Bachelorarbeit, 2010
39 Seiten, Note: 1,7
I) Einleitung
II) Disziplinbegriff bei Foucault
1. Geschichte und Einordnung bei Foucault
1.1 Geschichtliche Hintergründe und Änderungen im Strafvollzug
1.2 Nicht mehr strafen, sondern bessern und heilen
2. Die Technologie der Disziplin als Macht-und Herrschaftsform
2.1 Der „gelehrige“ Körper
2.2 Funktionsweisen der Disziplin
2.2. 1 Die Verteilung der Individuen im Raum
2.2.2 Die Kontrolle der Tätigkeit
2.2.3 Die Organisation von Entwicklungen
2.2.4 Die Zusammensetzung der Kräfte zu einem Apparat
2.3 Die „disziplinierte“Individualität
3. Der Panoptismus und die Entstehung des modernen Gefängnisses
3.1 Weiterführende Disziplinarmaßnahmen: „Die Mittel der guten Abrichtung“
3.2 Panoptikum und Panoptismus
3.3 Das panoptische Prinzip in der Gesellschaft
3.4 Das Gefängnis als Disziplinaranstalt
3.5 Die Entstehung einer modernen Disziplinargesellschaft
4. Kritische Rezeption des Foucaultschen Disziplinbegriffs
4. 1 Foucaults Methode
4.2 Kritik der Disziplinarmacht Foucaults
5. Foucaults „Disziplinarmacht“ und Adornos „instrumentelle Vernunft“
III) Disziplinarmacht im Nationalsozialismus
1. Erziehung und Disziplin im Nationalsozialismus
1.1 Schule
1.2 Hitlerjugend
2. Die Wehrmacht als Disziplinarinstitution
3.Das Konzentrationslager in der Disziplinargesellschaft
3.1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Foucaultschen Gefängnis
3.2 Jenseits von Disziplin: Ein „pervertierter“ Disziplinbegriff
3.3 Funktionsweise des Konzentrationslagers in der NS-Gesellschaft
IV) Die deutsche Gesellschaft in der NS-Zeit als Disziplinargesellschaft im Sinne Foucaults
V) Fazit
VI) Schluss
Die Arbeit untersucht, inwieweit die deutsche Gesellschaft zur Zeit des Nationalsozialismus als Disziplinargesellschaft im Sinne der Theorie von Michel Foucault betrachtet werden kann. Sie analysiert Machtstrukturen und Disziplinierungspraktiken in verschiedenen Institutionen, um das Zusammenspiel von Rationalität und exzessiver Gewalt zu ergründen.
1.2 Nicht mehr strafen, sondern bessern und heilen
Die Forderung der humanistischen Reformer lautete, nicht mehr zu rächen, sondern zu strafen. Der grundlegende Reformgedanke bestand daraus, nicht mehr das Verbrechen an sich zu bestrafen, sondern gegen die Ursache des Verbrechens im Inneren des kriminellen Subjekts vorzugehen. Objektiv der Bestrafung sollte die Wiedereingliederung des Kriminellen in die Gesellschaft darstellen, die Funktion der Sühne und Buße des Verbrechens wurde verdrängt, die Strafe wandeltet sich in eine Umerziehungsmaßnahme. Laut humanistischen Reformgedanken, sollte die Strafe im modernen Strafvollzug so wenig tyrannisch wie möglich sein. Die Strafe richtet sich nun auf die Folgen des Verbrechens."Um nützlich zu sein, muss die Bestrafung auf die Folgen des Verbrechens zielen, d.h. auf die Gesamtheit der möglicherweise nachfolgenden Störungen." Ein Gedanke der Prävention herrscht vor. Die Strafe soll für den, der sie erleidet, minimal sein, und für den, der sie sich vorstellt, maximal. Ein Beispiel dafür wäre eine lebenslange Sklaverei oder Zwangsarbeit, die zudem absolut das Problem der Rückfälligkeit ausschliesst. Zu Beginn der Reformen zeigte sich noch der Gedanke, einen höchstmöglichen Nutzen zum Beispiel durch unbezahlte Zwangsarbeit aus den kriminellen Subjekten zu ziehen. Zusätzlich sollte die Bestrafung den Kriminellen wieder an ein geregeltes Leben und Arbeit gewöhnen. "Gegen eine schlechte Leidenschaft setzt man eine gute Gewohnheit; gegen eine Gewalt eine andere Gewalt; aber hier handelt es sich nicht um die Gewalt der Waffen, sondern um Leidenschaft und Empfindsamkeit." Um auf psychische Vorgänge des Inhaftierten einzuwirken, wird ein medizinischer Bereich mit Fachleuten aus Psychologie, Psychiatrie und Pädagogik angeschlossen. Das Hauptobjektiv der Bestrafung liegt nun darin, eine Verhaltensänderung des Straftäters an Körper und Geist durch die Applikation einer Technologie von Wissen und Macht zu erarbeiten. Die Bestrafung zielt nicht mehr wie bei den Marterstrafen, auf die Verstümmelung des Körpers, sondern auf die Seele des Individuums.
I) Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt die Forschungsfrage, wie der Nationalsozialismus als Disziplinargesellschaft nach Foucault analysiert werden kann, um das Spannungsfeld zwischen Rationalität und Gewalt zu verstehen.
II) Disziplinbegriff bei Foucault: Dieses Kapitel erläutert theoretische Grundlagen wie den „gelehrigen Körper“, das Panoptikum und die Entstehung der Disziplinargesellschaft, die als Analyseinstrumente für die Arbeit dienen.
III) Disziplinarmacht im Nationalsozialismus: Hier werden konkrete NS-Institutionen wie die Schule, die Hitlerjugend, die Wehrmacht und Konzentrationslager auf ihre disziplinierenden Mechanismen hin untersucht.
IV) Die deutsche Gesellschaft in der NS-Zeit als Disziplinargesellschaft im Sinne Foucaults: Das Kapitel reflektiert, ob und in welchen Aspekten die NS-Gesellschaft als Disziplinargesellschaft klassifiziert werden kann und wo die Grenzen dieses Konzepts liegen.
V) Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Foucaults Theorie aufschlussreiche Perspektiven auf die Machtordnung des Nationalsozialismus bietet, wenngleich das NS-Regime in Teilen über eine reine Disziplinargesellschaft hinausging.
VI) Schluss: Der Schluss zieht Resümee aus dem Vergleich und warnt vor der fortbestehenden Gefahr rechtsextremistischer Tendenzen, die aus ähnlichen Organisationsstrukturen erwachsen können.
Disziplinargesellschaft, Michel Foucault, Nationalsozialismus, Disziplinarmacht, Überwachen und Strafen, Panoptikum, Erziehung, Wehrmacht, Konzentrationslager, Macht, Rationalität, totale Institution, Körperkontrolle, Gehorsam, Ausschluss.
Die Arbeit untersucht die Machtstrukturen des Nationalsozialismus unter Anwendung der Disziplintheorie von Michel Foucault, um zu verstehen, wie das NS-Regime seine Herrschaft durch Überwachung und Disziplinierung festigte.
Die zentralen Themen sind die theoretischen Grundlagen von Foucaults Disziplinarbegriff sowie deren praktische Anwendung auf Institutionen wie die Schule, Hitlerjugend, Wehrmacht und Konzentrationslager.
Das Ziel ist zu analysieren, ob und inwieweit die NS-Gesellschaft als eine Disziplinargesellschaft nach Foucault beschrieben werden kann, um das paradoxe Zusammenspiel von technischer Rationalität und extremer Gewalt zu erklären.
Die Arbeit nutzt eine diskursanalytische und systemtheoretische Perspektive, indem sie Foucaults machttheoretische Instrumentarien (wie das Panoptikum oder die Genealogie) auf historische Dokumente und Analysen des NS-Staates anwendet.
Im Hauptteil wird zunächst Foucaults Philosophie detailliert dargelegt, gefolgt von einer tiefgehenden Analyse der Disziplinarmacht in NS-Institutionen und einer kritischen Auseinandersetzung mit der Anwendbarkeit des Modells.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Disziplinargesellschaft, Disziplinarmacht, Panoptikum, totale Institution und Ausschlussprinzip charakterisiert.
Der Autor arbeitet heraus, dass das NS-Regime durch das Konzentrationslager und rassistische Ausschlussprinzipien über ein rein disziplinierendes Modell hinausging und in absolute, vernichtende Macht überging.
Der blinde Gehorsam wird als zentrales Erziehungsziel identifiziert, das durch gezielte Dressur des Körpers und Unterdrückung der individuellen Triebnatur die Menschen für das System gefügig machte.
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