Bachelorarbeit, 2010
73 Seiten, Note: 1,3
Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien
1. Einleitung
2. Grundsätzliches zum Urheberrecht
2.1 Das Werk
2.2 Der Urheber
2.3 Der ausübende Künstler
2.4 Das Beziehungsgeflecht des Urhebers und des ausübenden Künstlers
2.4.1. GEMA
2.4.2 Die GVL
2.4.3 Musikverlag
2.4.4 Tonträgerhersteller
2.5 Urheberpersönlichkeitsrechte
2.6 Schutzdauer
2.7 Die Verwertungsrechte im Internet
2.7.1 Vervielfältigungsrecht (§§ 15, Abs. 1, 16 UrhG)
2.7.2 Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 15, Abs. 2, 19a UrhG)
3. Internet und Recht
4. Formen von Urheberrechtsverletzungen im Internet
4.1 Filesharing
4.1.1 Zentrale Filesharing-Dienste am Beispiel „Napster“
4.1.1.1 Funktionsweise
4.1.1.2 Rechtsnatur
a. Anbieter
b. Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken
c. Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken
4.1.2 Dezentrale Filesharing-Dienste
4.1.2.1 Funktionsweise
4.1.2.2 Rechtsnatur
a. Anbieter
b. Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken
c. Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken
4.2 „One-Click-Hoster“
4.2.1 Funktionsweise
4.2.2 Rechtsnatur
a. Anbieter
b. Hochladen
c. Herunterladen
d. Veröffentlichen von Download-Links
4.3 Torrent-Tracker
4.3.1 Funktionsweise
4.3.2 Rechtsnatur
a. Anbieter
b. Herunterladen von „Torrent“-Dateien
4.4 Link-Webseiten
4.4.1 Funktionsweise
4.4.2 Rechtsnatur
a. Anbieter
b. Nutzung von Link-Webseiten
c. Veröffentlichen von Links
4.5 „YouTube“
4.5.1 Funktionsweise
4.5.2 Rechtsnatur
a. Anbieter
b. Upload eines Videos
aa. Upload eines offiziellen Musikvideos
bb. Upload von selbsterstellten Live-Videos
cc. Upload eines synchronisierten Werkes
dd. Upload eines bearbeiteten Werkes
c. Ansehen von rechtswidrig erstellten und/oder hochgeladenen Videos
d. Herunterladen von Videos über sog. „YouTube“-Converter
4.6 Suchmaschinen
4.6.1 Funktionsweise
4.6.2 Rechtsnatur
a. Anbieter
b. Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken
c. „Streaming“ von urheberrechtlich geschützten Musikwerken
5. Rechtsdurchsetzung
6. Störerhaftung
6.1 Access-Provider
6.2 Routing-Provider
6.3 Hosting-Provider
6.4 Inhaber eines W-LAN-Anschlusses
7. Aktuelle Konsequenzen aus den Urheberrechtsverletzungen im Internet
8. Fazit
Die vorliegende Arbeit gibt einen detaillierten Einblick in die vielfältigen Formen der Urheberrechtsverletzungen im Internet innerhalb der Musikbranche. Das primäre Ziel ist es, unter Anwendung des deutschen Urheberrechtsgesetzes zu untersuchen, welche Rechte von Komponisten, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern durch moderne Technologien und Geschäftsmodelle im Internet verletzt werden und wer für diese Verstöße rechtlich verantwortlich gemacht werden kann.
4.1.1.1 Funktionsweise
Als bekanntestes Beispiel für einen zentralistischen Filesharing-Dienst aus dem Musikbereich ist die Tauschbörse „Napster“, die auch heute noch zu den bekanntesten Vertretern der Filesharing-Anbieter gezählt wird. Mit der Erfindung des “MP3”-Formats Mitte der 1990er durch das Fraunhofer Institut wurde der Austausch von Musik im Internet erst massentauglich. Mithilfe des Audio Komprimierungsverfahrens wurde der freie Austausch von Musikdateien im Internet durch die geringere Datengröße erleichtert. Auf diese Weise konnten ganze Musik-CDs schnell und kostengünstig über das Internet vertrieben werden – zunächst jedoch ausschließlich auf illegalem Wege. Die seit Mitte 1999 – programmiert von einem amerikanischen Studenten - verfügbare Musiktauschbörse „Napster“ und die mittlerweile in jedem PC verfügbaren CD-Brenner bewirkten, dass in Deutschland 2001 zwischen 133 und 190 Millionen CDs selbst gebrannt wurden.
Um die Urheberrechtsverletzungen im Einzelnen zu verstehen und diejenigen zu ermitteln, die sich letztendlich strafbar machen, ist das Verständnis der verwendeten Technologie von wesentlicher Bedeutung. Im Folgenden wird zunächst das technische Prinzip des Dateiaustausches bei „Napster“ behandelt.
„Napster“ betreibt einen Server als „zentrale Austauschplattform [und] führt die Nutzer zusammen.“54 Der Datei-Austausch erfolgt folglich nicht über „Napster“ selbst, sondern von Nutzer zu Nutzer. Nutzer machen MP3-Dateien, die sich auf deren Computer befinden, anderen Nutzern verfügbar, indem sie Dateien und/oder Ordner auf ihrem Computer für den Dienst freigeben. Alle Computer der Nutzer sind dabei über eine bestimmte Software in einem eigenen Netzwerk miteinander verbunden. Daraus entwickelte sich die Bezeichnung „P2P“-Netzwerke (Peer-to-peer), die stellvertretend für alle Anbieter steht, die den Austausch von Dateien unter einzelnen Nutzern ermöglichen. Auch wenn „Napster“ durch seine zentrale Architektur und der damit verbundenen serverbasierten Verwaltung nicht als echtes „P2P“-Netzwerk angesehen werden kann, werden in der Praxis oft alle Filesharing-Dienste unter dem Begriff
1. Einleitung: Beleuchtung der zunehmenden Bedeutung des Urheberrechts im Internetzeitalter und der damit verbundenen Problematik für die Musikindustrie.
2. Grundsätzliches zum Urheberrecht: Erläuterung der rechtlichen Grundlagen, der Rolle von Urhebern und Werkmittlern wie GEMA und Musikverlagen sowie der spezifischen Verwertungsrechte im Internet.
3. Internet und Recht: Diskussion über die Anwendbarkeit nationaler Rechtsnormen in einem globalen, dezentral organisierten Netz und die Bedeutung des Schutzlandprinzips.
4. Formen von Urheberrechtsverletzungen im Internet: Detaillierte Analyse verschiedener Methoden zur illegalen Verbreitung von Musik, von Filesharing über One-Click-Hoster bis hin zu Suchmaschinen.
5. Rechtsdurchsetzung: Beschreibung der zivilrechtlichen Auskunftsansprüche und der strafrechtlichen Verfolgung bei Urheberrechtsverletzungen im Netz.
6. Störerhaftung: Untersuchung der Haftungsbedingungen für Provider (Access, Routing, Hosting) sowie der Prüfungspflichten für Anschlussinhaber von W-LAN-Netzen.
7. Aktuelle Konsequenzen aus den Urheberrechtsverletzungen im Internet: Überblick über politische und rechtliche Lösungsansätze zur Stärkung der Urheberrechte auf nationaler und EU-Ebene.
8. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung der Rechtslage und Ausblick auf die Notwendigkeit einer Anpassung von Gesetzen an die moderne Informationsgesellschaft.
Urheberrecht, Musikindustrie, Filesharing, Napster, One-Click-Hoster, Störerhaftung, Vervielfältigungsrecht, öffentliche Zugänglichmachung, Internetpiraterie, GEMA, YouTube, Torrent-Tracker, Rechtsdurchsetzung, Privatkopie, Schutzlandprinzip.
Die Arbeit analysiert die verschiedenen Arten von Urheberrechtsverletzungen im Internet, die insbesondere die Musikindustrie vor große Herausforderungen stellen.
Die zentralen Felder umfassen die rechtliche Einordnung digitaler Verbreitungswege wie Filesharing, Streaming und Link-Webseiten sowie die Haftung der beteiligten Akteure.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie urheberrechtlich geschützte Werke im Internet unbefugt genutzt werden und welche rechtlichen Handhabe Rechteinhaber gegen diese Verstöße besitzen.
Der Autor führt eine rechtliche Analyse auf Basis des deutschen Urheberrechtsgesetzes durch und untermauert diese durch Praxisbeispiele sowie die Auswertung relevanter Gerichtsurteile.
Im Hauptteil werden detailliert technische Plattformen wie Napster, Rapidshare, BitTorrent, YouTube und spezialisierte Suchmaschinen analysiert und ihre rechtliche Natur bewertet.
Die wichtigsten Schlagworte sind Urheberrecht, Filesharing, Störerhaftung, öffentliche Zugänglichmachung und digitale Musikpiraterie.
Die Störerhaftung ermöglicht es, auch Provider oder Betreiber von Webseiten in die Pflicht zu nehmen, wenn diese nicht direkt als Täter agieren, aber die Urheberrechtsverletzung durch ihre Infrastruktur oder ihr Handeln ermöglichen.
Während beim Download eine physische oder digitale Kopie entsteht, stellt Streaming aus rechtlicher Sicht einen komplexeren Vorgang dar, der oftmals als Vervielfältigung im Arbeitsspeicher bewertet wird, wobei hier die Abgrenzung zur rechtmäßigen Nutzung zentral ist.
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