Masterarbeit, 2010
42 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
Teil I: Die athenische Demokratie in der Wissenschaft
2. Beginn der athenischen Demokratie
3. Politische Organisationsformen im mittleren 5. Jh. v. Chr.
3.1 Die Volksversammlung
3.2 Die Geschworenengerichte
3.3 Der Rat
3.4 Die Beamten
4. Der Charakter der athenischen Demokratie
Teil II: Die athenische Demokratie in der Schule
5. Die athenische Demokratie im Berliner Rahmenlehrplan
6. Der Untersuchungsgegenstand
6.1 Das Schulbuch als Medium im Geschichtsunterricht
6.2 Untersuchungskriterien
7. Darstellung und Charakter der athenischen Demokratie in Geschichtsschulbüchern
7.1 Grundschule
Oberstufe
8. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen der wissenschaftlichen Erkenntnislage zur antiken athenischen Demokratie und deren didaktischer Aufbereitung in modernen Geschichtsschulbüchern für die Grundschule und Oberstufe. Dabei wird analysiert, inwieweit aktuelle Forschungsergebnisse in das schulische Bild der Demokratie einfließen und wo methodische Differenzen bestehen.
3.1 DIE VOLKSVERSAMMLUNG
Die Volksversammlung war das zentrale Gremium der athenischen Demokratie im 5. Jahrhundert v. Chr. Alle maßgeblichen Kompetenzen lagen bei ihr und damit unmittelbar beim Demos, denn es handelte sich nicht um ein repräsentatives Parlament, wie wir es etwa unserer Zeit kennen. Doch das Vorhandensein einer Volksversammlung allein reicht nicht für eine demokratische Ordnung aus, auch in Sparta sammelte sich beispielsweise das Volk in der Apella und dabei kann Sparta keineswegs als demokratisch gelten. Viel entscheidender ist die Stellung der Volksversammlung innerhalb des Gefüges aus weiteren Gremien, und ob in ihr tatsächlich der Souverän zusammentritt.
In der Volksversammlung kam die gesamte Bürgerschaft Attikas zusammen. Hierunter verstand man alle männlichen Bewohner, die mindestens achtzehn Jahre alt waren, unabhängig von ihrer Zensusklasse. Sie mussten über das Bürgerrecht verfügen und dafür in einer Bürgerliste eines Demos eingetragen sein. Vor der Bürgerrechtsreform des Perikles 451/50 v. Chr. genügte es, wenn der Vater Athener war, nach der Reform musste auch die Mutter Athenerin sein, damit das Recht zur politischen Teilhabe auf den Sohn überging. Von allen Bürgern besuchte aber nur ein geringer Teil die Sitzungen der Volksversammlung. Es ist davon auszugehen, dass eine Anzahl von etwa 6.000 Bürgern der insgesamt circa 40.000 Bürger als repräsentativ für die Bürgerschaft gelten konnte. Dabei nahmen die Bürger Athens, der unmittelbaren Umgebung und des Piräus häufiger an den Versammlungen teil als Bürger aus weiter entfernten Regionen Attikas, die ihre Arbeit nicht ruhen lassen konnten, bzw. den langen Weg nicht auf sich nehmen vermochten.
1. Einleitung: Darstellung der Relevanz der athenischen Demokratie als kulturelles Erbe und der Schwierigkeiten einer präzisen Begriffsdefinition aufgrund der Quellenlage.
2. Beginn der athenischen Demokratie: Untersuchung der historischen Entstehungsbedingungen und der Rolle von Reformern wie Solon, Kleisthenes und Perikles.
3. Politische Organisationsformen im mittleren 5. Jh. v. Chr.: Detaillierte Analyse der zentralen Institutionen der athenischen Polis, insbesondere der Volksversammlung, der Gerichte, des Rates und der Ämter.
4. Der Charakter der athenischen Demokratie: Zusammenfassende Betrachtung der Funktionsmechanismen, die eine Machtkonzentration verhinderten und die Teilhabe des Demos sicherten.
5. Die athenische Demokratie im Berliner Rahmenlehrplan: Analyse der curricularen Vorgaben und der didaktischen Platzierung des Themas in verschiedenen Jahrgangsstufen.
6. Der Untersuchungsgegenstand: Reflexion über die Rolle von Schulbüchern als Leitmedien und Festlegung der Kriterien für die nachfolgende Analyse.
7. Darstellung und Charakter der athenischen Demokratie in Geschichtsschulbüchern: Konkrete Untersuchung ausgewählter Schulwerke für Grundschule und Oberstufe auf ihre fachliche Korrektheit und methodische Umsetzung.
8. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Diskrepanz zwischen fachwissenschaftlichem Anspruch und schulischer didaktischer Reduktion.
Athenische Demokratie, Demos, Volksversammlung, Rat der 500, Geschworenengerichte, Ostrakismos, Geschichtsunterricht, Schulbuchanalyse, Multiperspektivität, Isonomie, Politische Partizipation, Didaktik, Quellenlage, Perikles, Kleisthenes
Die Arbeit befasst sich mit der athenischen Demokratie des 5. Jahrhunderts v. Chr. und untersucht, wie dieses komplexe politische System wissenschaftlich eingeordnet und in modernen Geschichtsschulbüchern vermittelt wird.
Zentrale Themen sind die Entstehung der athenischen Demokratie, ihre institutionellen Säulen (Volksversammlung, Gerichte, Rat, Beamte) sowie die didaktische Analyse der schulischen Vermittlung dieses Stoffes.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Fachwissenschaft die athenische Demokratie beschreibt und ob moderne Lehrwerke diese Erkenntnisse korrekt und angemessen für Schülerinnen und Schüler aufbereiten.
Es wird ein quellenkritischer Ansatz verfolgt, kombiniert mit einer medienanalytischen Untersuchung von Geschichtsschulbüchern unter Anwendung geschichtsdidaktischer Kriterien wie Multiperspektivität.
Im Hauptteil werden sowohl die wissenschaftlichen Grundlagen der athenischen Institutionen als auch die praktische Umsetzung im Unterricht anhand von Lehrplänen und Schulbuchbeispielen für die Grund- und Oberstufe analysiert.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Demokratie, Demos, Volksversammlung, Isonomie, Ostrakismos, Schulbuchanalyse und Multiperspektivität.
Der Autor stellt fest, dass die notwendige didaktische Reduktion oft dazu führt, dass die Komplexität und Kontroversität des Themas zugunsten einer (teils irreführenden) Eindeutigkeit verloren gehen.
Multiperspektivität ist ein zentrales Kriterium, da sie es ermöglicht, die Einseitigkeit von Schulbuchdarstellungen aufzudecken und zu hinterfragen, inwieweit unterschiedliche historische Standpunkte abgebildet werden.
Ja, der Autor hinterfragt den Vergleich zwischen der antiken Polis und modernen Demokratien und kritisiert, dass Schulbücher oft ein zu harmonisierendes Bild zeichnen, ohne die Exklusivität des athenischen Bürgerrechts (Ausschluss von Frauen, Sklaven, Metöken) ausreichend zu thematisieren.
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