Masterarbeit, 2010
89 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Personenkreis „Menschen mit Lernschwierigkeiten“
3. Gesellschaftliche Teilhabe und Behinderung
3.1 Begriffsklärung „Teilhabe“
3.2 Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten – Dabei sein ist nicht alles
3.3 Gesellschaftliche Modelle von Behinderung und ihre Auswirkung auf Teilhabe
3.4 Gesetze zur Teilhabe
3.4.1 Zum Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik
3.4.2 Das Behindertengleichstellungsgesetz
3.5 Barrierefreie Teilhabe
3.5.1 Von der Barrierefreiheit zum „Design für alle“
3.5.2 Barrierefreie Information und Kommunikation
4. Das Konzept Leichte Sprache
4.1 Leichte Sprache in der Theorie
4.1.1 Begriffsklärung „Leichte Sprache“
4.1.2 Ursprung und Verbreitung
4.1.3 Methoden und Regelungen
4.1.3.1 Leserfaktor
4.1.3.2 Inhalt
4.1.3.3 Textgestaltung
4.2 Leichte Sprache in der praktischen Umsetzung
4.2.1 Schritte zur Erstellung eines leicht lesbaren Dokuments
4.2.2 Zur Rolle der Verständniskontrolle durch Menschen mit Lernschwierigkeiten
4.2.3 Praxisbeispiel zu Leichter Sprache anhand einer eigenen Übersetzung
4.2.4 Reflexion der eigenen Übersetzung
4.3 Grenzen und Probleme hinsichtlich Leichter Sprache
5. Ausblick – Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten
5.1 Leichte Sprache als Recht
5.1.1 Strukturelle Konsequenzen
5.1.2 Konsequenzen im Bereich Arbeit
5.1.3 Gesellschaftliche Konsequenzen
5.2 Welches Rüstzeug benötigen professionelle Mitarbeiter zur Verwirklichung barrierefreier Teilhabe
6. Fazit
Die Arbeit untersucht das Potenzial von Leichter Sprache als essenzielles Instrument für die barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten an der Gesellschaft. Dabei wird analysiert, wie sprachliche Barrieren Selbstbestimmung verhindern und welche theoretischen sowie praktischen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um eine gleichberechtigte Kommunikation zu ermöglichen.
4.1.3 Methoden und Regelungen
Das Konzept der Leichten Sprache ist eine Methode, um leicht lesbare Dokumente anzufertigen. Laut Bamberger und Vanecek (1984, 19) ist das Kriterium „Lesbarkeit“ abhängig von drei sich wechselseitig beeinflussenden Faktoren: dem Leserfaktor, der inhaltlichen Schwierigkeit und der Textgestaltung. Diese drei Faktoren können als Orientierungspunkte zur Herstellung eines leicht lesbaren Dokuments betrachtet werden und dienen im Folgenden zur Strukturierung. Die nachstehend aufgeführten Regelungen beziehen sich überwiegend auf schriftliche Dokumente. Sie schließen gesprochene Sprache jedoch nicht aus, sondern sollten in dieser ebenso Berücksichtigung finden.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des gesellschaftlichen Ausschlusses von Menschen mit Lernschwierigkeiten aufgrund sprachlicher Barrieren ein und definiert Leichte Sprache als zentrales Mittel zur Förderung von Selbstbestimmung.
2. Personenkreis „Menschen mit Lernschwierigkeiten“: Das Kapitel reflektiert die terminologische Entwicklung weg vom Begriff der „geistigen Behinderung“ hin zur Selbstbezeichnung „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ und erläutert deren sozialrechtliche sowie stigmabedingte Bedeutung.
3. Gesellschaftliche Teilhabe und Behinderung: Hier werden theoretische Modelle von Behinderung diskutiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Teilhabe analysiert, wobei der Fokus auf dem Übergang von der Barrierefreiheit zum „Design für alle“ liegt.
4. Das Konzept Leichte Sprache: Das Hauptkapitel expliziert die theoretischen Wurzeln von Leichter Sprache, die methodischen Standards für die Textproduktion und reflektiert diese anhand eines Praxisbeispiels zur Verständlichkeitsprüfung.
5. Ausblick – Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten: Dieser Abschnitt erörtert die notwendigen strukturellen, beruflichen und gesellschaftlichen Konsequenzen einer konsequenten Einführung Leichter Sprache sowie das erforderliche Rüstzeug für Fachkräfte.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Relevanz der Arbeit zusammen, betont den rudimentären Forschungsstand und fordert die stärkere Einbindung Betroffener als Experten in Forschung und Lehre.
Leichte Sprache, Teilhabe, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Barrierefreiheit, Inklusion, Selbstbestimmung, Kommunikation, Information, Behindertengleichstellungsgesetz, Design für alle, Partizipation, Barrierefreie Kommunikation, Empowerment, Behindertenpolitik, Disability Studies
Die Arbeit analysiert, wie Leichte Sprache dazu beitragen kann, gesellschaftliche Barrieren für Menschen mit Lernschwierigkeiten abzubauen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an Informationen und Kommunikation zu ermöglichen.
Die zentralen Felder umfassen die Definition des Personenkreises, die gesellschaftliche Bedeutung von Teilhabe, die Theorie und Anwendung von Leichter Sprache sowie rechtliche Aspekte wie das Behindertengleichstellungsgesetz.
Das primäre Ziel ist es, das Konzept der Leichten Sprache als notwendiges Instrument für barrierefreie Teilhabe darzustellen und aufzuzeigen, welche Voraussetzungen für deren universelle Implementierung erforderlich sind.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und verbindet diese mit einem Praxisbeispiel, bei dem ein Online-Artikel in Leichte Sprache übertragen und durch Kontrollleser validiert wurde.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische fundierte Auseinandersetzung mit Teilhabemodellen und eine detaillierte Analyse der Kriterien für Leichte Sprache, ergänzt durch Überlegungen zur praktischen Umsetzung.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie „Teilhabe“, „Leichte Sprache“, „Barrierefreiheit“, „Inklusion“ und „Selbstbestimmung“ charakterisiert.
Nur die Zielgruppe selbst fungiert als „Experte in eigener Sache“ und kann authentisch beurteilen, ob ein Text tatsächlich verständlich ist und ob die gewählte Vereinfachung ihren Bedürfnissen gerecht wird.
Es bildet eine wichtige gesetzliche Basis, verpflichtet Bundesbehörden zur barrierefreien Information und fordert die Umsetzung verständlicher Angebote, auch wenn die praktische Umsetzung derzeit noch Optimierungspotenzial bietet.
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