Diplomarbeit, 2010
135 Seiten, Note: 2 (13 Notenpunkte)
1 Einleitung
2 Darstellung der aktuellen deutschen Rechtssituation
2.1 Arten der Sterbehilfe und ihre Strafbarkeit
2.1.1 Aktive Sterbehilfe
2.1.2 Indirekte Sterbehilfe
2.1.3 Passive Sterbehilfe
2.1.3.1 Einverständlicher Behandlungsverzicht bzw. -abbruch
2.1.3.2 Einseitiger Behandlungsverzicht bzw. -abbruch
2.1.3.2.1 Ermittlung des ausdrücklichen Patientenwillens eines einwilligungsunfähigen Patienten
2.1.3.2.2 Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens eines einwilligungsunfähigen Patienten
2.1.3.3 Technischer Behandlungsabbruch
2.1.4 Beihilfe zur Selbsttötung
2.1.4.1 Der Fall Wittig
2.1.4.2 Der Fall Hackethal
2.1.5 Sterbebegleitung
2.2 Zwischenergebnis
3 Sterbehilfe im internationalen Vergleich
3.1 Sterbehilfe in der Schweiz
3.1.1 Bundesverfassung
3.1.2 Strafrechtliche Verankerung im chStGB
3.1.3 Richtlinien der SAMW
3.1.4 Kantonale Regelungen zum Arzt-Patienten-Verhältnis
3.2 Sterbehilfe in den Niederlanden
3.2.1 Die gängige Sterbehilfepraxis der 90er Jahre
3.2.2 Das Euthanasiegesetz
3.2.2.1 Strafrechtliche Verankerung im nlStGB
3.2.2.2 Gesetzliche Sorgfaltskriterien
3.2.2.3 Meldeverfahren
3.3 Sterbehilfe in den USA
3.3.1 Aktive Sterbehilfe
3.3.2 Indirekte Sterbehilfe
3.3.3 Passive Sterbehilfe
3.3.4 Beihilfe zur Selbsttötung
3.4 Sterbehilfe in Australien
3.5 Zwischenergebnis
4 Nationale Reformbestrebungen
4.1 Der AE-Sterbehilfe
4.1.1 § 214 AE-Sterbehilfe
4.1.2 § 214a AE-Sterbehilfe
4.1.3 § 215 AE-Sterbehilfe
4.1.4 § 216 AE-Sterbehilfe
4.2 Der Gesetzesentwurf der DGHS
4.2.1 § 214 des Gesetzesentwurfs der DGHS
4.2.2 § 214a des Gesetzesentwurfs der DGHS
4.2.3 § 215 des Gesetzesentwurfs der DGHS
4.2.4 § 215a des Gesetzesentwurfs der DGHS
4.2.5 § 216 des Gesetzesentwurfs der DGHS
4.3 Der Regelungsvorschlag zur Ergänzung von § 216 StGB
4.4 Zwischenergebnis
5 Regelungsvorschlag der Verfasserin
6 Fazit
Die Diplomarbeit verfolgt das Ziel, das deutsche Rechtssystem im Kontext der Sterbehilfe durch einen Vergleich mit ausgewählten internationalen Modellen kritisch zu bewerten. Auf Basis dieser Analyse werden Reformvorschläge für das deutsche Strafrecht entwickelt, um die Rechtssicherheit für Patienten, Ärzte und Betreuer zu erhöhen.
2.1.1 Aktive Sterbehilfe
Die aktive Sterbehilfe, auch „aktive direkte Sterbehilfe“ genannt, ist die Form mit der stärksten strafrechtlichen Bedeutung. Hierunter wird die beabsichtigte und (von einem Arzt) aktiv herbeigeführte, vorzeitige Beendigung des Lebens durch bewusste Verabreichung lebensbeendender Substanzen verstanden. Das bedeutet, dass der handelnde Arzt seinen Patienten vorsätzlich tötet, um dessen Schmerzen und Leiden zu beenden. Dies kann beispielsweise (bspw.) durch das Verabreichen tödlicher Medikamente geschehen. Diese aktive Form der Sterbehilfe kann auf ernstes und dringliches Verlangen bzw. mit Einwilligung (auch „freiwillige aktive Sterbehilfe“) oder ohne Einwilligung des Patienten (auch „un- bzw. nichtfreiwillige aktive Sterbehilfe“) in die Tötungshandlung geschehen.
Bezüglich der Strafbarkeit muss also unterschieden werden, ob die gezielte Lebensverkürzung ohne bzw. gegen den aktuellen Willen des Kranken oder auf dessen ernstes und ausdrückliches Verlangen hin vorgenommen wurde. Die gezielte Lebensverkürzung ohne bzw. gegen den Willen des Patienten fällt strafrechtlich gesehen unter die vorsätzlichen Tötungsdelikte der §§ 211 (Mord) und 212 (Totschlag) StGB. Wobei jedoch vielfach - unter Berücksichtigung der Arg- und Wehrlosigkeit des Patienten - Heimtücke im Sinne des (i.S.d.) § 211 StGB unterstellt werden kann. Auch die aktive Tötungshandlung anlässlich eines ausdrücklichen und ernsten Verlangens des Schwerkranken ist eine strafbare Handlung - hier in Form der Tötung auf Verlangen im Sinne des (i.S.d). § 216 StGB. Hiernach ist gemäß (gem.) Absatz (Abs.) 1 jemand, der durch das ausdrückliche und ernste Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Bereits der Versuch ist nach Abs. 2 strafbar. Dieser Paragraph enthält eine sogenannte (sog.) Einwilligungssperre gegenüber einer aktiven Fremdtötung, welche für die gesamte Rechtsordnung verbindlich ist.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Belastung der Sterbehilfe-Diskussion in Deutschland und definiert das Ziel der Arbeit, eine strafrechtliche Würdigung der Sterbehilfe vorzunehmen und Reformvorschläge zu erarbeiten.
2 Darstellung der aktuellen deutschen Rechtssituation: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Formen der Sterbehilfe (aktiv, indirekt, passiv, Beihilfe zur Selbsttötung) und deren spezifische Strafbarkeit im aktuellen deutschen Rechtssystem.
3 Sterbehilfe im internationalen Vergleich: Hier werden die Sterbehilfemodelle der Schweiz, der Niederlande, der USA und Australiens analysiert, um deren Fortschrittlichkeit und Übertragbarkeit auf das deutsche Recht zu beurteilen.
4 Nationale Reformbestrebungen: Dieses Kapitel kritisiert verschiedene deutsche Gesetzesentwürfe (AE-Sterbehilfe, DGHS-Entwurf, Regelungsvorschlag der Arbeitsgruppe) und deren Eignung für eine Rechtsreform.
5 Regelungsvorschlag der Verfasserin: Die Autorin präsentiert ihren eigenen Vorschlag für ein zukünftiges deutsches Strafrecht, das die Zulässigkeit verschiedener Sterbehilfeformen unter strengen Kriterien gesetzlich festlegen soll.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und betont die Notwendigkeit einer gesetzlichen Reform, um für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen.
Sterbehilfe, Strafrecht, Patientenverfügung, Aktive Sterbehilfe, Indirekte Sterbehilfe, Passive Sterbehilfe, Suizidbeihilfe, Rechtsvergleich, Gesetzgebungsverfahren, Patientenautonomie, Rechtssicherheit, Strafbarkeit, Tötung auf Verlangen, Sterbebegleitung, DGHS
Die Arbeit befasst sich mit der (straf-)rechtlichen Würdigung der Sterbehilfe in Deutschland und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung.
Die zentralen Felder sind die Definition und Strafbarkeit der verschiedenen Sterbehilfearten sowie die Analyse ausländischer Modelle und nationaler Reformbestrebungen.
Das primäre Ziel ist es, das deutsche Rechtssystem mit internationalen Modellen zu vergleichen und auf Basis dieser Analyse einen eigenen, fundierten Regelungsvorschlag für das deutsche Strafrecht zu entwickeln.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende Analyse sowie die kritische Untersuchung bestehender Gesetzesentwürfe und rechtlicher Rahmenbedingungen.
Der Hauptteil behandelt die aktuelle deutsche Rechtslage, den internationalen Vergleich der Sterbehilfe-Modelle sowie die kritische Bewertung verschiedener Reformansätze und eigener Regelungsvorschläge.
Zu den Schlüsselbegriffen gehören Sterbehilfe, Strafrecht, Patientenautonomie, Rechtsvergleich und Rechtssicherheit.
Die Arbeit stützt sich maßgeblich auf ein Expertengespräch mit einem Oberarzt der Anästhesie, um die medizinische Praxis und die damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten in der Sterbebegleitung zu beleuchten.
Die Autorin argumentiert, dass die derzeitige Regelung über die Rechtsprechung zu hoher Rechtsunsicherheit führt und Ärzte sowie Patienten im Unklaren darüber lässt, welches Handeln rechtlich zulässig ist.
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