Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010
15 Seiten
I) Einleitung
II) Übersicht Rechtsprechung
1) Haftung der Eltern für den eigenen Briefkasten
2) Haftung des Verlegers für markenrechtsverletzende Anzeigen
3) Haftung des Accountinhabers bei eBay für falsche Angebote unter seinem Namen
4) Haftung des Betreibers einer Versteigerungsplattform für Markenrechtsverletzungen Dritter
5. Haftung für den hauseigenen Internetanschluss
III) Fazit
Ziel der Arbeit ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Prüfungs- und Überwachungspflichten von Internetanschlussinhabern bei Rechtsverletzungen durch Dritte (insbesondere Familienangehörige) zu analysieren und haftungsrechtliche Risiken für Privatpersonen zu bewerten.
1) Haftung der Eltern für den eigenen Briefkasten
Fall 1: Ein Jugendlicher bietet über Zeitungsannoncen Disketten mit Computerspielen an, die er zuvor an seinem Computer kopiert hatte, um diese gegen andere kopierte Spiele zu tauschen. Um die Inserate zu schalten, benutzt er den Namen seines Vaters und die Adresse der Eltern – die Antwortschreiben entnahm er dann dem Familienbriefkasten. Die Klage aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG richtete sich gegen den Vater.
Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung, die zwar keinen internetrechtlichen Sachverhalt zu beurteilen hatte, bei der jedoch auch schon die Verbreitung von Raubkopien im Mittelpunkt stand. Beim hier streitgegenständlichen Tausch von unerlaubterweise kopierten Disketten mit Spielen über Zeitungsannoncen, ging das Gericht davon aus, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder nicht verantwortlich seien, d.h. eine Mitstörerhaftung der Eltern nach §97 Abs.1 Satz 1 UrhG wurde verneint.
Der Sohn des Beklagten hatte unter Benutzung des Namens und der Anschrift des Beklagten eine Anzeige zum Tausch von Disketten aufgegeben und das Angebotsschreiben versandt. Der beklagte Vater, ein 59 Jahre alter Maschinenschlosser, der bis dahin noch nie mit Computern gearbeitet und sich deshalb auch nicht für Computerspiele interessiert hatte, trug in der mündlichen Verhandlung vor, dass nicht er, sondern ohne sein Wissen, sein Sohn die entsprechende Inserierung durchgeführt habe, mit der dann die Raubkopien zum Tausch angeboten worden seien.
I) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Gefahr durch den hauseigenen Internetanschluss und stellt die Frage nach der Übertragbarkeit klassischer elterlicher Aufsichtspflichten auf diesen neuen digitalen Gefahrenherd.
II) Übersicht Rechtsprechung: Dieses Kapitel analysiert anhand von acht Fallbeispielen – von analogen Briefkasten-Fällen bis hin zu modernen Filesharing-Prozessen – wie Gerichte die Störerhaftung und Prüfungs- bzw. Überwachungspflichten bei Rechtsverletzungen durch Dritte bewerten.
III) Fazit: Das Fazit fasst die uneinheitliche Rechtsprechung zusammen und empfiehlt Anschlussinhabern trotz technischer Limitierungen, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und zu dokumentieren, um sich in einem etwaigen Prozess rechtlich abzusichern.
Internetanschluss, Störerhaftung, Aufsichtspflicht, Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Prüfungs- und Überwachungspflichten, Internet-Auktion, Haftungsrisiko, Markenrechtsverletzung, IT-Sicherheit, Firewall, Jugendschutz, Rechtsprechung, digitale Delikte, Schadensersatz.
Die Arbeit untersucht die haftungsrechtliche Verantwortung von Inhabern eines Internetanschlusses, wenn über diesen Anschluss von Dritten – etwa Familienangehörigen – Rechtsverletzungen wie Urheberrechtsverstöße begangen werden.
Im Zentrum stehen die Störerhaftung, die Anforderungen an Prüfungs- und Überwachungspflichten sowie die Zumutbarkeit technischer Sicherungsmaßnahmen für Privatpersonen.
Ziel ist es, einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zu geben und aufzuzeigen, wie Internetanschlussinhaber ihre Haftungsrisiken in Anbetracht der aktuellen, teilweise widersprüchlichen Gerichtsurteile minimieren können.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Fallbeispielen und der Auswertung einschlägiger Rechtsprechung zur Störerhaftung und zum Internetrecht.
Der Hauptteil analysiert detailliert acht unterschiedliche Rechtsfälle, angefangen bei historischen Entscheidungen (z.B. Briefkasten-Fall) bis hin zu aktuellen Filesharing-Beschlüssen verschiedener Landgerichte und Oberlandesgerichte.
Wesentliche Begriffe sind Störerhaftung, Internetanschluss, Prüfungs- und Überwachungspflichten sowie die Abwägung zwischen elterlicher Erziehung und der Kontrolle digitaler Aktivitäten.
Die Gerichte fordern zunehmend mehr als nur ein bloßes Verbot; sie erwarten oft den Einsatz technischer Barrieren (z.B. Benutzerkonten, Firewall), wobei die Ansichten über den erforderlichen Umfang der Überwachung je nach Gericht stark divergieren.
Wenn ein Anschlussinhaber für eine Rechtsverletzung haftbar gemacht wird, muss er im Prozess konkret darlegen können, welche anderen Personen Zugriff hatten und als Täter in Frage kommen, um sich zu entlasten.
Es besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da einige Gerichte sehr strenge Anforderungen an die technische Überwachung stellen, während andere eine eher anschlussinhaberfreundliche Linie verfolgen, was das Haftungsrisiko unvorhersehbar macht.
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