Magisterarbeit, 2008
144 Seiten, Note: 1,0
1.0 Einleitung
2.0 Sprachpolitik
2.1 Sprache als Menschenrecht
2.2 Sprachplanung
2.3 Möglichkeiten und Grenzen von Sprachplanung
3.0 Sprachplanung auf Europäischer Ebene
3.1 Definitionsproblematik „Minderheit“
3.2 Das „Sprachenproblem“ der EU
4.0 Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
4.1 Die Struktur der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
4.2 Vor- und Nachteile der Struktur
4.3 Die Sonderrolle von Dialekten und Migrantensprachen
5.0 Die geschützten Sprachen in Deutschland
5.1 Dänisch
5.2 Friesisch
5.3 Sorbisch
5.4 Romanes
5.5 Niederdeutsch
6.0 Die Umsetzung der Charta in Deutschland
6.1 Sprachplanerischer Wert der Maßnahmen in den einzelnen Gebrauchsdomänen
6.2 Konkrete Maßnahmen
6.2.1 Umsetzung in den Sprachen Dänisch, Friesisch, Sorbisch und Niederdeutsch
6.2.2 Der Sonderfall Romanes
6.3 Stellungnahmen der Minderheitenvertreter
7.0 Fazit
Die vorliegende Magisterarbeit untersucht die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Deutschland. Dabei wird analysiert, inwieweit dieses völkerrechtliche Instrument tatsächlich dazu geeignet ist, den Erhalt bedrohter Sprachen zu sichern und ihre Stellung in öffentlichen Domänen zu stärken.
4.1 Die Struktur der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Im Gegensatz zu anderen Konventionen wie z.B. der Allgemeinen Menschenrechtskonvention zielt die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nicht darauf ab, individuelle oder allgemein gültige Rechte für die Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen festzulegen. Vielmehr werden Maßnahmen und Verpflichtungen aufgeführt, die von den Unterzeichnerstaaten in die eigenen Gesetzgebungen implementiert werden sollen. Das Ziel ist der Schutz der Sprachen selbst, nicht der Schutz der Sprecher als Individuen (vgl. Ruiz Vieytez 2004: 28).
Die Charta weist eine sehr flexible Struktur auf: Den Mitgliedstaaten wird bezüglich der Intensität des Schutzes und der Förderung der entsprechenden Sprachen ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (vgl. Blumenwitz et al. 2000: 23). Darüber hinaus ist jeder Staat frei in der Wahl der zu schützenden Sprachen sowie der Rechte, die den Sprechern dieser Sprachen gewährt werden sollen (vgl. Bär 2004: 32).
In der Charta enthalten ist ein 98 Maßnahmen umfassender „Katalog“, aus dem die Staaten für jede zu schützende Sprache mindestens 35 auswählen müssen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Ausgangssituationen der einzelnen Sprachen bzgl. Sprecheranzahl, Status, etc. in den unterschiedlichen Staaten sehr unterschiedlich sind (CoE 1992, im Internet).
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Gesamtüberblick über die Struktur der Charta:
1.0 Einleitung: Einführung in die Problematik des Sprachenschutzes in Europa und Zielsetzung der Untersuchung.
2.0 Sprachpolitik: Theoretische Bestimmung von Sprachpolitik und Sprachplanung als Teilgebiet der Soziolinguistik.
3.0 Sprachplanung auf Europäischer Ebene: Erörterung der Definitionsproblematik „Minderheit“ und Darstellung der sprachlichen Situation in der EU.
4.0 Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen: Analyse des Vertragswerks, seiner Struktur sowie der Kriterien für den Ausschluss von Dialekten und Migrantensprachen.
5.0 Die geschützten Sprachen in Deutschland: Detaillierte Betrachtung und historische Einordnung der in Deutschland anerkannten Sprachen (Dänisch, Friesisch, Sorbisch, Romanes, Niederdeutsch).
6.0 Die Umsetzung der Charta in Deutschland: Bewertung der konkreten Umsetzungsmaßnahmen in den verschiedenen Domänen sowie Analyse der Stellungnahmen der Minderheitenvertreter.
7.0 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Charta als Instrument zum Spracherhalt trotz identifizierter Schwachstellen.
Sprachpolitik, Sprachplanung, Minderheitensprachen, Europäische Charta, Regionalsprachen, Dänisch, Friesisch, Sorbisch, Romanes, Niederdeutsch, Sprachschutz, Kulturautonomie, Assimilierung, Europäische Union, Sprachwissenschaft
Die Arbeit untersucht, wie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Deutschland umgesetzt wird und ob sie wirksam dazu beiträgt, bedrohte Sprachen zu erhalten.
Die zentralen Themen umfassen die theoretischen Grundlagen der Sprachplanung, die Struktur des Chartasystems, die Charakteristika spezifischer Minderheitensprachen und die praktische Umsetzung der Schutzverpflichtungen.
Das Ziel ist die kritische Evaluation der Charta als sprachpolitisches Instrument, um festzustellen, ob sie durch die Ausschöpfung gegebener Möglichkeiten den Erhalt von Minderheitensprachen tatsächlich gewährleistet.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, der Untersuchung von Vertragstexten sowie der Auswertung von Staaten- und Länderberichten zur Umsetzung der Charta in Deutschland.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische fundierte Einleitung zur Sprachplanung, eine detaillierte sprachwissenschaftliche Beschreibung der fünf geschützten Sprachen sowie eine Analyse ihrer rechtlichen und praktischen Umsetzung in verschiedenen Domänen.
Zu den wichtigsten Schlagworten gehören Sprachplanung, Europäische Charta, autochthone Minderheiten, Sprachschutz, Statusplanung und Korpusplanung.
Die Charta schließt Dialekte der offiziellen Sprache und Migrantensprachen explizit aus, da der Schutz auf traditionell im Staatsgebiet verwurzelte Gruppen mit eigenständigen kulturellen Merkmalen fokussiert ist.
Beim Romanes bestehen vor allem Vorbehalte seitens der Sprechergruppen gegen staatliche Eingriffe und Normierungsversuche, was die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen in Bildung und Verwaltung erheblich erschwert.
Die Autorin sieht in der bloßen Existenz der Charta einen Erfolg, stellt jedoch fest, dass die Flexibilität der Struktur und mangelnde Sanktionen die praktische Wirkung des Instruments abschwächen.
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