitalinstrumenten, soll eine weitere Möglichkeit der Strukturierung aufgeführt werden. Alternativ zu den bisherigen Ansätzen lassen sich die Aktivitäten einer Bank auch entlang ihrer Ertragsquellen unterscheiden. Als erste Ertragsquelle kann das Zinsdifferenzgeschäft der Bank genannt werden, bei welchem die Bank Einlagen der Passivseite in Kredite auf der Aktivseite investiert. Durch die Differenz zwischen Passivzins einerseits und Aktivzins andererseits erwirtschaftet die Bank einen Ertrag. Das Zinsdifferenzgeschäft stellt für viele lokal und regional ausgerichtete Banken regelmässig den grössten Ertragspfeiler dar. Durch das Anbieten vielfältiger Leistungen wie bspw. Konten, Kredit- und Debitkarten, Zahlungsverkehr oder Wertpapierdepots nehmen die Banken Gebühren und Kommissionen ein. Diese lassen sich im zweiten Ertragspfeiler der Banken zusammenfassen: Dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft. Als dritte Ertragsquelle lässt sich das Handelsgeschäft aufführen, bei welchem die Bank auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko Wertpapiere kauft und verkauft. Die Intention besteht darin, einen (kurzfristigen) Spekulationsgewinn zu erzielen. Auf die sonstigen und ausserordentlichen Ertragsquellen von Banken wie bspw. Mieterträge wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen (Bodemer & Vollenweider, 2017, S. 12-13). Inwieweit die einzelnen Ertragspfeiler die Bilanz einer Bank beeinflussen und welcher Zusammenhang mit Fremdkapitalinstrumenten besteht wird in den Kapiteln 2.3. und 2.4. verdeutlicht.
Neben den volkswirtschaftlichen Aufgaben stellen Banken und Versicherungen darüber hinaus einen wichtigen Grundpfeiler der Schweizer Wirtschaft dar. So trug die Finanzindustrie 2022 mit CHF 69 Mia. rund 9% zum Bruttoinlandsprodukt bei. Als einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt, verwalten Schweizer Banken knapp ein Viertel aller grenzüberschreitend verwalteten Vermögen. Mit rund 218'000 vollzeitäquivalenten Stellen nimmt die Finanzbranche zudem eine bedeutende Rolle auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ein (Schweizerische Eidgenossenschaft, 2024a). Die nachfolgende Abbildung illustriert die Entwicklung des Personalbestands im Bankwesen. Nach einer kontinuierlichen Reduktion von 132'000 Mitarbeitern im Jahr 2010 auf 106'000 Mitarbeiter im Jahr 2019 sind ab dem Jahr 2020 wieder leichte Erhöhungen des Personalbestands zu beobachten[5]:

Abbildung 1: Personalbestand der Banken in der Schweiz 2010-2023
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Statista, 2024)
Als wichtigste Alleinstellungsmerkmale nennt der Branchenverband der Schweizer Banken einerseits die stabilen Rahmenbedingungen der Schweiz und des Finanzplatzes. Hierbei werden insbesondere der starke Schweizer Franken sowie die politische und rechtliche Verlässlichkeit des Systems als wichtiger Standortvorteil aufgeführt. Andererseits wird seitens des Verbands das hohe Ausbildungs- und Qualifikationsniveau der im Finanzsektor tätigen Mitarbeiter genannt, wodurch sich Kundenbedürfnisse optimal befriedigen lassen. Darüber hinaus werden auch die Universalität und die kulturelle Diversität des Finanzplatzes genannt (Schweizerische Bankiervereinigung, 2025a). Diese Vielfalt widerspiegelt sich vornehmlich in den verschiedenen Bankengruppen, deren Betrachtung Gegenstand des folgenden Kapitels ist.
Nachdem im Kapitel 2.1.2. aufgezeigt wurde, dass die Vielfalt eines der zentralen Alleinstellungsmerkmale des Schweizer Bankgewerbes ist, erfolgt in diesem Kapitel eine Betrachtung der verschiedenen Bankengruppen. Diese Erläuterung ist für das Gesamtverständnis dieser Thesis insofern relevant, da sich sowohl der Bedarf nach Fremdkapital als auch die Befriedigung dessen mit den passenden Instrumenten direkt und indirekt aus den verschiedenen Geschäftsmodellen der Banken ergibt. Das Geschäftsmodell ist dabei neben der Eigentümerstruktur, dem Kundenkreis sowie der Grösse und der geografischen Ausrichtung ein wichtiges Merkmal zur Differenzierung der verschiedenen Bankengruppen (Compendio-Autorenteam, 2017, S. 16). Die Schweizerische Nationalbank führt in ihrer jährlich erhobenen Bankenstatistik neun verschiedene Gruppen auf. Die Entwicklung der Anzahl der verschiedenen Bankengruppen lässt sich der folgenden Abbildung entnehmen:

Abbildung 2: Entwicklung der Schweizer Bankenlandschaft
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schweizerische Nationalbank, 2024)
Wie ersichtlich, verzeichneten insbesondere die Regionalbanken und Sparkassen sowie die ausländisch beherrschten Banken einen zahlenmässigen Rückgang, wohingegen die Kantonalbanken eine eher konstante Entwicklung aufweisen. Dies liegt nicht zuletzt an der Eigentümerstruktur. Gemäss Art. 3a BankG muss der jeweilige Kanton mindestens 33% des Kapitals halten. Doch nicht nur die speziellen Vorgaben zu den Eigentumsverhältnissen sind charakteristisch für die Bankengruppe der Kantonalbanken. Mit Ausnahmen von drei Instituten verfügen die restlichen 21 Kantonalbanken über eine uneingeschränkte Staatsgarantie, wodurch der Kanton für die Verbindlichkeiten der Bank haftet. Mehrheitlich als öffentlich-rechtliche Institute oder (spezialgesetzliche) Aktiengesellschaften ausgestaltet, agieren die Kantonalbank hauptsächlich innerhalb der eigenen Kantonsgrenzen resp. im angrenzenden Wirtschaftsraum. Der Fokus der Kantonalbanken liegt dabei auf dem klassischen Spar- und Hypothekargeschäft für Privat- und Unternehmenskunden (Schweizerische Nationalbank, 2024). Darüber hinaus bieten diverse Institute auch Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung an[6].
Seit dem Jahr 2023 dürften die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse auch der breiten Öffentlichkeit ausserhalb der Schweiz bekannt sein. Aufgrund einer sich über Jahre zugespitzten Vertrauenskrise in die Credit Suisse, sahen sich die staatlichen Entscheidungsträger in der Schweiz dazu gezwungen, die Übernahme der Credit Suisse durch die Konkurrentin UBS zu ermöglichen. Diese Übernahme wurde dabei durch staatliche Massnahmen wie bspw. einer (mittlerweile gekündigten) Verlustgarantie sowie eines Liquiditätshilfepakets der Schweizerischen Nationalbank begleitet (Eidgenössisches Finanzdepartement, 2024). Mit der im Juli 2024 endgültig abgeschlossenen Integration der Credit Suisse in die UBS verbleibt lediglich eine Grossbank in der Schweiz auf Konzernebene. Auf Ebene der Stammhäuser gliedert sich die UBS Group AG in die beiden Stammhäuser UBS AG und UBS Switzerland AG. Grossbanken (respektive die Grossbank UBS) bieten grundsätzlich alle Arten von Geschäften (z.B. Investment Banking, Vermögensverwaltung) an und sind international ausgerichtet (Schweizerische Nationalbank, 2024).
Während Grossbanken ihr Dienstleistungsportfolio weltweit anbieten, fokussieren sich die Banken der Bankengruppe Regionalbanken und Sparkassen hauptsächlich auf das Spar- und Hypothekargeschäft in ihrer Region. Analog zu den Kantonalbanken, versuchen auch die Institute dieser Bankengruppe seit einigen Jahren Markanteile im Vermögensverwaltungsgeschäft für sich zu beanspruchen. Im Jahr 2018 waren über ein Fünftel aller Schweizer Banken Regionalbanken oder Sparkassen, wobei der aggregierte Anteil an der Bilanzsumme aller Schweizer Banken nur 4% betrug. Dabei sind die meisten dieser Institute als Aktiengesellschaften oder Genossenschaften organisiert (Verband Schweizer Regionalbanken, n.d.).
Auch wenn die lokalen Raiffeisenbanken hinsichtlich ihrer Geschäftsfelder wenig Unterscheidungsmerkmale zu den ebenfalls auf das KMU-, Spar- und Hypothekargeschäft ausgerichteten Regionalbanken und Sparkassen aufweisen, ist dennoch ein zentraler Unterschied festzustellen. Im Gegensatz zu den autonomen Regionalbanken und Sparkassen sind die einzelnen Raiffeisengenossenschaften im Dachverband Raiffeisen Schweiz Genossenschaft zusammengeschlossen. Dieser Dachverband übernimmt dabei einerseits diverse Aufgaben für die einzelnen Institute (z.B. Treasury- und Risikomanagementfunktionen) und ist andererseits auch übergeordneter Haftungsträger. Die Solidarhaftung der einzelnen Raiffeisenbanken untereinander ist dabei ebenfalls charakteristisch für diese Bankengruppe (Schweizerische Nationalbank, 2024).
Die international ausgerichteten und als Aktiengesellschaften organisierten Börsenbanken bieten ihre Dienstleistungen in den Bereichen Anlageberatung, Wertpapierhandel und Vermögensverwaltung inländischen und ausländischen Kunden an (Compendio-Autorenteam, 2017, S. 21). Das Kredit- und Hypothekargeschäft ist dabei von untergeordneter Bedeutung wie sich anhand der aggregierten Erfolgsrechnung aller Mitgliedsinstitute betrachten lässt (Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement und Vermögensverwaltungsbanken, n.d.).
Die auf Vermögensverwaltung spezialisierten Privatbankiers bedienen ebenfalls nationale sowie internationale Kunden und sind dabei entweder als Einzelfirmen, Kollektiv-, Kommandit- oder Kommanditaktiengesellschaften organisiert. Folglich haftet bei Privat-bankiers immer mindestens eine Person persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privat-vermögen. Eine weitere Besonderheit dieser Bankengruppe stellt die Befreiung zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses dar, da Privatbankiers öffentlich nicht für die Annahme von Kundengeldern werben und somit von der Publizitätspflicht befreit sind (Schweizerische Nationalbank, 2024).
Demgegenüber konzentrieren sich die Institute der ausländisch beherrschten Banken vornehmlich auf Dienstleistungen für ausländische Kunden in den Bereichen Vermögensverwaltung und Investmentbanking sowie Finanzierungen im Bereich Trade Finance (Schweizerische Bankiervereinigung , 2025b).
Die Filialen ausländischer Banken unterscheiden sich in Bezug auf die anvisierte Zielkundschaft und den Geschäftsbereichen nicht wesentlich von ausländisch beherrschten Banken. Ein Unterscheidungsmerkmal liegt jedoch in den verschiedenen Rechtsformen. Während die ausländisch beherrschten Banken als Aktiengesellschaften organisiert sind, verfügen die Filialen ausländischer Banken über keine eigene Rechtspersönlichkeit (Schweizerische Nationalbank, 2024).
Abschliessend sei noch auf die Gruppe der anderen Banken hingewiesen, in welcher sich alle Banken zusammenfassen lassen, die keine gemeinsamen Charakteristika mit anderen Instituten aufweisen (Schweizerische Nationalbank, 2024).
Für die vorliegende Thesis sind vor allem die Unterscheidungen in der Grösse und den Geschäftsfeldern der verschiedenen Banken relevant. Wie anhand der Erläuterungen zu den Bankengruppen ersichtlich wurde, benötigen einige Bankengruppen für ihre Geschäftstätigkeit (z.B. Hypothekar- oder Firmenkundengeschäft) mehr Kapital als andere Institute, welche hauptsächlich indifferente Dienstleistungen wie Vermögensverwaltung oder Anlageberatung anbieten.
Neben den verschiedenen Bankengruppen existieren weitere Institutionen, welche ihrerseits eine signifikante Bedeutung für den Schweizer Finanzplatz haben. Im Kontext dieser wissenschaftlichen Arbeit sind vor allem die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) von Relevanz, weswegen nachfolgend kurz auf diese beiden Institutionen eingegangen wird.
Die Schweizerische Nationalbank, welche als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft organisiert ist und ihren Sitz in den beiden Schweizer Städten Bern und Zürich hat, ist seit 1907 für die Geld- und Währungspolitik der Schweiz zuständig. Ihre gesetzlich verankerten Aufgaben sind neben der primären Aufgabe, dem Erhalt der Preisstabilität, auch die Ausgabe von Banknoten sowie die Gewährleistung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Darüber hinaus agiert die Schweizerische Nationalbank als Bank der Schweizerischen Eidgenossenschaft und verwaltet die Währungsreserven der Schweiz. Als wichtigste Organe lassen sich neben der Generalversammlung auch der aus elf Mitgliedern bestehende Bankrat sowie die drei Direktoren, welche für die operative Geschäftsleitung zuständig sind, nennen. Letztere werden vom Bankrat gewählt und sind für die Entscheidungen der Geld- und Währungspolitik zuständig. Die Schweizerische Nationalbank ist in ihren Entscheidungen unabhängig (Richter, 2018).
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ist die unabhängige Aufsichtsbehörde für den Schweizer Finanzmarkt. Als diese überwacht sie neben Banken auch weitere Finanzinstitute wie Versicherungen oder Vermögensverwalter. Mit dem Zusammenschluss der drei Vorgängerorganisationen entstand die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht per 1. Januar 2009. Mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet, ist sie als öffentlich-rechtliche Anstalt unabhängig. Als wichtigste Organe fungieren dabei der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Vom Ziel des Schutzes der Anleger, Versicherten und Gläubiger lassen sich die Aufgaben der Bewilligung und Überwachung von den zu beaufsichtigenden Instituten ableiten. Auch die Durchsetzung des Aufsichtsrechts zählt zu den Aufgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, wodurch ein sicherer und wettbewerbsfähiger Schweizer Finanzplatz gewährleistet werden soll (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, 2025a).
Die gesetzlichen Grundlagen zur Rechnungslegung unterscheiden in der Schweiz primär nach Grösse und Rechtsform von Unternehmen. Während bei kleinen Unternehmen vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnungen als Jahresabschluss ausreichen, haben grössere Unternehmen zusätzliche Rechnungslegungspflichten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Schweizer Obligationenrecht (Lüscher-Marty, 2016a, S. 44-45). Banken unterliegen besonderen Vorschriften, welche in der Verordnung über die Banken und Sparkassen (Bankenverordnung, BankV) konkretisiert werden. Nachfolgend soll auf die Bilanz und Erfolgsrechnung ausführlich eingegangen werden. Die anderen Elemente der Mindestgliederung der Jahresrechnung (Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis und Anhang) haben keinen direkten Bezug zum Forschungsgegenstand und werden daher nicht weiter erläutert.
Die Mindestanforderungen an die Gliederung der Erfolgsrechnung finden sich im Anhang 1 Abs. B der BankV, wobei Art. 28 BankV bereits auf diesen Anhang verweist. Die Erfolgsrechnung ist in Staffelform zu erstellen und hat mindestens die Positionen zu beinhalten, die in nachfolgender Abbildung aufgelistet sind.

Abbildung 3: Mindestgliederung der Erfolgsrechnung von Schweizer Banken
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Anhang 1 Abs. B BankV)
Hierbei gilt es zu erwähnen, dass die Abbildung aus Vereinfachungsgründen lediglich die erste Gliederungsstufe beinhaltet. Nachfolgend werden die ersten drei Positionen der Abbildung detaillierter erläutert. Unter dem «Erfolg aus dem Zinsengeschäft» werden Erträge wie bspw. Aktivzinsen, Kreditkommissionen, Zins- und Dividendenerträge aus Finanzanlagen sowie weitere mit dem Zinsgeschäft zusammenhängende Komponenten aufgeführt. Die Positionen «Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft» beinhaltet Depotgebühren, Courtagen, Beratungs- und Vermögensverwaltungskommissionen, Kontoführungsgebühren, Gebühren des Zahlungsverkehrs sowie weitere Dienstleistungskommissionen. Demgegenüber werden unter dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» Kursgewinne aus dem Handel von Devisen, Wertpapieren, Derivaten, Rohstoffen, etc. sowie Erträge, die in engem Zusammenhang mit den Handelsaktivitäten der Bank stehen, zusammengefasst (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, 2015, S. 1-3). Wie anhand der Mindestgliederung sowie den Erläuterungen zu den einzelnen Positionen deutlich wird, lässt sich ein Zusammenhang zwischen der Strukturierung der Geschäftsaktivitäten in Kapitel 2.1.2. und den gesetzlichen Anforderungen an die Erfolgsrechnung erkennen.
Auch Banken erstellen im Rahmen des Jahresabschlusses eine Bilanz, welche über die Kapital- und Vermögensstruktur Aufschluss gibt. Im Gegensatz zu Unternehmen aus dem Nichtbankensektor, unterteilen Banken ihre Aktiva allerdings nicht nach Anlage- und Umlaufvermögen. Auch die eher niedrigere Eigenkapitalquote sowie die zunehmende Bedeutung von Ausserbilanzpositionen sind charakteristisch für die Bankbilanzen (Schöning, 2018). Analog zu den Vorgaben bei der Erfolgsrechnung, finden sich im Anhang 1 Abs. A der BankV ebenfalls Mindestvorschriften zur Gliederung der Bilanz von Schweizer Banken. Im Gegensatz zu den Anforderungen an die Erfolgsrechnung ist bei den Bilanzen keine Staffelform vorgeschrieben, wodurch die Bilanz auch in Kontoform erbracht werden kann. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine idealtypische Bilanz, welche nach den Mindestgliederungen des Anhang 1 Abs. A der BankV erstellt wurde.


Tabelle 1: Mindestgliederung der Bilanz von Schweizer Banken
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Anhang 1 Abs. A BankV)
Wie im vorangegangenen Kapitel dargestellt wurde, ist die Erstellung von Bankbilanzen von gesetzlichen Rahmenbedingungen geprägt. Dennoch können wertvolle Erkenntnisgewinne aus den Entwicklungen der Bilanzen abgeleitet werden, da diese in ihrer Zusammensetzung deutlich weniger statisch sind als sich zunächst vermuten liesse. So konnten sich in den letzten Jahrzenten deutliche Verschiebungen innerhalb der Bilanzen von Schweizer Banken erkennen lassen, was eng mit den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen einhergeht: Anfang der 1990er Jahre hatte der Geldmarkthandel zwischen den Banken eine grosse Bedeutung, was sich vornehmlich in den Positionen Verpflichtungen resp. Forderungen gegenüber Banken widerspiegelte. Gleichzeitig liess sich eine Veränderung des Kundenverhaltens beobachten, indem Kunden sukzessive ihre Bankguthaben abzogen und in andere Anlageformen wie Aktien oder Obligationen investierten. Diese Entwicklung zwang die Banken folglich dazu, die Zinsen für Passivgelder zu erhöhen, wodurch die Zinsmarge unter Druck geriet. Eine Immobilienkrise sowie Abschreibungen auf Kreditpositionen und die inverse Zinsstruktur verschärften die Herausforderungen der Banken zusätzlich. Mitte der 1990er Jahre normalisierte sich die Zinsstruktur dann wieder, wodurch die klassischen Kundeneinlagen wieder zunahmen. Das Kreditwachstum dieser Zeit überschritt jedoch die Zunahme an Kundeneinlagen, weswegen Banken Anleihen emittierten. Nach wie vor von hoher Relevanz war der Interbankenhandel. Mit dem Beginn des neuen Jahrtausends wuchsen die Bilanzen der Banken in einem bis dato nicht bekannten Ausmass. Ein weltweit intakter und liquider Geldmarkt, ein hohes Emissionsvolumen an Bankenanleihen sowie weiter zunehmende Kundeneinlagen standen einem grossen Finanzierungsbedarf von Unternehmen und Privaten gegenüber. Weiterhin bauten Banken ihre Handelsbestände aus, was das Bilanzwachstum zusätzlich vorantrieb. Mit dem Beginn der Finanzkrise und den daraus resultierenden Bankenrettungen wurde eine Epoche tiefer Zinsen und hohem Geldwachstum eingeläutet. Diese Tiefzinspolitik hatte stark steigende Immobilienpreise sowie eine Zunahme der Hypothekenschulden zur Konsequenz, wobei die Refinanzierung des Kreditvolumens aufgrund von Kundengeldzuflüssen problemlos möglich war (Döhnert, Rissi, & Spillmann, 2018, S. 7-10). Aufgrund der Rückkehr der Inflation erhöhte auch die Schweizer Nationalbank im Jahr 2022 wieder ihre Leitzinsen in fünf Schritten von -0.75% auf 1.75%, was zunächst zu der Befürchtung einer neuen Immobilienkrise führte, welche im Folgenden jedoch ausblieb. Gleichzeitig erzielten die Banken aufgrund der inzwischen wieder positiv gewordenen Marge zwischen Aktiv- und Passivzinsen Rekordergebnisse und konnten ihre Zinsergebnisse signifikant steigern (Bacher & Cassani, 2023, S. 1-2). Seit dem Jahr 2024 sehen sich die Schweizer Banken erneut mit sinkenden Zinsen konfrontiert, wodurch Gewinnerwartungen reduziert und Kostensenkungsprogramme initiiert wurden. Aufgrund der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS (vgl. Kapitel 2.2.1.) kommt eine steigende Nachfrage an Krediten, insbesondere im Firmenkundensegment, als Herausforderung für die meisten Banken hinzu. Gleichzeitig gelingt es nur 50% der Institute höhere Zinsmargen infolge der erhöhten Nachfrage zu erwirtschaften. Die Kosten für die Unterlegung von Eigenkapital sowie erneut gestiegene Kosten für die Refinanzierung dürften die Kreditvergabe weiter limitieren (Kuster, 2025). Das nachfolgende Kapitel thematisiert die Refinanzierung im Bankwesen und stellt sogleich den Ausgangspunkt für die in Kapitel 2.5. untersuchten Fremdkapitalinstrumente dar.
Als Refinanzierung bezeichnet man die Mittel- und Liquiditätsbeschaffung von Banken, welche die Basis für die Kreditvergabe darstellt. Die Refinanzierung erfolgt dabei mindestens zu einem gesetzlich vorgeschrieben Anteil an Eigenkapital. Der verbleibende Refinanzierungsbedarf wird dabei mit verschiedenen Formen von Fremdkapital gedeckt. Die Refinanzierung kann sowohl fristen- und betragskongruent als auch inkongruent erfolgen (Schramm, 2018).
Die bisherigen Ausführungen haben verdeutlicht, dass Banken die volkswirtschaftlich wichtige Aufgabe haben, die Realwirtschaft mit Krediten zu versorgen. Für die Kreditvergabe benötigen sie neben gesetzlich vorgeschriebenem Eigenkapital zusätzlich auch fremde Mittel. Dieses Kapitel thematisiert im Folgenden die Kreditvergabe einer Bank, welche sich von der Kreditvergabe von Nicht-Banken unterscheidet. Bevor die Kreditvergabe der Banken erläutert wird, erfolgt ein kurzer Exkurs zur weit verbreiteten Auffassung über die Geld- und Kreditschöpfung durch die Banken:
Der ehemalige Präsident der Schweizerischen Nationalbank Thomas Jordan betonte bereits 2018 in einem Referat die Emotionalität der Geldschöpfung und Kreditvergabe, welche Bankenkritiker oftmals zum Anlass nehmen die These zu vertreten, dass Banken Geld aus dem Nichts schöpfen können[7]. Durch dieses stark verkürzt gezeichnete Bild der Geldschöpfung kann der Eindruck entstehen, dass Banken für sich selbst Geld erschaffen könnten, welches ihnen im Folgenden zur freien Verfügung steht (Jordan, 2018, S. 7). Die nachfolgenden Beispiele sollen illustrieren, dass dies nicht respektive nur sehr stark vereinfacht in der Realität zutrifft und Banken durchaus auf Fremdkapital von anderen Banken und Nicht-Banken zur Refinanzierung ihres Kredit- und Hypothekargeschäfts angewiesen sind.
Zunächst wird die Kreditgewährung einer Bank gegenüber einem Unternehmen dargestellt. Wichtig ist hierbei anzumerken, dass die Bank diesen ersten Schritt der Kreditvergabe tatsächlich ohne zusätzliches Fremdkapital vollziehen kann. Grundlage dafür ist, dass der Kunde ein Konto bei der Bank hält, auf welches diese den Kreditbetrag gutschreibt (Bauer, 2021, S. 127).
Die nachfolgende Tabelle zeigt zunächst die (vereinfacht dargestellte) Bilanz vor der Kreditvergabe an den Unternehmenskunden:

Tabelle 2: Bilanz einer Bank vor der Kreditvergabe
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bauer, 2021, S. 122)
Nachdem die Bank den Kredit für den Kunden über CHF 50 Mio. bewilligt hat, überweist diese ihm den Kreditbetrag auf sein bei derselben Bank geführtes Konto, wodurch sich die beiden Bilanzpositionen Forderungen ggü. Kunden (Aktivseite) und Verpflichtungen ggü. Kunden (Passivseite) um denselben Betrag erhöhen. Somit verlängert sich die Bankbilanz um den entsprechenden Betrag, ohne dass eine Interaktion mit einer Dritten Partei stattgefunden hat (Bauer, 2021, S. 127).

Tabelle 3: Bilanz einer Bank nach der Kreditvergabe (1)
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bauer, 2021, S. 122)
Die Vergrösserung der Bilanz ohne das Hinzufügen exogener Mittel lässt sich wie folgt erklären: Die Bank leiht dem Unternehmen CHF 50 Mio., die sie auf dessen Konto gutschreibt. Da der Kunde zunächst keine Transaktion vornimmt und die Kreditsumme auf seinem Konto liegen lässt, hat er in gleichem Umfang eine Forderung gegenüber der Bank, da sich Kundeneinlagen (vereinfacht) als Kredite der Kunden gegenüber der Bank betrachten lassen. Bis anhin hat die Refinanzierung noch keine Bedeutung, da die flüssigen Mittel, die die Bank ihrerseits bei der Zentralbank hält, gleichbleibend sind. Im nächsten Schritt überweist das Unternehmen die Kreditsumme an den Verkäufer eines Maschinenparks, den es damit von diesem abkauft. Da der Verkäufer sein Konto jedoch bei einer anderen Bank führt, nimmt die Bilanzsumme der Bank aus dem Beispiel um CHF 50 Mio. ab, wobei neben der Position Verpflichtungen gegenüber Kunden nun auch die flüssigen Mittel betroffen sind. Grund dafür ist, dass die Bank einerseits Liquidität an eine andere Bank überweisen muss, wodurch ihre flüssigen Mittel abnehmen[8]. Andererseits nehmen die Forderungen des Unternehmens (Kontosaldo) gegenüber der Bank im selben Umfang ab, da das Unternehmen der Bank nun weniger Mittel zur Verfügung stellt. Bilanztechnisch ist folgende Veränderung zu beobachten:

Tabelle 4: Bilanz einer Bank nach der Kreditvergabe (2)
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bauer, 2021, S. 122)
Wie ersichtlich wurde, würde sowohl eine Barabhebung des Unternehmens am Schalter der Bank als auch die Überweisung an eine andere Bank (der Begünstigte ist in diesem Fall von sekundärer Relevanz) dazu führen, dass der Saldo des Girokontos der Bank bei der Schweizerischen Nationalbank abnimmt. Um dieses Girokonto wieder auszugleichen, kann die Bank einerseits Liquidität bei anderen Geschäftsbanken oder bei der Schweizerischen Nationalbank aufnehmen. Andererseits kann sie aber auch Privat- und Unternehmenskunden davon überzeugen, ihre Guthaben bei anderen Banken zu ihr zu transferieren (Schwarz & Spillmann, 2018, S. 373). Weitere Mittel der Kapitalbeschaffung werden im Kapitel 2.5. erläutert.
Die bisherigen Erkenntnisse der Kreditvergabe zusammenfassend lässt sich festhalten, dass diese bei Banken zum einen von den flüssigen Mitteln, welche sie als Girokontoguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank hält, abhängt. Dabei gilt es zu unterstreichen, dass sie ihre liquiden Mittel nicht vollständig ausschöpfen kann, da Banken verpflichtet sind, einen bestimmten Anteil ihrer Kundeneinlagen als Reserve zu halten. Zum anderen beeinflusst auch die Kreditpolitik der Bank die quantitative Grenze des zu vergebenden Kreditvolumens. Als letzten begrenzenden Faktor lassen sich noch die Eigenkapitalvorschriften aufführen. Diese haben zum Gegenstand, dass jede Bank ihre Kredite und sonstigen Akiva zu einem fest definierten Prozentsatz mit eigenen Mitteln unterlegen muss (Schweizerische Nationalbank, 2025a). Auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital wird im folgenden Kapitel eingegangen.
Zunächst gilt es die beiden Begriffe des Eigen- und Fremdkapitals zu differenzieren. Eigenkapital bildet die Basis für die Finanzierung eines Unternehmens und steht diesem grundsätzlich unbefristet zur Verfügung. Das den Gläubigern als Haftung dienende Eigenkapital entsteht entweder durch die Zuführung von den Eigentümern des Unternehmens (z.B. Aktionäre bei einer Aktiengesellschaft) oder durch die Thesaurierung von Gewinnen. Die Höhe des Eigenkapitals wirkt sich darüber hinaus massgeblich auf das Rating eines Unternehmens aus. Eigenkapitalgeber sind am Erfolg des Unternehmens beteiligt und haben Mitbestimmungsrechte (Achleitner, et al., 2023, S. 354). Demgegenüber stellt Fremdkapital eine schuldrechtliche Verbindlichkeit eines Unternehmens dar, woraus sich Rückzahlungsansprüche der Gläubiger ergeben. Die Verzinsung und Tilgung des Fremdkapitals ist grundsätzlich nicht an den Unternehmenserfolg gebunden, was einen zentralen Unterschied zum Eigenkapital darstellt. Weiterhin wichtig ist die aus
Unternehmenssicht steuerliche Begünstigung von Fremdkapitalaufwand (Brunner-Kirchmair, Guserl, & Pernsteiner, 2022, S. 136).
Wie bereits dargestellt verfügen Banken im Vergleich zu Unternehmen aus anderen Sektoren über wenig Eigenkapital (Döhnert, Rissi, & Spillmann, 2018, S. 14). Die Höhe des Eigenkapitals bemisst sich dabei neben betriebswirtschaftlichen Aspekten zum grossen Teil auch anhand von regulatorischen Rahmenbedingungen, deren Entstehung und heutige Ausgestaltung im Folgenden kurz erläutert wird.
Seit den 1980er Jahren gibt es Bestrebungen, das internationale Bankensystem zu regulieren und das Risikomanagement zu vereinheitlichen. Dies führte neben anderen aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Maßnahmen insbesondere dazu, dass Banken ihre Aktiva risikoadäquat mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die erste als «Basel I» bezeichnete Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Eigenkapital der Banken wurde vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 1988 verabschiedet. In den folgenden Jahrzehnten entwickelten sich die Finanzmärkte dynamisch weiter, was regulatorische Überarbeitungen der ursprünglichen Vereinbarung zur Folge hatte. Die ab 2007 gültige Version «Basel II» wurde 2013 durch die «Basel III»- Vereinbarung abgelöst, welche insbesondere Neuerungen im Bereich der Leverage Ratio und der regulatorischen Liquiditätsanforderungen beinhaltet (Lüscher-Marty, 2016b, S. 33). Die seit Beginn des Jahres 2025 «finale» Version der Basel III-Standards[9] wurde in der Schweiz vor allem durch Änderungen in der Eigenmittelverordnung ERV umgesetzt. Gegenstand dieser neuen Regelungen sind vornehmlich die risikoadäquatere Eigenmittelunterlegung und bessere Vergleichbarkeit der Eigenmittelquoten (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, 2024).
Die folgenden Ausführungen basieren auf der aktuell gültigen Version, wobei auch ältere Quellen herangezogen werden, sofern ihre Inhalte weiterhin relevant sind. Im Kontext des Kreditgeschäfts und der Refinanzierung sind dabei vor allem die Begriffe der risikogewichteten Aktiva einerseits und des Kern- und Ergänzungskapitals andererseits von zentraler Bedeutung.
Als risikogewichtete Aktiva lassen sich die Aktiva einer Bank, multipliziert mit den jeweiligen Risikofaktoren (Risikogewichte), bezeichnen. Je höher das Risikogewicht eines Aktiva ist, desto mehr Eigenmittel muss die Bank hinterlegen. Dadurch wird berücksichtigt, dass die Vermögenswerte (Aktiva) der Banken mit unterschiedlich hohen Risiken verbunden sind, was zu differenzierten Eigenmittelanforderungen führt. Als Beispiele lassen sich ein hypothekarisch besicherter Kredit und ein unbesicherter Blankokredit aufführen, wobei letzterer einen höheren Risikofaktor aufweist und folglich mit mehr Eigenmittel unterlegt werden muss (Europäische Zentralbank, 2019). Die Schweizer Eigenmittelverordnung gibt in den Anhängen 1-5 Auskunft über die verschiedenen Risikogewichte der einzelnen Positionen wie z.B. Ausleihungen gegenüber Banken oder grundpfandbesicherte Positionen für selbstgenutztes Wohneigentum.
Die Unterscheidung in Kern- und Ergänzungskapital bedarf zunächst einer differenzierten Betrachtung des Kernkapitals. Dieses setzt sich zusammen aus dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1; CET1) und dem zusätzlichen Kernkapital (Additional Tier 1; AT1). Das Kernkapital bildet zusammen mit dem Ergänzungskapital (Tier 2; T2) die anrechenbaren Eigenmittel (Deutsche Bundesbank, 2024). Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick, welche Instrumente den jeweiligen Kapitalklassen zugeordnet werden können.

Tabelle 5: Anrechenbare Eigenmittel bei Banken
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Lüscher-Marty, 2016b, S. 34)
Die Ausführungen rund um die verschiedenen Begrifflichkeiten abschliessend soll an dieser Stelle noch kurz auf die oftmals synonym benutzten Begriffe Eigenmittel und Eigenkapital eingegangen werden. Eigenkapital im bilanziellen Sinne subsummiert alle Positionen, welche in einer Bankbilanz dem Eigenkapital zugewiesen werden. Demgegenüber können den Eigenmitteln (auch als regulatorisches Eigenkapital bezeichnet) sämtliche Positionen zugewiesen werden, welche eine Verlustausgleichs- und/oder Haftungsfunktion einnehmen (Krämer, 2018). Folglich können auch Fremdkapitalinstrumente die sich dem AT1- respektive T2-Kapital zuordnen lassen als Eigenmittel bezeichnet werden, obwohl diese im Gegensatz zu Aktien beispielsweise bilanziell betrachtet kein Eigenkapital darstellen. Aus diesem Grund erfolgt im Kapitel 2.5., dessen Fokus auf den verschiedenen Fremdkapitalinstrumenten liegt, auch eine Analyse der AT1- und T2- Instrumente.
Während das Kernkapital und das Ergänzungskapital die Eigenmittel bilden, konkretisiert die Eigenmittelverordnung weiterhin, was die erforderlichen Eigenmittel für die Unterlegung sind. Diese erforderlichen Eigenmittel setzen sich nach Art. 41 ERV aus den Elementen der Mindesteigenmittel, des Eigenmittelpuffers, dem antizyklischen Puffer, dem erweiterten antizyklischen Puffer und den zusätzlichen Eigenmitteln zusammen.
Die Mindesteigenmittel müssen gemäss Anhang 8 ERV von allen Banken unabhängig von ihrer Kategorie[10] in gleichem Umfang erbracht werden und betragen 8.0% der risikogewichteten Aktiva. Diese 8.0% setzen sich dabei aus mindestens 4.50% hartem Kernkapital («CET1»), 1.5% erweitertem Kernkapital («AT1») sowie 2.0% Ergänzungskapital («T2») zusammen. Darüber hinaus haben alle Banken einen Eigenmittelpuffer zu erbringen, dessen Höhe und Zusammensetzung jedoch von der jeweiligen Bankenkategorie abhängt. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Anforderungen an die Mindesteigenmittel sowie an den Eigenmittelpuffer einer Kategorie 3 Bank auf:

Abbildung 4: Mindesteigenmittel und Eigenmittelpuffer der Banken
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Anhang 8 ERV)
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich die in Anhang 8 ERV erwähnten Kapitalinstrumente der Kategorien CET1, AT1 und T2 durch Instrumente der jeweils höheren Kategorien substituieren lassen. Folglich können die Eigenmittelanforderungen an das T2-Kapital auch durch CET1- und/oder AT1- Instrumente erbracht werden. Weiterhin lässt sich AT1- durch CET1-Kapital ersetzen.
Der antizyklische Puffer kann durch die Schweizerische Nationalbank beim Bundesrat beantragt werden und ist nach Art. 44 ERV in Höhe von 2.5% der risikogewichteten Positionen und in Form von hartem Eigenkapital zu erbringen. Mit dem Einsatz des antizyklischen Puffers soll einerseits die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gestärkt und andererseits einem zu schnellen Kreditwachstum entgegengewirkt werden. Seit dem Jahr 2022 ist der antizyklische Kapitalpuffer in Höhe von 2.5% für Wohnliegenschaften zu hinterlegen. Dieser war infolge der Corona-Pandemie zwischenzeitlich ausgesetzt worden, um dem Risiko einer Kreditverknappung entgegenzuwirken (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, 2022). Banken mit einer Bilanzsumme über CHF 250 Mia. und einem signifikanten Auslandsgeschäft sind nach Art. 44a ERV darüber hinaus auch verpflichtet, ihre risikogewichteten Aktiva mit dem erweiterten antizyklischen Puffer zu unterlegen. Die Höhe des erweiterten antizyklischen Puffers ergibt sich aus den durchschnittlichen der in den Jurisdiktionen gültigen antizyklischen Puffern, in welchen das Auslandsengagement eingegangen wird. Die in Art. 45a ERV erwähnten zusätzlichen Eigenmittel können den Banken direkt durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht vorgeschrieben werden, sofern nach deren Ermessen die sonstigen Eigenmittel in einem Missverhältnis zum Risiko respektive Geschäftsmodell der Banken stehen.
Um die Ausführungen rund um das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital (respektive Eigenmitteln und regulatorischem Fremdkapital) besser verständlich zu machen, sei abschliessend das Beispiel einer Hypothek für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus mit einem Belehnungsgrad zwischen 60% bis 80% und einem Nominalwert von CHF 1 Mio. aufgeführt. Weiterhin sei angenommen, dass es sich bei der kreditgebenden Bank um eine Bank der Kategorie 3 handelt. Die Risikogewichtung des selbstgenutzten Einfamilienhauses ergibt sich nach den «Positionsklassen SA-BIZ ohne Verwendung externer Ratings und Risikogewichte» des Abs. 3.1. Anhang 3 der ERV und beträgt 35%. Multipliziert mit dem Nominalwert ergeben sich risikogewichtete Aktiva von CHF 350'000. Diese sind wie folgt mit Eigenmitteln zu unterlegen:

Tabelle 6: Eigenmittelunterlegung eines Hypothekarkredits
(Quelle: Eigene Darstellung)
Die Bank muss den Kredit über CHF 1 Mio. folglich mit mindestens CHF 36'050 CET1-Kapital, CHF 6'300 AT-Kapital (oder besser) sowie CHF 8'400 T2-Kapital (oder besser) unterlegen. Dies ergibt eine bilanzielle Eigenkapitalquote (in welcher lediglich das harte Kernkapital i.H.v. CHF 36'050 betrachtet und durch den Nominalwert des Kredits dividiert wird) von 3.6% respektive eine regulatorische Eigenmittelquote (Summe des CET1-, AT1- und T2 Kapital dividiert durch den Nominalwert des Kredits) von 5.1%.
Anhand dieses Beispiels wird schnell ersichtlich, dass Banken mit einer vergleichsweise niedrigen Eigenkapitalquote Kredite vergeben können. Dies unterstreicht die Bedeutung des Fremdkapitals, deren Ausgestaltungsmöglichkeiten Gegenstand des folgenden Kapitels ist.
Nachdem die bisherigen Ausführungen vor allem auf die Notwendigkeit der Refinanzierung und die quantitative Bedeutung von Fremdkapital abgezielt haben, widmet sich dieses Kapital den verschiedenen Ausprägungen von Fremdkapitalinstrumenten. Zunächst stellt sich jedoch die Frage ob und falls ja, wie sich die einzelnen Instrumente ordnen und klassifizieren lassen.
Zum einen kann die aus der Realwirtschaft bekannte Unterteilung nach kurz-, mittel- und langfristigem Fremdkapital betrachtet werden (Böcking, Oser, & Pfitzer, 2018). Wie in Kapitel 2.1.1. erläutert, ist die Kapital- und Kreditvermittlung eine wesentliche volkswirtschaftliche Aufgabe von Banken. Dies unterstreicht wiederrum die erfolgskritische Bedeutung der Mittelbeschaffung, weswegen bankenspezifische Einteilungen meist detaillierter erfolgen.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, die verschiedenen Instrumente anhand der Gläubiger respektive Kapitalgeber der Bank zu unterscheiden. Bei dieser Klassifizierung lassen sich die Kapitalgeber auf einer ersten Ebene in Banken und Nicht-Banken unterscheiden (Hinz, 2020). Insbesondere die Gruppe der Nicht-Banken kann auf einer zweiten Ebene in Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Haushalte unterteilt werden (Hellenkamp, 2018, S. 124).
Weiterhin ist es möglich, die Fremdkapitalinstrumente anhand der Erstinitiative der beteiligten Parteien zu unterteilen. Auf der einen Seite kann die Initiative zur Kapitalbeschaffung von der Bank selbst ausgehen, indem diese Liquidität über Geld- und Kapitalmarktaktivitäten bei anderen Banken oder Kunden aufnimmt. Auf der anderen Seite können Kunden oder auch andere Finanzinstitute ihrerseits proaktiv ihre Liquidität zur Bank transferieren (Hinz, 2020).
Ebenfalls denkbar ist eine Einordnung der Fremdkapitalinstrumente entlang ihrer Zugehörigkeit zu den verschiedenen Bilanzpositionen. So würden die eher kurzfristig eingeordneten Geldmarktgeschäfte mit anderen Banken der Position Verbindlichkeiten gegenüber Banken zugeordnet werden, wohingegen die gesamten Einlagen von Nicht-Banken unter die Position Verbindlichkeiten gegenüber Kunden einfliessen (Bodemer & Vollenweider, 2017, S. 6).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es eine allseits anerkannte Klassifizierung von Fremdkapitalinstrumenten nicht gibt. Jedes der Einteilungssysteme verfügt in Abhängigkeit der zugrundeliegenden Fragestellung über Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund sollte dem jeweiligen Erkenntnisinteresse folgend eine für die spezifische Forschungsfrage bestmögliche Einteilung gefunden werden. Für diese wissenschaftliche Arbeit wird sich die Einteilung daher vornehmlich an den verschiedenen Finanzinstrumenten respektive Produkten und folglich näher an der Bilanz als an den einzelnen Akteuren oder bspw. Initiativen orientieren. Die nachstehenden Ausführungen fassen die beiden Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Nicht-Banken zusammen.
Als Einlagen bezeichnet man im Bankwesen die Deponierung von Zahlungsmitteln (Liquidität) von anderen Banken und aus dem Nicht-Bankenbereich bei einer Bank. Dabei werden Sicht-, Spar-, und Termineinlagen unterschieden, die ihrerseits wiederum jeweils eigene Charakteristika aufweisen. Die beiden Einlagearten der Sicht- und Termineinlagen lassen sich weiterhin unter dem Begriff Depositen zusammenfassen. Darüber hinaus können Banken- und Nicht-Bankeneinlagen unterschieden werden (Berwanger, Dennerlein, Saffenreuther, Weidmann, & Winter, 2018).
Einlagen haben für Banken eine grosse Bedeutung und stellen neben dem Eigenkapital auch die älteste Refinanzierungsquelle im Bankwesen dar. Neben Privatkunden und Unternehmen fragen auch Staaten, Institutionelle und Banken Einlagelösungen nach. Üblicherweise verfügen Einlagen über eine eher kurzfristige Laufzeit, stellen aber dennoch eine nachhaltig stabile Refinanzierungsform dar[11]. Eine Auswertung der europäischen Zentralbank aus dem Jahr 2011 zeigt, dass es beträchtliche nationale Unterschiede beim prozentualen Anteil der Einlagen im Verhältnis zu den sonstigen Fremdkapitalinstrumenten (z.B. Anleihen oder Interbankengelder) von Banken gibt (Ahlswede & Schildbach, 2012, S. 2-4).
Wie bereits dargestellt gibt es drei Arten von Einlagen, die sich primär anhand ihrer Laufzeit unterscheiden lassen. Sichteinlagen sind Gelder, welche täglich fällig werden und ohne Rückzugsbeschränkungen und ohne Rücksprache mit der Bank per sofort kündbar sind. Im Gegenzug für den hohen Grad an Flexibilität werden diese täglich abrufbaren Einlagen nur gering verzinst (Hellenkamp, 2018, S. 125). Banken bieten in Abhängigkeit der Kundengruppe und der jeweils spezifischen Bedürfnisse verschiedene Formen von Sichteinlagen an. Privatkunden steht das Privatkonto als Konto für Transaktionen zur Verfügung. Mit diesem oftmals auch als Lohnkonto bezeichneten Konto sind neben der Ein- und Auszahlung von liquiden Mitteln auch weitere Dienstleistungen wie die Ausgabe von Debit- und Kreditkarten oder der Zugang zum Online-Banking verbunden. Neben Privatpersonen haben auch Unternehmen Bedürfnisse im Bereich Liquiditätsmanagement und Zahlungsverkehr. Banken bieten für Unternehmenskunden und andere Institutionelle wie öffentliche Haushalte oder Pensionskassen sowie Versicherungen ebenfalls Transaktionskonten in Form von Kontokorrentkonten an. Da Unternehmen oftmals auch Beziehungen zu Kunden und Lieferanten ausserhalb des eigenen Währungsraums führen, benötigen sie für ihr Liquiditätsmanagement auch Transaktionskonten in Fremdwährungen wie EUR, USD oder JPY. Grössere oder auf Geschäftskunden spezialisierte Banken bieten diese Arten von Fremdwährungskonten an, halten die Gegenwerte der Fremdwährungsbestände ihrer Kunden selbst jedoch bei einer Korrespondenzbank im jeweiligen Währungsraum, um keine Währungsrisiken einzugehen (Compendio-Autorenteam, 2020a, S. 9,17). Dieses auch als Korrespondenzbankengeschäft[12] bezeichnete Geschäftsfeld sowie der Geldhandel von Banken zur Generierung von Erträgen und/oder zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben wie der Mindestreserve oder sonstigen Liquiditätsanforderungen sind Bestandteil des Interbankengeschäfts (Hellenkamp, 2018, S. 125). Folglich bilden Banken neben Privatpersonen und Unternehmen/Institutionellen die dritte Kundengruppe welche Sichteinlagen bei einer Bank halten.
Als zweite Einlagenart lassen sich die Spareinlagen aufführen. Diese haben im Gegensatz zu Sichteinlagen den Zweck Vermögen anzusparen respektive längerfristig anzulegen. Folglich sind liquide Mittel, welche als Spareinlagen angelegt werden, vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Ein weiteres Charakteristikum ist die unbestimmte Anlagedauer, wodurch sich Spareinlagen von (den von zu Beginn der Anlage befristeten) Termingeldern unterscheiden (Saffenreuther & Weidmann, 2018). Spareinlagen werden zumeist besser verzinst als Sichteinlagen, unterliegen dafür im Gegenzug jedoch Rückzugsrestriktionen. Diese sind oftmals dahingehend ausgestaltet, dass lediglich ein fest definierter Betrag innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb einer Frist von mehreren Monaten bezogen werden kann, wobei alle darüberliegenden Beträge einer Kündigungsfrist unterliegen. Spareinlagenprodukte können bei Banken in der Regel kostenlos eröffnet und geführt werden. Grosser Beliebtheit erfreuen sich in der Praxis auch Spezialformen der Spareinlagen wie Mietkautions- oder Kinder- und Jugendsparkonten (Kühn & Kühn, 2023, S. 48-49). In welcher Form den Kunden Spareinlagen offeriert werden hängt vom jeweiligen Produkteangebot der Bank ab, wobei auch hier wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Zinssatzes, der Rückzugsbeschränkungen sowie weiterer Produktespezifikationen bestehen[13]. Weiterhin lässt sich das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge in der Schweiz als Grund für zwei weitere Formen der Spareinlagen aufführen. Die als 3a-Säule bezeichnete und steuerbegünstigte Form der privaten Altersvorsorge ermöglicht es allen Erwerbstätigen in der Schweiz einen periodisch festgelegten Maximalbetrag auf ein gesperrtes Konto/Depot bei einer Bank oder Versicherung einzuzahlen. Über diesen Betrag kann einerseits in fest definierten Ausnahmefällen wie Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum verfügt werden. Andererseits kann das Guthaben zwischen fünf Jahren vor und nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezogen werden. Als zweite Vorsorgeform im Kontext von Spareinlagen lassen sich Freizügigkeitskonten aufführen. Diese werden von Angestellten, welche die Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers infolge eines Austritts verlassen, bei einer Bank oder sonstigen Freizügigkeitsstiftung eröffnet. Auch für deren Bezug gelten besondere Restriktionen. Im Gegensatz zu den 3a-Konten ist die Disponierung der Vorsorgegelder auf einem Freizügigkeitskonto oftmals nur temporär, da bei der Aufnahme einer neuen Stelle in der Regel die Überweisung an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers erfolgt (Compendio-Autorenteam, 2020a, S. 10-13). Obwohl die Anlagedauer der Vorsorgekonten grundsätzlich längerfristig ausgerichtet ist, bedeutet dies nicht, dass diese gebundenen Gelder der Bank auch auf lange Sicht überlassen werden. So können sowohl die Guthaben der Säule 3a als auch die der Freizügigkeitskonten an andere Vorsorgeeinrichtungen ohne Kündigungsfrist transferiert werden (Schweizerische Eidgenossenschaft, 2024b).
Darüber hinaus bilden Termineinlagen in Form von Fest- und Kündigungsgeldern die dritte Einlagenart. Während bei Festgeldern eine fest definierte Laufzeit bei Abschluss festgelegt wird, sind Kündigungsgelder (in der Praxis auch als Call-Gelder bezeichnet) mit einer vorab vereinbarten Kündigungsfrist versehen (Budzinski, Jasper, Michler, Saffenreuther, & Weidmann, 2018). Festgelder haben dabei eine Laufzeit zwischen einem und sechs Monaten, wobei grundsätzlich auch längere und überjährige Laufzeiten vereinbart werden können. Kündigungsgelder stehen der Bank für eine unbestimmte Laufzeit zur Verfügung und werden bei Kündigung (seitens einer der Parteien) nach Ablauf der Kündigungsfrist dem Kunden zurückvergütet (Hellenkamp, 2018, S. 126).
Als Spezialform verbriefter Termingelder lassen sich Kassenobligationen mit einer Laufzeit zwischen 2 und 10 Jahren aufführen. Die nach Schweizer Recht zumeist als Inhaberpapiere ausgestalteten Termingelder sind mit einem festen Zinssatz ausgestaltet und werden während der Laufzeit jährlich verzinst. Kassenobligationen werden dabei in den Kundendepots der Bank geführt, sind zumeist jedoch gebührenbefreit. Im Gegensatz zu den im nachfolgenden Kapitel thematisierten öffentlich oder privat platzierten Bankenanleihen sind Kassenobligationen nicht über eine Börse oder (uneingeschränkt) ausserbörslich handelbar. Allerdings sind viele Banken bereit, ihre Kassenobligationen zum Barwert (theoretischen Marktwert) abzüglich einer Kommission vorzeitig zurückzunehmen (Compendio-Autorenteam, 2020a, S. 18-19). Die Höhe des Zinssatzes orientiert sich dabei an den Kapitalmarktsätzen, wobei grundsätzlich eine längere Kapitalüberlassung mit einem höheren Zinssatz entschädigt wird. Die relativ geringe Mindestanlagesumme von in der Regel CHF 1'000 führt dazu, dass Kassenobligationen ein beliebtestes Anlageinstrument im Privatkundensegment darstellen (Handelszeitung, n.d.).
Als Anleihen bezeichnet man Wertpapiere, mittels derer sich Unternehmen sowie öffentliche Haushalte und sonstige Institutionen Fremdkapital am in- und ausländischen Kapitalmarkt beschaffen. Die in dem Wertpapier verbrieften Rechte, der auch als Obligationen bezeichneten Anleihen, sehen neben einem Recht auf Verzinsung auch das Recht auf Rückzahlung vor[14]. Das Ziel einer Anleiheemission ist die langfristig ausgerichtete Aufnahme von Fremdkapital. Emissionen von Anleihen zielen zumeist darauf ab, grössere Beträge aufzunehmen (Heldt & Metzger, 2018).
Bei der Systematisierung von Anleihen existiert ebenfalls eine grosse Anzahl an Kriterien, anhand derer sich die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Anleihen unterscheiden lassen. Zum einen lassen sich Anleihen nach der Art der Verzinsung unterscheiden, indem sie mit einem fixen oder variablen Zinssatz emittiert werden. Auch eine Emission unter pari und Rückzahlung zum Nominalbetrag stellt eine Möglichkeit dar, Anleihen zu strukturieren, wobei diese Art von Obligationen als Zero-Bonds oder Nullkupon-Anleihen bezeichnet werden. Zum anderen erfolgt eine Differenzierung nach privaten (z.B. Banken oder Industrieunternehmen) oder öffentlichen Schuldnern (z.B. Kantone, Städte oder Staaten) (Deutsche Börse, 2019). Anleihen können entweder öffentlich emittiert und damit einem grossen Kreis von Anlegern zugänglich gemacht oder privat platziert werden. Bei einer Privatplatzierung sind häufig tiefere Emissionskosten (bspw. durch den Wegfall der Prospektpflicht) von Vorteil für den Emittenten. Für den Handel von privat platzierten Anleihen bieten Banken und Broker oftmals einen ausserbörslichen, telefonischen Handel an. Weiterhin unterscheidet man Anleihen nach der Art der Sicherstellung. Banken können besicherte Anleihen als Hypothekar- sowie Pfandbriefanleihe ausgestalten. Die durch die Finanzkrise in der breiten Öffentlichkeit bekannt gewordenen Asset Backed Securities (ABS) und Collateralized Debt Obligations (CDOs) sind vornehmlich im angelsächsischen Raum beliebte Fremdkapitalinstrumente für Banken, spielen jedoch in der Schweiz eine untergeordnete Rolle, weswegen auf eine detaillierte Erläuterung an dieser Stelle verzichtet wird (Compendio-Autorenteam, 2020b, S. 21-38).
Im Gegensatz dazu geniessen nachrangige Anleihen auch für Schweizer Banken eine hohe Relevanz. Dies gilt insbesondere für die in Kapitel 2.4.3. bereits erwähnten nachrangigen AT1- und T2- Anleihen. Aus Sicht der Gläubiger stellen nachrangige Anleihen ein höheres Risiko als vorrangige Senior Anleihen dar, da die Investoren nachrangiger Anleihen im Insolvenzfall zwar vor den Eigenkapitalgebern (Aktionäre), aber nach den Inhabern von vorrangigen Titeln entschädigt werden[15]. Aus Bankensicht sind diese Spezialformen von Anleihen vor allem deshalb interessant, da sich die Basel III Eigenmittelvorschriften teilweise durch nachrangige Anleihen mit Eigenkapitalcharakter erfüllen lassen. Die als AT1-Anleihen bezeichneten Anleihen mit bedingtem Forderungsverzicht zeichnen sich dabei neben der unbefristeten Laufzeit auch durch den bedingten Forderungsverzicht sowie durch die freiwilligen und zunächst erst auf fünf Jahre festgelegten Zinscoupons aus. Die Rückzahlung einer AT1-Anleihe erfolgt gesetzlich vorgeschrieben frühestens nach fünf Jahren und bedarf der expliziten Zustimmung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, wodurch sich diese Art der Anleihe von anderen «ewigen Anleihen» unterscheidet. Gläubiger von AT1-Anleihen erfahren beim Unterschreiten eines «Triggers» in Höhe von 5.125% der harten Kernkapitalquote (CET1-Quote) oder bei einer durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht angeordneten Forderungsreduktion zur Vermeidung der Insolvenz Verluste. Diese als «Point of Non-Viability (PONV)» bezeichneten Ereignisse können bis zum Totalverlust für die Investoren führen. T2-Anleihen sehen diesen PONV nicht vor und besitzen im Gegensatz zu den (theoretisch) auf unbestimmte Zeit laufenden AT1- Anleihen einen definierten Endverfall. In den letzten fünf Jahren der Laufzeit reduziert sich die Anrechenbarkeit zum Ergänzungskapital jährlich um 20% (Compendio-Autorenteam, 2020b, S. 39-40).
Abschliessend sei erwähnt, dass wie in Kapitel 2.3.2. dargestellt, Anleihen und Pfandbriefdarlehen zusammen eine Bilanzposition bilden. Aufgrund der speziellen Eigenschaften und der hohen Relevanz im Kontext des Forschungsgegenstands werden Pfandbriefanleihen im Kapitel 2.5.6. separat behandelt.
Während Anleihen typische Kapitalmarktinstrumente darstellen, deren Laufzeit sich meist über mehrere Jahre erstreckt, haben Banken auch die Möglichkeit kurzfristiges Fremdkapital über den Geldmarkt aufzunehmen. Als Akteure treten neben Banken und Institutionellen Investoren auch grosse Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften wie beispielsweise Staaten auf. Aus Bankenperspektive sind vor Allem die Certificates of Deposits als verbriefte und handelbare Schuldtitel für die Geldaufnahme von Bedeutung (Weber, 2013, S. 31-39). Im Gegensatz zu vielen anderen Märkten wie beispielsweise den USA, stellen Geldmarktpapiere in der Schweiz eher eine untergeordnete Rolle dar. Als Grund lässt sich der stark ausgebaute Einlagenmarkt nennen, in welchem wie in Kapitel 2.5.2. dargestellt, neben Privatkunden auch professionelle Akteure ihre überschüssige Liquidität platzieren (Compendio-Autorenteam, 2020b, S. 8).
Teilweise lassen sich Privatplatzierungen im Geldmarkt auch plattformbasiert abwickeln. So bietet in der Schweiz die Bank Vontobel eine Alternative zu Bankeneinlagen oder öffentlichen Anleihen an, indem Banken und andere Schuldner mit Investoren in Kontakt treten und bilaterale Geldmarktkontrakte abschliessen können. Diese Geldmarktpapiere unterliegen dabei keiner Prospektpflicht, werden jedoch mit einer Wertpapiernummer (ISIN) versehen (Vontobel Holding AG, 2025).
Neben unbesicherten Anleihen haben Banken auch die Möglichkeit, Fremdkapital über die Emission von Pfandbriefen aufzunehmen. Pfandbriefe sind verbriefte Schuldtitel, mittels denen Banken ihre erstklassigen Hypothekarkredite langfristig refinanzieren können. In der Schweiz haben ausschliesslich zwei Institutionen das Recht zur Emission von Pfandbriefen: Die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken, welche Pfandbriefe für Kantonalbanken emittiert sowie die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute. Letztere ist für die Emission von Pfandbriefen aller anderen Geschäftsbanken zuständig. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausgabe von Pfandbriefen bilden sowohl das Pfandbriefgesetz als auch die Pfandbriefverordnung (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, 2025b).
Auch wenn lediglich zwei Institutionen zur Emission von Pfandbriefen berechtigt sind, bilden diese aufgrund der Eigentümerstruktur kein Duopol. Als Deckungsstock kommen ausschliesslich Hypotheken innerhalb der Schweiz in Frage, deren gesetzliche Belehnungsgrenze bei max. 2/3 des Basiswerts liegt. Im Gegensatz zu den aufgrund der Finanzkrise 2008 bekannt gewordenen US- amerikanischen Hypothekenanleihen, verbleiben die Hypotheken durch Aussonderung des Schuldbriefs während der gesamten Laufzeit der Pfandbriefanleihe in der Bilanz des jeweiligen Hypothekarinstituts. Pfandbriefanleihen machen über ein Drittel aller an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotierten Anleihen aus und bildeten selbst während der Finanzkrise einen offenen Primär- und Sekundärmarkt. Dies sowie die tägliche Überwachung des Deckungsstocks über die Pfandbriefinstitutionen sind neben den strikten Anforderungen an die Pfandbrieffähigkeit der Hypotheken Gründe für die von Moody’s vergebene höchste Bonität von Aaa (Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute, 2025, S. 4-10).
Die Sicherungskette bietet den Investoren der Pfandbriefanleihen mehrfache Sicherheit, indem zunächst die Pfandbriefinstitution und an zweiter Stelle die Mitgliedsinstitute für die Forderungen der Anleihen haften. Im Falle der Pfandbriefzentrale haften darüber hinaus bei den meisten Kantonalbanken auch die jeweiligen Kantone im Rahmen der Staatsgarantie. Weiterhin besteht eine Haftung der Hypothekarschuldner gegenüber den Banken. Abschliessend dienen die Pfandobjekte als Sicherheit für die Pfandbriefanleihen (Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, n.d.). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich Pfandbriefdarlehen aufgrund ihrer Charakteristika als Instrument zur Fremdkapitalbeschaffung vor Allem für diejenigen Banken eignen, welche im inländischen Hypothekargeschäft engagiert sind und erstklassige Hypothekarforderungen im Bankenbuch halten.
Wie in den Kapiteln 2.5.4. und 2.5.6. aufgezeigt wurde, stellen Anleihen und Pfandbriefdarlehen neben den Einlagen aus dem Banken- und Nicht-Bankenmarkt sowie den Geldmarktpapieren die wichtigsten Fremdkapitalinstrumente dar. Anleihen haben darüber hinaus auch die Funktion als Collateral (Sicherheit) im Rahmen von Repogeschäften.
Bei diesen auch als Wertpapierpensionsgeschäfte bezeichneten Finanztransaktionen vereinbaren zwei Parteien den Verkauf eines Collaterals respektive Wertpapierbaskets (Aktien oder Anleihen) gegen einen fest definierten Geldbetrag. Gleichzeitig wird eine Rückkaufsvereinbarung auf einen bestimmten oder unbestimmten Termin hin vereinbart. Die erste Transaktion führt beim Verkäufer der Wertpapiere (Pensionsgeber) zu einem Zufluss an liquiden Mitteln, über welche er während der Laufzeit des Repogeschäfts frei verfügen kann. Demgegenüber erhält der Pensionsnehmer als Sicherheit für die Überlassung der Liquidität den Wertpapierbasket. Als Entschädigung für den zumeist kurzfristig gewährten und mit Sicherheiten unterlegten Kredit zahlt der Pensionsgeber in der Rolle als Kreditnehmer einen Zinssatz an den Pensionsnehmer respektive Kreditgeber. Dieser Zinssatz wird als Repozins bezeichnet (Hindelang & Schindler, 2016, S. 78-79). Grundsätzlich lassen sich die beiden Finanztransaktionen wie folgt darstellen:

Abbildung 5: Ablauf eines Repogeschäfts
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Hindelang & Schindler, 2016, S. 79)
Repogeschäfte lassen sich einerseits für verschiedene Handelsstrategien wie beispielsweise Zinskurvenarbitragegeschäfte einsetzen. Andererseits eignen sich Wertpapierpensionsgeschäfte auch als Treasury bezogene Fremdkapitalinstrumente zur Ergänzung der Refinanzierung sowie zur Optimierung des Cash Managements und bei der Unterstützung der Erfüllung regulatorischer Kennzahlen (Hindelang & Schindler, 2016, S. 284, 301).
Repogeschäfte wurden bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts von der amerikanischen Notenbank FED abgeschlossen. Ihre Bedeutung als Refinanzierungs- und Fremdkapitalinstrument erlangten Repogeschäfte durch das im Zuge des Glass-Steagall-Acts eingeführte Trennbankensystem in den USA. Investmentbanken durften aufgrund des 1933 in Kraft getretenen Gesetzes keine Kundengelder mehr zu Refinanzierung ihrer Geschäftsaktivitäten verwenden, weswegen fortan die Wertpapierbestände der Banken für die günstige Beschaffung von Liquidität verpfändet wurden. Im Gegensatz dazu entstanden Repo-Märkte im europäischen Raum Mitte der 1990er Jahre, wobei der Schweizer Repo-Markt erst mit der 1998 abgeschafften eidgenössischen Umsatzabgabe ermöglicht wurde. Für die Bilanzierung und folglich auch für die Betrachtung von Repogeschäften als Fremdkapitalinstrumente gilt es weiterhin die beiden Begriffe «wirtschaftliches» und «rechtliches» Eigentum auseinanderzuhalten. Während bei einem Repogeschäft das rechtliche Eigentum vom Pensionsgeber (Geldnehmer) an den Pensionsnehmer (Geldgeber) übergeht, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum- und folglich auch das Marktrisiko der Wertpapiere- beim Pensionsgeber (SIX Repo AG, 2024, S. 8-10).
Die bilanziellen Auswirkungen eines Repo-Geschäfts ergeben sich unter anderem aus dem Rundschreiben 2020/1 der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht zur Rechnungslegung der Banken. In diesem wird der Bilanzposten «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» definiert als die «Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities-Lending und Repurchase-Geschäften» (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, 2020, S. 15)[16]. Die nachfolgende Tabelle zeigt zunächst die (vereinfachte) Bilanz der Bank A vor Abschluss eines Repogeschäfts.

Tabelle 7: Bilanz der Bank A vor Abschluss eines Repogeschäfts
(Quelle: Eigene Darstellung)
Um sich kurzfristig Liquidität zu verschaffen, schliesst Bank A ein Repogeschäft in Höhe von CHF 100 Mio. mit Bank B ab. Bank A agiert dabei als Pensionsgeber (Kreditnehmer). Nach Abschluss des Repogeschäfts (1. Transaktion) verändern sich die beiden Bilanzpositionen «Flüssige Mittel» und «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» der Bank A wie folgt:

Tabelle 8: Bilanz der Bank A nach Abschluss eines Repogeschäfts
(Quelle: Eigene Darstellung)
Nach Ablauf des Repogeschäfts (2. Transaktion) bezahlt Bank A den Repozins an Bank B. Die Bilanz der Bank A entspricht nach Ablauf der 2. Transaktion wieder der Bilanz vor dem Repogeschäft. Wie ersichtlich ist, findet während der gesamten Transaktion keine quantitative Veränderung bei der Bilanzposition «Finanzanlagen» statt.
Nachdem die verschiedenen Fremdkapitalinstrumente holistisch betrachtet und auf ihre jeweiligen Spezifika hin untersucht wurden, stellt sich weiterhin die Frage, welche quantitative Bedeutung die einzelnen Instrumente im Gesamtkontext aufweisen. Die Schweizerische Nationalbank veröffentlicht auf Jahresbasis die aggregierten Bilanzen aller Schweizer Banken. In der nachfolgenden Tabelle findet sich die Entwicklung der für den Forschungsgegenstand relevanten Positionen seit 2015:


Tabelle 9: Entwicklung der aggregierten Bilanzen aller Schweizer Banken
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schweizerische Nationalbank, 2025b)
Nicht direkt beeinflussbare Positionen wie beispielsweise negative Wiederbeschaffungswerte oder Rechnungsabgrenzungsposten sowie das Eigenkapital wurden in der oben aufgeführten Tabelle bewusst ausgeklammert. Dadurch entsteht eine Differenz zwischen der Summe der einzelnen Spalten und dem Gesamttotal, welches von der aggregierten Bilanz der Schweizerischen Nationalbank übernommen wurde, um die Gesamtbilanzsumme aller Schweizer Banken aufzuzeigen.
Wie in der Tabelle ersichtlich, machen Kundeneinlagen in allen Betrachtungsperioden den grössten Anteil an den Passiven aus. Bei den Kundeneinlagen gilt es zu erwähnen, dass sich diese wie in Kapitel 2.5.2. dargestellt sowohl aus professionellen Geldern (Sicht- oder Zeiteinlagen) von Institutionellen Kunden wie beispielsweise Pensionskassen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften als auch aus Einlagen von Privat- und Unternehmenskunden zusammensetzen können. Die genaue Aufteilung lässt sich aus der Statistik der Schweizerischen Nationalbank jedoch nicht entnehmen.
Demgegenüber lässt sich der Anteil der Pfandbriefdarlehen an der Position Anleihen und
Pfandbriefdarlehen durchaus quantifizieren. Während die aggregierte Position Anleihen und Pfandbriefdarlehen rund CHF 424.3 Mia. beträgt, lag der Anteil der Pfandbriefdarlehen an dem aggregierten Bilanzposten im Jahr 2023 bei 40% und betrug CHF 170 Mia. (Schweizerische Nationalbank, 2025c).
Im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung von Fremdkapitalinstrumenten bei Schweizer Banken sind neben den bisherigen eher betriebs- und volkswirtschaftlichen Ausführungen auch regulatorische Kennzahlen sowie aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen und Implikationen auf dem Schweizer Finanzplatz für das Verständnis von Zusammenhängen essenziell.
Neben den bereits im Kontext der Eigenmittelunterlegung in Kapitel 2.4.3. erläuterten Begriffen CET1, AT1 und T2- Kapital sowie den Erläuterungen zu risikogewichteten Aktiva, wurden im Zuge der Basel I-III final Regulationen auch Vorschriften für die Liquidität von Banken erlassen. Als zentrale kurzfristige Liquiditätskennzahl führte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) ein, wodurch die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegenüber Liquiditätsschocks gestärkt werden soll. Ziel des LCR ist es sicherzustellen, dass Banken über ausreichend hochliquide Vermögenswerte (High-Quality Liquid Assets HQLA) verfügen, um einen Zeitraum von 30 Tagen mit erheblichen Liquiditätsengpässen zu überstehen. Als hochliquide Vermögenswerte gelten dabei liquide Mittel (Bar- und Buchgeld) sowie ausgewählte liquide Anleihen mit hoher Bonität. Seit dem 1. Januar 2015 ist der LCR verbindlich und wurde schrittweise auf 100% erhöht. Für die Berechnung des LCR wird die Summe der HQLA durch den erwarteten Nettoliquiditätsabfluss der nächsten 30 Tagen dividiert (Bank for International Settlements, 2018)[17]:
Bestand an hochliquiden Aktiva (HQLA)____
Erwarteter Nettoabfluss über die nächsten 30 Tage
Während der LCR die kurzfristige Liquiditätssituation der Banken zum Gegenstand hat, betrachtet die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio NSFR) das Liquiditätsprofil von Banken über den Zeitraum eins Jahres. Der NSFR setzt dabei den tatsächlichen Anteil der stabilen Refinanzierung ins Verhältnis zur erforderlichen langfristigen Refinanzierung. Ziel ist es, eine stabile und auf mittel- bis langfristige Sicht ausgerichtete Refinanzierung der Banken zu erreichen, was auch Implikationen für die Fristentransformation von Banken hat (Krämer, 2020b)[18].
Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PwC gibt in seiner Publikation «Aufsichtsrechtliche Projekte» einen Überblick, mit welchen regulatorischen Änderungen und Herausforderungen sich die Banken- und Finanzbranche im Jahr 2025 konfrontiert sieht. Neben bereichsübergreifenden Änderungen in den Bereichen des Prüfwesens, der Geldwäschereibekämpfung sowie bei der Organisation des Finanzmarkts sind auch diverse regulatorische Änderung im Bereich Nachhaltigkeit zu erwarten. Wichtige bankenspezifische Änderungen umfassen beispielsweise die Totalrevision des Rundschreibens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht zur Rechnungslegung der Banken sowie Änderungen bei der Offenlegung von Risiken und Eigenmittel. Im Kontext von Fremdkapitalinstrumenten dürfte einerseits die bereits in Kapitel 2.4.3. erwähnte Überarbeitung der Eigenmittelverordnung in Folge der Basel-III final Regulationen relevant sein. Andererseits sind auch die anstehenden Änderungen im Bankengesetz, mit dem Ziel staatliche Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (Public Liquidity Backstop) gesetzlich zu normieren, in diesem Kontext von Bedeutung (PwC, 2024, S. 2-5, 24).
Nach Experteneinschätzung sind die wesentlichen Auswirkungen von Basel III-final eine höhere Eigenmittelunterlegungen für hypothekarisch besicherte Wohnbaukredite bei systemrelevanten Banken mit internem Kreditrisikomodell. Im Gegensatz dazu führt die pauschale Risikogewichtung für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen von 85% dazu, dass Banken ohne internen Kreditrisikoansatz zukünftig weniger Eigenmittel hinterlegen müssen (Ita, 2024).
Die nachfolgenden Ausführungen stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse in Kapitel 2 dar, wobei bezüglich Quellenangaben auf die vorangegangenen Kapitel verwiesen wird:
· Neben der Kapital- und Kreditvermittlung zählen auch die Zahlungsvermittlung sowie die Anlageberatung und Vermögensverwaltung zu den drei volkswirtschaftlichen Aufgaben von Banken.
· Die Geschäftsfelder von Banken reichen vom Privat- und Firmenkundengeschäft bis hin zum Investment Banking und Asset Management.
· Der Schweizer Finanzplatz charakterisiert sich neben seiner volkwirtschaftlichen Bedeutung auch durch das hohe Ausbildungsniveau der Mitarbeiter sowie durch die politische Stabilität der Schweiz.
· Schweizer Banken lassen sich in neun verschiedene Bankengruppen unterteilen, wobei jede Bankengruppe über eigene Abgrenzungsmerkmale wie bspw. Kundenkreis oder Eigentümerstruktur verfügt.
· Sowohl die Bilanz einer Schweizer Bank als auch deren Erfolgsrechnung sind in der BankV gesetzlich normiert.
· Seit 1990 sind signifikante Unterschiede in den Zusammensetzungen der Bankbilanzen erkennbar.
· Banken müssen ihr Aktivgeschäft bestehend aus Krediten, Hypotheken und Finanzanlagen durch Eigen- und Fremdkapital refinanzieren. Insbesondere die Vorschriften des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel «I» bis «III-final») haben wesentlichen Einfluss auf den Grad der Eigenmittelunterlegung bei Banken.
· Es existieren verschiedene Möglichkeiten der Systematisierung von Fremdkapitalinstrumenten. Dabei reichen die Ansätze von einer rein bilanzorientierten Betrachtung bis hin zur Unterscheidung nach Art der Kapitalgeber. Geht man von einer eher bilanzorientierten Klassifizierung aus lassen sich sechs verschiedene Instrumente unterscheiden: Einlagen, Kassenobligationen, Anleihen, Pfandbriefdarlehen, Geldmarktpapiere und Repogeschäfte
· Einlagen können entweder von Banken oder Nicht-Banken stammen und lassen sich in Sicht-, Termin- und Spareinlagen unterteilen.
· Kassenobligationen sind verbriefte Termingelder mit einer Laufzeit zwischen zwei und zehn Jahren und aufgrund des geringen Mindestvolumens vor allem bei Privatkunden beliebt.
· Mittels Anleihen beschaffen sich Banken Fremdkapital am Kapitalmarkt, wobei meist grössere Beträge über längere Laufzeiten aufgenommen werden. Nachrangige Anleihen (AT1- und T2- Anleihen) haben aufgrund der Regulationen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht besondere Relevanz.
· Geldmarktpapiere stellen kurzfristige Fremdkapitalinstrumente dar, haben in der Schweiz aufgrund des ausgeprägten Einlagenmarkts jedoch eher eine untergeordnete Bedeutung.
· Pfandbriefdarlehen sind eine Sonderform der besicherten Anleihe. In der Schweiz haben lediglich zwei Institutionen das Recht Pfandbriefe auszugeben. Die mit der höchster Bonitätsstufe ausgezeichneten Schweizer Pfandbriefanleihen unterscheiden sich fundamental von US-amerikanischen Hypothekenanleihen.
· Repogeschäfte ermöglichen die wertpapierbesicherte Liquiditätsbeschaffung und wurden in Folge des US-Trennbankensystems der 1930er Jahre für Investmentbanken relevant. In der Schweiz entstand der Repomarkt erst Ende der 1990er-Jahre.
· Im Zeitablauf stellen Kundeneinlagen nach wie vor den grössten Anteil an der aggregierten Bilanz aller Schweizer Banken dar.
· Im Bereich der Regulatorik sind neben im Kontext von Eigenmitteln relevanten Kennzahlen (CET1, AT1, T2, risikogewichtete Aktiva) auch die beiden Liquiditätskennzahlen des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht LCR und NSFR von Relevanz. Aktuelle regulatorische Herausforderungen mit Bezug zum Forschungsgegenstand sind vornehmlich die Auswirkungen der Basel-III-final Umsetzung.
Nachdem dieses Kapitel die theoretische Fundierung von Fremdkapitalinstrumenten bei Banken sowie die damit verbundenen Implikationen zum Gegenstand hatte, widmet sich das nachfolgende Kapital der Erläuterung der Methodik, die im weiteren Verlauf dieser wissenschaftlichen Arbeit zur Anwendung kommt. Dafür wird zunächst auf die Datenerhebungsform des Experteninterviews eingegangen, um darauf aufbauend die Phasen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der geführten Experteninterviews aufzuzeigen. Ebenfalls findet die Darstellung der Analysemethode in Form einer qualitativ-inhaltlich strukturierenden Inhaltsanalyse statt. Weiterhin umfasst das folgende Kapitel die Begründung der Methodenwahl. Die Präsentation der Daten sowie die Analyse der erhobenen Daten sind wiederum Gegenstand der Kapitel vier und fünf.
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