Diplomarbeit, 2011
38 Seiten
1 Einleitung
1.1 Thema und Aufbau
2 Europaweite Regelungen
2.1 Relevanz einer einheitlichen Gesundheitsversorgung
2.1.1 Gesundheitsversorgung = Grundfreiheit ?
2.2 KOM (2008) 0414 endg.
2.2.1 Hintergrund
2.2.2 Rechtsgrundlagen
2.2.2.1 Subsidarität
2.2.2.2 Verhältnismäßigkeit
2.2.3 Themenbereiche der Richtlinie
2.2.3.1 Allgemeine Bestimmungen
2.2.3.2 Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Grenzuberschreitende Gesundheitsversorgung
2.2.3.3 Erstattung von Kosten für Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
2.2.3.4 Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung
2.2.4 Ausblick
2.3 weitere wesentliche Regelungen der Union
2.3.1 VO 1408/71 EG
2.3.2 RL 2005/36 EG
3 Innerstaatliche Regelungen
3.1 Normen in Österreich und Kärnten
3.1.1 ÄrzteG
3.1.2 KAKuG
3.1.3 GTelG
3.1.4 K-KAO
3.1.4.1 Weitere landesgesetzliche Normen
3.1.5 Umsetzung der Normen
3.1.6 Überwachung der Normen
3.2 Beschwerdemöglichkeiten
3.2.1 Vorkehrungen durch den Richlinienvorschlag
3.2.2 Haftung
3.2.3 Patientenanwalt
3.3 Fall
4 Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und analysiert dessen Auswirkungen sowie die Vereinbarkeit mit der bestehenden österreichischen Gesetzeslage unter Berücksichtigung spezifischer landesrechtlicher Regelungen in Kärnten.
2.2.3.2 Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Grenzuberschreitende Gesundheitsversorgung
Die Organisation der Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten ist nicht einheitlich, sondern unterscheidet sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat mitunter erheblich. Diese uneinheitliche Organisation ist nicht nur historisch gewachsen, sondern auch durch Artikel 168 Absatz 5 AEUV (ex Artikel 152 EGV) weiterhin gewünscht und ermöglicht so den Mitgliedstaaten größtmögliche Selbständigkeit bei der Organisation ihrer Gesundheitssysteme.
Hier entstehen aber auch insoweit Probleme, als es durch diese Heterogenität keine allgemeinen Grundsätze gibt, auf die sich Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe aus anderen Mitgliedstaaten im Falle der Inanspruchnahme einer Gesundheitsdienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat verlassen können.
Daher mußte aber dieser Richtlinienvorschlag (im Einklang mit Artikel 168 Absatz 5 AEUV (ex Artikel 152 EGV)) einen Rahmen festlegen, welcher Mitgliedstaat in bestimmten Situationen zuständig ist und es sollten Lücken und Überschneidungen in den Gesundheitssystemen vermieden werden. Dieser Rahmen wurde mit den Grundsätzen des Artikel 4 des Richtlinienvorschlages festgelegt.
Mit den Grundsätzen über die Aufgaben und Zuständigkeit des Behandlungsmitgliedstaates (Artikel 4 Absatz 1 bzw. Artikel 4 Absatz 2 lit a - c) wird der einzelne Staat angehalten, die Gesundheitsdienstleistungen nach den von ihm festgelegten Standards für Qualität und Sicherheit in der Gesundheitsversorgung zu erbringen (Artikel 4 Absatz 1). Weiters müssen Patienten die Möglichkeit haben zu erfahren, wie diese Standards überwacht und bewertet werden (Artikel 4 Absatz 2 lit a).
1 Einleitung: Dieses Kapitel stellt das Thema des Richtlinienvorschlags zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vor und erläutert den strukturellen Aufbau der Untersuchung in unionsrechtliche und innerstaatliche Teile.
2 Europaweite Regelungen: Hier werden die EU-rechtlichen Grundlagen und der Richtlinienentwurf KOM (2008) 0414 im Detail analysiert, inklusive der Diskussion um Rechtsgrundlagen, Subsidiarität und die Kostenerstattung.
3 Innerstaatliche Regelungen: Das Kapitel untersucht, inwieweit bestehende österreichische Normen wie das ÄrzteG, das KAKuG und die Kärntner K-KAO bereits die Anforderungen der geplanten EU-Richtlinie erfüllen.
4 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit dem Fazit, dass die österreichische Gesetzeslage bereits weitgehend mit den europäischen Anforderungen kompatibel ist und Institutionen wie der Patientenanwalt einen effektiven Rechtsschutz bieten.
Patientenrechte, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Richtlinienvorschlag, Österreichisches Gesundheitsrecht, ÄrzteG, KAKuG, K-KAO, Patientenanwaltschaft, Haftung, Kostenerstattung, Qualitätssicherung, EU-Recht, Gesundheitssystem, Schadensersatz, Patientenmobilität.
Die Arbeit befasst sich mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die Ausübung von Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und deren Integration in das österreichische Rechtssystem.
Zentrale Themen sind die Patientenmobilität, die Rolle der Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene, Qualitätsstandards in Krankenanstalten sowie die Möglichkeiten der Beschwerdeführung und Entschädigung im Schadensfall.
Ziel ist es zu klären, ob der Entwurf für eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Österreich bereits bestehende Regelungsmechanismen vorfindet, die den geforderten Standards entsprechen, oder ob eine Anpassung der Gesetze notwendig wäre.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Richtlinienentwurf der EU mit dem bestehenden österreichischen Bundes- und Landesrecht vergleicht.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem EU-Richtlinienvorschlag und eine detaillierte Prüfung der innerstaatlichen Normen ÄrzteG, KAKuG und der landesrechtlichen Kärntner Krankenanstaltenordnung.
Patientenrechte, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, ÄrzteG, KAKuG, Patientenanwaltschaft und Qualitätssicherung sind die prägenden Begriffe.
Das Landeskrankenhaus Villach dient als praktisches Fallbeispiel, um zu verdeutlichen, wie eine Qualitätssicherungskommission sowie die Überwachung von Qualitätsstandards in der Praxis institutionalisiert sind.
Für Fälle, in denen kein eindeutiges Verschulden einer Krankenanstalt feststellbar ist, erläutert die Arbeit die Funktion von Patienten-Entschädigungsfonds, die durch automatische Fixbeträge finanziert werden, um Patienten zu unterstützen.
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