Diplomarbeit, 2008
123 Seiten, Note: 1,0
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung
2 Zweck und Funktion der Rechnungslegung
2.1 Notwendigkeit der Rechnungslegung aus Gründen der Effizienz
2.2 Das Rechnungslegungskonzept nach IFRS
2.2.1 Die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen als Subzweck der IFRS
2.2.2 Rechnungslegungsgrundsätze der IFRS
2.2.3 Informative Bilanz(-positionen)
3 Der beizulegende Zeitwert als zentraler Wertmaßstab im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3
3.1 Theoretisch mögliche Ausprägung des beizulegenden Zeitwerts
3.2 Das IASB Diskussionspapier „Fair Value Measurements“ des IASB als konzeptionelle Grundlage zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
3.2.1 Definition des Fair Value
3.2.2 Bewertungsgrundsätze
3.2.3 Fair Value Hierarchie
3.2.4 Ermittlung des Fair Value
3.2.4.1 Der Market Approach
3.2.4.2 Der Cost Approach
3.2.4.3 Der Income Approach
3.2.4.3.1 Verfahren der Barwertermittlung
3.2.4.3.1.1 Traditioneller Ansatz
3.2.4.3.1.2 Expected-Cash Flow-Ansatz
3.3 Der Anwendungsbereich des beizulegenden Zeitwerts im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3
4 Ausgewählte Bewertungsprobleme im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3
4.1 Erstbewertung von immateriellen Vermögenswerten
4.1.1 Ermittlung der vermögenswertspezifischen Kapitalisierungszinssätze
4.1.2 Isolierung der Cash Flows
4.1.2.1 Methode der Lizenzpreisanalogie
4.1.2.2 Mehrgewinnmethode
4.1.2.3 Residualwertmethode
4.2 Bewertung von Anteilen nicht-kontrollierender Gesellschafter mit ihrem beizulegenden Zeitwert
4.2.1 Direct Comparison Approach
4.2.2 Discounted Cash Flow-Verfahren
5 Kritische Würdigung im Rahmen einer Zweckmäßigkeitsanalyse
5.1 Entscheidungsnützlichkeit der Aktivierungs- und Bewertungskonzeption von immateriellen Vermögenswerten nach IFRS 3
5.1.1 Die Aktivierungskonzeption
5.1.1.1 Entscheidungsrelevanz
5.1.1.2 Verlässlichkeit
5.1.2 Die Bewertungskonzeption
5.1.2.1 Das Interdependenzproblem und die Frage nach der Bewertungseinheit
5.1.2.2 Entscheidungsrelevanz von über Kapitalwertverfahren simulierten Marktpreisen
5.1.2.3 Verlässlichkeit von über Kapitalwertverfahren simulierten Marktpreisen
5.1.2.3.1 Ermessensspielräume bei der Bestimmung der vermögenswertspezifischen Kapitalisierungszinssätze
5.1.2.3.2 Ermessensspielräume und Abgrenzungsprobleme bei der Isolierung der Cash Flows
5.2 Entscheidungsnützlichkeit der Full Goodwillbilanzierung nach IFRS 3
5.2.1 Entscheidungsrelevanz der Full Goodwillbilanzierung
5.2.2 Verlässlichkeit der Full Goodwillbilanzierung
5.2.3 Vergleichbarkeit der Full Goodwillbilanzierung
6 Zusammenfassung der Ergebnisse
Die vorliegende Arbeit untersucht die Ansatz- und Bewertungsregeln für immaterielle Vermögenswerte und Anteile nicht-kontrollierender Gesellschafter gemäß der Neufassung von IFRS 3 (Business Combinations). Ziel der Arbeit ist es zu beurteilen, ob diese Vorschriften in der Lage sind, entscheidungsnützliche Informationen für Abschlussadressaten zu vermitteln und ob die verwendeten Bewertungsmodelle diesen Zweck erfüllen können.
3.1 Theoretisch mögliche Ausprägung des beizulegenden Zeitwerts
Eindeutig determiniert ist der beizulegende Zeitwert nur auf Märkten mit symmetrischer Informationsverteilung und vollständiger Konkurrenz. Unter Annahme dieser idealisierten Bedingungen existiert für jeden Vermögenswert und jede Schuld nur genau ein Marktpreis, der für alle Marktteilnehmer Gültigkeit besitzt. In solchen vollkommenen und vollständigen Märkten, in denen per Definition sämtlichen Marktteilnehmern alle bewertungsrelevanten Informationen zur Verfügung stehen und alle Marktpreise für Vermögenswerte und Schulden vorliegen, sind spezielle Bewertungsvorschriften nicht erforderlich. Liegen hingegen wie in der Realität Informationsasymmetrien, Transaktionskosten sowie Steuern vor, sind die restriktiven Annahmen des vollkommenen und vollständigen Marktes nicht mehr erfüllt. Unter diesen Umständen ist der beizulegende Zeitwert nicht mehr eindeutig determiniert und es können unterschiedliche, im Betrag voneinander abweichende Ausprägungen des beizulegenden Zeitwerts bestehen.
Im Schrifttum werden drei mögliche Ausprägungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden bei Vorliegen von unvollkommenen und unvollständigen Märkten diskutiert:
(1) Der Markteintrittspreis (Entry Price) des Vermögenswerts/der Schuld,
(2) der Marktaustrittspreis (Exit Price) des Vermögenswerts/der Schuld und
(3) der Nutzungswert (Value in Use) des Vermögenswerts/der Schuld.
Diese drei Ausprägungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden werden in der Realität regelmäßig in ihrem Betrag voneinander abweichen. Der Markteintrittspreis (Entry Price) stellt den Betrag dar, der zur Anschaffung eines identifizierbaren Vermögenswerts des erworbenen Unternehmens zum Akquisitionszeitpunkt aufzuwenden ist. Der Markteintrittspreis als Ausprägung des beizulegenden Zeitwerts orientiert sich demnach am Beschaffungsmarkt. Die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte anhand ihrer Markteintrittspreise führt zur Konzeption der Wiederbeschaffungswertbilanz. Der Markteintrittspreis einer identifizierbaren Schuld des akquirierten Unternehmens ist der Betrag, zu dem das akquirierte Unternehmen diese Schuld im Akquisitionszeitpunkt eingehen könnte.
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung: Einführung in die Neufassung von IFRS 3 und Skizzierung des methodischen Vorgehens der Arbeit.
2 Zweck und Funktion der Rechnungslegung: Theoretische Herleitung der Notwendigkeit von Rechnungslegung zur Reduktion von Informationsasymmetrien (Agency-Theorie) und Definition der Qualitätskriterien (Relevanz, Verlässlichkeit).
3 Der beizulegende Zeitwert als zentraler Wertmaßstab im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3: Erläuterung des Fair-Value-Konzepts, der IASB-Hierarchien und der drei Bewertungsverfahren (Market, Cost, Income Approach).
4 Ausgewählte Bewertungsprobleme im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3: Detaillierte Beschreibung der praktischen Bewertung von immateriellen Vermögenswerten (Lizenzpreisanalogie, Mehrgewinnmethode) und Minderheitenanteilen.
5 Kritische Würdigung im Rahmen einer Zweckmäßigkeitsanalyse: Analyse der Entscheidungsnützlichkeit der IFRS-Regelungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen bei der Bewertung.
6 Zusammenfassung der Ergebnisse: Abschließende Bewertung, dass IFRS 3 die Ziele der entscheidungsnützlichen Informationsvermittlung aufgrund der Konzeption nicht vollständig erreicht.
IFRS 3, Unternehmenszusammenschluss, Fair Value, beizulegender Zeitwert, immaterielle Vermögenswerte, Goodwill, Akquisitionsmethode, Kapitalwertverfahren, Diskontierung, Entscheidungsnützlichkeit, Rechnungslegung, Agency-Theorie, Cash Flows, Mehrgewinnmethode, Bewertungsprobleme.
Die Arbeit analysiert die Bewertungsprobleme bei Unternehmenszusammenschlüssen gemäß der IFRS 3-Neufassung, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) für immaterielle Vermögenswerte und Minderheitenanteile.
Zentrale Themen sind die theoretische Fundierung der Rechnungslegung, die Anwendung verschiedener Bewertungsverfahren (Market, Cost und Income Approach) sowie eine kritische Analyse der Entscheidungsnützlichkeit dieser Vorschriften.
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob die bestehenden Ansatz- und Bewertungsregeln nach IFRS 3 tatsächlich in der Lage sind, entscheidungsnützliche Informationen für externe Adressaten zu vermitteln.
Die Arbeit folgt einer ökonomischen Analyse, die auf der neoinstitutionalistischen Agency-Theorie basiert und durch die Darstellung praktischer Bewertungsmodelle und -probleme fundiert wird.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Basis der Rechnungslegung, die detaillierte Darstellung der Fair-Value-Ermittlung und die Anwendung dieser Verfahren auf konkrete Bewertungsprobleme wie Markenbewertungen, Kundenbeziehungen und Goodwillbilanzierung.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Fair Value, IFRS 3, immaterielle Vermögenswerte, Goodwill, Entscheidungsnützlichkeit und Kapitalwertverfahren.
Die Schwierigkeit ergibt sich aus ihrer Einzigartigkeit, da oft keine beobachtbaren Marktpreise existieren und ihre Bewertung zudem unternehmensspezifische Erwartungen und Prognosen zukünftiger Cash Flows erfordert, was hohe Ermessensspielräume zulässt.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften zur Goodwillbilanzierung nach IFRS 3 das Ziel der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen nur unzureichend erfüllen, da der Goodwill als Residualgröße konzipiert ist und in der Praxis oft zu nicht interpretierbaren „Wertekonglomeraten“ führt.
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