Examensarbeit, 2002
89 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
1.1 Definition Jugendgerichtshilfe
1.2 Geschichtlicher Hintergrund
2. Die Jugendgerichtshilfe in JGG und KJHG
3. Das Jugendstrafrecht – ein Sondergesetz
4. Der Träger und die Organisation
5. Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
5.1 Ermittlungshilfe: Die Persönlichkeitserforschung
5.2 Berichtshilfe: Der Jugendgerichtshilfebericht
5.3 Betreuung und Überwachungshilfe
6. Verfahrensablauf (vereinfachte Form)
7. Die Verfahrensbeteiligten im Strafprozess
8. Die Stellung der JGH im Jugendstrafprozess
9. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe
9.1 Der JG-Helfer als (Sozial-)Anwalt?
10. Das Verhältnis zwischen Justiz und JGH
11. Das doppelte Mandat der Jugendgerichtshilfe
11.1 Die gesetzlichen Ursachen des doppelten Mandats
11.2 Rollenkonflikte in der Beziehung zum Jugendlichen
11.2.1 Der Rollenkonflikt der Beratung
11.2.2 Das doppelte Mandat der Ermittlungstätigkeit
11.2.3 Der Rollenkonflikt im Berichtswesen
11.2.4 Eine Zeugenaussage vor Gericht?
11.3 Der JG-Helfer im staatlichen Kontrollsystem
11.4 Grenzen behördlicher Sozialarbeit
11.5 Rollenkonflikte durch Sparmaßnahmen
11.6 Bedeutung der Rollenkonflikte für den JG-Helfer
12. Perspektiven der Jugendgerichtshilfe
13. Resümee
Die Arbeit untersucht das sogenannte „doppelte Mandat“ der Jugendgerichtshilfe, das aus der dualen Einbindung in das staatliche Kontrollsystem einerseits und der betreuenden Funktion als Teil der Jugendhilfe andererseits resultiert. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die daraus entstehenden Rollenkonflikte für die in diesem Bereich tätigen Sozialarbeiter und deren Auswirkungen auf die Praxis.
11.2 Rollenkonflikte in der Beziehung zum Jugendlichen
Ein besonderes Rollenproblem liegt für den JG-Helfer in der Beziehung zum Jugendlichen. Dieses kann er nur meistern, wenn er sich dem Jugendlichen gegenüber in jeder Hinsicht fair verhält und „mit offenen Karten spielt“. Eine Offenlegung seines Rollenkonflikts gegenüber dem Jugendlichen durch ein Konflikteingeständnis könnte dieses Problem entschärfen. Der JG-Helfer sollte zu Beginn des Kontaktes auf seine Rolle sowie auf seine Zeugnispflicht hinweisen und darf sich das Vertrauen nicht ‘erschleichen’. Die beim Doppelverständnis der JGH liegende Problematik wird in der Gefahr gesehen, die betreuende und beratende Komponente zu Ermittlungszwecken zu missbrauchen, was einem ‘Verrat am Jugendlichen’ gleichkäme. Die Konsequenz wäre eine JGH, die für die Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung auf den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Jugendlichen aus Gründen der Ehrlichkeit verzichtet. Der Jugendliche ist sowohl vor einer psychologisch wirkenden Beeinträchtigung seiner Verteidigung als auch vor einem Vertrauen verhindernden Äußerungsverfahren der JGH zu schützen. Dies gilt umso mehr, soweit die JGH im Vergleich zu den gerichtlichen Entscheidungen eingriffsintensivere Rechtsfolgen vorschlägt.
Der Sozialpädagoge sollte sensibel mit der Nähe und der erforderlichen Distanz zum Jugendlichen umgehen können, um seine Aufgaben mit der notwendigen Souveränität zu erfüllen. Er muss den Jugendlichen loslassen können. „Diese Grundhaltung bewahrt vor Frustration, vor allem dann, wenn der Klient die in ihn gesetzten Erwartungen und Hoffnungen nicht erfüllt.“ Der JG-Helfer darf nicht das Gefühl haben, versagt zu haben, wenn seine Erwartungen nicht erfüllt werden.
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Jugendgerichtshilfe und die Problematik des doppelten Mandats im Kontext der Sozialarbeit.
2. Die Jugendgerichtshilfe in JGG und KJHG: Darstellung der gesetzlichen Verankerung der Jugendgerichtshilfe in den relevanten Gesetzeswerken.
3. Das Jugendstrafrecht – ein Sondergesetz: Erläuterung der Grundlagen des Jugendstrafrechts als erziehungsorientiertes Sondergesetz.
4. Der Träger und die Organisation: Untersuchung der organisatorischen Anbindung an die Jugendämter und die daraus resultierenden Handlungsspielräume.
5. Aufgaben der Jugendgerichtshilfe: Detaillierte Beschreibung der zentralen Aufgabengebiete Ermittlung, Berichtswesen sowie Betreuung.
6. Verfahrensablauf (vereinfachte Form): Übersicht über die Rolle der Jugendgerichtshilfe innerhalb eines typischen Jugendstrafverfahrens.
7. Die Verfahrensbeteiligten im Strafprozess: Klassifizierung der verschiedenen Akteure und Rollen im Strafverfahren.
8. Die Stellung der JGH im Jugendstrafprozess: Erörterung der verfahrensrechtlichen Position der Jugendgerichtshilfe.
9. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe: Analyse des Anforderungsprofils und der professionellen Rolle des Jugendgerichtshelfers.
10. Das Verhältnis zwischen Justiz und JGH: Beleuchtung der spannungsreichen Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Justiz und der Jugendhilfe.
11. Das doppelte Mandat der Jugendgerichtshilfe: Intensive Auseinandersetzung mit dem strukturellen Kernkonflikt zwischen Hilfe und Kontrolle.
12. Perspektiven der Jugendgerichtshilfe: Aufzeigen möglicher Reformansätze und zukünftiger Entwicklungsrichtungen für die Institution.
13. Resümee: Zusammenfassende Einschätzung der aktuellen Situation und der Herausforderungen für die Jugendgerichtshilfe.
Jugendgerichtshilfe, JGH, Jugendstrafrecht, Jugendhilferecht, doppeltes Mandat, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Erziehungsgedanke, Rollenkonflikt, Persönlichkeitserforschung, Jugendstrafverfahren, Jugendamt, Jugendkriminalität, Resozialisierung, Diversion
Die Arbeit analysiert das sogenannte „doppelte Mandat“ der Jugendgerichtshilfe, das durch die gleichzeitige Verpflichtung zur Hilfe für den Jugendlichen und zur Unterstützung der justiziellen Kontrollinteressen entsteht.
Im Zentrum stehen die gesetzlichen Grundlagen (JGG/KJHG), die Aufgabenbereiche der Jugendgerichtshilfe, die Rolle des Jugendgerichtshelfers sowie die daraus resultierenden Rollenkonflikte.
Das Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen sozialpädagogischem Auftrag und justizieller Vorgabe zu verdeutlichen und die Auswirkungen auf das Handeln der Sozialarbeiter sowie auf den Jugendlichen kritisch zu hinterfragen.
Die Arbeit basiert primär auf einer vertieften theoretischen Literaturanalyse unter Einbeziehung relevanter gesetzlicher Grundlagen und ergänzender praktischer Erkenntnisse der Verfasserin.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Aufgaben, die Organisation, den Verfahrensablauf, die Einordnung in den Strafprozess sowie eine detaillierte Analyse der Rollenkonflikte in Beratung, Ermittlung und Berichtswesen.
Kernbegriffe sind insbesondere Jugendgerichtshilfe, doppeltes Mandat, Erziehungsgedanke, Rollenkonflikt und Jugendstrafverfahren.
Während der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, das einseitig die Interessen seines Mandanten vertritt, ist der Jugendgerichtshelfer ein Mitarbeiter des Jugendamtes mit einem hoheitlich übertragenen, pädagogisch geprägten Auftrag, der unparteiisch zu agieren hat.
Sparmaßnahmen führen häufig zu einer Überlastung der Mitarbeiter und der organisatorischen Eingliederung in andere Abteilungen (wie den ASD), was den Stellenwert der Jugendgerichtshilfe mindert und die Qualität der pädagogischen Betreuung gefährden kann.
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