Diplomarbeit, 1997
64 Seiten, Note: 2
Vorwort
1 Einleitung
2 Politische Geschichte
2.1 Historische Vorbemerkungen
2.1.1 Altertum und Mittelalter
2.1.2 Zeit der Aufklärung
2.1.3 Rechtslage nach dem BGB ab dem 1. 1. 1900
2.1.3.1 Vormundschaft und Entmündigung
2.1.3.2 Gebrechlichkeitspflegschaft
2.1.3.3 Daten zur Vormundschafts- und Pflegschaftspraxis
2.1.3.4 Der Vormund / Pfleger
2.2 Werdegang der Reform
2.2.1 Die Psychiatrie - Enquete
2.2.2 Kritik der alten Rechtslage
2.2.3 Reformziele
2.2.4 Vorbild Österreich
2.2.5 Das Gesetzgebungsverfahren
2.2.6 Übergangsvorschriften
3 Sachstand
3.1 Kernpunkte des Betreuungsrechts
3.2 Das Verfahren zur Betreuerbestellung, dargestellt anhand eines Beispielfalles
3.2.1 Vorgeschichte
3.2.2 Der Antrag zur Betreuerbestellung
3.2.3 Der Erforderlichkeitsgrundsatz
3.2.4 Anhörung des Betroffenen
3.2.5 Das Sachverständigengutachten
3.2.6 Der Verfahrenspfleger
3.2.7 Die Betreuungsbehörde
3.2.7.1 Der Sozialbericht der Betreuungsstelle
3.2.7.2 Auswahl des Betreuers
3.3 Die Betreuerarten
3.3.1 Einzelbetreuer
3.3.1.1 Ehrenamtlicher Betreuer
3.3.1.2 Berufsbetreuer
3.3.1.3 Vereinsbetreuer
3.3.1.4 Behördenbetreuer
3.3.2 Institutionen als Betreuer
3.3.2.1 Betreuungsverein
3.3.2.2 Betreuungsbehörde (Betreuungsstelle)
3.4 Gesetzliche Vertretung durch den Betreuer
3.4.1 Personensorge
3.4.1.1 Aufenthaltsbestimmung
3.4.1.2 Ärztliche Maßnahmen
3.4.1.3 Sterilisation
3.4.1.4 Unterbringung
3.4.1.5 Wohnungsauflösung
3.4.2 Vermögenssorge
3.4.3 Der Einwilligungsvorbehalt
3.5 Aufsicht durch das Gericht
3.6 Ende der Betreuung
3.6.1 Betreuerwechsel
3.6.2 Wegfall der Voraussetzungen
3.6.3 Tod des Betreuten
4 Perspektiven
4.1 Zunahme der Betreuerbestellungen
4.2 Finanzieller Aspekt
4.3 Probleme in der Betreuungspraxis
4.3.1 Bürokratisierung
4.3.2 Vergütung für Berufsbetreuer
4.3.2.1 Abrechnungsbestimmungen
4.3.2.2 Mittellosigkeit
4.3.3 Mangelhafte Unterstützung der Betreuungsvereine
4.3.4 Zwangsmaßnahmen gegen den Betreuten
4.4 Ausblick und Schlußbemerkungen
Die Arbeit untersucht den Übergang vom alten Entmündigungs- und Vormundschaftsrecht hin zum modernen Betreuungsrecht. Das Ziel ist es, die theoretischen Grundlagen und die praktische Umsetzung der Betreuungstätigkeit vor dem Hintergrund ihrer politischen Reformgeschichte kritisch zu analysieren und Problemfelder für die Zukunft aufzuzeigen.
3.2.1 Vorgeschichte
Herr Schmitt wurde 1938 als siebtes und letztes Kind einer Arbeiterfamilie in einer mittelgroßen Stadt in der Umgebung von Nürnberg geboren. Nach der Volksschule schloß er eine Metzgerlehre erfolgreich mit dem Gesellenbrief ab. Er arbeitete ca. ein Jahr in seinem Beruf und später in verschiedenen berufsfremden Arbeitsstellen (u. a. in einer Steinfabrik und als Pflasterer). Herr Schmitt ist geschieden und Vater von zwei erwachsenen Söhnen.
Herr Schmitt hat zeit seines Lebens große Mengen Alkohol konsumiert. Im Alter von 55 Jahren hatte er in einer psychiatrischen Fachklinik eine sechsmonatige Langzeittherapie absolviert. Jedoch dauerte der Erfolg nur wenige Monate. Danach begann Herr Schmitt wieder in starkem Maße zu trinken. Im Frühjahr 1994 wurde Herr Schmitt in stark alkoholisiertem Zustand in eine Schlägerei verwickelt, in deren Verlauf er unglücklich mit dem Kopf gegen einen Betonpfeiler schlug. Er mußte daraufhin in bewußtlosem Zustand in das zuständige städtische Klinikum eingeliefert werden. Herr Schmitt lag einige Tage im Koma, dessen Ursache eine Schädel-Hirn-Verletzung mit subduralem Hämatom war. Nach wenigen Wochen wurde Herr Schmitt in das zuständige Bezirkskrankenhaus verlegt. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten ein hirnorganisches Psychosyndrom vom Ausmaß einer Demenz (Alkoholdemenz).
1 Einleitung: Einführung in die demografische Relevanz des Themas und die Zielsetzung der Arbeit zur Analyse des Betreuungsrechts.
2 Politische Geschichte: Historischer Rückblick auf die Entwicklung vom Entmündigungsrecht zur Reformdiskussion und dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes.
3 Sachstand: Detaillierte Darstellung der Kernpunkte, Verfahrensregeln und Betreuerarten im geltenden Betreuungsrecht.
4 Perspektiven: Kritische Auseinandersetzung mit der Zunahme von Betreuungen, Finanzierungsfragen und Herausforderungen in der täglichen Betreuungspraxis.
Betreuungsrecht, Vormundschaft, Entmündigung, Betreuungsgesetz, Betreuerbestellung, Berufsbetreuer, ehrenamtliche Betreuung, Personensorge, Vermögenssorge, Betreuungsbehörde, Psychiatrie-Enquete, Einwilligungsvorbehalt, Unterbringung, Erforderlichkeitsgrundsatz, Sozialbericht
Die Arbeit analysiert das Betreuungsrecht, welches das alte Vormundschafts- und Entmündigungsrecht ablöste, um die Rechte von hilfsbedürftigen Menschen zu stärken.
Die zentralen Felder sind die historische Entwicklung der Rechtslage, die rechtlichen Verfahren zur Bestellung eines Betreuers sowie die verschiedenen Betreuerarten.
Das Ziel ist eine kritische Beleuchtung, ob das Betreuungsgesetz in der Praxis die beabsichtigte Stärkung der Selbstbestimmung der Betroffenen tatsächlich erreicht hat.
Die Arbeit kombiniert eine juristische Aufarbeitung der Gesetzeshistorie mit einer praxisorientierten Analyse anhand eines konkreten Fallbeispiels.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Vormundschaft, die Darstellung des aktuellen Betreuungsverfahrens inklusive der verschiedenen Aufgabenbereiche und eine Diskussion zukünftiger Herausforderungen.
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie Betreuungsrecht, Selbstbestimmung, Rechtsreform, Verfahrenspflege und Praxiserfahrung beschreiben.
Während der ehrenamtliche Betreuer meist familiär gebunden ist und unentgeltlich arbeitet, übernimmt der Berufsbetreuer professionell komplexe Fälle und erhält hierfür eine gesetzliche Vergütung.
Das Fallbeispiel dient dazu, den abstrakten juristischen Ablauf der Betreuerbestellung, von der Vorgeschichte bis zur tatsächlichen gerichtlichen Entscheidung, anschaulich und praxisnah zu verdeutlichen.
Er stellt sicher, dass eine Betreuung nur dann eingerichtet wird, wenn sie wirklich nötig ist und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen, um die Rechte der Betroffenen so wenig wie möglich einzuschränken.
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