Bachelorarbeit, 2010
40 Seiten, Note: 1,3
Der Text befasst sich mit den Pflichtangaben im Anhang gemäß der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV). Ziel ist es, die Vorschriften zur Rechnungslegung für Finanzinstrumente und verwandte Themen verständlich zu erklären und anhand von Anwendungsbeispielen zu verdeutlichen.
Die zentralen Themen des Textes sind Finanzinstrumente, Rechnungslegung, Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV), Anhang, beizulegender Zeitwert, Bewertung, Risiken, Derivate, Handelsbestand, Sanktionen. Der Text beleuchtet die Vorschriften zur Rechnungslegung für Finanzinstrumente und zeigt anhand von Anwendungsbeispielen, wie diese in der Praxis anzuwenden sind.
Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die Zeitwertbewertung im deutschen Handelsrecht (HGB) eingeführt, primär für Handelsbestände von Kreditinstituten und zur Verrechnung von Altersvorsorgevermögen.
Es müssen Angaben gemacht werden, wenn Finanzanlagen über ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, insbesondere warum eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist.
Für Derivate müssen im Anhang Angaben zu Art, Umfang, Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert gemacht werden, sofern sie nicht zum Fair Value in der Bilanz stehen.
Kritiker sehen in ihr einen Mitverursacher von Wirtschaftskrisen, da sie prozyklisch wirken kann und bei illiquiden Märkten die Ermittlung eines objektiven Wertes schwierig ist.
Die Wertermittlung erfolgt in drei Stufen: 1. Marktpreis auf aktiven Märkten, 2. Bewertung anhand vergleichbarer Markttransaktionen, 3. Anwendung anerkannter Bewertungsmethoden (z. B. DCF-Modell).
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