Masterarbeit, 2010
100 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Die Entwicklung der Menschenrechte
2.1. Das Menschenrechtsschutzsystem der Vereinten Nationen
2.2. Bürgerliche und politische Rechte
2.3. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
2.4. Die Menschenrechtskonventionen
3. Menschenrechtsschutz in Europa
3.1. Die Europäische Union
3.2. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
3.3. Der Europarat
3.3.1. Die Menschenrechtsabkommen des Europarates
3.3.2. Das Ministerkomitee
3.3.3. Die Parlamentarische Versammlung
3.3.4. Der Kongress der Gemeinden und Regionen
3.3.5. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
3.3.5.1. Die Arbeitsweise des Gerichtshofs
3.3.5.2. Das Interview mit Richterin Renate Jaeger
3.3.6. Der Kommissar für Menschenrechte
3.3.7. Die Konferenz der internationalen NGOs
3.3.8. Das Generalsekretariat
4. Die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen
4.1. Amnesty International
4.2. Human Rights Watch
4.3. Weitere Akteure
5. Soziale Arbeit vor dem Hintergrund der Menschenrechte
5.1. Politische Empfehlungen
5.2. Menschenrechte in Theorie und Praxis von SozialarbeiterInnen
5.3. Nichtregierungsorganisationen und Soziale Arbeit
5.4. Menschenrechtsbildung
5.5. Das European Youth Centre
6. Fazit
Diese Arbeit untersucht das europäische System des Menschenrechtsschutzes und analysiert dessen zentrale Institutionen sowie die Rolle der Sozialen Arbeit. Das primäre Ziel ist es, die Ausgestaltung des Menschenrechtsschutzes auf europäischer Ebene zu beleuchten und kritisch zu hinterfragen, wie eine menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit in diesem Kontext wirksam werden kann.
3.3.5.1. Die Arbeitsweise des Gerichtshofs
Wie bereits angedeutet, nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1959 seine Tätigkeit auf. Mit Inkrafttreten des elften Zusatzprotokolls der EMRK ist der Gerichtshof seit 1998 ein ständig tagendes Gericht.
Der EGMR entscheidet über Individual- und Staatenbeschwerden, in denen eine Verletzung der in der EMRK niedergelegten Rechte behauptet wird. „Bei Staatenbeschwerden (inter-state cases) rufen Vertragsparteien der EMRK und somit Staaten den Gerichtshof an. Bei Individualbeschwerden (individual applications) erfolgt die Anrufung des EGMR durch nichtstaatliche Akteure (natürliche Personen, nichtstaatliche Organisationen)“ (Brummer 2008, S.149). Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen Urteilen zu Staaten- und Individualbeschwerden. Die Verbindlichkeit der Urteile sowie die Überwachung von deren Umsetzung durch das Ministerkomitee sind identisch. Politisch gesehen wiegen Urteile bei Staatenbeschwerden schwerer, da die Beschwerde nicht von Einzelpersonen, sondern von einem anderen Staat ausging.
Die Staatenbeschwerden geben den 47 Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, über die Umsetzung des Menschenrechtsschutzes in Europa zu wachen. So können sie die Staatenbeschwerde zum Schutz ihrer BürgerInnen nutzen, wenn sie deren Rechte von einem anderen Mitgliedsstaat verletzt sehen. Und auch ganz allgemein steht die Staatenbeschwerde zum Schutz der in der EMRK festgelegten Rechte den Staaten zur Verfügung. Allerdings haben Staatenbeschwerden in der Rechtsprechung des EGMR bisher nur eine kleine Rolle gespielt; Bis 2008 gab es lediglich 21 Staatenbeschwerden, während ca. 500.000 Individualbeschwerden eingereicht wurden (vgl. ebd., S.150f.). Zu den Staatenbeschwerden zählte beispielsweise der Fall ‚Irland gegen das Vereinigte Königreich’ 1978, bei dem es um Artikel 3 der EMRK, das Verbot der Folter, ging. Hintergrund waren dabei die Unruhen in Nordirland und die in diesem Zusammenhang erfolgte Behandlung von festgenommenen Personen durch britische Sicherheitsbeamte.
1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Motivation der Autorin, die Bedeutung der Menschenrechte für die Soziale Arbeit zu untersuchen, und definiert den Fokus auf den europäischen Menschenrechtsschutz.
2. Die Entwicklung der Menschenrechte: Das Kapitel zeichnet die historische Entstehung und die politische Universalisierung der Menschenrechte nach, ausgehend von der UN-Ebene bis zur Differenzierung in verschiedene Paktarten.
3. Menschenrechtsschutz in Europa: Dieser Hauptteil analysiert die Akteure des europäischen Menschenrechtsschutzes, wobei der Schwerpunkt auf den Institutionen des Europarates und deren Arbeitsweisen liegt.
4. Die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen: Hier wird die Bedeutung von NGOs als "kritische Partner" und Akteure der Zivilgesellschaft im Menschenrechtsschutzsystem dargelegt.
5. Soziale Arbeit vor dem Hintergrund der Menschenrechte: Das Kapitel diskutiert die theoretische und praktische Relevanz von Menschenrechten für die professionelle Soziale Arbeit, inklusive Ausbildung und beruflicher Ethik.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit, Menschenrechte in der Sozialen Arbeit stärker als Querschnittsthema zu verankern.
Menschenrechte, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europarat, Soziale Arbeit, Menschenrechtsbildung, Nichtregierungsorganisationen, EMRK, UN-Menschenrechtsschutz, soziale Gerechtigkeit, Menschenwürde, Diskriminierungsverbot, Individualbeschwerde, politische Teilhabe, professionelles Selbstverständnis, europäische Integration.
Die Arbeit analysiert das europäische System zum Schutz der Menschenrechte und untersucht, wie dieses System funktioniert und welche Rolle die Profession der Sozialen Arbeit darin spielt.
Die Schwerpunkte liegen auf den Institutionen des Europarates (insbesondere dem EGMR), der Arbeit von Menschenrechts-NGOs wie Amnesty International sowie der Verankerung von Menschenrechten in der Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit.
Ziel ist es, die Ausgestaltung des europäischen Menschenrechtsschutzes aufzuzeigen und die Frage zu beantworten, wie Soziale Arbeit als menschenrechtsorientierte Profession wirksam agieren kann.
Die Arbeit stützt sich auf eine fundierte Literaturanalyse und integriert zudem ein Experteninterview mit einer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie Gespräche mit NGO-Vertretern.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der europäischen Schutzmechanismen (EU, OSZE, Europarat), eine Analyse der zivilgesellschaftlichen Arbeit von NGOs und eine Untersuchung der Rolle der Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund der Menschenrechte.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "Menschenrechtsschutzsystem", "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte", "menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit" und "Zivilgesellschaft" definiert.
Das Werk verdeutlicht durch ein Experteninterview, dass Sozialarbeit deutlich früher ansetzt als die juristische Durchsetzung von Ansprüchen – sie fokussiert auf eine fürsorgende Begleitung und Prävention, bevor es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
Pilotverfahren wurden eingeführt, um bei systemischen Menschenrechtsverletzungen gegen einen Staat die Bearbeitung zu kanalisieren, indem zahlreiche Einzelfälle mit identischer Fragestellung gesammelt behandelt werden.
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