Bachelorarbeit, 2010
31 Seiten, Note: sehr gut
1. Einleitung
2. Das Umweltstrafrecht in Österreich
2.1. Ein Überblick
2.2. Verwaltungsakzessorietät
2.3. Probleme und Lösungen
2.3.1. Lücken der Verwaltungsakzessorietät
2.3.2. Aufklärungsquote und Gründe
2.3.3. Unkenntnis und Irrtum
3. Geschichte des österreichischen Umweltstrafrechts
3.1. Strafgesetz von 1852
3.2. Strafgesetzbuch 1974
3.3. Strafrechtsänderungsgesetz 1987
3.4. Strafrechtsänderungsgesetz 1996
3.5. Strafrechtsänderungsgesetz 2006
4. Umweltstrafrecht in der EU
4.1. Konvention zum Schutz der Umwelt durch Strafrecht von 1998
4.2. Rahmenbeschluss über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht von 2003
4.3. Rahmenbeschluss und Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße von 2005
4.4. Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt von 2008
5. Möglicher Umsetzungsbedarf und Lösungsansätze nach der Richtlinie 2008 in nationales Recht
5.1. Begriffsbestimmungen
5.1.1. erfolgsbedingtes/verhaltensgebundenes potenzielles Gefährdungsdelikt
5.1.2. Verunreinigung, sonstige Beeinträchtigung
5.1.3. Wasser
5.1.4. Boden
5.1.5. Luft
5.1.6. “lange Zeit andauernde Verschlechterung“
5.1.7. Tier- und Pflanzenbestand
5.1.7.1. “in erheblichem Ausmaß“
5.2. Vergleich der Richtlinienvorgabe mit den betreffenden §§ des StGB
5.2.1. Begriffsvergleich
5.2.1.1. Erhebliche Schäden hinsichtlich der Qualität der Umweltmedien
5.2.1.2. Erhebliche Schäden an Tieren und Pflanzen
5.2.2. Artikel 3 lit a
5.2.3. Artikel 3 lit b/c
5.2.4. Artikel 3 lit d
5.2.5. Artikel 3 lit e
5.2.6. Artikel 3 lit f/g/h
5.2.7. Artikel 3 lit i
5.3. Unterlassung
5.4. Artikel 4
5.5. Artikel 6
6. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in Österreich im historischen Kontext sowie unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie 2008/99/EG, um den bestehenden Umsetzungsbedarf im nationalen Strafrecht zu analysieren und mögliche Lösungsansätze zu bewerten.
2.2. Verwaltungsakzessorietät
Die Rechtssicherheit stellt eines der höchsten Güter dar und wird um Umweltstrafrecht mit Hilfe der sog Verwaltungsakzessorietät gesichert. Das bedeutet, dass bei den Umweltdelikten die soziale Inadäquanz der Täterhandlung in einem Verstoß gegen eine rechtliche Bestimmung zum Ausdruck kommen muss, die wenigstens unter anderem Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Umwelt beschränken oder verhindern soll. Diese Bestimmung kann in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einem Bescheid enthalten sein und kann eine bestimmte Verhaltensweise oder die Herbeiführung bestimmter Erfolge, zB durch, wie oben erwähnt, Festlegung von Emissionshöchstwerten in einem Verwaltungsakt, verbieten. Niemand kann also dafür bestraft werden, dass er zum Schutz der Umwelt nicht mehr tut als das Verwaltungsrecht von ihm verlangt. Genauso muss sich aber, im Sinne der angestrebten Rechtssicherheit durch die Verwaltungsakzessorietät, ein Unternehmer darauf verlassen können, dass das Betreiben einer Anlage im behördlich genehmigten Rahmen nicht zu einer Bestrafung führen kann. Eben das ist der Sinn der Verwaltungsakzessorietät.
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert das gewandelte Verständnis von Umweltschutz und die Rolle des Strafrechts als flankierende Maßnahme bei der Verfolgung von Umweltdelikten.
2. Das Umweltstrafrecht in Österreich: Dieses Kapitel erläutert die Grundprinzipien des österreichischen Umweltstrafrechts, insbesondere die Verwaltungsakzessorietät sowie bestehende praktische Probleme bei der Aufklärung.
3. Geschichte des österreichischen Umweltstrafrechts: Hier werden die gesetzlichen Entwicklungen vom Strafgesetz 1852 über das StGB 1974 bis hin zu den Novellen 1987, 1996 und 2006 dargelegt.
4. Umweltstrafrecht in der EU: Das Kapitel analysiert die supranationale Entwicklung, von früheren Konventionen und Rahmenbeschlüssen bis hin zur für die Arbeit zentralen Richtlinie von 2008.
5. Möglicher Umsetzungsbedarf und Lösungsansätze nach der Richtlinie 2008 in nationales Recht: Der Kernteil vergleicht die Tatbestände des StGB mit den Anforderungen der EU-Richtlinie, klärt zentrale Begriffe und bewertet den konkreten Anpassungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber.
6. Fazit: Die Arbeit schließt mit dem Ergebnis, dass Österreich insgesamt ein hohes Schutzniveau aufweist und lediglich punktueller, oft im Verwaltungsstrafrecht verorteter Anpassungsbedarf besteht.
Umweltstrafrecht, Verwaltungsakzessorietät, EU-Richtlinie 2008/99/EG, Strafgesetzbuch, StGB, Umweltdelikte, Rechtsgut, Umweltschutz, Strafrechtsänderungsgesetz, Umsetzungsbedarf, Harmonisierung, Haftung, Tatbestand, Sanktionen, Österreich.
Die Arbeit analysiert den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in Österreich und untersucht, inwieweit die EU-Richtlinie 2008/99/EG Anpassungen am nationalen Strafrecht erforderlich macht.
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung des österreichischen Umweltstrafrechts, das Prinzip der Verwaltungsakzessorietät und der Vergleich der nationalen Strafbestimmungen mit den EU-Vorgaben.
Ziel ist es zu untersuchen, ob nach der Richtlinie von 2008 ein Umsetzungsbedarf auf nationaler Ebene besteht und welche Lösungsansätze für identifizierte Lücken in Frage kommen.
Der Autor nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Methode, indem er nationale Gesetze und das StGB den spezifischen Vorgaben der EU-Richtlinie gegenüberstellt.
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Aufarbeitung, die Darstellung der EU-Entwicklungen sowie eine detaillierte Prüfung der Begriffsbestimmungen und Tatbestände im Abgleich mit der Richtlinie 2008/99/EG.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Umweltstrafrecht, Verwaltungsakzessorietät, Harmonisierung und StGB-Tatbestände charakterisiert.
Der Autor beschreibt die Verwaltungsakzessorietät als wesentliches Element zur Sicherung der Rechtssicherheit, da sie die Strafbarkeit an Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften knüpft.
Er kommt zu dem Schluss, dass für Österreich nur ein geringer Anpassungsbedarf erwächst, wobei er punktuelle Ergänzungen, insbesondere für den Schutz von Fauna und Flora, als sinnvoll erachtet.
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