Diplomarbeit, 2005
98 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit Kommunen Einfluss auf ihre Vertreter in Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen nehmen können. Dabei wird untersucht, welche Möglichkeiten und Grenzen sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben.
Das erste Kapitel der Arbeit führt in die Problemstellung ein und erläutert den Gang der Untersuchung. Kapitel 2 beleuchtet die Rechtsform kommunaler Unternehmen und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Kapitel 3 befasst sich mit der Einwirkungspflicht der Kommune auf die Geschäftstätigkeit ihrer Unternehmen, die sich aus verfassungsrechtlichen Gründen ergibt. Im vierten Kapitel werden die Grundlagen des Aufsichtsrats in Kapitalgesellschaften behandelt, wobei insbesondere auf die Überwachungsfunktion und den Einfluss des Aufsichtsrats auf die Geschäftsführung eingegangen wird. Das fünfte Kapitel befasst sich mit der Erlangung und Beendigung des Mandats als kommunales Mitglied des Aufsichtsrats. Kapitel 6 analysiert die Verschwiegenheitspflicht kommunaler Aufsichtsräte im Kontext des Pflichtenkonflikts. Die kritische Analyse der Weisungsbefugnis der Kommune gegenüber ihren Vertretern im Aufsichtsrat bildet den Schwerpunkt des siebten Kapitels. Kapitel 8 beleuchtet das öffentliche Beteiligungscontrolling als Schnittstelle zwischen der Kommune und dem Aufsichtsrat kommunaler Unternehmen. Abschließend präsentiert Kapitel 9 die Ergebnisse einer empirischen Studie zur Handhabung der kommunalen Einflussnahme in den verschiedenen Bundesländern.
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit den Themen kommunale Unternehmen, Aufsichtsrat, Einflussnahme, Weisungsbefugnis, Beteiligungscontrolling, Rechtliche Rahmenbedingungen, Gemeindewirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht.
Dies ist rechtlich umstritten. Während einige Gemeindeordnungen (z.B. NRW) eine Weisungsgebundenheit vorsehen, betont das Aktienrecht die eigenverantwortliche Pflicht der Aufsichtsräte gegenüber der Gesellschaft.
Das Kommunalrecht fordert die Einwirkung der Gemeinde zur Aufgabenerfüllung, während das Gesellschaftsrecht (AktG, GmbHG) die Unabhängigkeit der Organe und die Verschwiegenheit schützt.
Aufsichtsräte müssen über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft Stillschweigen bewahren, was oft im Widerspruch zur Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat steht.
Diese Sondervorschriften erlauben Vertretern von Gebietskörperschaften unter bestimmten Bedingungen die Berichterstattung an ihre entsendende Stelle, ohne die Verschwiegenheitspflicht zu verletzen.
Es dient als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Unternehmen, um die Zielerreichung der Beteiligungen zu überwachen und die Aufsichtsratsmitglieder fachlich zu unterstützen.
Ja, in der GmbH haben Gesellschafter (die Kommune) grundsätzlich stärkere Weisungsrechte gegenüber der Geschäftsführung als in einer Aktiengesellschaft.
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