Bachelorarbeit, 2010
48 Seiten, Note: 1,6
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit der Vertrag von Lissabon dem Demokratiedefizit der EU entgegen gewirkt hat. Dazu werden zunächst die Bedingungen für Demokratie in der EU geklärt, indem das Konzept der nationalen Eigenstaatlichkeit sowie der Legitimationsbedarf der EU untersucht werden. Anschließend wird die These des Demokratiedefizits anhand der Begriffe des institutionellen und strukturellen Defizits erläutert. Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, wird neben der Standardversion des Demokratiedefizits auch auf alternative Demokratisierungsansätze Bezug genommen. Schließlich werden die vertraglichen Neuerungen im Lissabonner Vertrag zur Stärkung der Parlamente der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments sowie die Reformen in Bezug auf partizipative Demokratieelemente analysiert.
In der Einleitung wird der historische Kontext des Vertrags von Lissabon erläutert und die Problematik des Demokratiedefizits in der EU aufgezeigt. Kapitel III behandelt die Bedingungen für Demokratie in der EU, insbesondere die Eigenstaatlichkeit und die Legitimationsbedürfnisse der Union. Kapitel IV beleuchtet das Demokratiedefizit der EU, indem es die Debatte um das institutionelle und strukturelle Defizit sowie verschiedene Demokratisierungsansätze beleuchtet. In Kapitel VI werden die vertraglichen Neuerungen im Lissabonner Vertrag analysiert, die auf eine Stärkung der Parlamente und eine Förderung der partizipativen Demokratie abzielen. Schließlich werden in Kapitel VII die Ergebnisse der Analyse ausgewertet und die Schlussfolgerungen in Kapitel VIII zusammengefasst.
Die Arbeit fokussiert auf die Themen Demokratie, Legitimation, Demokratiedefizit, Europäische Union, Vertrag von Lissabon, Parlamente, Partizipative Demokratie, Nationalstaaten, Supranationalität.
Es bezeichnet die Kritik, dass die EU-Institutionen und Entscheidungsprozesse nicht ausreichend durch die Bürger legitimiert sind und die parlamentarische Kontrolle im Vergleich zu Nationalstaaten schwächer ist.
Der Vertrag weitete das Mitentscheidungsverfahren auf fast alle Politikbereiche aus, wodurch das Europäische Parlament zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Rat wurde.
Nationale Parlamente erhielten durch den Frühwarnmechanismus (Subsidiaritätskontrolle) mehr Möglichkeiten, Gesetzesentwürfe der EU-Kommission zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben.
Input-Legitimation bezieht sich auf die demokratische Beteiligung (Wahlen, Partizipation), während Output-Legitimation die Wirksamkeit und Akzeptanz der Ergebnisse politischen Handelns meint.
Diese 2005 veröffentlichte Version fasst die fünf wichtigsten Kritikpunkte an der EU-Demokratie zusammen und dient als Maßstab für die Bewertung von Reformen.
Ja, unter anderem durch die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative, die es Bürgern ermöglicht, die EU-Kommission direkt zur Vorlage von Gesetzesvorschlägen aufzufordern.
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