Diplomarbeit, 2009
108 Seiten, Note: 2
1. Einführung in die Thematik
2. Historischer Abriss der Pflegeausbildung seit Ende des 19. Jahrhunderts
2.1 Einleitung
2.2 Erste staatliche Regelung zur Krankenpflegeausbildung 1907
2.3 Krankenpflegegesetz von 1957
2.4 Krankenpflegegesetz von 1965
2.5 Krankenpflegegesetz von 1985
2.6 Krankenpflegegesetz von 2003
2.7 Die Entwicklung der Altenpflegeausbildung in Deutschland
2.8 Diskussion
3. Stellungnahmen zur integrierten und generalistischen Ausbildung in der Pflege aus unterschiedlichen Perspektiven
3.1 Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG)
3.2 Verdi
3.3 Deutscher Bildungsrat für Pflegeberuf
3.4 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände (ADS) /Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberuf (BA) /Bundesausschuss Leitender Krankenpflegeperson (BALK) /Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
3.5 Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) / Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus (BaKuK) / Vereinigung leitender Kinderärzte und Kinderchirurgen / Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger e.V. (BKK e.V.)
3.6 Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA)
3.7 Arbeiterwohlfahrt
3.8 Deutsches Rotes Kreuz
3.9 Deutscher Caritasverband
3.10 Expertenkommission Pflege der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
3.11 WHO
3.12 Beratender Ausschuss für die Ausbildung in der Krankenpflege der Europäischen Kommission
3.13 Robert Bosch Stiftung
3.14 Dekanekonferenz Pflegewissenschaft
3.15 Weitere Stellungnahmen einzelner Autoren
3.16 Diskussion
4. Die Gesundheits- und Pflegeausbildung in Europa
4.1 Einleitung
4.2 Die Gesundheits- und Pflegeausbildung in Großbritannien
4.2.1 Die Organisation der Gesundheits- und Pflegeausbildung
4.2.2 Voraussetzungen zur Zulassung
4.2.3 Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem
4.2.4 Curriculare Themen in der Ausbildung
4.2.5 Theorie-Praxis-Verhältnis
4.2.6 Finanzierung der Gesundheits- und Pflegeausbildung
4.2.7 Berufliche Weiterbildung
4.2.8 Berufliche Eigenverantwortlichkeit
4.3 Gesundheits- und Pflegeausbildung der Niederlande
4.3.1 Die fünf Niveaus in der Pflegeausbildung
4.3.2 Zulassungsbedingungen zur Ausbildung in den verschiedenen Niveaustufen
4.3.3 Spezialisierung und Reformvorhaben
4.3.4 Durchlässigkeit
4.3.5 Schularten
4.3.6 Die praktische Ausbildung
4.3.7 Finanzierung der Pflegeausbildung
4.3.8 Inhalte der Pflege- und Gesundheitsausbildung
4.3.9 Ziele der Ausbildung
4.3.10 Theorie-Praxis-Transfer
4.3.11 Fazit Pflegeausbildung in den Niederlanden
4.3.12 Ein Vergleich der Länder Deutschland, Großbritannien und Niederlande
4.3.13 Integration / Generalisierung versus getrennte Ausbildungen in Fachgebietsorientierung / Spezialisierung
4.4 Diskussion
5. Bildungskonzept des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe
5.1 Begründung für Reformen in der Pflegeausbildung
5.2 Generalistische Ausrichtung der Pflegeerstausbildung
5.3 Das Bildungskonzept
5.4 Diskussion
6. Die Konzeption „Pflege neu denken“ der Robert Bosch Stiftung
6.1 Begründung für eine Reform der Pflegegrundausbildung
6.2 Das Ausbildungsmodell der Robert Bosch Stiftung
6.3 Weitere Merkmale des Ausbildungsmodells
6.4 Generalisierte Pflegeausbildung
6.5 Diskussion
7. AuBiKo.futuri – ein zukunftsfähiges Ausbildungs-konzept für die Pflegeberufe in Deutschland
7.1 Einleitung
7.2 Pflegeausbildung im tertiären Bildungsbereich
7.3 Verbesserung der Pflegeausbildungsqualität
7.4 Ausbildungsstruktur
7.5 Kooperationsverträge
7.6 Chancen durch das Ausbildungskonzept
7.7 Kritische Betrachtung
7.8 Diskussion
8. Modellprojekte zur Pflegeausbildung in Deutschland
8.1 Begründung für eine Reform der Pflegeausbildung
8.2 Tansfernetzwerk „innovative Pflegeausbildung“
8.3 Was versteht man nun unter den drei Begriffen „integriert“, „integrativ“ und „generalistisch“?
8.4 Das Modellprojekt „Integrierte Pflegeausbildung in Bremen“
8.5 Stuttgarter Modell
8.6 Pflegeausbildung in Bewegung
8.7 Diskussion
9. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Status Quo der deutschen Pflegeausbildung im Jahr 2008/2009 vor dem Hintergrund historischer Entwicklungen und internationaler Vergleiche. Ziel ist es, auf Basis einer fundierten Analyse bestehender Bildungskonzepte und Modellprojekte, Strategien für eine zukunftsfähige, generalistische und in das tertiäre Bildungssystem integrierte Pflegeausbildung in Deutschland abzuleiten, um den Anforderungen an Professionalität und Qualität gerecht zu werden.
2.2 Erste staatliche Regelung zur Krankenpflegeausbildung 1907
1907 wurde dann im damaligen Preußen „Vorschriften über die staatliche Prüfung von Krankenpflegepersonen“ erlassen, andere Länder in Deutschland folgten in den nächsten beiden Jahren. Die Ausbildungsdauer wurde auf ein Jahr festgelegt, wobei dies wiederum gerade bei den Vertreterinnen der Berufsverbände keinen so großen Anklang fand. Die Ausbildung wurde an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten unter der Schulleitung eines Arztes abgehalten, wobei die Ausbildungsstätten überwiegend an Krankenhäusern angesiedelt waren. Die Ausbildung selbst war überwiegend praktisch ausgerichtet und die Inhalte der theoretischen Ausbildung erstreckten sich vorwiegend auf Anatomie, Krankheitslehre, Krankenbeobachtung und Krankenwartung wie auch theoretische Hintergründe von medizinischen Assistenztätigkeiten. Die Ausbildung diente nicht nur der Vermittlung von spezifischem Wissen, sondern sollte auch eine spezifische Lebens- und Arbeitshaltung bei den Pflegekräften herausbilden. Die Prüfungen in der Krankenpflege wurden von Ärzten, die von der Landesbehörde bestellt wurden, abgenommen (vgl. Sahmel, 2002, S. 43 - 44).
Es wurde schon damals beklagt, vornehmlich von der Gewerkschaft nahe stehenden Personen wie zum Beispiel Charlotte Caemmerer, dass
• „die Ausbildungszeit von einem Jahr zu kurz sei,
• die Krankenhausverwaltungen die Schülerinnen in erster Linie als billige Arbeitskräfte ansehen,
• die Schülerinnen bei überlanger Arbeitszeit mit schwerer Hausarbeit und verantwortungsvoller Pflegetätigkeit überlastet werden und für das große Lernpensum nur zwei Wochenstunden Unterricht erhalten,
• der Unterricht in den Freistunden oder abends erteilt und
• keine weiblichen Lehrkräften (Schwestern) zur Verfügung stehen, etwa für die Fächer Berufsethik, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge,
• die praktische Anleitung am Krankenbett nur unzureichend erfolgt und
• kein regelmäßiger, geplanter Wechsel der Schülerinnen auf die verschiedenen Fachabteilungen stattfindet.“ (Caemmerer, 1915, S. 29 – 30: in Kruse 1995, S. 93)
Kruse stellt fest, dass die oben genannten Mängel auch heute teilweise an Aktualität noch nichts verloren haben, sondern immer noch mitunter erheblich diskutiert werden (vgl. Kruse 1995, S. 93).
1. Einführung in die Thematik: Die Einleitung beleuchtet den Sonderstatus der deutschen Pflegeausbildung und definiert die zentralen Forschungsfragen hinsichtlich zukünftiger Bildungskonzepte.
2. Historischer Abriss der Pflegeausbildung seit Ende des 19. Jahrhunderts: Dieses Kapitel zeichnet die rechtliche Entwicklung der Pflegeberufe von den ersten staatlichen Regelungen 1907 bis zum Krankenpflegegesetz von 2003 nach.
3. Stellungnahmen zur integrierten und generalistischen Ausbildung in der Pflege aus unterschiedlichen Perspektiven: Hier werden kontroverse Positionen von Berufsverbänden, Gewerkschaften und Experten zur Reformdiskussion dargestellt und analysiert.
4. Die Gesundheits- und Pflegeausbildung in Europa: Dieses Kapitel untersucht die Anerkennung deutscher Abschlüsse im EU-Kontext und bietet einen detaillierten Vergleich mit den Ausbildungssystemen in Großbritannien und den Niederlanden.
5. Bildungskonzept des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe: Es werden die Reformforderungen des Deutschen Bildungsrates vorgestellt, die eine generalistische und akademisch geprägte Pflegeausbildung anstreben.
6. Die Konzeption „Pflege neu denken“ der Robert Bosch Stiftung: Dieses Kapitel analysiert das Modell der Robert Bosch Stiftung, das auf Qualifikationsstufen und modularisierten Ausbildungsinhalten basiert.
7. AuBiKo.futuri – ein zukunftsfähiges Ausbildungs-konzept für die Pflegeberufe in Deutschland: Das Konzept der Freiburger Studierenden wird hinsichtlich seiner fächerintegrativen und tertiären Ausrichtung vorgestellt.
8. Modellprojekte zur Pflegeausbildung in Deutschland: Zusammenfassende Darstellung und Evaluation verschiedener Modellversuche, wie beispielsweise das „Stuttgarter Modell“ oder „Pflege in Bewegung“.
9. Fazit: Das Fazit bewertet die jüngsten gesetzlichen Reformen kritisch und betont die Notwendigkeit einer konsequenten Zusammenführung der Pflegeberufe.
Pflegeausbildung, Generalistische Ausbildung, Integrierte Pflege, Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Bildungskonzept, Tertiäre Bildung, Akademisierung, Berufsbildungssystem, Reformbedarf, Pflegewissenschaft, Modellprojekte, Praxisanleitung, Qualifikationsstufen.
Die Arbeit befasst sich mit der Situation der deutschen Pflegeausbildung und diskutiert alternative Bildungskonzepte sowie Reformansätze für eine generalistische Ausbildung, um das bestehende System an die zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen.
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Pflegeberufe, die Debatte um Generalisierung versus Spezialisierung, der europäische Vergleich sowie die Evaluation deutscher Modellprojekte für eine integrierte Ausbildung.
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie eine zukunftsfähige Pflegeausbildung in Deutschland aussehen kann, die den Anforderungen der Professionalisierung gerecht wird und die Durchlässigkeit in das tertiäre Bildungssystem fördert.
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf Literaturanalysen, der Auswertung von Stellungnahmen verschiedener Fachverbände sowie der wissenschaftlichen Begleitforschung existierender Modellprojekte basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse, die Darstellung verschiedener Konzepte (Bildungsrat, Robert Bosch Stiftung, AuBiKo.futuri) und die Untersuchung konkreter Modellprojekte wie dem Stuttgarter Modell.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Generalistische Pflegeausbildung, tertiäre Bildung, berufliche Handlungskompetenz, Pflegeprozess und Akademisierung charakterisiert.
Die EU-Integration sowie die Bologna-Deklaration fordern eine Standardisierung und Durchlässigkeit im Bildungssystem, was den Druck auf Deutschland erhöht, die isolierte Pflegeausbildung in das allgemeine staatliche Bildungssystem zu überführen.
Die Kritik basiert primär auf der Befürchtung eines Qualitätsverlusts durch den Wegfall der Spezialisierung und dem Verlust der fachspezifischen Identität, insbesondere in der Kinder- und Altenpflege.
Das Stuttgarter Modell setzt auf den integrativen Ansatz, der zwar eine gemeinsame Basis schafft, aber bewusst an der Spezialisierung innerhalb der drei traditionsreichen Berufsfelder festhält, um die fachliche Expertise zu bewahren.
Die Arbeit betont, dass Praxisanleiter eine entscheidende Rolle für den Theorie-Praxis-Transfer spielen, kritisiert jedoch, dass ihre Freistellung und fachliche Qualifikation gesetzlich bisher unzureichend verankert sind.
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