Bachelorarbeit, 2010
33 Seiten, Note: 1.5
1. Einleitung
1.1 Politische Soziologie als theoretische Grundlage zur Untersuchung bewaffneter Gruppen
1.2 Der gesellschaftstheoretische Rahmen bei der Analyse bewaffneter Gruppen
1.3 Aufbau und Gliederung
2. Gewalt, Macht und Herrschaft
2.1 Staatliche vs. (re)privatisierte Gewalt
2.3 Von der reinen Gewaltanwendung zum Aufbau von Machtbeziehungen
2.4 Die Institutionalisierung der Macht: Transformation von Macht zu Herrschaft
3. Basislegitimitäten: Stabilisierung von Herrschaftsordnungen
4. Die Formation von Gewaltakteuren gegen bestehende Herrschaftsordnungen
5. Die soziale Organisation bewaffneter Gruppen: Anführer, Mitglieder und Anhänger
6. Legitimität und Delegitimisierung idealtypischer Gewaltakteure
6.1 Warlordgruppierungen
6.2 Rebellenbewegungen
6.3 Terrorgruppen
6.4 Kriminelle Organisationen
6.5 Milizen und paramilitärische Gruppen
6.6 Söldner und private Sicherheits- und Militärunternehmen
6.7 Die Verflechtung verschiedener Gewaltunternehmer im Kontext der Weltgesellschaft
7. Fallbeispiel: Die Forces Nouvelles de Côte d‘Ivoire (FNCI)
8. Resümee
Die Arbeit untersucht die Mechanismen, durch die nichtstaatliche bewaffnete Gruppen im Kontext inner- und substaatlicher Konflikte Legitimität in ihrem sozialen Umfeld erlangen oder durch delegitimierende Prozesse wieder verlieren. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Gewaltakteure wie Warlords, Rebellen oder Terrorgruppen ihre Macht in dauerhafte Herrschaftsstrukturen transformieren können.
2.3 Von der reinen Gewaltanwendung zum Aufbau von Machtbeziehungen
Macht kann im Prinzip von jedem Menschen ausgeübt werden, sie setzt aber eine ungleiche Verteilung von Fähigkeiten, Begabungen oder auch Ressourcen voraus (Popitz 1999: 110). Heinrich Popitz klassifizierte vier verschiedene Durchsetzungsformen von Macht: Aktionsmacht, instrumentelle Macht, autoritative Macht und datensetzende Macht. Die Aktionsmacht ist die direkteste Form von Machtausübung und beinhaltet insbesondere Gewaltanwendung. Sie kann körperlicher, ökonomischer oder gesellschaftlicher Art sein. In körperlicher Hinsicht kann sie vom Zufügen von Schmerzen über die Verstümmelung bis hin zur Tötung führen, in materieller von der Verminderung der Ressourcen bis hin zum Verlust der Subsistenzmittel und in gesellschaftlicher vom Ausschluss durch Distanzierung, herabsetzenden Handlungen, zur formellen Status Degradierungen bis zur gesellschaftlichen Exklusion (ibid.: 44f). Wenn eine einmalige Aktion ausgeführt wird, handelt es sich um blosse Aktionsmacht. Der Machtausübende ist nicht am Handeln des Unterlegenen interessiert. Sollen Machtbeziehungen allerdings von Dauer sein, ist bindende Aktionsmacht vonnöten. Der Machtausübende kann durch Gewaltanwendung und Androhung dem Unterlegenen gegenüber die Machtbeziehung aufrecht erhalten und stabilisieren (ibid.: 46f).
Wer instrumentelle Macht auszuüben vermag, kann das künftige soziale Handeln der Menschen durch Drohungen oder Versprechungen dauerhaft steuern. Drohungen oder Versprechungen bedeuten allerdings keinen absoluten Zwang. Wenn der Bedrohte überhaupt keine Wahl für eine Entscheidung hat, kann man nicht von instrumenteller Macht sprechen. Denn, der Machtausübende droht oder gibt Versprechungen, weil er etwas vom anderen möchte. Der Bedrohte kann sich fügen oder wehren. Der Machtausübende muss aber zumindest teilweise organisiert sein, um instrumentelle Macht als längerfristiges Instrument einzusetzen. Wenn er nicht fähig ist, seine Drohungen oder Versprechungen einzulösen, verliert er an Glaubwürdigkeit. Die machtausübenden Individuen oder Gruppen können instrumentelle Macht einerseits ausüben, weil andere Menschen Angst vor ihnen haben und sich andererseits gleichzeitig etwas von ihnen erhoffen (Popitz 1999: 79-83).
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problematik bewaffneter Akteure ein und begründet die theoretische Perspektive der politischen Soziologie für die Analyse ihrer Legitimität.
2. Gewalt, Macht und Herrschaft: Hier werden die soziologischen Kernbegriffe definiert und deren Transformation von reiner Aktionsmacht hin zu institutionalisierter Herrschaft detailliert erläutert.
3. Basislegitimitäten: Stabilisierung von Herrschaftsordnungen: Dieser Abschnitt analysiert nach Trutz von Trotha die sechs Formen der Basislegitimität, die für die Stabilisierung von Herrschaftsverhältnissen entscheidend sind.
4. Die Formation von Gewaltakteuren gegen bestehende Herrschaftsordnungen: Es wird untersucht, unter welchen sozioökonomischen Bedingungen bewaffnete Gruppen als Opposition zu bestehenden Systemen entstehen.
5. Die soziale Organisation bewaffneter Gruppen: Anführer, Mitglieder und Anhänger: Dieses Kapitel beleuchtet die soziale Zusammensetzung der Gruppen und die unterschiedlichen Hintergründe und Motive ihrer Angehörigen.
6. Legitimität und Delegitimisierung idealtypischer Gewaltakteure: Die verschiedenen Typen (Warlords, Rebellen, Terrorgruppen etc.) werden hinsichtlich ihrer spezifischen Legitimationsmechanismen und der Gründe für ihre Delegitimisierung analysiert.
7. Fallbeispiel: Die Forces Nouvelles de Côte d‘Ivoire (FNCI): Die empirische Fallstudie wendet die theoretischen Konzepte auf die ivorische Rebellenorganisation an und illustriert deren Transformation von Macht zu lokaler Herrschaft.
8. Resümee: Die Arbeit fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und betont die zunehmende Verflechtung und Entgrenzung der Akteure in der globalisierten Weltgesellschaft.
Bewaffnete Gruppen, Legitimität, Delegitimisierung, Politische Soziologie, Gewaltmonopol, Herrschaft, Warlords, Rebellenbewegungen, Terrorgruppen, Kriminelle Organisationen, Milizen, Forces Nouvelles de Côte d‘Ivoire, Machtbeziehungen, Staatlichkeit, Kriegsökonomie.
Die Arbeit analysiert die soziale Dynamik und Legitimität bewaffneter Gruppen, die außerhalb staatlicher Strukturen agieren, und untersucht, wie diese Macht in Herrschaft transformieren.
Die zentralen Themenfelder umfassen Gewaltforschung, Machtsoziologie, die Typologie bewaffneter Akteure und die Dynamik von Legitimität und Delegitimisierung in Konfliktregionen.
Das Ziel ist es, ein theoretisches Verständnis dafür zu entwickeln, unter welchen Bedingungen nichtstaatliche Gewaltakteure soziale Legitimität erwarten können und warum dieser Prozess bei vielen Gruppen scheitert.
Die Autorin nutzt einen politiksoziologischen Ansatz, um Gewaltakteure als soziale "Figurationen" zu begreifen, und verknüpft diese Theorie mit einer empirischen Fallstudie.
Im Hauptteil werden Konzepte von Macht und Herrschaft definiert, diverse Idealtypen wie Warlords oder Rebellen klassifiziert und anhand von Mechanismen wie der "Basislegitimität" auf ihre Legitimationschancen geprüft.
Schlüsselbegriffe sind Legitimität, Gewaltmonopol, Warlord-Figurationen, Rebellen, Delegitimisierung, Herrschaftstransformation und die Rolle der Kriegsökonomie.
Die FNCI dient als Beispiel für eine Rebellenorganisation, der es zeitweise gelang, eine parastaatliche Verwaltung und eine Form von "Herrschaft" im Norden des Landes zu etablieren, wobei sie ihre Legitimität stark über politische Exklusion und kulturelle Identität rechtfertigte.
Ein Legitimationsverlust tritt meist dann ein, wenn die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung entgleist, keine langfristigen politischen Ziele verfolgt werden oder die Gruppe durch organisierte Kriminalität ihre Glaubwürdigkeit als politische Alternative verliert.
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