Bachelorarbeit, 2010
79 Seiten, Note: 1,3
1 EINLEITUNG
1.1 DAS THEMA DER ARBEIT UND DIE FRAGESTELLUNG
1.2 DIE VORHANDENE LITERATUR UND DER AKTUELLE FORSCHUNGSSTAND
1.3 AUFBAU DER ARBEIT UND VORGEHENSWEISE BEI DER ANALYSE
2 DEFINITION DER WICHTIGSTEN BEGRIFFE
2.1 ASYL UND ASYLPOLITIK
2.2 Nationale Souveränität
2.3 Europäisierung
2.4 VERGEMEINSCHAFTUNG
3 GRÜNDE FÜR EINE KOOPERATION IN DER ASYLPOLITIK
3.1 Asylpolitische Ausgangssituation: Offene Binnengrenzen und hoher Zuwanderungsdruck
3.2 Europäische Zusammenarbeit als Folge des hohen Zuwanderungsdrucks?
3.3 Sonstige Motive zur Erklärung der Kooperation
4 ANALYSE DES GRADES DER EUROPÄISIERUNG DER ASYLPOLITIK
4.1 Darlegung der verschiedenen Etappen und maßnahmen
4.1.1 Grundlegende Fakten zur Genese einer gemeinsamen Asylpolitik
4.1.2 Die TREVI-Gruppe als Keimzelle intergouvernementaler Zusammenarbeit
4.1.3 Intergouvernementale Fortschritte: Die Schengener Abkommen und Dublin-I
4.1.4 Erste vertragsrechtliche Grundlage für eine zwischenstaatliche Kooperation: Der Vertrag von Maastricht
4.1.5 Von der „dritten in die erste Säule“: Der Vertrag von Amsterdam
4.1.6 Tampere 1999-2004 als erste Phase und Haag 2005-2010 als zweite Phase der Errichtung eines „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“
4.1.7 Das Grünbuch der Kommission über das künftige Gemeinsame Asylsystem 2007 und die neue Asylstrategie 2008
4.1.8 Das Stockholmer Programm 2009-2014 als dritte Phase der Errichtung eines „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ und die Unterstützungsbüros
4.1.9 Die wichtigsten sekundärrechtlichen Maßnahmen zur Europäisierung der Asylpolitik:
4.1.9.1 Grundlage für die weitere Untersuchung I: Die Dublin-II-Verordnung
4.1.9.2 Grundlage für die weitere Untersuchung II: Die Asylverfahrensrichtlinie
4.1.9.3 Grundlage für die weitere Untersuchung III: Die Aufnahmerichtlinie
4.1.9.4 Grundlage für die weitere Untersuchung IV: Die Qualifikationsrichtlinie
4.2 die Etappen und MAßNAHMEn in der bewertung
4.2.1 Die Etappen als Hinweis auf eine starke Europäisierung?
4.2.2 Die sekundärrechtlichen Maßnahmen als Hinweis auf eine starke Europäisierung?
4.2.2.1 Richtlinien enthalten nur Mindeststandards
4.2.2.2 (Zu) Großer Umsetzungsspielraum
4.2.2.3 Inkohärentes Gesamtsystem an Richtlinien
4.2.2.4 Vereinheitlichung - aber trotzdem kein starker Eingriff in nationales Asylrecht
4.2.3 Praxistest: Führen die Maßnahmen zu einer starken Europäisierung?
4.2.3.1 Die Dublin-II-VO: Weder gerechte Lastenteilung noch Gerechtigkeit für Asylbewerber
4.2.3.2 Die Asylverfahrensrichtlinie: Die Fiktion gleicher Standards
4.2.3.3 Die Aufnahmerichtlinie: Ähnliche Probleme wie bei der Asylverfahrensrichtlinie
4.2.3.4 Die Qualifikationsrichtlinie: Mangelhafte Umsetzung
4.2.3.5 FRONTEX als Hort nationaler Souveränität?
4.2.4 Die Neufassungen der wichtigsten sekundärrechtlichen Instrumente im Zuge der Asylstrategie
4.3 die nationalstaaten als hindernis einer starken europäisierung
4.4 Die Kompetenzverschiebung ALS ZEICHEN einer STARKEn EUROPÄISIERUNG?
4.4.1 Die Kompetenzverschiebung als Zeichen einer zunehmenden Europäisierung
4.4.2 Die Kompetenzverschiebung als Hindernis einer starken Europäisierung
4.5 Der Vertrag von Lissabon in der diskussion
4.5.1 Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter einer stärkeren Europäisierung
4.5.2 Der Vertrag von Lissabon als Hindernis einer stärkeren Europäisierung
4.6 Die Sonderrollen einiger Mitgliedstaaten als Hindernis einer starken Europäisierung?
5 FAZIT: ASYLPOLITIK ALS SCHWACH EUROPÄISIERTES POLITIKFELD
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Europäisierung im Politikfeld der Asylpolitik, mit dem Ziel, den tatsächlichen Grad der Europäisierung zu bestimmen.
4.1.9.1 Grundlage für die weitere Untersuchung I: Die Dublin-II-Verordnung
Die Dublin-II- Verordnung regelt die Kriterien und Verfahren, nach denen der Mitgliedstaat ausgewählt wird, der für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist.145 Dublin-II verspricht den Mitgliedstaaten eine stärkere Verantwortungsverteilung und Lastenteilung, indem man für jeden Asylbewerber einen Mitgliedstaat festlegt, der dessen Prüfung vornimmt. Damit werden die Weiterwanderung eines Asylbewerbers von einem Staat zum anderen und folgende Mehrfachasylanträge mit dem Ziel, in einem dieser Staaten schlussendlich Asyl zu erlangen, verhindert.146
1 EINLEITUNG: Die Einleitung legt den theoretischen Fokus auf das Spannungsfeld zwischen staatlicher und europäischer Kompetenz in der Asylpolitik und erläutert Forschungsfrage sowie Vorgehensweise.
2 DEFINITION DER WICHTIGSTEN BEGRIFFE: Dieses Kapitel liefert die terminologischen Grundlagen, insbesondere für die Begriffe Asyl, Asylpolitik, nationale Souveränität, Europäisierung und Vergemeinschaftung.
3 GRÜNDE FÜR EINE KOOPERATION IN DER ASYLPOLITIK: Hier werden die Motive der Mitgliedstaaten analysiert, ein als souveränitätsbeladenes Politikfeld geltendes Gebiet auf europäische Ebene zu übertragen.
4 ANALYSE DES GRADES DER EUROPÄISIERUNG DER ASYLPOLITIK: Das Kernkapitel prüft historisch und inhaltlich die verschiedenen Maßnahmen und Etappen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Europäisierungswirkung.
5 FAZIT: ASYLPOLITIK ALS SCHWACH EUROPÄISIERTES POLITIKFELD: Das Fazit fasst zusammen, dass Asylpolitik zwar europäisiert ist, aber aufgrund niedriger Mindeststandards und großer Umsetzungsspielräume nur als "schwach europäisiert" gelten kann.
Asylpolitik, Europäisierung, Nationale Souveränität, Dublin-II-Verordnung, Vergemeinschaftung, Gemeinschaftsrecht, Mindeststandards, Asylbewerber, Europäische Union, Lastenteilung, Asylverfahrensrichtlinie, Qualifikationsrichtlinie, Aufnahmerichtlinie, FRONTEX, Integrationsprozess
Die Arbeit analysiert, inwieweit das Politikfeld der Asylpolitik in der Europäischen Union tatsächlich "europäisiert" ist und wie sich dieses europäische Agieren zum Prinzip der nationalen Souveränität verhält.
Zentral sind der Prozess der Vergemeinschaftung der Asylpolitik, die Rolle der Nationalstaaten sowie die Untersuchung sekundärrechtlicher Instrumente wie Verordnungen und Richtlinien.
Das Hauptziel besteht darin, den tatsächlichen Europäisierungsgrad zu bestimmen und zu klären, ob Asylsuchende in allen Mitgliedstaaten gleiche Aufnahmechancen und Standards vorfinden.
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse, bei der historische Etappen der Integration nachgezeichnet, Begriffe definiert und EU-Rechtsakte anhand ihrer praktischen Umsetzung sowie ihrer Wirkung auf die nationale Souveränität kritisch bewertet werden.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den verschiedenen Etappen der europäischen Zusammenarbeit (von TREVI bis zum Stockholmer Programm) und untersucht kritisch die sekundärrechtlichen Maßnahmen wie die Dublin-II-Verordnung und verschiedene Richtlinien.
Neben Europäisierung und Asylpolitik sind es die Begriffe "nationale Souveränität", "Mindeststandards", "Lastenteilung" und "Vergemeinschaftung".
Die Autorin bewertet die Dublin-II-Verordnung kritisch als ineffizient und ungerecht, da sie nicht zu der intendierten Lastenteilung führt, sondern Staaten an den EU-Außengrenzen überproportional belastet.
Sonderrollen (Opt-Outs) von Staaten wie Großbritannien, Irland und Dänemark werden als Hindernis für eine umfassende Vereinheitlichung analysiert, wobei deren Relevanz für das Gesamtsystem kritisch hinterfragt wird.
Aufgrund der Tatsache, dass die EU-Richtlinien meist nur niedrige Mindeststandards setzen, große Umsetzungsspielräume lassen und die nationalen Behörden weiterhin über die Aufnahme entscheiden, spricht die Autorin von einer nur schwachen Europäisierung.
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