Diplomarbeit, 2005
98 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Gang der Untersuchung
2. Kommunale Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
2.1. Einführung
2.2. Die kommunalrechtliche Schrankentrias
2.2.1. Öffentlicher Zweck
2.2.2. Leistungsfähigkeitsbezug
2.2.3. Funktionssperre oder Subsidiaritätsklausel
2.3. Die Privatrechtsform
2.3.1. Gründe für die Wahl der Privatrechtsform
2.3.2. Folgen für die kommunalen Handlungsmöglichkeiten
2.3.3. Die Kapitalgesellschaft als privatrechtliche Rechtsform
3. Die Einwirkungspflicht der Kommune auf die Geschäftstätigkeit der kommunalen Unternehmen
3.1. Die Notwendigkeit kommunaler Einwirkung
3.2. Die verfassungsrechtlichen Gründe der Einwirkungspflicht
3.2.1. Demokratieprinzip
3.2.2. Rechtsstaatsprinzip
3.2.3. Sozialstaatsprinzip
3.3. Die Grenzen der Einwirkungspflicht
4. Der Aufsichtsrat - Grundlagen
4.1. Der Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft
4.2. Der Aufsichtsrat in der GmbH
4.2.1. Fakultativer Aufsichtsrat
4.2.2. Obligatorischer Aufsichtsrat
4.3. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
4.4. Das Verhältnis des Aufsichtsrats zur Geschäftsführung
4.4.1. Die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft
4.4.1.1. Der Vorstand als geschäftsführendes Organ der Aktiengesellschaft
4.4.1.2. Das Verhältnis zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern in der GmbH
4.4.1.2.1. Die Geschäftsführung
4.4.1.2.2. Die Gesellschafter
4.4.2. Die Überwachungsfunktion
4.4.2.1. Die Überwachung der Geschäftsführung in der Aktiengesellschaft
4.4.2.2. Die Überwachung der Geschäftsführung in der GmbH
4.4.3. Der Einfluss des Aufsichtsrats auf die Geschäftsführung
4.4.3.1. Zur Rechtslage bei der Aktiengesellschaft
4.4.3.2. Zur Rechtslage bei der GmbH
4.4.3.2.1. Die Kompetenzen des obligatorischen Aufsichtsrats
4.4.3.2.2. Die Kompetenzen des fakultativen Aufsichtsrats
4.4.3.3. Schlussfolgerungen
5. Kommunale Vertreter im Aufsichtsrat
5.1. Grundlegendes
5.2. Die Erlangung und Beendigung des Mandats als kommunales Mitglied des Aufsichtsrats
5.2.1. Die Mandatserlangung
5.2.1.1. Die Mandatserlangung in der Aktiengesellschaft
5.2.1.2. Die Mandatserlangung in der GmbH
5.2.2. Die Mandatsbeendigung
5.2.2.1. Die Mandatsbeendigung in der Aktiengesellschaft
5.2.2.2. Die Mandatsbeendigung in der GmbH
6. Die Verschwiegenheitspflicht kommunaler Aufsichtsräte
6.1. Der Pflichtenkonflikt kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat
6.1.1. Die Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten im Allgemeinen
6.1.1.1. Die Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten in der Aktiengesellschaft
6.1.1.2. Die Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten in der GmbH
6.1.2. Die Auskunftspflicht kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat
6.1.2.1. Regelungen im Gemeindewirtschaftsrecht
6.1.2.1.1. Gesetzliche Regelungen in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
6.1.2.1.2. Gegenstand der Auskunftspflicht
6.1.2.2. Regelungen im Kommunalverfassungsrecht
6.2. Die Sondervorschriften der §§ 394 f. AktG
6.2.1. Die Regelungen der §§ 394 f. AktG
6.2.1.1. Hintergrund und Kurzdarstellung
6.2.1.2. Der Anwendungsbereich der §§ 394 f. AktG
6.2.1.3. Die Berichtspflicht gegenüber der Gebietskörperschaft als Voraussetzung der Anwendung des § 394 AktG
6.2.1.4. Die Berichtsempfänger nach §§ 394 f. AktG
6.2.2. Die analoge Anwendung der §§ 394 f. AktG bei der GmbH
7. Kritische Analyse der Weisungsbefugnis der Kommune
7.1. Darstellung der Problematik anhand von Fallbeispielen
7.2. Zur Lage in den einzelnen Gemeindeordnungen
7.2.1. Die Notwendigkeit der Differenzierung der kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat
7.2.2. Die ausdrückliche Weisungsgebundenheit in Nordrhein-Westfalen
7.2.3. Analoge Regelungen der Weisungsbefugnis gegenüber dem Aufsichtsrat mit der Gesellschafterversammlung in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt
7.2.4. Die Regelung der Weisungsbefugnis in Bayern
7.2.5. Die Regelung der Weisungsbefugnis in Schleswig-Holstein
7.2.6. Die Regelung der Weisungsbefugnis im Saarland
7.2.7. Unklare Regelung in Thüringen
7.2.8. Weisungsgebot nur für Gemeindevertreter in der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen
7.3. Zur Lage im Gesellschaftsrecht
7.3.1. Die Rechtslage im Aktiengesetz
7.3.1.1. Gewählte Mitglieder des Aufsichtsrats
7.3.1.2. Entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats
7.3.2. Die Rechtslage im Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
7.3.3. Die Rechtslage im GmbH-Gesetz
7.4. Weisungsbindungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Regelungen und deren Verhältnis zum Gesellschaftsrecht
7.4.1. Weisungsbindungen aufgrund des Beamtenrechts
7.4.2. Weisungsbindungen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
7.5. Das Verhältnis zwischen Kommunal- und Gesellschaftsrecht
7.5.1. Die Ansichten vom „Vorrang des öffentlichen Rechts“
7.5.1.1. Die Argumentation des „Vorrangs des öffentlichen Rechts“
7.5.1.2. Kritische Würdigung der Argumentationen
7.5.2. Der Vorrang des Gesellschaftsrechts
7.6. Konsequenzen aus der Rechtslage für den Aufsichtsrat
7.6.1. Konsequenzen für den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft und den obligatorischen Aufsichtsrat der GmbH
7.6.2. Konsequenzen für den fakultativen Aufsichtsrat der GmbH
7.7. Die Problematik der internen Weisungen
7.7.1. Die Ansichten der Zulässigkeit interner Weisungen
7.7.2. Kritische Würdigung
7.8. Unverbindliche Empfehlungen des Rats als Lösung der Weisungsproblematik
7.8.1. Die Ansichten der Zulässigkeit unverbindlicher Empfehlungen
7.8.2. Kritische Würdigung
8. Die Schnittstelle zwischen der Kommune und dem Aufsichtsrat kommunaler Unternehmen: Das öffentliche Beteiligungscontrolling
8.1. Begriffsklärung
8.2. Die Aufgaben des öffentlichen Beteiligungscontrollings
8.3. Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und dem öffentlichen Beteiligungscontrolling
8.3.1. Das öffentliche Beteiligungscontrolling als ein Instrument der Ermöglichung zielorientierter Unternehmensaufsicht
8.3.2. Kritische Analyse der Zusammenarbeit
9. Zur Handhabung der Einflussnahme in den Ländern: Eine empirische Studie
9.1. Vorgehensweise
9.2. Ergebnisse aus den einzelnen Ländern
9.2.1. Baden-Württemberg
9.2.2. Bayern
9.2.3. Brandenburg
9.2.4. Hessen
9.2.5. Mecklenburg-Vorpommern
9.2.6. Niedersachsen
9.2.7. Nordrhein-Westfalen
9.2.8. Rheinland-Pfalz
9.2.9. Saarland
9.2.10. Sachsen
9.2.11. Sachsen-Anhalt
9.2.12. Schleswig-Holstein
9.2.13. Thüringen
9.3. Zusammenfassung und Stellungnahme zu den empirischen Ergebnissen
9.3.1. Weisungen des Rats
9.3.2. Stellungnahmen seitens des Beteiligungscontrollings
10. Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem kommunalen Wunsch nach Einflussnahme auf Beteiligungsunternehmen und den gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen. Das Ziel ist es, die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen aufzuzeigen, wie Kommunen ihre Interessen effektiv durch ihre Vertreter in den Aufsichtsräten wahren können, ohne dabei die Unabhängigkeit des Organs zu verletzen.
4.4.1.2.1. Die Geschäftsführung
Bei der GmbH vertritt die Geschäftsführung die Gesellschaft gem. § 35 Abs. 1 GmbHG gerichtlich und außergerichtlich. Der Kommune kann im Gesellschaftsvertrag die Bestellung der/des Geschäftsführer(s) eingeräumt werden, wobei diese(r) jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann/können. Bei Unternehmen, die dem Mitbestimmungsgesetz unterliegen, wird die Geschäftsführung vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen (§§ 31 Abs. 1 S. 1 MitbestG i.V.m. 84 Abs. 1 S. 1 AktG). § 1 Abs. Nr. 3 S. 2 DrittelbG verweist nicht auf die diesbezüglichen Regelungen des Aktiengesetzes.
Im Unterschied zur AG kann die Geschäftsführung durch den Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis gem. § 37 Abs. 1 GmbHG Weisungen der Anteilseigner, d.h. der Gesellschafter, unterlegen werden. Einen Anspruch auf Eigenverantwortlichkeit in der Geschäftsleitung hat die GmbH-Geschäftsführung somit nicht. Die Geschäftsführung kann durch den Gesellschaftsvertrag auf die Funktion eines reinen Ausführungsorgans für die Entscheidungen der Gesellschafter zurückgedrängt werden.
1. Einleitung: Darstellung der Problemstellung hinsichtlich der Einflussnahme von Kommunen auf ihre Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform.
2. Kommunale Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft: Analyse der Bedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, insbesondere unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Schrankentrias.
3. Die Einwirkungspflicht der Kommune auf die Geschäftstätigkeit der kommunalen Unternehmen: Untersuchung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen der Steuerungspflicht der Kommune gegenüber ihren Unternehmen.
4. Der Aufsichtsrat - Grundlagen: Erläuterung der Funktion, Rechtsstellung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats in AGs und GmbHs im kommunalen Kontext.
5. Kommunale Vertreter im Aufsichtsrat: Behandlung der Bestellung, Mandatserlangung und Mandatsbeendigung kommunaler Vertreter in Aufsichtsräten.
6. Die Verschwiegenheitspflicht kommunaler Aufsichtsräte: Erörterung des Pflichtenkonflikts zwischen der Verschwiegenheitspflicht und der Auskunftspflicht gegenüber der Kommune sowie der Sondervorschriften nach §§ 394 f. AktG.
7. Kritische Analyse der Weisungsbefugnis der Kommune: Untersuchung der Zulässigkeit von Weisungen an Aufsichtsräte unter Berücksichtigung von Landesrecht und Gesellschaftsrecht.
8. Die Schnittstelle zwischen der Kommune und dem Aufsichtsrat kommunaler Unternehmen: Das öffentliche Beteiligungscontrolling: Analyse der Rolle des Beteiligungscontrollings als Instrument zur zielorientierten Steuerung und Beratung.
9. Zur Handhabung der Einflussnahme in den Ländern: Eine empirische Studie: Darstellung und Auswertung einer Befragung in 100 Städten zur praktischen Umsetzung von Weisungen und Steuerungsmechanismen.
10. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten der Einflussnahme sowie Ausblick auf den Umgang mit politischen Interessen.
Kommunale Unternehmen, Aufsichtsrat, Weisungsbefugnis, Kapitalgesellschaft, Beteiligungscontrolling, Daseinsvorsorge, kommunales Beteiligungsmanagement, freies Mandat, Verschwiegenheitspflicht, Einwirkungspflicht, Gesellschaftsrecht, Kommunalrecht, Unternehmensführung, öffentliche Hand, Mandatsträger.
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und Grenzen, wie Kommunen Einfluss auf ihre Vertreter in Aufsichtsräten von Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ausüben können.
Im Mittelpunkt stehen das Spannungsfeld zwischen kommunalem Einfluss und gesellschaftsrechtlicher Unabhängigkeit, die Rolle von Weisungen sowie die Funktion des öffentlichen Beteiligungscontrollings.
Ziel ist es zu klären, welche Möglichkeiten der Kommune zur Verfügung stehen, ihre Interessen durch Vertreter in Aufsichtsräten zu wahren und welche gesellschaftsrechtlichen Grenzen dabei beachtet werden müssen.
Die Arbeit kombiniert eine theoretische rechtliche Analyse mit einer eigenen empirischen Studie, für die 100 Städte aus 13 Flächenstaaten befragt wurden.
Der Hauptteil behandelt die rechtlichen Grundlagen von Aufsichtsräten, das Spannungsfeld der Weisungsbefugnis, die Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Kommune sowie die Rolle des Beteiligungscontrollings als Steuerungsinstrument.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Kommunale Unternehmen, Aufsichtsrat, Weisungsbefugnis, Beteiligungscontrolling und das freie Mandat.
In der AG ist ein Aufsichtsrat ein unabhängiges Organ; Weisungen an ihn sind aktienrechtlich unzulässig. Bei der GmbH ist die Rechtslage weniger eindeutig, wobei auch hier die Unabhängigkeit bei fakultativen Aufsichtsräten die herrschende Meinung darstellt.
Es fungiert als Schnittstelle zur Unterstützung der Verwaltung bei der Steuerung ihrer Beteiligungen, ohne dabei eine direkte Führungs- oder Entscheidungsfunktion auszuüben.
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