Bachelorarbeit, 2010
48 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Grundlagen der Bilanzpolitik
2.1 Gestaltungspolitik im handelsrechtlichen Jahresabschluss
2.2 Bilanzpolitische Instrumente
2.2.1 Sachverhaltsgestaltung
2.2.2 Sachverhaltsabbildung
3 Bilanzpolitische Maßnahmen durch das BilMoG
3.1 Grundlegende Neuerungen
3.2 Grundsatz der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit
3.3 Wesentliche Änderungen bilanzpolitischer Handlungsspielräume durch das BilMoG
3.3.1 Zentrale Neuerungen der Bilanzansatzwahlrechte
3.3.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
3.3.1.2 Latente Steuern
3.3.2 Wesentliche gesetzliche Bewertungswahlrechte
3.3.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
3.3.2.2 Latente Steuern
3.3.2.3 Rückstellungen
3.4 Gestaltungsmöglichkeiten im Jahr der Umstellung
4 Zusammenfassung und kritische Würdigung
Die Arbeit untersucht die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführten Vorschriften des deutschen Handelsrechts hinsichtlich ihres bilanzpolitischen Potenzials. Dabei wird analysiert, inwiefern diese neuen Regeln dem Ziel des Gesetzgebers – der Steigerung von Informationsgehalt und Vergleichbarkeit von Abschlüssen – entsprechen oder durch verbleibende Wahlrechte weiterhin bilanzpolitische Spielräume eröffnen.
2.1 Gestaltungspolitik im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Unter dem Begriff der Bilanzpolitik versteht man die bewusste, zweckorientierte und zielgerichtete Gestaltung und Beeinflussung der im (Konzern-) Jahresabschluss und (Konzern-)Lagebericht - bei KapG sowie haftungsbeschränkten Personengesellschaften auch im Anhang - abgebildeten und publizierten Unternehmensdaten durch die gezielte Gestaltung von Sachverhalten sowie Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten zur Realisierung bestimmter betrieblicher Ziele.
Grundsätzlich haben sich die Entscheidungsträger des Unternehmens hinsichtlich des Einsatzes ihres bilanzpolitischen Instrumentariums an zwei Dimensionen zu orientieren. Da ist zum einen die finanzielle Dimension zur Steuerung der Gewinnausschüttung und Beeinflussung der Steuerbelastung und zum anderen die Dimension der Publizität zur Gestaltung von Meinungsbildern und Verhaltensweisen des heterogenen Adressatenkreises zu Gunsten der Gesellschaft. So orientiert sich die Bilanzpolitik, einschließlich ihrer Ziele innerhalb der Legitimität in Form von rechtlichen Rahmenbedingungen, an den wesentlichen Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, namentlich der Zahlungsbemessungs- und Informationsfunktion.
Ferner lassen sich die an den divergierenden Interessen des Adressatenkreises ausgerichteten Ziele anhand ihrer Nähe zu monetären Bezugsgrößen unterscheiden. Diese können wiederum weiter anhand ihres mittelbaren oder unmittelbaren Einflusses auf den finanziellen Bereich des Unternehmens unterschieden werden, wobei sich die vorwiegend an finanziellen Größen orientierenden Ziele - auch monetäre oder quantitative Ziele genannt - aus der o.g. Zahlungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses ergeben. Demnach können erfolgsabhängige Auszahlungen über Ergebnis beeinflussende Maßnahmen gesteuert und somit der Abfluss erwirtschafteter Mittel reguliert bzw. beeinflusst werden.
1 Einleitung: Vorstellung der Zielsetzung der Arbeit, die darin besteht, das bilanzpolitische Potenzial des BilMoG zu untersuchen und die Eignung der Vorschriften für die gesteckten Reformziele zu bewerten.
2 Grundlagen der Bilanzpolitik: Definition der Bilanzpolitik und detaillierte Darstellung der Instrumente, unterteilt in sachverhaltsgestaltende und sachverhaltsabbildende Maßnahmen.
3 Bilanzpolitische Maßnahmen durch das BilMoG: Analyse der grundlegenden Neuerungen durch das BilMoG, des Stetigkeitsgrundsatzes sowie der Änderungen bei Ansatz- und Bewertungswahlrechten und deren Umstellungseffekten.
4 Zusammenfassung und kritische Würdigung: Synthese der Ergebnisse mit der Erkenntnis, dass das BilMoG neue Ermessensspielräume schafft und das Gewicht der Bilanzpolitik von expliziten Wahlrechten hin zu Ermessensspielräumen verschiebt.
Bilanzpolitik, BilMoG, Handelsgesetzbuch, Jahresabschluss, Wahlrechte, Ermessensspielräume, Sachverhaltsgestaltung, Ansatzstetigkeit, Bewertungsstetigkeit, Immaterielle Vermögensgegenstände, Latente Steuern, Rückstellungen, Informationsfunktion, Zahlungsbemessung, Rechnungslegung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bilanzpolitik nach der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und analysiert, welche Spielräume Unternehmen bei der Gestaltung ihres Jahresabschlusses nach den neuen Regeln verbleiben.
Die zentralen Felder sind die Definition und Einordnung von Bilanzpolitik, die Analyse der spezifischen Änderungen durch das BilMoG bei Ansatz- und Bewertungswahlrechten sowie die Besonderheiten bei der erstmaligen Umstellung.
Ziel ist es zu untersuchen, ob das BilMoG das Ziel der Deregulierung und der Stärkung der Aussagekraft des Jahresabschlusses erreicht oder ob es durch neue Ermessensspielräume die Vergleichbarkeit von Abschlüssen eher erschwert.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und einer kritischen Auseinandersetzung mit der geltenden Gesetzeslage sowie den dazu veröffentlichten Stellungnahmen von Fachgremien (wie dem IDW) und der wissenschaftlichen Literatur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Grundlagen der Bilanzpolitik und eine detaillierte Untersuchung der bilanzpolitischen Maßnahmen unter dem BilMoG, insbesondere bei immateriellen Vermögensgegenständen, latenten Steuern und Rückstellungen.
Die wichtigsten Begriffe sind Bilanzpolitik, BilMoG, Ansatz- und Bewertungswahlrechte, Ermessensspielräume sowie der Grundsatz der Bewertungs- und Ansatzstetigkeit.
Diese Unterscheidung ist essenziell, da sie aufzeigt, ob ein Unternehmen das bilanzielle Ergebnis durch tatsächliche wirtschaftliche Maßnahmen vor dem Bilanzstichtag (Sachverhaltsgestaltung) oder durch Wahlrechtsausübung bei der Erstellung des Abschlusses (Sachverhaltsabbildung) beeinflusst.
Die Neubewertung führt meist zu einer Unterdotierung, die wahlweise einmalig oder ratierlich auf bis zu 15 Jahre verteilt werden kann, was dem Unternehmen Möglichkeiten zur mehrperiodigen Ergebnisbeeinflussung eröffnet.
Die Arbeit stellt fest, dass durch das BilMoG zwar einige explizite Wahlrechte gestrichen wurden, jedoch neue, subjektiv interpretierbare Ermessensspielräume entstanden sind, die die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen erschweren können.
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