Examensarbeit, 2010
66 Seiten, Note: 1,5
1. Einleitung
2. Innovation: Der Aufstieg der Katharer
2.1 Entstehung und Verbreitung
2.2 Organisation
2.3 Der katharische Glaube
3. Tradition: Kirchenrecht und Ketzerei
3.1 Das Decretum Gratian
3.2 Die Laterankonzilien von 1139 und 1179
3.3 Ad abolendam
3.4 Vergentis in senium
3.5 Das 4. Laterankonzil 1215
4. Eskalation: Der Albigenserkreuzzug und das Konzil von Toulouse 1229
4.1 Ein Kreuzzug ad exterminationem haereticorum?
4.2 Der Friede von Paris 1229
4.3 Das Languedoc unter Beobachtung: Das Konzil von Toulouse 1229
5. Extermination: Die Anfänge der päpstlichen Inquisition
5.1 Das Verfahren per inquisitionem
5.2 Die Bulle ille humani generis
5.3 Die Anfänge der Ketzerinquisition in Frankreich
5.4 Die große Inquisition von 1245/46
6. Schlussbetrachtung
7. Quellen- und Literaturverzeichnis
Die Arbeit untersucht kritisch die Maßnahmen zur Ketzerbekämpfung im 12. und 13. Jahrhundert, mit besonderem Fokus auf die Katharerbewegung, die Entwicklung des kanonischen Rechts, den Albigenserkreuzzug sowie die Institutionalisierung der päpstlichen Inquisition.
5.1 Das Verfahren per inquisitionem
„Mit kaum einem anderen Wort kann man so rasch und so erfolgreich all die bekannten und noch immer weit verbreiteten Klischees vom <<finsteren Mittelalter>> geradezu schlagartig heraufbeschwören wie mit dem Wort <<Inquisition>>.“165 Viele sehen auch heute noch das Mittelalter als eine Zeit, in der plündernde Ritter das Land verwüsteten und brennende Scheiterhaufen die Menschen in Angst und Schrecken versetzten. Nicht zuletzt auf Grund der Massenmedien und populären Literatur, die uns ein ganz eigenes Mittelalter in Werken wie „Der Name der Rose“ präsentieren, verankerten sich in den Köpfen der Menschen Vorstellungen vom Mittalter, die bar jeglicher Historizität sind. „Die Inquisition“166 ist verankert als mittelalterliches Sinnbild für Angst und Schrecken, das bis in die Frühe Neuzeit hinreicht, als sich „die Inquisition“ von Häretikern abwandte und stattdessen Hexen verbrannte. Diesen weit verbreiteten Irrglauben gilt es zu relativieren. Bereits in der Einleitung dieses Kapitels wurde der Versuch einer Definition unternommen, um das Phänomen der „Ketzerinquisition“ vom Verfahren per inquisitionem abzugrenzen. Aus diesem Grund sollen die Anfänge des gerade genannten Verfahrens beleuchtet werden, um aufzuzeigen, wie Gregor IX. mit der Versendung der ille humani generis-Schreiben eine Neuerung des Inquisitionsverfahrens schuf.
Winfried Trusen hat in seinen Arbeiten über die Entstehung und Entwicklung des Inquisitionsverfahrens mit lange erhaltenen Vorurteilen abgeschlossen und versucht, die Wurzeln eines Verfahrens per inquisitionem herauszuarbeiten.167 Bereits vor dem Inquisitionsverfahren gab es das Akkusations- und das Infamationsverfahren, aus deren Bestandteilen Innocenz III. während des Pontifikats eine abgeänderte Verfahrensweise einführte.
1. Einleitung: Vorstellung der Problemstellung, Zielsetzung und methodischen Vorgehensweise hinsichtlich der Ketzerbekämpfung im 12. und 13. Jahrhundert.
2. Innovation: Der Aufstieg der Katharer: Analyse der Entstehung, Organisation und religiösen Glaubensvorstellungen der katharischen Bewegung.
3. Tradition: Kirchenrecht und Ketzerei: Untersuchung der Entwicklung des Häresiebegriffs und der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Dekretalen und Laterankonzilien.
4. Eskalation: Der Albigenserkreuzzug und das Konzil von Toulouse 1229: Analyse der Auswirkungen des Kreuzzugs auf die Ketzerbekämpfung und die Bedeutung des Konzils von Toulouse.
5. Extermination: Die Anfänge der päpstlichen Inquisition: Beschreibung der Institutionalisierung der Inquisition, des Verfahrens per inquisitionem und der Rolle päpstlicher Bullen.
6. Schlussbetrachtung: Synthese der Ergebnisse über den Wandel von der Theorie auf dem Pergament zur praktischen Ketzerverfolgung durch die Inquisition.
7. Quellen- und Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärliteratur zur Arbeit.
Katharer, Inquisition, Häresie, Ketzerbekämpfung, Albigenserkreuzzug, Kirchenrecht, Dekretalen, Decretum Gratiani, Innozenz III., Ad abolendam, Vergentis in senium, Verfahren per inquisitionem, Glaubensbekenntnis, Südfrankreich, Dominikaner.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung der mittelalterlichen Ketzerbekämpfung im 12. und 13. Jahrhundert, insbesondere im Kontext der Katharerbewegung und der Entstehung der päpstlichen Inquisition.
Die zentralen Themen sind die Entwicklung des kirchlichen Rechts gegenüber Häresie, der Albigenserkreuzzug, die Rolle der päpstlichen Dekretalen sowie die Transformation von einem rechtlichen Diskurssystem hin zu einer institutionalisierten Verfolgungspraxis.
Das Ziel ist es, kritisch zu beleuchten, wie sich das Vorgehen der Amtskirche gegen religiös abweichende Gruppen von theoretischen Konzilstexten hin zu einem institutionalisierten Inquisitionsverfahren entwickelte.
Die Arbeit folgt einem quellengeschichtlichen Ansatz und analysiert intensiv Konzilstexte, Dekretalen und zeitgenössische Chroniken, um den Mentalitätswandel und die rechtliche Entwicklung nachzuvollziehen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der katharischen Bewegung, die rechtliche Fixierung der Ketzerei, den Verlauf des Albigenserkreuzzugs und die Anfänge der päpstlichen Inquisition.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Katharer, Inquisition, Häresie, Kirchenrecht und die entsprechenden zentralen Dekretalen wie Ad abolendam und Vergentis in senium definiert.
Es markierte den Beginn einer systematischen und flächendeckenden kirchlichen Gesetzgebung, die erstmals Ziele und Methoden zur Ketzerbekämpfung direkt vor Ort im betroffenen Gebiet (Toulouse) straff bündelte.
Diese Bulle von 1252 erlaubte den Einsatz körperlicher Zwangsmittel (Folter) im Inquisitionsverfahren, was einen Wendepunkt in der Wahrheitsfindung und der Radikalisierung der Verfolgung darstellte.
Papst Innozenz III. nutzte die Analogie zum spätantiken römischen Majestätsverbrechen, um Häresie als Majestätsverbrechen an Gott zu deklarieren, was die rechtliche Grundlage für die Konfiskation von Gütern der Ketzer und ihrer Begünstiger verschärfte.
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