Diplomarbeit, 2010
110 Seiten, Note: 1,1
1. Einführung
2. Historische Entwicklung bis zur heutigen Notstandsverfassung
2.1 Historische Grundlagen bis zur Gründung der BRD 1949
2.2 Entstehung der heutigen Form des Verteidigungsfalls in der BRD
3. Die Regelungen des Grundgesetzes zum Verteidigungsfall
3.1 Definition des Verteidigungsfalls und die Einbettung in die Notstandsverfassung
3.2 Die Feststellung des Verteidigungsfalls
3.3 Die Änderungen der Gesetzgebungskompetenzen und des Gesetzgebungsverfahrens
3.3.1 Änderung der Befehls- und Kommandogewalt nach Art. 115b GG
3.3.2 Erweiterte Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach Art. 115c GG
3.3.3 Abgekürztes Gesetzgebungsverfahren nach Art. 115d GG
3.4 Weitere Rechtsfolgen des Verteidigungsfalls anhand des Grundgesetzes
3.4.1 Außerordentliche Befugnisse der Bundesregierung nach Art. 115f GG
3.4.2 Stellung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 115g GG
3.4.3 Wahlperioden von Verfassungsorganen nach Art. 115h GG
3.4.4 Befugnisse der Landesregierungen nach Art. 115i GG
3.5 Beendigung des Verteidigungsfalls und Geltungsdauer der außerordentlichen Vorschriften
4. Die Beschreibung eines möglichen Eintrittszenarios des Verteidigungsfalls in heutigen Zeiten
4.1 Tatsächliche Folgen des Beispielsszenarios auf Bundesebene
4.2 Auswirkungen auf die Landesebene und auf die Kommunen
4.3 Gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben
5. Kritik an den bestehenden Regelungen zum Verteidigungsfall und Ausblick für zeitgemäße Anpassungen
6. Thesen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Relevanz und Anwendbarkeit der im Grundgesetz verankerten Notstandsverfassung für den Verteidigungsfall unter Berücksichtigung moderner sicherheitspolitischer Bedrohungen des 21. Jahrhunderts wie Terrorismus und asymmetrische Kriegführung. Ziel ist es, Regelungslücken aufzuzeigen und Vorschläge für eine zeitgemäße Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln.
3.1 Definition des Verteidigungsfalls und die Einbettung in die Notstandsverfassung
Die Staatsrechtswissenschaft sieht in einem Ausnahmezustand die „erhebliche Störung des staatlichen Lebens, die üblicher Weise nicht mit den in der Verfassung vorgesehenen normalen Mitteln behoben werden kann, sondern spezieller rechtlicher Regelungen bedarf“
Generell trifft die sog. Notstandsverfassung die Unterscheidung in drei verschiedene Ausnahmesituationen (innerer Notstand, äußerer Notstand und Funktionsstörungen des Verfassungslebens).
Mit innerer Notstand ist einerseits der Katastrophenzustand nach Naturkatastrophen oder schweren Unfällen (Kernkraftwerksunfall) gemeint und andererseits der sog. Verfassungsnotstand, welcher durch einen gewaltsamen Aufstand gegen die verfassungsmäßige Ordnung hervorgerufen werden kann. Eine Funktionsstörung im Verfassungsleben liegt dann vor, wenn die Staatsorgane, aufgrund ihres Selbstversagens nicht in der Lage sind, ihre verfassungsmäßigen Pflichten und Aufgaben zu erfüllen. Für diesen unwahrscheinlicheren Fall hält das Grundgesetz verschiedene Lösungsmöglichkeiten, wie Art. 81 GG (Gesetzgebungsnotstand) und Art. 37 GG (Bundeszwang), bereit.
Beim äußeren Notstand wiederum unterscheidet das Grundgesetz in vier verschiedenen Bedrohungsstufen, wobei die wichtigste, umfangreichste und letzte Stufe, der Verteidigungsfall darstellt. Die drei anderen Arten sind als eine Art Vorstufe zu diesem gedacht, damit die BRD flexibler auf außenpolitische Spannungslagen reagieren kann. Im Art. 80a Abs. 1 GG stellen sich die ersten beiden Stufen, der Spannungsfall (Alt. 1) und der Zustimmungsfall (Alt. 2) als dessen Vorstufe dar. Der Spannungsfall kennzeichnet sich durch „eine schwere außenpolitische Konfliktsituation, die eine umgehende erhöhte Verteidigungsbereitschaft gebietet“. Durch den Eintrittsbeschluss werden mehrere Mechanismen freigegeben, unter anderem kann die Bundeswehr hier schon begrenzt im Inneren eingesetzt werden.
1. Einführung: Darstellung der Notwendigkeit einer Notstandsverfassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie der sicherheitspolitischen Verschiebung durch das Ende des Ost-West-Konflikts.
2. Historische Entwicklung bis zur heutigen Notstandsverfassung: Analyse der verfassungsrechtlichen Vorsorge für Notzeiten von den Anfängen vor Bismarck bis zur endgültigen Verabschiedung der Notstandsgesetze 1968.
3. Die Regelungen des Grundgesetzes zum Verteidigungsfall: Ausführliche Untersuchung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, inklusive Begriffsdefinitionen, Kompetenzverschiebungen und der Rolle des Gemeinsamen Ausschusses.
4. Die Beschreibung eines möglichen Eintrittszenarios des Verteidigungsfalls in heutigen Zeiten: Anwendung der theoretischen Normen auf ein fiktives, modernes Szenario mit atomaren Bedrohungen und terroristischen Anschlägen.
5. Kritik an den bestehenden Regelungen zum Verteidigungsfall und Ausblick für zeitgemäße Anpassungen: Zusammenfassende kritische Betrachtung der bestehenden Instrumentarien und Formulierung konkreter Ergänzungsvorschläge.
6. Thesen: Komprimierte Darstellung der wesentlichen Erkenntnisse und Forderungen der Arbeit.
Verteidigungsfall, Grundgesetz, Notstandsverfassung, Notparlament, Gemeinsamer Ausschuss, asymmetrische Kriegführung, Bundesregierung, Gesetzgebungskompetenz, Zivilschutz, Terrorismus, Sicherheitsrisiken, Verfassungsrecht, Rechtsstaat, Krisenmanagement, Souveränität.
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen Instrumentarien der Bundesrepublik Deutschland für den Verteidigungsfall und prüft deren Tauglichkeit angesichts heutiger Bedrohungslagen durch Fundamentalismus und Terrorismus.
Im Fokus stehen die Notstandsverfassung der BRD, die Kompetenzen von Verfassungsorganen im Verteidigungsfall, das Gesetzgebungsverfahren in Krisenzeiten sowie die praktischen Auswirkungen auf Zivilschutz und öffentliche Sicherheit.
Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit das bestehende, als „verstaubt“ wahrgenommene Instrumentarium des Grundgesetzes auf aktuelle asymmetrische Bedrohungen anwendbar ist und welche rechtlichen Anpassungen notwendig sind.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse durch den Vergleich etablierter Grundgesetz-Kommentare (Hopfauf, Herzog, Hesselberger u.a.) und ergänzt diese durch ein fiktives Fallbeispiel, um die Praxistauglichkeit zu prüfen.
Der Hauptteil widmet sich detailliert der Definition des Verteidigungsfalls, den Änderungen der Befehls- und Kommandogewalt, den erweiterten Gesetzgebungsbefugnissen und der Funktionsweise des Gemeinsamen Ausschusses.
Zu den Kernbegriffen zählen Verteidigungsfall, Grundgesetz, Notstandsverfassung, Gemeinsamer Ausschuss, asymmetrische Kriegführung, Gesetzgebungskompetenz und Zivilschutz.
Aufgrund der Zerstörung Berlins im Beispielsszenario wird das verfassungsrechtliche Vakuum bei einem Ausfall höchster Staatsorgane thematisiert, wobei der Übergang der Stellung des Bundespräsidenten auf den Präsidenten des Bundesrates aufgezeigt wird.
Besonders kritisiert wird die fehlende Regelung für den Fall, dass der Bundesrat im abgekürzten Gesetzgebungsverfahren beschlussunfähig ist, sowie das unnötig komplizierte Verfahren im Gemeinsamen Ausschuss.
Der Autor sieht den Gemeinsamen Ausschuss als notwendiges Notparlament an, weist jedoch auf die theoretische Gefahr hin, dass dieses Organ unter bestimmten Konstellationen staatsstreichähnliche Handlungen vornehmen könnte.
Nein, der Autor vertritt die Auffassung, dass „reine“ terroristische Anschläge ohne fremdstaatlichen Hintergrund derzeit nicht ausreichen, um den Verteidigungsfall auszurufen.
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