Bachelorarbeit, 2010
72 Seiten, Note: 2,0
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Ausweisung von Pensionsrückstellungen nach Handels- und Steuerrecht. Im Mittelpunkt stehen die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, in der die Thematik der Pensionsrückstellungen im Kontext des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes dargestellt wird. Anschließend wird der Begriff der Rückstellung definiert und die verschiedenen Arten von Rückstellungen erläutert.
Das dritte Kapitel beleuchtet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit ihren verschiedenen Pensionsverpflichtungen und Versorgungsversprechen. Im Fokus des vierten Kapitels steht die Pensionsrückstellung als Instrument der bAV. Dabei werden die Behandlung der Pensionsrückstellung nach altem und neuem Recht im Detail betrachtet.
Das Kapitel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Ausweisung, die Maßgeblichkeit und das Bewertungsverfahren. Es werden außerdem die Auswirkungen der Aufhebung der Maßgeblichkeit, das Teilwertverfahren und das Nachholverbot besprochen. Die Neuerungen durch das BilMoG werden ebenfalls detailliert dargestellt, einschließlich der Änderungen der Rückstellungsbewertung, der EGHGB-Übergangsregelung, des Unterschieds zwischen Alt- und Neuzusagen, der Behandlung von Anwartschaften, dem Erfüllungsbetrag, dem Diskontierungszins, den Preis- und Kostensteigerungen, den Fluktuationen, dem Bewertungsverfahren und der Saldierung von Vermögen und Schulden.
Abschließend werden die bilanzpolitischen Handlungsspielräume durch die Umstellung des HGB beleuchtet.
Die Arbeit behandelt die Themen Pensionsrückstellungen, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), Handelsrecht, Steuerrecht, betriebliche Altersvorsorge (bAV), Rückstellungsbewertung, Maßgeblichkeit, Teilwertverfahren, EGHGB-Übergangsregelung, Anwartschaften, Erfüllungsbetrag, Diskontierungszins, Bewertungsverfahren, Saldierung von Vermögen und Schulden, bilanzpolitische Handlungsspielräume.
Das BilMoG schaffte die Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz ab. Rückstellungen müssen nun zum Erfüllungsbetrag bewertet werden, wobei Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen sind.
Der Erfüllungsbetrag ersetzt den bisherigen Rückzahlungsbetrag. Er umfasst die voraussichtlichen künftigen Kosten- und Preissteigerungen bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Vermögenswerte, die dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind (z.B. durch CTAs), dürfen mit den Pensionsverpflichtungen saldiert werden, was zu einem Nettoausweis in der Bilanz führt.
Zukünftig wird der Zinssatz von der Deutschen Bundesbank vorgegeben. Ein statischer Wert wie im steuerlichen Teilwertverfahren ist handelsrechtlich nicht mehr zulässig.
Ja, die EGHGB-Übergangsregelung erlaubt es, den durch die Umstellung entstehenden Unterschiedsbetrag über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren anzusammeln.
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