Bachelorarbeit, 2010
67 Seiten, Note: 1,3
Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung
1. Einleitung
2. Oldenburg und das Konsistorium im ausgehenden 18. Jahrhundert
2.1 Die herrschaftlich-politische Situation
2.2 Das Konsistorium
2.2.1 Mitglieder und Aufnahmekriterien
2.2.2 Aufgaben und Wirkungskreis des Konsistoriums
2.3 Zwischenfazit
3. Quellenanalyse
3.1 Einführung in die Fallbeispiele
3.2 Methodische Überlegungen zur Analyse
3.3 Der doppelte Ehebruch von Antje Meendsen und Cornelius Meiners
3.4 Die verheimlichte Schwangerschaft mit anschließender Kindstötung durch Tide Margarethe Tuffelmacher
3.5 Der Vorwurf der Vergewaltigung gegenüber dem Musketier Johann Hinrich Wenke von Ahlke Margarethe Hajen
3.6 Sittlichkeits- und Moralverständnis des Konsistoriums
4. Abschließendes Fazit
Die Arbeit untersucht die Rolle des Oldenburger Konsistoriums als kirchliche Behörde im ausgehenden 18. Jahrhundert. Das primäre Ziel ist es, anhand ausgewählter Fallbeispiele zu analysieren, wie das Konsistorium moralische und sittliche Vergehen bewertete, inwieweit aufklärerische Tendenzen die Rechtsprechung beeinflussten und wie das Zusammenspiel zwischen kirchlicher Behörde und landesherrlicher Entscheidungsgewalt in Ehesachen und Sittlichkeitsfragen funktionierte.
3.3 Der doppelte Ehebruch von Antje Meendsen und Cornelius Meiners
Am 1. November 1777 erreichte das Regierungskabinett in Eutin der Vorgang der beiderseits verheirateten Eheleute Antje Meendsen und Cornelius Meiners. Ausgangspunkt der eingereichten Dokumentensammlung war der Umstand, dass Antje Meendsen, ihrerseits mit Johann Wilhelm Meendsen verheiratet, mit dem anderweitig verheirateten Cornelius Meiners, einer seit Jahren heimlich geführten Beziehung nachging.
Der Vorgang wurde vom betrogenen Ehemann zur Anzeige gebracht, wodurch das Oldenburgische Konsistorium eingeschaltet wurde und sich des Vorgangs annahm. Aus der beigefügten Stellungnahme, einem Pro Memoria des Konsistoriums an den Herzog, lässt sich das ganze Ausmaß der Situation herausarbeiten und der Vorgang nachvollziehen: Cornelius Meiners, „welcher ein trotziger und verwegener Mensch ist“, und mit seiner Frau mehrere Kinder hat, ging mit der Frau seines Freundes Johann Wilhelm Meendsen ein Verhältnis ein, das im Jahr 1774 seinen Ursprung hatte. Seit dieser Zeit trafen sich beide u.a. im Köterhaus, einem abgelegenen Bauernhaus, von Cornelius Meiners, „um ihren Gelüsten freien Lauf“ zu lassen.
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die begriffliche Unterscheidung von Tugend und Laster ein und stellt die Bedeutung des Oldenburger Konsistoriums für die Kontrolle moralischer Vergehen in der Frühen Neuzeit heraus.
2. Oldenburg und das Konsistorium im ausgehenden 18. Jahrhundert: Dieses Kapitel erläutert die politische Umbruchphase von der dänischen Herrschaft hin zur Regentschaft des Hauses Holstein-Gottorp und detailliert die Struktur, Zusammensetzung sowie die Aufgaben des Konsistoriums als oberste Kirchenbehörde.
3. Quellenanalyse: Der Hauptteil analysiert exemplarisch drei konkrete Fallbeispiele – Ehebruch, Kindstötung und Vergewaltigung –, um das sittliche und moralische Verständnis des Konsistoriums sowie den Einfluss aufklärerischer Strömungen und landesherrlicher Milde zu untersuchen.
4. Abschließendes Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Konsistorium zwar eine konservative Institution blieb, jedoch im Laufe der Zeit durch neue, aufgeklärte Beamte eine mildere und menschlichere Bewertungspraxis entwickelte, während der Landesherr als Instanz der Gnade fungierte.
Oldenburger Konsistorium, 18. Jahrhundert, Aufklärung, Sittenzucht, Moral, Ehebruch, Unzucht, Kindstötung, Vergewaltigung, Kirchenordnung, Landesherr, Rechtsgeschichte, Mentalitätsgeschichte, Strafmaß, supplication.
Die Arbeit untersucht die moralische und sittliche Bewertung von Vergehen durch das Oldenburger Konsistorium im späten 18. Jahrhundert.
Die Themen umfassen die Kirchengeschichte Oldenburgs, die Rolle des Konsistoriums als Verwaltungsbehörde, die Auswirkungen der Aufklärung auf die Rechtsprechung sowie den Umgang mit Sittenverbrechen.
Die Forschungsfrage lautet, wie das Konsistorium auf moralische Grenzüberschreitungen reagierte und ob sich in diesen Urteilen ein Wandel hin zu aufgeklärten, humaneren Bewertungsmaßstäben widerspiegelt.
Der Autor verwendet einen hermeneutisch-rekonstruktiven Ansatz, um anhand von Archivquellen (Akten der Kabinettsregistratur) das moralische Bewusstsein und die Entscheidungsgrundlagen der Behörde zu ergründen.
Der Hauptteil widmet sich drei konkreten Fällen: dem doppelten Ehebruch der Eheleute Meendsen und Meiners, einer Kindstötung durch Tide Margarethe Tuffelmacher sowie einem Vorwurf der Vergewaltigung gegen Johann Hinrich Wenke.
Zentrale Begriffe sind Oldenburger Konsistorium, Aufklärung, Ehesachen, Sittenzucht, Gnadenrecht und moralische Verfehlungen.
Der Landesherr fungierte als letzte Instanz. Er konnte die Urteile des Konsistoriums bestätigen, aber auch aus landesherrlicher Güte mildern, was oft eine wichtige Rolle für die Verurteilten spielte.
Ja, besonders durch den Einsatz neuer Beamter und Theologen (wie Mutzenbecher) zeigten sich Ansätze eines humaneren Verständnisses, das die soziale Notlage der Täter bei der Urteilsfindung stärker berücksichtigte.
Ehesachen waren von hoher politischer und ökonomischer Relevanz, da uneheliche Kinder oft die Armenkassen belasteten und das Konsistorium die Aufgabe hatte, die moralische Integrität und Ordnung zu wahren.
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