Diplomarbeit, 2009
88 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Krisenherd Somalia
2.1 Von der Staatsbildung zum Staatszerfall
2.2 Internationales Krisenmanagement
2.3 Humanitäre Lage
2.4 Menschenrechtslage
2.5 Die politische Situation
2.5.1 Süd- und Zentralsomalia
2.5.2 Somaliland
2.5.3 Puntland
2.6 Clanstrukturen
2.7 Die allgemeine Rechtslage
2.8 Möglichkeiten somalischer Behörden zur Kontrolle der Hoheitsgewässer
3 Internationaler rechtlicher Rahmen zur Piratenbekämpfung
3.1 Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
3.1.1 Das Staatsgebiet eines Küstenstaates
3.1.2 Tatbestand der Piraterie
3.1.2.1 Definition im Seevölkerrecht
3.1.2.2 Definition des Terrorismus
3.1.3 Verpflichtungen und Befugnisse für die Unterzeichnerstaaten
3.1.3.1 Zusammenarbeit aller Staaten
3.1.3.2 Berechtigung zum Aufbringen
3.1.3.3 Recht zum Betreten
3.1.3.4 Recht der Nacheile
3.1.3.5 Pflicht zur Hilfeleistung
3.1.3.6 Zusammenfassung
3.2 Die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates
3.2.1 Bemühungen im Vorfeld der Resolutionen
3.2.2 Die Resolution 1816
3.2.3 Folgeresolutionen
3.3 Exkurs: Initiativen von Staaten in pirateriegefährdeten Gebieten
3.3.1 Südostasien
3.3.2 West- und Zentralafrika
3.3.3 Golf von Aden
4 Maßnahmen der EU zur Piratenbekämpfung
4.1 Beschlüsse des Rates der EU
4.2 Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP
4.2.1 Mission
4.2.2 Auftrag und Aufgaben
4.2.3 Einsatzgebiet
4.3 Abkommen mit Drittstaaten zwecks Überstellung
4.3.1 Rechtliche Grundlagen
4.3.2 Problem der Überstellung nach Somalia
4.3.3 Überstellung nach Kenia
4.4 Exkurs: Vorschläge zur Schaffung einer internationalen Gerichtsbarkeit für Fälle von Piraterie
5 Rechtsprobleme beim Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraten
5.1 Pirateriebekämpfung und Grundgesetz
5.1.1 Verfassungsrechtliche Kompetenz nach Art. 87a GG
5.1.1.1 Ausdrückliche Rechtfertigung in Artikel 25 GG?
5.1.1.2 Ausdrückliche Rechtfertigung in Artikel 24 II GG?
5.1.1.3 Amtshilfe nach Artikel 35 GG?
5.1.2 Trennungsgebot
5.1.3 Notwendigkeiten und Ansätze einer Neuregelung
5.2 Möglichkeiten der Anwendung deutschen Strafrechts
5.2.1 Internationale Rechtsgrundlagen
5.2.2 Nationale Rechtsgrundlagen
5.2.3 Straftatbestände
5.3 Kompetenzen der Deutschen Marine im Rahmen der Operation Atalanta
5.3.1 Festnahme
5.3.2 Überstellung
5.3.3 Kompetenz der Nothilfe außerhalb der Operation Atalanta
5.4 Mögliche Mitwirkung der Bundespolizei
5.4.1 Seeaufgabengesetz
5.4.2 Mittel und Einsatzkräfte der Bundespolizei
5.5 Das Asylrecht und aufgebrachte Piraten
5.5.1 Das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland
5.5.2 Zum Asylrecht auf deutschen Kriegsschiffen
5.6 Der Parlamentsbeschluss vom 19. Dezember 2008
5.6.1 Rechtsgrundlagen
5.6.2 Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten
6 Der Umfang möglicher Hilfeleistungen für die Handelsschifffahrt
6.1 Der Umfang der deutschen Beteiligung
6.2 Vorbeugende Maßnahmen
6.3 Eingreifende Maßnahmen
6.4 Exkurs: Marineschifffahrtsleitung (MSLtg) / Naval Co-Operation and Guidance for Shipping (NCAGS)
7 Fazit
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen, denen sich die Deutsche Marine bei ihrem Einsatz zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias im Rahmen der Operation Atalanta gegenübersieht. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen und völkerrechtlichen Befugnissen, die ein militärisches Vorgehen gegen Akte der Piraterie in einem "failed state" wie Somalia legitimieren.
3.1.2.1 Definition im Seevölkerrecht
Nach einer früher verbreiteten Auffassung war Piraterie nichts anderes als Raub auf Hoher See (vgl. Wolfrum 2006: 307). Die aktuelle völkerrechtliche Definition für den Rechtsbegriff der Piraterie lautet nach Art. 101 SRÜ: „Seeräuberei ist jede der folgenden Handlungen: a) jede rechtswidrige Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder jede Plünderung, welche die Besatzung oder die Fahrgäste eines privaten Schiffes (...) zu privaten Zwecken begehen und die gerichtet ist i) auf Hoher See gegen ein anderes Schiff (...) oder gegen Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffes oder Luftfahrzeugs; ii) an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, gegen ein Schiff, (…) Personen oder Vermögenswerte; b) jede freiwillige Beteiligung am Einsatz eines Schiffes oder Luftfahrzeugs in Kenntnis von Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß es ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug ist ;
c) jede Anstiftung zu einer unter Buchstabe a oder b bezeichneten Handlung oder jede absichtliche Erleichterung einer solchen Handlung.“
Diese heute gewohnheitsrechtlich anerkannte Definition ist also weiter gefasst als früher.
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die wachsende Bedrohung durch Piraterie vor der somalischen Küste für die Handelsschifffahrt und humanitäre Hilfslieferungen dar und definiert den Untersuchungsgegenstand der Arbeit.
2 Krisenherd Somalia: Hier werden die Ursachen der Piraterie im zerfallenen somalischen Staat analysiert, wobei besonders die Clanstrukturen, der Bürgerkrieg und die rechtsfreie Lage in den Hoheitsgewässern beleuchtet werden.
3 Internationaler rechtlicher Rahmen zur Piratenbekämpfung: Dieses Kapitel erläutert die völkerrechtlichen Grundlagen, insbesondere das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) und die relevanten UN-Resolutionen, die ein militärisches Vorgehen gegen Piraten ermöglichen.
4 Maßnahmen der EU zur Piratenbekämpfung: Der Fokus liegt hier auf der Operation Atalanta, deren Mandat, Einsatzgebiet und die rechtlichen Herausforderungen bei der Überstellung festgenommener Piraten an Drittstaaten wie Kenia.
5 Rechtsprobleme beim Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraten: Dieses zentrale Kapitel bewertet die Vereinbarkeit des Marineeinsatzes mit dem deutschen Grundgesetz, dem Trennungsgebot von Militär und Polizei sowie strafrechtliche Aspekte.
6 Der Umfang möglicher Hilfeleistungen für die Handelsschifffahrt: Die deutschen militärischen Beiträge und Schutzmaßnahmen für zivile Schiffe, einschließlich vorbeugender und eingreifender Strategien, werden hier detailliert beschrieben.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und fordert eine rechtliche Klärung der Kompetenzen sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen, um die Bekämpfung der Piraterie effektiver und rechtssicherer zu gestalten.
Piraterie, Somalia, Deutsche Marine, Operation Atalanta, Völkerrecht, SRÜ, Grundgesetz, Terrorismus, Menschenrechte, Festnahme, Überstellung, Seerecht, Sicherheitspolitik, Krisenmanagement, Handelsschifffahrt
Die Arbeit behandelt die rechtliche Problematik des Einsatzes der Deutschen Marine gegen Piraten vor der Küste Somalias unter Berücksichtigung sowohl völkerrechtlicher als auch nationaler verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Die Schwerpunkte liegen auf dem Staatszerfall Somalias als Ursache, dem völkerrechtlichen Rahmen, der EU-Operation Atalanta sowie den verfassungsrechtlichen Hürden für deutsche Streitkräfte.
Ziel ist es, die derzeitige rechtliche Situation bei der Pirateriebekämpfung zu analysieren und aufzuzeigen, wo Diskrepanzen zwischen völkerrechtlichen Erlaubnissen und den engen verfassungsrechtlichen Grenzen des Grundgesetzes bestehen.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten rechtswissenschaftlichen Analyse unter Auswertung von Völkervertragsrecht, UN-Resolutionen, deutscher Gesetzgebung und relevanter Fachliteratur.
Im Hauptteil werden der völkerrechtliche Rahmen (Kapitel 3), die EU-Maßnahmen (Kapitel 4) und die komplexen verfassungsrechtlichen Fragen zum Einsatz der Deutschen Marine (Kapitel 5) eingehend untersucht.
Piraterie, Somalia, Operation Atalanta, Grundgesetz, SRÜ, Seerecht, militärische Auslandseinsätze und Strafverfolgung.
Aufgrund des Fehlens staatlicher Strukturen und der unklaren Rechtslage besteht in Somalia kein rechtsstaatliches Verfahren, was eine Auslieferung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar macht.
Nothilfe ist eine Pflicht zur Rettung bei unmittelbarer Gefahr, während die systematische Verfolgung und Festnahme von Piraten weitergehende polizeiliche Befugnisse erfordert, die durch ein entsprechendes Mandat gedeckt sein müssen.
Die Resolution 1851 ermöglicht es Staaten und Regionalorganisationen erstmalig, Maßnahmen auch auf dem somalischen Territorium (zu Land und in der Luft) zur Pirateriebekämpfung zu ergreifen.
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